das ist natürlich eine Sache, wo man sich schon die Frage stellt: Was ist der Sinn der ganzen Aktion?
Es ist ja mehrfach diese interne Anhörung im Wirtschaftsausschuss bemüht worden. Sie haben quasi ausführlich dazu Stellung genommen und einzelne Punkte ausgeleuchtet. Was Sie nicht gesagt haben, Herr Koplin – das haben andere dann getan –, ist, dass im Rahmen dieser Anhörung klar wurde, dass ein Gesetzentwurf im Entwurfsstadium vorliegt, das heißt also, den beteiligten Fachleuten waren diese Dinge bekannt. Ich habe mitgekriegt, das hat Sie völlig überrascht und zu der Aussage hinreißen lassen nach dem Motto „Wäre ja schön im
Rahmen einer kollegialen Zusammenarbeit, wenn wir solche Referentenentwürfe dann auch rechtzeitig bekommen würden“.
Das ist natürlich nicht parlamentarische Gepflogenheit. Die Opposition kriegt die Gesetzesentwürfe, wenn sie dem Parlament übergeben werden.
(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Das ist seine Vorstellung von Zusammenarbeit, Mitnahme von Opposition.)
Aber eins war klar und wurde im Rahmen dieser Anhörung klar: dass die Regierung mit Hochdruck die wirklich notwendig zu korrigierenden Punkte auf dem Zettel hat und daran arbeitet. Das ist übrigens auch von den Sachverständigen unmissverständlich an der Stelle deutlich gemacht worden.
So, dann stelle ich mir schon die Frage: Warum kommt jetzt quasi ein Gesetzentwurf der LINKEN, wo im Rahmen der Präsentation und der vorausgehenden Pressearbeit so getan wird, als wenn hier alles im Argen ist und seitens der Landesregierung an der Stelle nichts passiert? Jetzt will ich Ihnen sagen, zu welchem Schluss ich gekommen bin: Sie haben am kommenden Wochenende Parteitag,
(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Ja, und das nächste Mal halten Sie uns die Kommunalwahl vor?! – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
(Der Abgeordnete Jörg Heydorn spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Peter Ritter, DIE LINKE: Herr Heydorn, Sie sollen mal ruhig sein!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin durchaus Anhängerin einer lebhaften Debatte, aber doch bitte nicht so, dass man den Redner überhaupt nicht mehr, nicht mal wir hier vorne, verstehen kann.
Die Oppositionsvuvuzela Frau Bernhardt hat richtig was zu liefern, wenn es um Lautstärke und Zwischenrufe geht. Das ist bekannt.
Also im Wesentlichen habe ich meine Sicht auf die Dinge kundgetan. Wir werden den Gesetzentwurf natürlich ablehnen
und warten jetzt auf das, was ordentlich von der Regierung kommt. Dann haben Sie die Möglichkeit, sich mit Ihren Änderungsvorschlägen in den Gesetzentwurf – der
im September schon weit fortgeschritten war, der Referentenentwurf –, dann haben Sie ja die Möglichkeit, sich dazu zu äußern, und dann gucken wir mal, ob wir gemeinsam etwas Vernünftiges hinkriegen. Zum jetzigen Zeitpunkt machen wir das nicht. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die BMVFraktion wird der Überweisung des Gesetzentwurfes in die Ausschüsse zustimmen. Es ist sinnvoll, in den Ausschussberatungen Änderungen im Psychischkrankengesetz zu prüfen. In der Anwendungspraxis haben sich tatsächlich verschiedene Probleme gezeigt. Es drängt sich auf, Praktiker, die das Gesetz tagtäglich anwenden, in den Ausschüssen anzuhören.
Diskussionswürdig ist etwa die Frage der Zuständigkeitsregelung. Derzeit ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in dem oder in der der Betroffene wohnt, für eine Unterbringung zuständig. Oft entsteht aber der Bedarf an einer sofortigen Unterbringung nicht am Wohnort des Betroffenen, sondern bei einem Aufenthalt auswärts. Nach geltendem Recht muss dennoch die Behörde des Wohnsitzes tätig werden. Das bedeutet, sie muss insbesondere den Betroffenen aufsuchen und ihn in Augenschein nehmen. Das Problem haben wir sehr oft in Mecklenburg-Vorpommern, auch bei Urlaubern, die aus anderen Bundesländern zu uns kommen und bei denen bei uns der Unterbringungsfall auftritt.