Protokoll der Sitzung vom 14.03.2018

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vielen Dank für die anspruchsvolle Debatte.

Frau Tegtmeier, Sie sprachen an, dass ich nicht so viele Argumente gegen die Amtszeitbegrenzung vorgebracht habe, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Also zum Ersten bin ich der Meinung, dass ich das durchaus getan habe, allerdings sofort wieder mit der Replik darauf, warum ich dieses Argument nicht für treffend halte. Zum Zweiten ist es klar, wenn ich eine bestimmte Absicht verfolge, dass ich dann die Argumente, die dafürsprechen, in den Vordergrund stelle.

Ich möchte noch auf zwei Punkte eingehen, zu denen ich zu Beginn aus zeitlichen Gründen nicht gekommen bin. Ich hatte schon angeführt das Phänomen der Lame Duck, was häufig als Kritikpunkt genannt wird. Das ist ein Regierungschef, der nicht mehr wiedergewählt werden kann, der zum Ende seiner Amtszeit keine maßgeblichen Initiativen mehr durchsetzen kann, da alle auf den Nachfolger warten.

(Martina Tegtmeier, SPD: Aber eher negativ.)

Diese Situation kann ebenso eintreten, wenn der amtierende Regierungschef in der vierten Legislaturperiode, um ein Beispiel zu nehmen, als Auslaufmodell betrachtet wird. Ein nennenswerter Unterschied ist hier überhaupt nicht zu sehen. Es ist ganz egal, ob ich in der zweiten Legislaturperiode nicht mehr wiedergewählt werden darf oder in der dritten oder in der vierten nicht mehr wiedergewählt werde. Ein nennenswerter Unterschied ist hier nicht. Ich denke, dass da eher die persönlichen Merkmale des Charakters entscheidend sind. Bestes Beispiel ist unsere kleine BMV-Fraktion, die auch mehrfach so ein bisschen spöttisch angesprochen wurde, denn, obwohl wir objektiv sehr unsichere Chancen bei der nächsten Landtagswahl haben,

(Torsten Renz, CDU: Sagt wer?)

strotzen wir nur so vor Lebensfreude. Ich glaube, das ist hier zu sehen.

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE)

Wir sind keine Lame Duck, sondern wir stellen Anträge, denken mit und möchten uns hier an jedem Thema beteiligen.

Schließlich noch ein Wort zur angeblich undemokratischen Wirkung von Amtszeitbegrenzungen. Natürlich werden von einer allgemeinen Verfassungsregel die beliebten und erfolgreichen Ministerpräsidenten genauso erfasst wie die unbeliebten und nicht so erfolgreichen.

(Heiterkeit bei Dr. Matthias Manthei, BMV)

Es kann also passieren, dass jemand nicht mehr gewählt werden darf, obwohl er gewählt werden würde. Das ist ein interessanter Punkt, an dem die Abwägung beginnt, welche Argumente insgesamt schwerer wiegen. Beide Modelle sind praktikabel und demokratisch auszugestalten. Das möchte ich gerne noch mal allen ins Stammbuch schreiben. Keiner von uns hat die Demokratie gepachtet. Beide Modelle sind vertretbar. Nur, was meine Fraktion und ich gerne möchten, ist, dass wir das im Ausschuss noch mal vertiefen.

Jetzt komme ich auf die einzelnen Redner zurück, als Erstes zu Frau Bernhardt,

(Heiterkeit bei Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

weil Sie mich gerade so nett anlächeln.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Oooh!)

Sie haben genannt, dass es sehr viele verschiedene Aspekte gibt, die noch viel schlimmer sind als die Amtszeitbegrenzung, die die Demokratie viel stärker belasten als die überlange Amtsperiode von Ministerpräsidenten. Da gebe ich Ihnen recht. Wir haben hier im Landtag einiges erlebt, was ich persönlich nicht als sehr demokratisch beurteile. Aber trotzdem ist es methodisch nicht ganz sauber zu sagen, entweder, wir machen die absolut perfekte Lösung, wo wir alle Probleme gleichzeitig lösen, oder wir fangen lieber gar nicht erst an. Dann, denke ich, können wir einen Anfang wagen. Wir können wenigstens schon mal an einer Stelle nachjustieren. Dann hören wir ja noch nicht auf, sondern – ich sprach gerade von unserer Lebensfreude – wir werden beim nächsten Mal weitermachen und gerne mit allen anderen Fraktionen zusammen, wenn es darum geht, unser System zu verbessern, denn kein demokratisches System ist in Stein gemeißelt und kann für immer so bleiben.

(Torsten Renz, CDU: Das stimmt.)

Wir werden immer wieder über Veränderungen und Nachjustierungen nachdenken müssen.

(Thomas Krüger, SPD: Da sind wir uns ja einig.)

Herr Ehlers, Sie sagten, man könnte auch andere Formulierungen übernehmen, zum Beispiel 40 Jahre Mindestalter würde fehlen. Das Gleiche gilt im Prinzip bei der Regelung für die Abgeordneten. Da gilt das Gleiche, was ich gerade zu Frau Bernhardt sagte. Erstens müssen wir irgendwo anfangen und zweitens geht es heute nur darum, diesen Antrag in den Ausschuss zu überweisen. Wir möchten im Ausschuss weiterdiskutieren. Da können Sie diese ganzen schlauen und klugen Vorschläge machen und sagen,

(Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

bauen wir noch dieses mit ein, bauen wir noch jenes mit ein.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das wäre ja mit Arbeit verbunden.)

Ich freue mich, wenn unser Gesetzentwurf dann besser wird. Ich habe gar keine Schmerzen damit, wenn er besser wird, das ist wunderbar.

Dann haben wir noch den Punkt von Frau Hoffmeister, die darauf eingegangen ist, dass es große Unterschiede gibt zwischen der direkten Wahl und der Wahl durch einen Landtag. Frau Hoffmeister, ich hatte das allerdings in meiner Eingangsrede schon erwähnt. Formal ist das natürlich richtig, aber Sie verkennen damit die Machtposition, die ein Ministerpräsident oder ein Regierungschef generell in Deutschland hat, auch wenn er nicht direkt gewählt wurde. Er ist in aller Regel der Vorsitzende der stärksten Partei und diese stärkste Partei stellt auch die stärkste Fraktion. Es ist quasi ein ungeschriebenes Gesetz, dass immer die stärkste Fraktion den Ministerpräsidenten stellt.

(Unruhe bei Andreas Butzki, SPD – Marc Reinhardt, CDU: Na ja.)

Deswegen ist es natürlich auch so, dass dieser Ministerpräsident viel einflussreicher ist, als man auf den ersten Eindruck vermuten würde. Die diesen Ministerpräsidenten tragende Fraktion – in unserem Fall ist es die SPD, und ich gehe davon aus, dass Sie alles tun würden, um Ihren Ministerpräsidenten oder im jetzigen Fall die Ministerpräsidentin im Amt zu halten.

(Thomas Krüger, SPD: Das ist der politische Wettbewerb.)

Das ist der politische Wettbewerb.

Das werden Sie natürlich tun. Wo ist dann der ganz große Unterschied zu dem direkt gewählten Präsidenten?

(Thomas Krüger, SPD: Gucken Sie mal nach Bayern, da hat die CSU auch ihren Ministerpräsidenten ausgetauscht!)

Natürlich gibt es das konstruktive Misstrauensvotum, aber Sie sprachen von der Vergangenheit, dass wir dieses Problem hier in Mecklenburg-Vorpommern noch nie hatten. Die Ministerpräsidenten waren alle gar nicht so lange im Amt. Dann muss ich sagen, wir hatten auch noch kein konstruktives Misstrauensvotum.

(Thomas Krüger, SPD: Wir haben aber schon mal einen Ministerpräsidenten ausgetauscht!)

Ich kann mich nicht auf ein konstruktives Misstrauensvotum berufen, wenn es das noch gar nicht gab, um mit Ihrer Logik zu sprechen. Aber das genau ist völlig falsch. Wir können nicht aus der Vergangenheit heraus behaupten, dass es in Zukunft diesen Fall niemals geben wird. Nur, weil es bisher noch keinen Ministerpräsidenten in Mecklenburg-Vorpommern gab, der 20 Jahre lang regiert hat, können wir nicht sagen, diesen Fall wird es auch in der Zukunft nicht geben. Diese Logik ist überhaupt nicht vorhanden, sondern wir müssen für die Zukunft vorbau

en. Eine Verfassung gibt Regeln für die Zukunft und nicht für die Vergangenheit. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der BMV – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/1814 zur Beratung an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer möchte für diesen Überweisungsvorschlag stimmen? – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion BMV und der Fraktion der AfD, bei Gegenstimmen der Fraktionen von SPD und CDU abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wird demnach gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.

(Bernhard Wildt, BMV: Tja, da haben wir es wieder!)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Vierte Beschlussempfehlung und Bericht des Wahlprüfungsausschusses (3. Ausschuss) zu gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Landtag Mecklenburg-Vorpommern eingegangenen Wahleinsprüchen, auf Drucksache 7/1872.

Vierte Beschlussempfehlung und Bericht des Wahlprüfungsausschusses (3. Ausschuss) zu gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Landtag Mecklenburg-Vorpommern eingegangenen Wahleinsprüchen – Drucksache 7/1872 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt in seiner Vierten Beschlussempfehlung, die aus den Anlagen 1 bis 5 ersichtlichen Beschlussempfehlungen zu Wahleinsprüchen anzunehmen. Wer der Vierten Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses auf Drucksache 7/1872 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Vierte Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses

auf Drucksache 7/1872 mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Justiz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung, Immunitätsangelegenheiten, Bundesangelegenheiten und internationale Angelegenheiten (Rechtsausschuss, 3. Ausschuss) gemäß Paragraf 70 Geschäftsordnung des Landtages – Immunitätsangelegenheiten – Antrag auf Genehmigung der Erhebung der öffentlichen Klage, auf Drucksache 7/1876.

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Justiz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahl- prüfung, Immunitätsangelegenheiten, Bundes- angelegenheiten und internationale Angelegen- heiten (Rechtsausschuss, 3. Ausschuss) gemäß § 70 GO LT (Immunitätsangelegenheiten) Antrag auf Genehmigung der Erhebung der öffentlichen Klage – Drucksache 7/1876 –

Gemäß Paragraf 70 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung entscheidet der Landtag ohne Aussprache.