Unerwähnt, Herr Foerster, haben Sie gelassen, dass bei den in Rede stehenden Forderungen, um die Schiffssicherheit zu gewährleisten, auch entsprechende Förderprogramme sind, um die Schiffseigner dahin gehend finanziell zu begleiten und zu entlasten, damit genau das nicht passiert, dass aufgrund dieser hohen Forderungen, die da im Raum stehen, die Schiffseigner sagen, ich melde mein Schiff ab, ich kann das nicht mehr betreiben, weil die Kosten unwirtschaftlich sind und so die Schiffe wirtschaftlich nicht mehr zu betreiben sind. Von daher gehört es der Vollständigkeit halber dazu, dass der Bund auch darüber in der Beratung mit den Eignern und mit den Akteuren ist, wie die gesamte Verordnung finanziell abgefedert werden kann.
Sie haben – das möchte ich jetzt etwas sarkastisch sehen, Herr Foerster – eine Brücke nach Bayern zum Oktoberfest geschlagen. Das kommt mir ein Stück weit auch recht. Ich sage das etwas sarkastisch, denn als wir für die Hanse Sail, die von den Traditionsseglern lebt, hier vor längerer Zeit den Antrag eingebracht hatten, die Hanse Sail steuerrechtlich mit dem Oktoberfest zu vergleichen und diese Regelung hier auch gelten zu lassen, da, daran kann ich mich noch sehr gut erinnern, ist Frau Rösler auf den Baum gekommen und gar nicht mehr runtergekommen und hat gesagt, was wollt ihr da eigentlich. Also von daher, den Stellenwert,
(Henning Foerster, DIE LINKE: Ich habe von dem Verbot des Bieres auf dem Oktoberfest gesprochen, Herr Kollege Eifler.)
(Henning Foerster, DIE LINKE: Ich dachte, wir haben jetzt einen gemeinsamen Antrag. Aber reden Sie ruhig weiter!)
Um das Resümee zu ziehen: Wenn ich die Punkte des geänderten, unseres gemeinsamen Antrages sehe, die Ziffern 1 und 2, denen kann man unwidersprochen zustimmen, weil es darum geht, zum einen die Gespräche und Beratungen in Berlin fortzusetzen, und zum anderen kommt in Punkt 2 eine nordische Allianz zum Ausdruck,
dass wir, die Nordländer, gemeinsam mit den Akteuren unterwegs sind und all denen den Rücken stärken, damit eine tragbare Lösung sowohl im Sinne der Schiffssicherheit, aber auch beim Betrieb der Schiffe und in dem Gestalten der Veranstaltungen gewährleistet ist. – Von daher kann ich einfach nur darum werben, diesem Antrag zuzustimmen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Torsten Renz, CDU: Jetzt wird es noch mal lebhaft. – Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz. – Der Abgeordnete Ralf Borschke beginnt seine Rede bei abgeschaltetem Mikrofon.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wertes Präsidium! Ich glaube, zu dem Antrag besteht hier Konsens. Die BMV-Fraktion wird dem Antrag auf jeden Fall zustimmen. Seit mehr als 40 Jahren haben sich überwiegend ehrenamtliche Personen darum bemüht, die Traditionsschiffe durch Pflege für die Gemeinschaft zu erhalten. Ein bedeutender Teil unseres maritimen kulturellen Erbes in Mecklenburg-Vorpommern sind die Traditionsschiffe. Sie sind lebendige Zeitzeugen der Schifffahrt und des Schiffbaus in unserer Heimat, aber unsere Traditionsschiffe sind ebenso Stätten ehrenamtlichen Engagements, von Bildung, Freizeit und Tourismus. Es stellt sich jetzt aber die Frage: Wie lange noch?
Der Hauptgrund für die Neufassung der Traditionsrichtlinie war die Behebung der Rechtsunsicherheit bezüglich der Anerkennung als Traditionsschiffe und der Einordnung in die Systematik der Seeschiffssicherheitsverordnung. Ziel der neuen Richtlinie ist einerseits die Beseitigung von Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der Anerkennung als historisches Traditionsschiff und andererseits die Formulierung eines zeitgemäßen Sicherheitsniveaus. Selbstverständlich ist die Sicherheit der Passagiere und der Besatzung wichtig und liegt deshalb auch im natürlichen Interesse der Betreibervereine. Allerdings stellt die neue Verordnung in der aktuellen Fassung neben sinnvollen Vorgaben insgesamt eine unverhältnismäßige Verschärfung dar, die das Ziel, die Traditionsschifffahrt zu erhalten, gefährdet. Deshalb lehnt die BMV-Fraktion die neuen Sicherheitsverordnungen für Traditionsschiffe ab und wir begrüßen die Neuverhandlungen.
Aber warum lehnen wir die Verordnung ab? Ich möchte hier nochmals einige Punkte in Erinnerung rufen. Die geplante Übertragung der Regeln von der Berufsschifffahrt auf ehrenamtlich betriebene Traditionsschiffe mit wöchentlich wechselnder Besatzung ist nicht vertretbar. Außerdem ist die Mindestbesatzung bereits in der Sportseeschifferscheinverordnung eindeutig geregelt. Es soll eine Pflicht zur Durchführung der zweijährigen Seediensttauglichkeitsuntersuchung für ehrenamtliche Besatzungsmitglieder eingeführt werden. Die Besatzungsmitglieder sind meistens nur für eine Woche pro Jahr an Bord und diese neue Verordnung würde sie vor organisatorische und finanziell unzumutbare Hürden stellen. Die geplante Pflicht für Teile der Besatzung zur regelmäßigen Teilnahme an Lehrgängen gemäß der Maritimen-MedizinVerordnung ist mit wöchentlich wechselnden ehrenamtlichen Crews nicht umsetzbar.
Die baulichen Anforderungen der Richtlinie betreffen unter anderem die Dimension von Ankern und Ankerketten sowie die Pflicht zum Einbau von Stahlkonstruktionen unter vorhandenen Holztreppen. Wenn neue Verordnungen eingeführt werden, entstehen dadurch auch höhere oder neue Kosten, die die Vereine tragen müssen, wenn sie ihre ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ausführen möchten. Der Prüfbericht zur Mittelverwendung der Vereine erfordert nach der Neuregelung den Prüfbericht eines Wirtschaftsprüfers. Dadurch entstehen alle fünf Jahre Kosten von circa 12.000 Euro pro Fall.
Die Anforderungen sind für viele Schiffe und ihre Betreiber technisch und/oder finanziell nicht umsetzbar. Insgesamt steht zu befürchten, dass sich die traditionellen Schiffe in ihrem Aussehen so nachhaltig verändern werden, sodass sie ihren ursprünglichen Charakter verlieren. Aufgrund der verschärften Anforderungen an die Besatzungen wird der Betrieb nur noch eingeschränkt oder überhaupt nicht möglich sein.
Wie bereits am Anfang meiner Rede gesagt, begrüßen wir die Neuverhandlungen und Überarbeitungen der Sicherheitsverordnung für die Traditionsschiffe. Lassen Sie uns gemeinsam alles tun, damit die Sicherheitsbestimmungen für Traditionsschiffe wirklich mit Augenmaß und zusammen mit den Betreibern überarbeitet beziehungsweise neu gefasst werden! – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Foerster hat schon darauf hingewiesen, dass wir dieses Thema – ich glaube, vor einem Dreivierteljahr – zu Anfang dieses Jahres hier auf der Tagesordnung gehabt haben. Er hat einiges zu den inhaltlichen Punkten gesagt, die mit der neuen Verordnung zusammenhängen. Der Minister hat was dazu gesagt, die anderen Kolleginnen und Kollegen auch.
Es ist vielleicht nicht nur der Weihnachtszeit geschuldet, dass ich jetzt nicht im Kampfmodus bin, sondern dem Umstand, dass es Dinge gibt, bei denen man sich hier im Parlament streiten muss, wo man unterschiedliche Posi
tionen darlegen muss, und es gibt Punkte, wo man aus diesem Landtag heraus das Signal senden sollte, dass die politischen Parteien, die politischen Fraktionen in diesem Haus gemeinsam zusammenarbeiten im Interesse dessen, was für dieses Land, was für Norddeutschland insgesamt wichtig ist.
So, wie es eine Zusammenarbeit gerade bei diesem Thema gibt zwischen den norddeutschen Bundesländern, egal, ob es Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg oder Mecklenburg-Vorpommern ist, so ist offensichtlich hier heute im Plenarsaal ein Einvernehmen zwischen den Fraktionen zu diesem Thema deutlich. Deswegen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, erspare ich Ihnen, erspare ich mir, die entsprechenden inhaltlichen Darstellungen noch mal an dieser Stelle zu wiederholen.
Ich möchte mich nur in diesem Zusammenhang, bevor Sie klatschen, Herr Kollege Renz, nur noch mal ausdrücklich sowohl bei den Kollegen der Fraktion der CDU, den Kollegen Liskow und Eifler, aber insbesondere auch bei den Kollegen Foerster und Ritter bedanken. Es wäre vielleicht schon der erste Schritt gewesen, wenn man vorab überlegt hätte, ob man diesen Antrag gemeinsam macht. Dass das nicht zwingend erforderlich ist, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE, das ist Ihnen unbenommen. Aber dass bei Ihnen die Bereitschaft bestand, nachdem die Kollegen der CDU und ich auf Sie zugegangen sind und gesagt haben, wollen wir nicht einen gemeinsamen, dann geänderten Antrag hier in die Sitzung einbringen, damit wir dieses Signal auch deutlich nach außen lenken können, ist entsprechend zu honorieren. Sie sehen, in diesem Zusammenhang, denke ich, ist die Gemeinsamkeit viel wichtiger als das Trennende. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Minister, Sie haben sich ganz schön weit aus dem Fenster gelehnt. Ich muss sagen, Sie haben hier eine ganz schöne Verantwortung übernommen. Ich hoffe, dass wir nicht am Freitag mit einem Dringlichkeitsantrag kommen müssen.
Ich finde es erst einmal wirklich sehr gut, dass wir hier heute einen gemeinsamen Antrag debattieren. Die Gemeinsamkeiten, das hat sich schon im April gezeigt, sind bezüglich dieses Themas ziemlich groß.
Eine Sache will ich auch noch sagen: Förderprogramme, Herr Kollege Eifler, werden niemals alle Kosten auffangen, sie werden unterstützen.