Es liegt in der Natur der Sache, dass in den Fällen der sofortigen Unterbringung schnell gehandelt werden muss. Daher ist zu beraten, ob nicht die Behörde am Ort der Unterbringungseinrichtung zuständig sein sollte. Diese Behörde muss dann auch den Antrag beim Gericht stellen, das die sofortige Unterbringung anordnen muss, wenn sie Bestand haben soll. Hier ist ein Vergleich der behördlichen Zuständigkeit nach dem Psychischkrankengesetz mit der gerichtlichen Zuständigkeit interessant. Das ist hier ein bisschen vermengt worden. Problematisch ist die behördliche Zuständigkeit nicht. Die gerichtliche Zuständigkeit ist im FamFG bereits so geregelt, dass in dringenden Fällen das Gericht zuständig ist, in dessen Bezirk, wie es formuliert ist, das Bedürfnis des Tätigwerdens bekannt wurde. Die redaktionellen Anpassungen des Gesetzes wegen des Wechsels der Zuständigkeit sind sicherlich im Ministerium auch unstreitig.
Für mich ist aber noch mal Folgendes wichtig: Ich möchte auf problematische Vorschläge im Gesetzentwurf eingehen. Es darf im Unterbringungsrecht niemals darum gehen, die Unterbringung zu erleichtern, denn eine Unterbringung bedeutet, dass einem Betroffenen seine Freiheit genommen wird. Und das muss man auch immer wieder bei allen Diskussionen wegen umständlicher Verfahrensnormen beachten. Der Staat nimmt einem Bürger seine Freiheit.
Dies vorausgeschickt halte ich es für problematisch, wenn der Gesetzentwurf bei einer Verlängerung einer
Unterbringung von einem Antrag der Behörde absehen will. Bei einigen Vorrednern klang es ja auch so an, dass sie das für sinnvoll halten. Natürlich wäre es eine Verfahrensvereinfachung für die Behörde, wenn sie da nicht mehr tätig werden muss. Aber das darf kein Kriterium sein. Wenn Sie eine Unterbringung verlängern, ist es genauso ein Entzug der Freiheit wie bei einer erstmaligen Unterbringung. Eine Verlängerung einer Unterbringung bedarf derselben sorgfältigen Prüfung wie eine erstmalige Unterbringung.
Der Gesetzentwurf problematisiert des Weiteren das Weisungsrecht der Landräte beziehungsweise der Oberbürgermeister gegenüber den Unterbringungseinrichtungen. Allerdings üben diese Behörden nun einmal die Fachaufsicht aus, und das ist auch rechtlich notwendig. Eine Fachaufsicht können sie nicht ausüben ohne Weisungsbefugnis, die naturgemäß mit den ärztlichen Weisungen kollidiert. Das ist ja gar nicht zu vermeiden, weil es nun mal um psychisch kranke Menschen geht, die dort behandelt werden. Soweit auch noch die Klarstellung für den Maßregelvollzug gefordert oder vorgeschlagen wurde, ist das meiner Meinung nach nicht notwendig. Schon im Paragrafen 38 PsychKG M-V ist bereits geregelt, dass das Ministerium insoweit derzeit die Aufsicht hat.
Ein letzter Punkt noch: Ein Dauerbrenner in der Diskussion sind ja immer die ärztlichen Zwangsmaßnahmen. Der Gesetzentwurf schlägt vor, dass diese nunmehr auch im Eilverfahren zuzulassen sind. Aber es ist tatsächlich nicht so, dass nach geltendem Recht dies derzeit nicht zulässig ist. Schon nach geltendem Recht sind auch im Eilverfahren ärztliche Zwangsmaßnahmen zulässig unter bestimmten Voraussetzungen. Zu den Voraussetzungen zählen zum Beispiel eine akute Lebensgefahr oder eine schwerwiegende Gesundheitsgefährdung.
Der Gesetzentwurf bezieht sich hier auf eine Entscheidung des Landgerichts Stralsund. Das muss man so zur Kenntnis nehmen. Diese Entscheidung ist nicht veröffentlicht, und wenn man auf nicht veröffentlichte Gerichtsentscheidungen Bezug nimmt, ist es immer ein bisschen schwierig, darüber zu beraten. Die wird man sich dann ansehen müssen, ob es sich tatsächlich um einen Einzelfall handelt oder was da genau entschieden worden ist. Tatsache ist aber, in der tagtäglichen Praxis werden solche Entscheidungen getroffen aufgrund des geltenden Rechts.
Der Vergleich mit dem Verfahrensgesetz zeigt ja, das muss möglich sein, wobei – Herr Glawe, der Wirtschaftsminister, hat es vorhin angesprochen mit dem Familienverfahrensgesetz – das nicht überzeugt, weil das nur die Verfahrensregelungen sind. Sie müssen schon eine materielle Rechtsgrundlage auch im Psychischkrankengesetz haben. Und so ist es ja derzeit auch. Die Frage ist nur, ob diese Rechtsgrundlage ausreichend ist.
Trotz dieser Kritik an dem Entwurf sind wir der Meinung, dass der Entwurf in den Ausschüssen diskutiert werden soll. Was hier eingangs diskutiert wurde, das war mir auch neu. Mir ist es egal, und ich glaube, dem Bürger ist es auch egal, wer nun einen Gesetzentwurf einbringt. Wir sollten, glaube ich, eher inhaltlich diskutieren und die Probleme lösen und nicht nur mit Schuldzuweisungen agieren, wer nun welchen Entwurf kannte oder welcher Entwurf wem hätte zugeleitet werden müssen. Das interessiert den Bürger nicht. Das löst kein einziges Problem.
Ich bin dafür, den Entwurf in die Ausschüsse zu überweisen. Dort können weitere Anträge gestellt werden, dort können die Sachverständigen gehört werden und dann beginnt ja erst das ordnungsgemäße parlamentarische Verfahren. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weil ich glaube, dass das ein bisschen unterging, halten wir fürs Protokoll fest, dass der Kollege Ritter die vorbildliche Einbindung der Opposition durch den Innenminister gelobt hat. Dass wir das hier noch mal erleben dürfen, daran habe ich auch nicht geglaubt. Lieber Kollege Ritter, herzlichen Dank für das Lob an unseren Innenminister.
Das Thema ist hinlänglich beschrieben worden. Das Psychischkrankengesetz ist seit dem 15. Juli 2016 in Kraft. Ich glaube, die gemeinsame Erkenntnis aller politischen Kräfte hier ist,
dass es dort Rechtsmängel gibt, die beseitigt werden sollen. Es gab das schon viel zitierte Expertengespräch der LINKEN im zuständigen Wirtschaftsausschuss am 14. September, wo auch die Opposition quasi erfahren hat, dass es einen Referentenentwurf im zuständigen Ministerium zu dem Thema gibt. Das ist in dem Gespräch rausgekommen. Ich finde es ein bisschen bedauerlich. Es ist das gute Recht der Opposition, jederzeit Gesetzentwürfe hier auf den Tisch zu legen, …
weil es hier um psychisch kranke Menschen geht, und das eignet sich aus meiner Sicht nicht für das politische Spielchen von Regierung und Opposition.
diese Empörung, die Sie im Ausschuss zelebriert haben, die Sie heute zelebrieren – Sie tun ja so, als wenn das hier, von der AfD kam die Kritik auch, Sie tun ja so, als wenn das jetzt hier ein völlig unübliches Verfahren ist. Natürlich gibt es zunächst die Ressortabstimmung untereinander, und es werden die Verbände angehört.
Genau das haben Sie im Übrigen auch kritisiert, als es zum Beispiel um den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zum Thema „duale Ausbildung bei der Kita“ ging. Da haben Sie gesagt, man hätte doch vorher mal mit den Betroffenen, mit den Verbänden sprechen können. Genau das wird jetzt ja getan. Das tut der Gesundheitsminister an der Stelle. Mit denen wird gesprochen. Diese Einwände und Punkte werden mit aufgenommen und dann gibt es ein ganz geordnetes Gesetzgebungsverfahren. Von daher kann ich diese Kritik nicht verstehen und halte es auch für ein bisschen schwierig, dass man jetzt hier, wenn angekündigt ist, dass das Gesetz kommt, etwas auf den Markt schmeißt.
Eine gemeinsame Beratung, die avisiert wurde, ist natürlich auch wieder schwierig – wir hatten die Debatte beim Vergabegesetz, glaube ich, im Sommer gehabt –, weil es ja diese 3-Monats-Frist gibt, in der das Gesetz dann wieder zurückkommt, sodass das formal schon gar nicht gehen würde, dass wir das hier gemeinsam beraten. Wie gesagt, es ist Ihr gutes Recht, und das soll jetzt auch gar nicht irgendwie despektierlich klingen, aber ich finde es ein bisschen schade, dass Sie das hier einfach so auf den Markt schmeißen, wohlwissend, dass uns in wenigen Wochen – in wenigen Wochen ist Weihnachten, dann danach – wahrscheinlich irgendwann der Entwurf erreichen wird und wir dann gemeinsam in die Debatte einsteigen und natürlich auch die externen Sachverständigen wieder mit an Bord kommen.
Der Minister hat schon einige Punkte genannt, ich will das trotzdem noch mal wiederholen, weil – wir haben es heute schon gehört – wiederholen festigt auch ein bisschen. Sie haben einige Punkte aufgeführt. Ich will jetzt nicht auf alle eingehen, das können wir machen, wenn wir über den Gesetzentwurf der Regierung verhandeln. Dann werden Sie die Punkte ja sicherlich wieder als Antrag der Oppositionsfraktion DIE LINKE hier einbringen.
Sie haben das Problem aufgezeigt, dass nach einer Gerichtsentscheidung ärztliche Zwangsmaßnahmen nicht mehr im Eilverfahren angeordnet werden dürfen, und versprechen sich mit Ihrer Änderung des Paragrafen 26 eine Lösung. Das Problem ist uns bisher in dem Maße noch nicht bekannt, denn das geltende PsychKG lässt die bundesrechtlichen Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit unberührt. Allein dieses enthält nämlich das maßgebliche Verfahrensrecht – darauf ist, glaube ich, schon eingegangen worden –, und die Zulässigkeit eines Eilverfahrens ist daher anhand der freiwilligen Gerichtsbarkeit und nicht anhand des PsychKG zu bestimmen.
Auf den weiteren Punkt, das Thema „Weisungsrecht der Fachaufsicht“ und die damit verbundene Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts ist unser Minister eingegangen. Das brauche ich an der Stelle nicht zu wiederholen. Auch bei dem Punkt – und da schaue ich mal zu der Ziffer 4e und dem einschlägigen Paragrafen 12 –, wo es um die Fachaufsicht der Landräte und Oberbürgermeister durch den Zusatz, ich zitiere, „mit Ausnahme der Forensischen Psychiatrie“ geht, wird verkannt, dass dieser Paragraf 12 allein die Unterbringung nach dem PsychKG erfasst und sich die Fachaufsicht folglich auch nur auf diese beziehen kann. Die Forensik ist an anderer Stelle geregelt.
Außerdem – und den Punkt möchte ich auch nicht unerwähnt lassen – soll durch die Änderung des Paragrafen 15 des Gesetzes die bestehende Rechtsunsicherheit beseitigt werden. Diese Änderung ist sicherlich grundsätzlich zu begrüßen, allerdings löst sie das Problem an der Stelle nicht wirklich. Das möchte ich betonen, dass sich bei einer Verlängerung der Unterbringung erneut dieses Problem stellt, und deswegen soll es dort auch gesetzliche Änderungen seitens des Ministeriums geben.
Sie sehen anhand der Fakten – deswegen ist der Vorwurf auch nicht ganz begründet, dass wir uns hier gar nicht inhaltlich auseinandersetzen –, es gibt eine inhaltliche Ablehnung, diesen Entwurf zu überweisen. Und noch mal: Ich lade Sie herzlich ein, wenn es denn so weit ist, wenn der Entwurf der Regierung vorliegt, dass wir diese Punkte gemeinsam diskutieren. Aber heute hier so locker aus der Hüfte zu schießen, das, glaube ich, wird dem Thema nicht gerecht. Das, lieber Herr Koplin, wissen Sie, glaube ich, auch. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Werte Kollegen! Liebe Gäste! Ich möchte nur noch mal kurz auf das eingehen, was Herr Ehlers und Herr Heydorn gesagt hatten. Sicherlich ist es richtig und im Grundsatz auch nicht zu beanstanden, dass ein Referentenentwurf innerhalb der Regierungskoalition beraten und den Oppositionsparteien nicht zur Kenntnis zugeleitet wird. Ich glaube, damit hat im Kern niemand von uns ein Problem. Man kann das anders handhaben.
Und gerade, Herr Ehlers, weil Sie gesagt haben, es geht ja schließlich um psychisch Kranke, also um ein Thema, das jetzt nicht die primäre politische Priorität hat, sondern bei dem es eher um Sorge und Mitgefühl für besonders betroffene Bevölkerungskreise geht, wäre es natürlich schön, wenn man schon im Vorfeld für möglichst breite Zustimmung sorgen würde. Dem könnte so was dienen.
Aber wenn Sie selbst als Regierungskoalition diesen Referentenentwurf zum Gegenstand von Ausschussberatungen machen, indem Sie das Experten bei einer Expertenanhörung zuleiten, dann bekommt das Ganze ein ganz anderes Gewicht. Dann haben Sie nämlich diese interne Sphäre verlassen mit Ihrem Referentenentwurf. Und darüber die anderen, die Oppositionsparteien, nicht
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dass es eine lebhafte Auseinandersetzung zu diesem Gesetzentwurf geben wird, war absehbar. Aber, Herr Heydorn, dass Sie wirklich unter Ihrem Niveau bleiben, das war so nicht absehbar. Ich finde es wirklich von Übel und ganz schlechtem Stil, meinen Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten und auch meiner Mitarbeiterin Frau Dr. Erdmann zu unterstellen, dass wir das hier alles nur machen, um sozusagen noch mal Publicity vor einem Parteitag zu bekommen. Das wird der Sache nicht gerecht und das beleidigt meine Kolleginnen und Kollegen.