Meine Damen und Herren, Herr Koplin, Sie lade ich ein, zur Sachlichkeit zurückzukehren, denn ich weiß, eigentlich denken Sie anders.
Sie sind eigentlich ein Realist, realistisch in der Frage der Versorgung. Und wenn wir neue moderne Modelle angehen, dann hoffe ich, dass Sie in acht Wochen auch so weit sind und sagen, der Vorschlag ist gar nicht so schlecht, ich hätte mir zwar mehr vorstellen können, aber am Ende kann ich diesen Kompromiss mittragen. Da wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Ihre Chefin Frau
Oldenburg mitmacht, denn sie hat behauptet, dass wir da überhaupt keine Konzepte haben. Also, Frau Oldenburg, Konzepte haben wir schon,
Sie sind ja Pädagogin und als solche, denke ich, können Sie auch den Dingen folgen. Von daher bin ich gespannt,
(Heiterkeit bei Simone Oldenburg, DIE KINKE: Ich kann die auch bewerten, Herr Glawe. Ich kann die sogar bewerten, und das ist einfach mal nichts.)
wie Sie die Dinge ordnen und dann auch mal mit einem Christdemokraten Kaffee trinken auf den Erfolg. – Danke schön.
Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/50 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/50 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und AfD abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Kulturdenkmäler des Landes bewahren – Denkmalschutz verbessern, Drucksache 7/83.
Antrag der Fraktionen der CDU und SPD Kulturdenkmäler des Landes bewahren – Denkmalschutz verbessern – Drucksache 7/83 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem Antrag der Koalition, „Kulturdenkmäler des Landes bewahren – Denkmalschutz verbessern“, wird heute der besondere Stellenwert unseres kulturellen Erbes in Mecklenburg-Vorpommern hervorgehoben. Mecklenburg-Vorpommern ist nicht nur das Land der Seen und Wälder, sondern auch der Alleen, Gutsanlagen, Parks und Gärten. Genauso bekannt ist Mecklenburg-Vorpommern aber auch für seine Bäderarchitektur an den Küsten, seine Schlösser, Guts- und Herrenhäuser und mittelalterlichen Backsteinbauten in den Hansestädten. Nicht umsonst wurden die Hansestädte Stralsund und Wismar mit dem Weltkulturerbetitel ausgezeichnet.
Nicht ganz so viel Berühmtheit haben – bis jetzt jedenfalls – die zahlreichen Fachwerkhäuser in den Kleinstädten und die regional unterschiedlichen Haus- und Hoftypen der noch erhalten gebliebenen historischen Bauernhäuser erlangt. Dennoch gehören sie genauso zu unserem kulturellen Erbe wie alle anderen.
Dieses kulturelle Erbe hat für Mecklenburg-Vorpommern eine besondere Bedeutung, und das nicht nur in der Geschichte, sondern auch in der Gegenwart. Für den Erhalt von solchen kulturellen Denkmälern haben sich nicht nur das Land und viele Gemeinden engagiert. Es gibt über das ganze Land verteilt eine Vielzahl von privaten Initiativen und Vereinen, die sich ehrenamtlich dem Erhalt einzelner oder aller Kulturdenkmäler im Land verschrieben haben.
Daneben ist es bei einem Großteil der denkmalgeschützten Objekte in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten 25 Jahren auch gelungen, einen motivierten und engagierten privaten Eigentümer zu finden. Mit viel Liebe zum Detail und Enthusiasmus wurden die Objekte dann saniert und häufig auch einer neuen Nutzung zugeführt. Dadurch werden diese Denkmäler erhalten und der Öffentlichkeit wieder zugänglich gemacht. So kann ein saniertes Kulturdenkmal, häufig gerade im ländlichen Bereich, auch Ausstrahlungswirkung auf das Umland entfalten. Das zeigt sich deutlich an den im Land schon sanierten Schlössern, Guts- und Herrenhäusern, welche überwiegend touristisch genutzt werden und dadurch auch Impulse für die Entwicklung der dazugehörigen Gutsdörfer und näheren Umgebungen gesetzt haben. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, gerade diesen privaten Eigentümern und auch allen ehrenamtlich in diesem Bereich Tätigen einen besonderen Dank für ihr unermüdliches Engagement auszusprechen.
Ungeachtet dieses erfolgreichen Engagements darf aber nicht vergessen werden, dass eine Vielzahl von Denkmälern in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin ein eher trauriges Dasein fristet. Ein großer Anteil ist leider noch nicht saniert und wird aktuell auch nicht gegen einen weiteren Verlust der Bausubstanz gesichert. Deshalb wird mit diesem Antrag sichergestellt, dass Denkmalschutz und Denkmalpflege in der nächsten EU-Förderperiode als ein besonderer Schwerpunkt berücksichtigt werden.
Dadurch sollen noch mehr Objekte in Mecklenburg-Vorpommern denkmalgerecht saniert und unser kulturelles Erbe damit erhalten werden können. Für die Koalitionspartner ist dabei die tatsächliche dauerhafte Nutzung eines Denkmals eine wesentliche Voraussetzung für seinen Erhalt. Mit der gleichzeitig geforderten Novellierung des Denkmalschutzgesetzes sollen deshalb die Voraussetzungen für den Denkmalschutz verbessert werden.
Das öffentliche Interesse am Erhalt eines Denkmals muss klarer definiert werden, um den unteren Denkmalschutzbehörden bessere Handlungsmöglichkeiten bei untätigen Eigentümern zu geben. Etwa 90 Prozent der über 1.000 denkmalgeschützten Gutshäuser und Schlösser in Mecklenburg-Vorpommern befinden sich in Privatbesitz. Trotz der schon geschilderten Situation der vielen, vielen hoch motivierten und engagierten privaten Eigentümer eines Denkmals gibt es auch solche, die offen
sichtlich nur aus Spekulationsgründen ein Objekt, häufig ein Guts- oder Herrenhaus, mit entsprechenden Ländereien gekauft haben. Leider ist diesen der häufig ohnehin schon schlechte Zustand der Gebäude egal und sie interessieren sich auch nicht für notwendige Sicherungsmaßnahmen an ihrem Eigentum.
Bei einem alten Gebäude ist dabei Wasser das größte Problem. Sobald Regenrinnen defekt oder verstopft sind, gelangt das Wasser an die Fassaden oder bei fehlenden Dachziegeln ins Innere und versursacht schwere Schäden an Decken und tragenden Balken. Bei ungehindertem Fortschreiten ist es dann nur eine Frage der Zeit, bis die ersten Decken durchbrechen und im schlimmsten Fall sogar der komplette Einsturz eines Gebäudes droht.
Viele denkmalgeschützte Objekte im ländlichen Raum stehen seit etwa 25 Jahren leer. Wenn bei so einem Objekt noch ein nicht an dem kulturellen und historischen Wert des Gebäudes interessierter Eigentümer hinzukommt, ist es jetzt die allerhöchste Zeit, um Maßnahmen gegen einen vollständigen Verlust der Bausubstanz zu ergreifen. Anderenfalls würde nicht nur ein bedeutender Teil der Geschichte unseres Landes verloren gehen, sondern auch ein Teil unserer architektonischen Tradition unwiderruflich verloren sein.
Dieser Herausforderung wollen wir uns in dieser Wahlperiode stellen. Dabei werden auch die Hinweise und Erfahrungen der vielen ehrenamtlich Engagierten in diesem Bereich berücksichtigt und ihre Vorschläge bei der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes geprüft.
Ein Vorschlag aus diesem Bereich zielt darauf ab, den unteren Denkmalschutzbehörden finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, damit diese die bei untätigen Eigentümern erforderliche Notsicherung am Denkmal im Wege der Ersatzvornahme durchführen lassen und dann die verauslagten Kosten von dem Eigentümer zurückfordern können. Das ist ein sehr sinnvoller Vorschlag
Häufig ist es den unteren Denkmalschutzbehörden, also den Landkreisen und kreisfreien Städten, wegen der angepassten Haushaltslage nicht möglich, solche Notsicherungsmaßnahmen selbst vorzufinanzieren, sodass leider die jetzt schon im Denkmalschutzgesetz vorgesehenen Instrumente nicht in dem erforderlichen Maß zum Erhalt der Denkmäler zur Anwendung kommen können. Wir werden uns deshalb bei den nächsten Haushaltsberatungen dafür einsetzen, einen solchen finanziellen Rahmen zur Verfügung zu stellen.
Eine weitere Anregung aus der Arbeitsgemeinschaft Erhaltung und Nutzung der Gutsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern e. V. spricht sich für die Prüfung eines Weltkulturerbeantrages für alle Gutsanlagen und Herrenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt aus. Aufgrund der landwirtschaftlich geprägten Geschichte unseres Landes und des finanziellen Aufschwunges in der Landwirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns im 19. Jahrhundert durch die industrielle Revolution kam es bei uns zu einer Struktur an
Guts- und Herrenhäusern, welche in solcher Dichte und Vielfalt wohl nirgendwo anders in Europa zu finden sind. Dies ist ohne Zweifel ein Alleinstellungsmerkmal für unser Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Eine solche Prüfung für einen Weltkulturerbetitel in diesem Bereich erscheint mir deshalb durchaus sinnvoll. Wir werden diesen Gedanken deshalb weiter begleiten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme jetzt zum Ende meiner Rede und hoffe, ich konnte Sie von der Bedeutung des Antrages für die Kulturdenkmäler des Landes überzeugen. Ich freue mich auf die Aussprache und bitte um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
(Heiterkeit bei Marc Reinhardt, CDU: Das ist aber nicht Ihre erste Rede, nur als Bildungsministerin.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Regierungsfraktionen greifen mit diesem vorliegenden Antrag ein sehr wichtiges Thema auf. Unser Land – wir hörten es bereits, und ich denke, wir können es auch deutlich unterstreichen und betonen – ist reich an Zeugnissen der Baukultur. Ihre Vielfalt – Dorf- und Stadtkirchen, Gutsanlagen und Schlösser, Parks und Gärten, Bürger- und Bauernhäuser, die technischen Anlagen, die Bäderarchitektur und vieles mehr – hat dazu beigetragen, dass unser Land gern von Gästen aus dem In- und Ausland aufgesucht wird.
Aus dieser Vielfalt entsteht jedoch auch die Verpflichtung, das Kulturerbe als Quelle der Geschichte zu schützen, zu erhalten und zu pflegen. Denkmalpflege ist aber noch mehr. Sie ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern eine hohe Identifikation mit ihrer Umgebung, ihrem Wohnumfeld, ihrem Stadtteil, der Stadt und ihrem Land. Die Erhaltung von Denkmalen schafft Zuversicht. Die Denkmalpflege bewahrt diese Qualität, denn kulturelle Standortqualität ist mittlerweile ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, sowohl für den Tourismus als auch für die Ansiedlung wirtschaftlicher Unternehmen.
Darüber hinaus fördert die Denkmalpflege die mittelständische Wirtschaft. Gerade das Handwerk ist eine der wichtigsten Grundlagen für erfolgreiche Denkmalpflege, denn bei der Arbeit an einem Baudenkmal entfallen etwa 90 Prozent der auszuführenden Leistungen auf Handwerksbetriebe. Überwiegend sind es dann auch Betriebe aus der Region. Die Denkmalpflege lebt von der originalen Substanz des Denkmals, die es behutsam zu erhalten und zu pflegen gilt. Besonders wichtig ist eine sinnvolle Nutzung des Denkmals, denn ohne Nutzung sind Denkmale dem Verfall preisgegeben.
Eine angemessene und gleichzeitig wirtschaftlich darstellbare Nutzung stellt viele Eigentümer von Denkmalen aber auch vor große Herausforderungen. Das gilt nicht