Alle anderen, auch von der AfD, haben nichts dazu gesagt. Es erstaunt mich immer wieder, dass die AfD hier ihre Anträge macht, aber in den Ausschüssen verweigern Sie sich immer wieder. Herr Lerche, Herr Dr. Jess haben nichts dazu gesagt und ich bin mal gespannt, was nachher bei der Schlussabstimmung kommen wird.
Aber was soll es, das wissen wir ja schon. Dann wäre es doch auch nur sinnvoll gewesen, einen Antrag zu stellen im Finanzausschuss. Aber Sie haben es nicht getan. Oder haben Sie Angst, dass wir uns daran erinnern, was der Kollege Komning mal gesagt hat, als er hier kurz vor seinem Abgang gewesen ist? Und da ist ihm ja das Gesicht eingefroren, also das Grinsen wirklich eingefroren, als er das gesagt hat. Er sagte hier, wir kürzen hier erst mal unsere Diäten, danach gehe ich in den Bundestag und was hier passiert, ist mir eigentlich total egal. Ja, da hätte ich aber gerne mal Mäuschen gespielt, was Sie gesagt haben in der Diskussion in der Fraktion.
(Andreas Butzki, SPD: Die haben die Hacken zusammengeschlagen. – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Genau so sieht es aus, Andreas.)
Aber ich kann nur sagen, ziehen Sie den Antrag hier zurück und arbeiten Sie doch einfach mal in den Ausschüssen richtig mit, zum Beispiel im Finanzausschuss! Doch ich möchte es mir nicht so einfach machen, ich möchte noch einige Punkte zur Ablehnung Ihnen vortragen.
Der Gesetzentwurf zur Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2018 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften regelt die wirkungsgleiche Anpassung an die Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst in Mecklenburg-Vorpommern. Hierzu hat es eine sachgerechte Verständigung mit dem DGB Nord und dem DGB M-V gegeben. Die Stellungnahmen liegen uns alle vor und bestätigen auch den Gesetzentwurf.
Wie ich schon andeutete, regelt Artikel 2 des Gesetzentwurfes, dass die Besoldungsanpassungen entsprechend auch für die Empfängerinnen und Empfänger von Amts- und Versorgungsbezügen nach dem Landesministergesetz gelten. Artikel 3 regelt Selbiges für Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre. Somit wird ganz deutlich, dass die Anpassung der Bezüge von Mitgliedern der Landesregierung parallel zu den Bediensteten im öffentlichen Dienst, nämlich in wirkungsgleicher Weise mit der Tarif- und Besoldungsentwicklung für den öffentlichen Dienst des Landes und der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt.
Nun fordert die AfD in Punkt 2 ihres Antrages, dass die Bezügeentwicklung der Kabinettsmitglieder an die „Entwicklung der Einkommensverhältnisse in MecklenburgVorpommern“ gekoppelt sein sollen. Ich hoffe, ich konnte deutlich machen, dass genau das mit dem Besoldungsanpassungsgesetz passiert, denn natürlich können die Bezüge nur mit den Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern verglichen werden. Ein Vergleich mit anderen Tarifgemeinschaften wäre doch völlig abwegig und verbietet sich rein sachlich. Sie können die Besoldungsanpassung von Mitgliedern der Landesregierung nicht mit der Lohnentwicklung in der Baubranche, dem Gaststättengewerbe oder der Metallindustrie vergleichen. Das wäre wirklich sachfremd und mit nichts zu begründen, zumal einige von diesen genannten Tarifen deutlich höher sind. Ich glaube nicht,
dass das in Ihrem Sinne sein sollte. Der vorliegende Antrag ist widersinnig und hat nichts auf dieser Landtagssitzung verloren, weil sich zeitgleich ein entsprechender Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren befindet.
Meine Damen und Herren, mich hat auch noch eine bestimmte Aussage aus der Begründung Ihres Antrages stutzig gemacht. Im letzten Satz heißt es, ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Die Anpassung der Bezüge der Ministerpräsidentin, Ministerinnen und Minister des Landes Mecklenburg-Vorpommern und Parlamentarischen Staatssekretäre steht somit in keinerlei Verhältnis zur allgemeinen Einkommensentwicklung und zur Entwicklung der Bezüge der Abgeordneten.“
Na, das ist doch mal eine tolle Aussage, habe ich mir so gedacht! Der AfD sind also die Abgeordnetenbezüge nicht ausreichend!
Dann darf ich doch mal daran erinnern, was wir ab 1. Januar beziehen. Das kennen Sie alle, das Papier. Da steht die Entschädigung. Danach betragen ab 1. Januar 2018 die Entschädigungen nach Paragraf 6 Absatz 1 des Abgeordnetengesetzes 5.966,82 Euro. Und das reicht Ihnen also nicht?
Das sagen Sie mit Ihrem Antrag. Also das ist schon eine große Frechheit, zumal Sie immer wieder auf die Tränendrüse drücken. Und ich finde das wirklich eine Frechheit, das ist skandalös, wie Sie hiermit umgehen. In den Ausschüssen machen Sie nichts und hier versuchen Sie den Robin Hood. Wahrscheinlich machen Sie es so wie Trump, Sie nehmen es den Armen und geben es den Reichen. Das ist wahrscheinlich Ihre Marschrichtung.
die unter dem Mäntelchen der allgemeinen Einkommensentwicklung stattfinden soll. Sie sollten sich wirklich schämen! Das gehört sich einfach nicht!
Nun bin ich aber wirklich erstaunt, denn neben dem bereits von mir angesprochenen Gesetzentwurf zum Besoldungsanpassungsgesetz 2018 passiert nämlich auch Folgendes: Neben der linearen Anhebung der Bezüge für Mitglieder der Landesregierung und Parlamentarischen Staatssekretäre werden wie gesagt automatisch auch unsere Diäten angehoben. Das wissen Sie alles.
Diese Regelung wurde bereits seit Jahren so praktiziert, es gab auch davor eine lange, lange und breite Diskussion, nicht nur hier, auch in anderen Landesparlamenten
und im Bundestag. Was gestern im Bundestag passiert ist, muss ich Ihnen ja nicht sagen, da haben Sie nämlich eine richtig schöne Klatsche gekriegt von Frau Haßelmann. Ich habe mir das vorhin noch mal angeguckt und da kann ich der Kollegin einfach nur gratulieren.
Meine Damen und Herren, im Abgeordnetengesetz Mecklenburg-Vorpommern, das ich schon zitiert habe, steht in Paragraf 6 Absatz 1: „Alle Abgeordneten erhalten eine einheitliche monatliche Entschädigung nach Maßgabe der geltenden monatlichen Besoldung für einen verheirateten“ 40 Jahre alten „Vorsitzenden Richter am Landgericht“ in der Stufe R2, „Erfahrungsstufe 7 mit 2 Kindern.“ Damit ist eine Kopplung der Abgeordnetenentschädigung an die Besoldungsanpassung gegeben, denn die Richterbesoldung wird selbstverständlich mit dem Besoldungsanpassungsgesetz auch angepasst, also Gleichbehandlung der Abgeordneten mit der Ministerpräsidentin, den Ministerinnen und Ministern sowie den Parlamentarischen Staatssekretären.
Damit ist klipp und klar, dass es keinerlei unterschiedliche Behandlung bei der Besoldungsanpassung und der Anpassung von Abgeordnetenentschädigungen gibt. Das System ist in sich geschlossen, logisch und auch nachvollziehbar – vielleicht für Sie nicht, aber für uns schon. Jede Gruppe wird linear zur Besoldung im öffentlichen Dienst des Landes und der Kommunen in MecklenburgVorpommern wirkungsgleich an die Tarifabschlüsse der Angestellten im öffentlichen Dienst angepasst.
Es kann ja sein, dass sich einzelne Abgeordnete der AfD-Fraktion gegenüber einem verheirateten Vorsitzenden Richter am Landgericht mit Erfahrungsstufe 7 und zwei Kindern benachteiligt fühlen. Dann aber sollten Sie das hier und heute sagen und das Abgeordnetengesetz auch ändern. Auf diese Diskussion in der Öffentlichkeit bin ich dann allerdings mal gespannt.
Die SPD-Fraktion hält die Anknüpfung der Abgeordnetenentschädigung an das beschriebene Richteramt nach wie vor für sachgerecht. Wir lehnen diesen rein populistischen Antrag selbstverständlich ab, weil das einfach nur Quatsch ist. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach der Empfehlung beziehungsweise nach der Aufforderung Ihres ehemaligen Kollegen Herrn Komning bei seinem letzten Auftritt im Landtag
hatten wir eigentlich erwartet, dass hier ein Antrag vorgelegt wird, der darauf abzielt, dass Ihre Diäten gekürzt werden.
die Amtsbezüge der Ministerinnen und Minister einzufrieren? Ich frage das nicht grundlos. Es war die rot-rote Landesregierung, die einen solchen Schritt 2003 gegangen ist. Damals wurde die Anpassung der Besoldung für den Ministerpräsidenten, die Ministerinnen und Minister und Staatssekretäre für die Jahre 2003 und 2004 ausgesetzt. Es war ein Konsolidierungsbeitrag der obersten staatlichen Leitungsebene des Landes. Die finanzielle Situation war damals mehr als angespannt. Finanzielle Spielräume gab es quasi nicht und es konnte auch nur das Nötigste finanziert werden. Es war die rot-rote Landesregierung, die sich damals auf den schweren Konsolidierungsweg gemacht hat, und ich möchte daran erinnern, dass das Land noch heute von diesen Anstrengungen profitiert.
Meine Damen und Herren, mit der heutigen, deutlich besseren finanziellen Situation des Landes ist die damalige überhaupt nicht zu vergleichen. Heute wachsen die Rücklagen immer weiter an, finanzielle Spielräume sind vorhanden, werden aber nicht genutzt.
Sie, meine Herren von der AfD, würden diesen Weg sogar noch verschlimmern, denn fast alle Ihre Anträge im Finanzausschuss zielten darauf ab, weiteres Geld politischer Gestaltung zu entziehen. Ich will aber nicht die Haushaltsdebatte vom Mittwoch hier wiederholen.
Eine Abkopplung der Bezüge für die Ministerpräsidentin, die Ministerinnen und Minister sowie Staatssekretäre sehen wir derzeit nicht als erforderlich an. Und eine grundsätzliche Entkopplung hat meine Fraktion auch nie unterstützt. Besondere Rahmenbedingungen, eine besondere Situation erfordern natürlich besondere Maßnahmen. Diese sehen wir aber derzeit nicht. Im Übrigen wirkt die damalige Nichtanpassung der Bezüge auch heute noch nach. Durch das Änderungsgesetz im Jahr 2004 wurde nämlich verhindert, dass die Anpassung der Bezüge nachgeholt wurde, und das hat natürlich heute noch Auswirkungen auf den Haushalt.
Meine Damen und Herren und Kollegen der AfD, hier drängt sich ganz klar der Eindruck auf, dass Sie den Antrag aus rein populistischen Gründen stellen.
Sachliche Erwägungen konnte ich in Ihren Ausführungen hier heute, vor allem aber auch aus dem Antrag nicht entnehmen.
Ebenso ist es nicht verständlich, wie Sie die Bezüge der fraglichen Amtsträger an die Entwicklung der Einkommensverhältnisse in Mecklenburg-Vorpommern koppeln wollen. Wie soll ein solches Gesetz Ihrer Auffassung nach aussehen? Soll eine Kommission darüber jährlich Vorschläge erarbeiten, das Parlament darüber abstimmen? – Alles Fragen, die offen sind, und am Ende wird das möglicherweise sogar eher teurer, als es Einsparungen bringen kann. Wir können diesen Antrag deshalb jedenfalls natürlich nicht unterstützen und lehnen ihn ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.