Protokoll der Sitzung vom 16.03.2018

bin ich gerne bereit, mir die Sache anzusehen.

(Bernhard Wildt, BMV: Machen wir einen Ortstermin!)

Aber wir haben 6.500 konzessionierte Betriebe des Gastgewerbes für Gaststätten, Hotels und Pensionen, die etwa 32.000 Menschen beschäftigen und einen Jahresumsatz von 3 Milliarden Euro haben. Mir ist jedenfalls, das sage ich hier ganz offen, nicht bekannt, dass es eine Gaststätte gibt, in der es keine Toilette gibt.

(Bernhard Wildt, BMV: Gibt es leider!)

Ja, dann brauche ich dafür die Beispiele, Herr Kollege.

(Bernhard Wildt, BMV: Machen wir!)

Die ganzen Dinge, die wir in den letzten Jahren auf den Weg gebracht haben, betrafen auch Fragen der Entbürokratisierung. Wir haben überall festgestellt, dass in den Gaststätten Toiletten vorhanden sind. Da, wo sie nicht vorhanden sein sollten, bitte ich um Mitteilung. Dem muss man abhelfen.

(Bernhard Wildt, BMV: Sehr gut!)

Aber insgesamt geht es natürlich darum, dass auch die jeweiligen Behörden – ob das auf der Gemeindeebene und auf der Kreisebene ist – dafür sorgen, dass im Gaststättenbereich Toiletten vorgehalten werden müssen. Das gehört in einem Tourismusland zu einer besonderen Qualität. Da gebe ich dem Kollegen Dahlemann recht, denn wir können nur mit Qualität überzeugen.

(Zuruf von Bernhard Wildt, BMV)

Wir können nur überzeugen, wenn die menschlichen Bedürfnisse auch jederzeit befriedigt werden können. In besonderer Weise sind damit WCs gemeint, für Frauen und für Männer.

(Marc Reinhardt, CDU: Unisex.)

Von daher kann ich nur sagen, Toilettenpflicht für Gaststätten brauchen wir nicht gesetzlich zu regeln, das ist jetzt normales gesellschaftliches Gut. Da, wo es nicht stattfindet, bitte ich um Information, wo Sie die Dinge vorgefunden haben, dann werden wir der Sache aufsichtsrechtlich nachgehen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Bernhard Wildt, BMV)

Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete de Jesus Fernandes.

Sehr geehrtes Präsidium! Werte Kollegen! Liebe Gäste! Lieber Bürger im Land! Erst Müll, jetzt Toiletten.

(Minister Lorenz Caffier und Peter Ritter, DIE LINKE: Dann Biber.)

Ich erspare mir erst mal alle Metaphern und Vergleiche an dieser Stelle zu dem vorliegenden realpolitischen Toilettenantrag. Als ich den BMV-Antrag, der aus nur einem Satz besteht, gelesen habe, drängten sich mir sofort zwei Fragen auf. Zuerst stellte ich mir die Grundsatzfrage aus freiheitlicher Sicht: Wieso sollte jeder kleine Imbiss, der einen Kebab, einen Apfelsaft anbietet, staatlich dazu gezwungen werden, eine Toilette für seine Gäste vorzuhalten?

(Bernhard Wildt, BMV: Das ist aber keine Gaststätte.)

Dann stellte ich mir aus personenbezogener Perspektive folgende Frage:

(Bernhard Wildt, BMV: Was ist eine Gaststätte?)

Welcher Menschengruppe nützt das? Frau Weißig hat ja schon ausgeführt, dass das alles auf persönlichen Erfahrungen beruht.

Die BMV-Antworten auf beide Fragen konnte ich auch rasch dem Begründungstext des Antrages entnehmen. Zum einen kann man da lesen, dass der Verfasser – offensichtlich ein Bürokrat – anscheinend gerne langweilige Paragrafen durchforstet, zum anderen will er Menschen helfen, die, ich zitiere, „unter dem Nichtvorhandensein von Toilettenanlagen in Gaststätten leiden“. Spontan fallen mir da eigentlich nur sehr junge Kinder und vereinzelt ältere Menschen mit Blasenschwäche ein, die unter Umständen in Gaststätten außerplanmäßig auf Toilette müssen.

(Heiterkeit bei Simone Oldenburg, DIE LINKE: Außerplanmäßig?! – Zuruf von Bernhard Wildt, BMV)

Und wenn man Mutter oder von Blasenschwäche Betroffener ist, dann ist man auf solche Fälle vorbereitet. Man erkundet die Lage vorher, isst gegebenenfalls auch woanders oder man sucht eine andere Toilette außerhalb der Gaststätte.

Geht man davon aus, dass es landesweit enorme Probleme mit der Unterversorgung an Toiletten in Gaststätten gibt, könnte man theoretisch sogar eine Diskussion an

stoßen, aber die gibt es ja nicht einmal in diesem Fall. Eine einfache Nachfrage bei der DEHOGA hätte gereicht. Die DEHOGA antwortete meiner Fraktion, dass es weder bei der DEHOGA noch bei Mitgliedsbetrieben jemals eine einzige solche Beschwerde gegeben hat.

In der Kleinen Anfrage von Frau Weißig, Drucksache 7/1764, konnten Sie sehen, dass es auch keine Beschwerden beim Land gab. Ich frage mich ernsthaft, was so ein Antrag im Landtag zu suchen hat. Selbst, wenn es zahlreiche Beschwerden gäbe, warum dann gleich Zwang? Solche Regulierungen zerstören nur Kleinbetriebe und Selbstständige mit geringem Einkommen. Nun jedes Bistro mit zwei Sitzgelegenheiten dazu zu zwingen, plötzlich Gästetoiletten zu bauen und nebenbei täglich zu putzen, hätte ruinöse Auswirkungen auf den gesamten Imbissbetrieb.

Wie stellen Sie sich das denn vor? Also man muss ja ein bisschen Fantasie haben, um diesen Antrag auch noch zu deuten. Verlangen Sie ernsthaft, dass jetzt, zum Beispiel im Schlossparkcenter, jede Einrichtung, wo man sich hinsetzen kann, die einen Imbiss zum Essen anbietet und etwas zu trinken,

(Christel Weißig, BMV: Gaststätte!)

sich selber noch neue Toilettenräume einbauen muss, obwohl es eine zentrale Toilettenanlage gibt im Gelände? Ich glaube, das kann kein Mensch wollen. Oder geht es Ihnen vielleicht auch um die Landtagskantine, weil die Toilette dort zu weit weg ist? Wir wissen es nicht.

(Bernhard Wildt, BMV: Eine Kantine ist keine Gaststätte.)

Die Einhaltung des Gaststättenrechts kontrollieren die für die Gaststätten zuständigen Behörden. In MecklenburgVorpommern sind dies meistens die Gewerbeaufsichtsämter, die gemeinsam mit den zuständigen Behörden für die Erhaltung und Einhaltung der hygienischen und baulichen Auflagen sorgen können. Selbst bei kleinen Betrieben beinhalten die behördlichen Auflagen für die Baugenehmigungen fast immer Toilettenräume. Es ist somit ohnehin gängige Praxis, dass auch sehr viele kleine Gaststätten Toiletten bereithalten müssen. Diese halten sie in der Regel auch freiwillig bereit, da sie ihren Kunden einen gewissen Komfort bieten können. Ich kann mir auch nicht vorstellen, wenn man in eine Gaststätte geht, wo keine Toilette ist, dass man die danach noch mal besucht, wenn man die dringend gebraucht hat.

Dieser Antrag ist somit unnütz. Es besteht weder ein gesellschaftsrelevanter Bedarf, noch bestehen juristische Notwendigkeiten, den praktischen Umgang der Behörden weiter zu regeln. Wir von der AfD wollen keinen Latrinenzwang,

(Heiterkeit bei Christel Weißig, BMV)

wir stehen für deutlich weniger Bürokratie und Regulierung im Gaststättenbereich und lehnen Ihren Antrag ab. Dieser Antrag war wohl ein Griff ins Klo, meine Damen und Herren.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Für die Fraktion der SPD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Schulte.

(Heiterkeit bei Simone Oldenburg, DIE LINKE: So, Herr Schulte, was muss, das muss! – Jochen Schulte, SPD: Was muss, das muss! – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Ich verkneife …

(Zuruf von Simone Oldenburg, DIE LINKE)

Frau Präsidentin!

Herr Kollege Renz, ich verkneife mir jetzt den passenden Kommentar dazu.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Die erste Klorede. – Heiterkeit bei Simone Oldenburg, DIE LINKE)

Ach so! Gut.

Sehr geehrte Frau Kollegin Weißig! Sehr geehrte Kollegen der Fraktion der BMV! Bei allem Verständnis für jegliche Art von menschlichem Bedürfnis – ich glaube, das ist keinem hier in diesem Saale fremd –, aber das heute auf diese Art und Weise in die Plenardebatte einzubringen, entbehrt doch einer gewissen Sinnhaftigkeit.

(Beifall Dr. Ralph Weber, AfD)

Wenn Sie sich mit dem Thema etwas näher beschäftigt hätten, Frau Kollegin Weißig, dann hätten Sie – ich habe gehört, es gebe einen konkreten Anlass aus Rostock Evershagen, der Sie dazu motiviert hat – vielleicht auch die Chance gesehen, sich an die dortige Kommunalaufsicht zu wenden, dass dort vielleicht eine Auflage gemacht wird. Das ist nämlich möglich.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir reden in diesem Haus permanent über irgendwelche Fragen von Liberalisierung, Bürokratisierung. Wenn man sich mal das Gaststätten- und Vereinsrecht und Versammlungsrecht anguckt, dann gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, in denen vorgegeben wird, wann, wo, wer zum Beispiel Toiletten vorhalten muss, zum Beispiel, wenn ich das richtig im Kopf habe, bei Schank- und Geisel-, Speisegaststätten – nicht Geiselspaststätten –,

(Heiterkeit bei Simone Oldenburg, DIE LINKE)

Speisegaststätten, wenn sie 40 oder mehr Plätze haben. 40 Plätze bedeutet im Regelfall zehn Tische. Das ist nicht allzu viel, das ist ein relativ kleines Lokal,