ist dort die Regelung, dass 800 oder 1.000 Meter Abstand zur Wohnbebauung eingehalten werden müssen.
Mindestens! Es kann ja immer mehr sein. Wir haben von der 7H-Regelung gehört, die in einigen Planungsverbänden greift, aber in der Regel sind es mindestens 800 oder 1.000 Meter. Und erst, wenn wir dann rechtskräftige Windeignungsgebiete haben, besteht überhaupt die Möglichkeit, einen Genehmigungsantrag laut BImSch zu stellen und Windkraftanlagen vom StALU genehmigen zu lassen. Das findet erst an dem Tag statt, wenn wir eine abgeschlossene Regionalplanung haben.
Und genau da ist der Punkt. Wenn wir im Genehmigungsverfahren sind, sind die Abstandsflächenregelungen und die Abstände zur Wohnbebauung eindeutig geregelt.
Nee, das kann man nicht in der Landesbauordnung regeln, weil wir ein unterschiedliches Verfahren haben.
Wir haben die erste Stufe, das ist die der Regionalplanung. Dort werden die Gebiete festgelegt, wo Windkraftanlagen überhaupt gebaut werden können. Das ist in der Regel ein Prozent der Landesfläche nach aktuellem Stand.
In dem zweiten Verfahren geht es um BImSchGenehmigungsverfahren. Dort wird geregelt, wie die Windkraftanlagen genehmigt werden. Dort sind ungefähr 15 Behörden zu beteiligen. Unter anderem wird die untere Baubehörde befragt und da wird gesagt, Baulasten müssen gewährt werden. Genau dieses Thema wird in der Landesbauordnung gelöst und nichts anderes.
Das ganze Thema Brandschutzplanung, was Sie hier angesprochen haben, ist ein Punkt, der im Genehmigungsverfahren angesprochen wird. Da wird ganz klar gesagt, für jede Windkraftanlage muss ein Brandschutzplan bestehen. Da muss ganz klar geregelt werden, wie die Anfahrtswege festgelegt werden.
Nee, das haben Sie nicht gesagt. Sie haben erklärt, über die Landesbauordnung wird geklärt, wie weit der Abstand zur Wohnbebauung ist, und das ist völlig falsch.
So. Warum wir diese Regelung überhaupt gemacht haben, darauf würde ich gern noch mal eingehen: Bisher galt die Regelung, wie wir sie beschlossen haben, nur für bestehende Windeignungsgebiete. Bestehende Bebauungspläne oder auch Flächenordnungspläne waren von dieser Regelung ausgenommen. Wir haben allerdings in einigen Planungsverbänden mittlerweile die sogenannte planerische Öffnungsklausel, die wir eingeführt haben, wodurch es möglich wird, dass zukünftig auch alte Windeignungsgebiete, die zukünftig nicht mehr unbedingt bebaut werden können, durch bestehende B-Pläne, wenn die Gemeinde das möchte, weiterhin Bestand haben. Um hier eine rechtliche Gleichbehandlung sicherzustellen, mussten wir an diesem Punkt eine Änderung herbeiführen, weil wir sonst an dieser Stelle nicht rechtssicher gewesen wären. Das ist der einzige Grund, warum dieser Punkt geändert worden ist.
Alle Vorredner haben es richtig gesagt, mit diesen Abstandsflächen vergleichen wir nicht das Thema Wohnbebauung, wo wir ganz klar sagen, dort sind Abstandsflächen sehr wichtig, weil wir das Thema Brandschutz berühren müssen, weil wir Schutzinteressen der Nachbarn zu wahren haben. Das ist aufgrund der Bauweise von Windkraftanlagen gerade nicht der Fall, weil Windkraftanlagen grundsätzlich alleine für sich stehen, immer mindestens einen Abstand von 300 bis 400 Metern zu nächsten Windkraftanlagen haben und grundsätzlich auch nur im Außenbereich errichtet werden können. Das sind die Fakten und da braucht man hier nicht falsche Sachen zu diesem Thema zu sagen.
Ja, so viel dazu, um diese Themen zu bereden. Dann bin ich auch schon am Ende meiner Rede. Da wir als CDU, ich sage mal, im Farbenspektrum ja eher die Schwarzen sind, freuen wir uns, dass in Zukunft das Land in diesem Fall ein wenig dunkler wird.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche der Debatte noch einen interessanten Verlauf. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich könnte man das Thema ganz kurz machen, denn wir haben schon sehr, sehr lange darüber geredet.
diejenigen, die in der vergangenen Legislatur schon Mitglieder des Landtages waren, waren wir uns, abgesehen von der NPD, die ja weiß Gott nicht mit profunden Kenntnissen über die Zusammenhänge der Energiewende belastet war,
also abgesehen von diesen Herren waren wir uns fraktionsübergreifend einig: Die permanente Befeuerung von Windkraftanlagen sollte beendet werden. Dafür gab es auch eine ganze Reihe guter Gründe. Der wichtigste für meine Fraktion war und ist es auch heute noch, dass sich die Menschen von der dauernden Blinkerei belästigt fühlten und manche sich sogar gesundheitlich beeinträchtigt fühlten.
Ich bin weit davon entfernt zu glauben, dass die Umstellung der Befeuerung auf den Bedarfsfall das Akzeptanzproblem der Windenergie löst.
Nein, hartleibige Windkraftgegner wird das nicht zu ihren Freunden machen. Aber es ist ein wichtiger Baustein, die technischen Möglichkeiten zu nutzen, Störendes zu vermeiden. Es ist richtig, das auf gesetzlichem Wege zu regeln. Sie haben selbst schon von der sogenannten Freiwilligkeit gesprochen, die meistens nicht funktioniert hat, zumindest nicht zu den gewünschten Ergebnissen geführt hat.
Natürlich greift ein solches Gesetz in den freien Wettbewerb ein wie jedes Gesetz. Es schafft Verpflichtungen und Grenzen. Dafür sind Gesetze da und das kostet auch Geld. Die Branchenvertreter beklagten in der Anhörung zusätzliche wettbewerbsverzerrende Vorschriften, was nichts anderes bedeutet, als dass sie Einschränkungen bei ihrem Gewinn oder beim Erlös befürchten. Das wird wohl auch in gewisser Weise so sein. Aber, wie Sie sich vielleicht vorstellen können, da hält sich mein Mitleid in Grenzen. Rechnungen belegen, und die hat uns der Kollege vom Städte- und Gemeindetag vorgelegt – also zumindest uns im Gespräch nach der Anhörung –, dass trotz Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz und nun auch verpflichtender Bedarfsbefeuerung der Anlagen Geld verdient werden kann. Ich weiß sehr wohl, dass die Windbranche in den vergangenen Jahren sehr viel investiert hat, um den politischen Beschluss „Durchsetzung der Energiewende“ zu verwirklichen. Aber die Windmüller haben auch sehr viel Geld verdient. Deshalb denke ich, die Einschränkungen sind vertretbar.
Ein Wermutstropfen bei dem Gesetz bleibt für uns, und zwar, dass auch bei Anlagen im Rahmen von Zielabweichungsverfahren auf Abstandsflächen verzichtet wird und damit der Baulasteintrag entfällt. Ich betone noch mal: Es geht hier nicht um die Abstände zur Wohnbebauung, sondern um die Flächen im unmittelbaren Umkreis der Anlage. Wir haben als Fraktion ohnehin, das wissen Sie auch, einen kritischen Blick auf die Zielabweichungsver
fahren, die betroffene Bevölkerung noch mehr. Deshalb wollten wir mit dieser Regelung die Diskussion nicht noch zusätzlich anheizen. Aber die Mehrheit hat entschieden und unser Antrag ist abgelehnt worden.
Die Branchenvertreter können eigentlich sehr zufrieden sein, denn Baulasteinträge und die daraus folgenden Kosten sind immens. Trotz der Ablehnung unseres Antrages überwiegen die Vorteile im Gesetz, die auch von uns gewollt sind. Deshalb werden wir dem Gesetz zustimmen und der Beschlussempfehlung des Ausschusses ebenfalls. – Danke schön.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrtes Präsidium! Als Erstes möchte ich Herrn Albrecht mal zustimmen.
(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut! – Manfred Dachner, SPD: Beifall! Beifall!)