Erlauben Sie mir vorab eine kurze Bemerkung. Nur, weil Sie aus dem Wahlprogramm der CDU und aus dem Koalitionsvertrag von SPD und CDU abschreiben und gleich zu Beginn der Legislatur mit Anträgen nur so um sich werfen, die Sie daraus formulieren, sind das erstens noch lange nicht Ihre Ideen. Zum Zweiten macht Sie das noch lange nicht zur Partei der inneren Sicherheit,
nämlich ganz im Gegenteil, Sie macht es zur Partei, die mit den Ängsten und Sorgen der Bürger spielt, nichts anderes.
Auch an die Fraktion DIE LINKE, Herr Ritter, erlauben Sie mir den Hinweis, es ist für mich wirklich faszinierend, egal, was passiert, ob die Polizei handelt und durchgreift oder ob sie es nicht tut, Sie schaffen es immer, behördliches Versagen darzustellen. Das schaffen Sie wirklich immer. Ich bin wirklich fasziniert, wie das geht,
(Peter Ritter, DIE LINKE: Schön, dass Sie von mir fasziniert sind, freut mich. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der BMV)
und ich kann auch nicht nachvollziehen, wie Sie jedes Mal zu diesem Schluss kommen. Aber gut, ich komme zum Thema.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Also war das Verhalten im Fall Amri behördenkonform, ja? – Zuruf von Manfred Dachner, SPD)
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird in erster Linie das Landesrecht an die Gesetze anderer Länder und des Bundes angepasst und es werden weitere Konsequen
zen aus den bisherigen Anschlägen gezogen. Unsere Sicherheitsbehörden haben heute etwa 650 Gefährder in Deutschland im Visier. Um einen Gefährder lückenlos, rund um die Uhr beobachten zu können, braucht es circa 30 Mitarbeiter. Wenn die Polizei also alle als Gefährder eingestuften Personen in Deutschland rund um die Uhr bewachen will, braucht es allein dafür 19.500 Polizeibeamte. Dies ist personell definitiv nicht umsetzbar, also müssen wir andere Regelungen finden, um diese Personen nicht unbeobachtet agieren zu lassen.
Zum einen muss es unser Ziel sein, nachvollziehbar ausreisepflichtige Gefährder unverzüglich und so schnell wie möglich abzuschieben. Bis dies nach unseren gesetzlichen Regelungen umsetzbar ist, muss der Gefährder aber dennoch überwacht werden können.
Und genau hier setzt der vorliegende Gesetzentwurf an, bei einer Überwachungsmöglichkeit von Gefährdern unter gleichzeitiger Entlastung der Polizeibeamten. Mit der Einführung der elektronischen Fußfessel schaffen wir auch in Mecklenburg-Vorpommern die Voraussetzungen dafür. Die Regelung zur Aufenthaltsanordnung flankiert die Regelung zur Fußfessel und soll den Aufenthaltsort der betreffenden Person fester bestimmen können, als dies derzeit möglich ist. Der Bundestag hat diese Möglichkeiten bereits eröffnet und auch einige Bundesländer sind dem Wunsch des Bundesinnenministers nach einheitlichen Bundes- und Landesregelungen bereits gefolgt oder sind gerade in der Umsetzung.
Des Weiteren findet sich im Gesetzentwurf, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die Ermächtigungsgrundlage für die Bodycams der Polizei. Damit das Pilotprojekt starten kann, braucht es eine gesetzliche Grundlage, die hiermit erfolgt. Die materiellen Kosten des Pilotprojektes sind bereits im Haushalt veranschlagt. Nach Verabschiedung dieses Gesetzes stünde einem Start des Projektes also nichts mehr im Wege.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion hätte gern auch in diesem Gesetzentwurf bereits den finalen Rettungsschuss rechtlich fest verankert gesehen. Unser Koalitionspartner hat zu dem Thema im Vorfeld noch etwas Beratungsbedarf angemeldet.
Ein Abwarten dieser uns jetzt hier vorliegenden Novelle, bis die Überarbeitung hinsichtlich des Datenschutzes stattfindet, haben wir auch überlegt, uns dann aber schlussendlich dagegen entschieden.
Mit der jetzigen Novelle zeigen wir, dass uns eine bundeseinheitliche Terrorismusbekämpfung wichtig ist und keinen
Zeitaufschub duldet. Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung zur Überweisung, damit wir diesen Gesetzentwurf schnellstmöglich im Ausschuss beraten können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/1320(neu) zur federführenden Beratung an den Innen- und Europaausschuss sowie zur Mitberatung an den Rechtsausschuss sowie an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Landesrechts zur Umweltverträglichkeitsprüfung und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften, Drucksache 7/1321.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Landesrechts zur Umweltverträglichkeitsprüfung und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Erste Lesung) – Drucksache 7/1321 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein drittes Gesetz, das wir Ihnen heute vorlegen – ich glaube, ich kann mich kurzfassen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ja heute ein anerkanntes Verfahren, um transparente Entscheidungen zu treffen, auch die breite Bevölkerung miteinzubeziehen. Insofern ist es so, dass wir konkretisierte Regelungen vorlegen werden. Es geht zum einen um die Frage, in den Umweltverträglichkeitsprüfungen für Investitionen die Berücksichtigung des Flächenstatus festzulegen, aber eben auch die neuen Herausforderungen, insbesondere im Bereich des Klimaschutzes und der Klimaanpassung, der Energieeffizienz und auch die Frage aufzuwerfen, im Rahmen der …
Meine Damen und, nein, in diesem Falle ist es falsch, Herren von der CDU, ich bitte doch um entsprechende Disziplin.
Also insofern wird es der Wirtschaftsminister dann auch noch damit zu tun bekommen, denn es geht ja letzten Endes darum, in den Umweltverträglichkeitsprüfungen die Unfall- und Katastrophenrisiken abzuwägen, um damit quasi auch innerhalb dieses Verfahrens diese zusätzlichen neuen Herausforderungen mitaufzunehmen. Insofern ist klar, dass wir das im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung mitberücksichtigen möchten. Ich glaube, damit wird auch deutlich, dass sich im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz die Transparenz merklich erhöhen wird und letzten Endes tatsächlich damit auch ein Beitrag zur Anerkennung in diesem Bereich vorgenommen wird.
Ich glaube, wir können feststellen, dass wir das an einem Beispiel schon mal getestet haben, da ging es um die Waldumwandlung im Gewerbepark an der A 14 in Grabow. Ich muss schon sagen, wenn man sich das aktuell anschaut, dann haben wir hier doch eine erheblich bessere Beteiligung gehabt, und das führt im Übrigen auch zu einem besseren Verständnis. Dass dies europarechtlich abgesichert ist, denke ich, ist klar, aber wir werden zu vereinfachten und zu verkürzten Verfahren kommen, letzten Endes auch zu anwenderfreundlicheren Verfahren. Das heißt, damit hat bei uns im Hause das digitale Zeitalter längst begonnen.
Ich kann mir nur wünschen, dass dieses Gesetz möglichst zügig im Landtag beraten wird und wir möglichst schnell zu einer Verabschiedung kommen, um damit auch das Landes-UVP-Gesetz in der neuen Form in Kraft setzen zu können. Insofern wünsche ich diesem Gesetzgebungsverfahren viel Erfolg. – Herzlichen Dank.
Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/1321 zur federführenden Beratung an den Agrarausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss und an den Energieausschuss zu überweisen.
Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage, Drucksache 7/1322.
Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern – FTG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 7/1322 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! 2017 ist ein besonderes Jahr, und das nicht nur, weil die SPD bei den Bundestagswahlen ihr historisch schlechtestes Ergebnis eingefahren hat