Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften (Erste Lesung) – Drucksache 7/1931 –
Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE Entwurf eines Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabe- gesetz Mecklenburg-Vorpommern – TVgG – M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 7/1992 –
Das Wort zur Einbringung zum Gesetzentwurf der Landesregierung hat der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Herr Glawe.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Einwohner aus dem Landkreis Vorpommern-Greifswald! Die Koalitionspartner haben in ihren Koalitionsvereinbarungen festgelegt, dass wir in dieser Legislaturperiode das Vergabegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern novellieren. Ziel sollte sein, die umfänglichen bundesrechtlichen Änderungen einzuarbeiten und die Vergabe von Land und Kommunen noch stärker zusätzlich an soziale Kriterien zu knüpfen. Der hier vorliegende Entwurf eines Artikelgesetzes soll der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung dienen und ihr natürlich nachkommen. Das Wirtschaftsministerium ist beauftragt worden, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzubereiten.
Unter den beabsichtigten Änderungen des Vergabegesetzes ist die Neubestimmung des vergabespezifischen Mindestlohnes hervorzuheben. Er wird zunächst 9,54 Euro pro Stunde betragen und in Zukunft jährlich angepasst werden. Erstmals zum 1. Oktober 2018 wird eine weitere Anpassung stattfinden. Maßstab hierfür ist die Entwicklung der tariflichen Monatsverdienste in Deutschland. Im Gesetzestext ist jetzt deutlicher als bisher geregelt, dass Nachunternehmer ebenfalls zur Zahlung von Mindestentgelten verpflichtet werden sollen. Zudem werden Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter sowie Werkvertragsarbeiterinnen und Werkvertragsarbeiter ausdrücklich in den Kreis der Begünstigten aufgenommen. Die Verpflichtung
zur Zahlung des vergaberechtlichen Mindestentgeltes soll nicht durch spezifische Vertragsgestaltung umgangen werden können. Auch hier gilt der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Aus diesem Grund sollen die Mindestlohnvorgaben bei allen Vergaben ohne Rücksicht auf den Auftragswert gelten.
Die in der Koalitionsvereinbarung angesprochenen bundesrechtlichen Änderungen sind für das Vergabegesetz größtenteils nur indirekt von Bedeutung. Die Vergaberechtsreform des Jahres 2016 bestimmt nur das Oberschwellenrecht, also Auftragsvergaben mit Auftragswerten ab bestimmten europäischen Schwellenwerten. Die Bundesregierung macht keine zwingenden Vorgaben für das sogenannte Unterschwellenrecht. Bund und Länder haben sich jedoch darauf verständigt, Oberschwellen- und Unterschwellenrecht stärker aufeinander abzustimmen. Bei Bauleistungen ist das mit der Neufassung der VOB/A bereits geschehen. Nun wird diese Anpassung auch im Bereich der sonstigen Leistungen vollzogen. Der Entwurf schafft die Grundlage für die Einführung der neuen Unterschwellenvergabeordnung. Diese Vergabeordnung wird die Bestimmungen im Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen auf der Landesebene ersetzen.
Die Berücksichtigung sozialer und anderer Kriterien wie Umweltfreundlichkeit und Innovation bei der Vergabe öffentlicher Aufträge entspricht einem allgemeinen Trend auf europäischer und auf nationaler Ebene. Die VOB/A und die Unterschwellenvergabeordnung enthalten hierzu bereits Regelungen, die mit der formellen Einführung der UVgO jetzt auch für andere als Bauleistungen wirksam werden. Allerdings sieht der Gesetzestext einige Bestimmungen zu diesem Gegenstand vor. Mit der ausdrücklichen Regelung im Gesetz soll der besonderen politischen Bedeutung solcher Maßnahmen Rechnung getragen werden.
Die bisherigen Regelungen über die Mindestauftragswerte für die Anwendung des Vergabegesetzes werden modifiziert. Grundsätzlich bleibt es zwar bei den Anwendungsschwellen von 50.000 Euro bei der Barleistung und von 10.000 für sonstige Leistungen, eine solche Regelung muss jedoch im Einklang mit den Maßstäben des Haushaltsgrundsatzes stehen. Der Rechnungshof hat in besonderer Weise darauf gedrungen. Wir sind den Hinweisen nachgekommen und haben damit die Änderung in Paragraf 1 Absatz 3 des Vergabegesetzes vorgenommen. Somit wird für alle öffentlichen Aufträge die notwendige Vergabe im Wettbewerb sichergestellt und das System des Vergabegesetzes in Mecklenburg-Vorpommern mit dem beabsichtigen Änderungsgesetz übersichtlicher werden. Die haushaltsrechtlichen Vorschriften in Paragraf 55 der Landeshaushaltsordnung und in Paragraf 21 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik werden künftig nur noch durch dynamische Verweisungen auf das Vergabegesetz erleichtert und klargestellt.
Bei Auftragsvergaben wird auf der Ebene des Gesetzes in Mecklenburg-Vorpommern nur noch das Vergabegesetz maßgeblich sein – das dient der Rechtsklarheit. Den Einwendungen, die aus dem Bereich der Verbände gegen den Gesetzentwurf geltend gemacht wurden, wird nur in einigen Punkten gefolgt. Die Landesregierung hat sie ausführlich geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass sie meistens nicht stichhaltig sind. Zu erwartende bürokratische Aufwendungen sind, wenn es dazu kommt, die hinzunehmenden Folgen einer Regelung, die bewusst im Arbeitnehmerinteresse entschieden wurden.
Die Einforderung von bestimmten Erklärungen der Unternehmen ist ein notwendiges Instrument der Erreichung normkonformen Verhaltens. Der Vollzugsaufwand für die geänderten Regelungen lässt sich nicht exakt spezifizieren. Per saldo soll er jedenfalls nicht dauerhaft steigen. Ein zentrales Element des neuen Rechtsrahmens ist die umfassende Digitalisierung bei der Vergabe unterhalb des EU-Schwellenwertes. Nicht zuletzt deshalb wird die Reform nach den Berechnungen des Bundes aufseiten der Verwaltung bundesweit zu erheblichen Einsparungen führen. Mindestens mittelfristig werden im Jahr Einsparungen von 1,8 Milliarden Euro erwartet.
Meine Damen und Herren, da eventuell auch die Kommunen an dem Mindestlohn und an den Mehrkosten beteiligt sind, hat das Land einen Fonds eingerichtet, der durch das Finanzministerium bereitgestellt wird. Pro Jahr werden hier 500.000 Euro zur Verfügung gestellt, um eventuell Mehrkosten der Kommunen abzufedern. Und, meine Damen und Herren, auch in den Unternehmen wird ein Bürokratieabbau mit diesem Gesetz erwartet. Von daher kann ich Ihnen nur empfehlen, die Diskussion und die Aussprache im Ausschuss schnell und zügig zu führen, um das Vergabegesetz dann in Zweiter Lesung zu verabschieden. – Vielen Dank.
Das Wort zur Einbringung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE hat für die DIE LINKE der Abgeordnete Herr Foerster.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion bringt heute, wie angekündigt, erneut einen alternativen Entwurf für ein Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern in den Landtag ein. Wir tun das zeitgleich mit der Einbringung des Regierungsentwurfes, und ich möchte Ihnen jetzt gerne darlegen, was uns dazu motiviert hat.
Wenn wir uns die Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe in Mecklenburg-Vorpommern einmal näher anschauen, dann müssen wir feststellen, dass nach wie vor zumeist der Preis regiert. Immer noch geht es häufig um das niedrigste und eben nicht um das wirtschaftlichste Angebot. In der Konsequenz führt das dazu, dass die Unternehmen benachteiligt werden, die ihren Beschäftigten beispielsweise eine sehr gute Entlohnung bieten, die vorbildlich ausbilden, die sich der Regelung von Vereinbarkeitsfragen zwischen Familienleben und Beruf bereits annehmen, die möglicherweise Langzeitarbeitslose integrieren, die energieeffizienten Produkten den Vorzug geben oder die ihren Produktionsprozess besonders umweltverträglich gestalten. Der Grund dafür ist, dass nur sehr selten soziale oder ökologische Kriterien zur Anwendung kommen.
Dass dies so ist, zeigt auch eine von der Landesregierung selbst in Auftrag gegebene Untersuchung. Demnach kommt bei gerade einmal 14 Prozent der Vergaben die Matrix zur Berechnung des wirtschaftlichsten Angebots zur Anwendung. Das kann aus unserer Sicht nicht sein und das wollen wir ändern. Ich will auch sehr deutlich sagen, dass sich unsere Kritik hier nicht an die Kolleginnen und Kollegen in den Vergabestellen richtet – uns
ist bewusst, dass diese am Ende ihren Kopf hinhalten müssen, wenn der unterlegene Bieter mit dem billigsten Angebot vor Gericht zieht –, nein, wir sehen hier den Gesetzgeber in der Pflicht, die bestehenden Regelungen handhabbarer zu gestalten.
In Gesprächen mit Experten aus dem Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe wurde uns mehrfach ein Vorschlag unterbreitet, den wir in den Gesetzentwurf aufgenommen und darin auch verarbeitet haben. Wir schlagen vor, dass künftig bei der Gewichtung des Angebots der Preis maximal 70 Prozent ausmachen darf. Damit gäbe es dann auch eine ganz konkrete Größe, die einzuhalten ist. Wir wollen darüber hinaus den Kolleginnen und Kollegen einen Leitfaden an die Hand geben, der die Vielzahl der Regelungen und Anwendungen einmal sammelt und sie vor allem in eine verständliche Sprache übersetzt, denn die Anwender des Gesetzes müssen es verstehen und vor allem umsetzen und nicht die – bei allem gebotenen Respekt – Ministerialbeamten, die es verfassen.
Wenn nahezu die Hälfte der Praktiker im Rahmen der Evaluierung der bislang bestehenden Regelungen mitteilt, dass sie deren Verständlichkeit und Umsetzbarkeit bestenfalls mit „befriedigend“ bewertet und ein weiteres Drittel sogar nur die Prädikate „ausreichend“ oder „ungenügend“ vergibt, dann sollte die Politik dieses Signal aufnehmen und handeln. Meine Schulzeit ist jetzt schon eine Weile her, aber meine Eltern wären mit solch einem Zeugnis vermutlich nicht zufrieden gewesen.
Meine Damen und Herren, die Digitalisierung hat natürlich auch den Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe erreicht, sodass die elektronische Vergabe zunehmend an Bedeutung gewinnt. Wir wollen uns damit allein aber nicht zufriedengeben und unterbreiten Ihnen daher zwei weitere Vorschläge: Zum einen wollen wir das sogenannte Präqualifizierungsverfahren im Gesetz verankern. Das wird nach unserer Auffassung bisher viel zu selten genutzt. Dahinter verbirgt sich die Möglichkeit, dass die Unternehmen einmal im Jahr alle wesentlichen Unterlagen einreichen und prüfen lassen sowie anschließend an jeder öffentlichen Vergabe teilnehmen können. Gerade für Unternehmen, die sich mehrfach an Ausschreibungen beteiligen, kann dies dazu beitragen, den bürokratischen Aufwand zu senken. Zum anderen wollen wir das sogenannte Bestbieterprinzip aus Nordrhein-Westfalen übernehmen. Hier geht es darum, dass nur derjenige alle geforderten Unterlagen und Nachweise einreichen muss, der am Ende den Zuschlag im Vergabeverfahren erhalten hat. Auch das wäre aus unserer Sicht ein Beitrag zur Entbürokratisierung.
Es gibt noch einen weiteren aus unserer Sicht wichtigen Punkt. Sie wissen, dass meine Fraktion die Auffassung vertritt, dass jedes Gesetz letztlich nur so gut ist, wie man es auch kontrollieren kann. Bisher finden Sie, was die Frage der Kontrolle der Regeln angeht, vielfach nur Selbstverpflichtungen. Da müssen dann oft nur Unterschriften geleistet werden. Das ist ja schön und gut, aber wenn wir das so glauben, können wir ab morgen auch sämtliche Verkehrskontrollen einstellen, dann unterschreibt jeder Autofahrer einmal, dass er sich in Zukunft an die StVO hält, und wir brauchen keine Blitzer oder sonstigen Kontrollen mehr.
Deswegen gilt aus unserer Sicht auch für das Thema „öffentliche Auftragsvergaben“ das altbekannte Motto:
„Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist besser“. Vor diesem Hintergrund sieht unser Gesetzentwurf vor, beim für Arbeit zuständigen Ministerium eine Servicestelle einzurichten, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über dieses Gesetz informieren und die Entgeltregelungen aus den einschlägigen und repräsentativen Tarifverträgen unentgeltlich nach den rechtlichen Maßstäben zur Verfügung stellen. An der Stelle ist das ein Service für die Unternehmen. Diese Servicestellen sollen darüber hinaus die Befugnisse erhalten, stichprobenartig und anlassbezogen prüfen zu dürfen. Sie sind also auch eine Kontrollinstanz.
Meine Damen und Herren, natürlich haben wir in den letzten Monaten, seitdem der Landtag sich erstmals mit unserem Entwurf eines Tariftreue- und Vergabegesetzes befasst hat, nicht die Hände in den Schoß gelegt, und damit meine ich den Blick auf das, was die Koalition angekündigt hat, vorzulegen und mit dem wir uns ja seit einigen Wochen befassen können. Bereits mit der Bekanntmachung der Eckpunkte für den Gesetzentwurf der Landesregierung im vergangenen Herbst haben wir uns intensiv mit eben jenen Eckpunkten befasst. Das ist ja unser Job als Oppositionsfraktion: kontrollieren, bewerten und gegebenenfalls Alternativen vorschlagen.
Ich glaube, wir haben da einen guten Job gemacht und damit den Regierungsentwurf schon ein Stück aufgewertet, bevor er überhaupt den Landtag erreicht hat. Sie ahnen vielleicht, worauf ich anspiele. Im ursprünglichen Entwurf der Landesregierung stand doch tatsächlich drin, dass der vergabespezifische Mindestlohn von 9,54 Euro erst für Aufträge ab einem Schwellenwert von 50.000 Euro bei Bauleistungen, und 10.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungen bezahlt werden soll. Verschiedentlich wurde ich in dem Zusammenhang immer wieder gefragt, wer am Ende tatsächlich vom neuen, zweithöchsten Mindestlohn in einem Tariftreue- und Vergabegesetz eines Bundeslandes profitieren wird. Denn es gibt ja bereits zahlreiche Branchenmindestlöhne, die auch oberhalb der 9,54 Euro liegen: im Baubereich schon für Helfer bei 11,75, bei Dachdeckern 12,90, im Elektrohandwerk 10,95, bei der Gebäudereinigung 9,55. Lediglich im grünen Bereich sind es aktuell 9,10 Euro.
Deshalb habe ich eine parlamentarische Anfrage gestellt und wollte wissen, wie viele Landesaufträge denn oberhalb dieser Schwellenwerte liegen. Das Ergebnis war, mit einem Wort gesprochen, ernüchternd. Nur 15 Prozent der Vergaben von Bau- und Dienstleistungen lagen 2017 über diesen Schwellenwerten und bei Lieferleistungen waren es sogar nur 3 Prozent. Deswegen habe ich auch öffentlich erklärt, wenn das so bleibt, dann ist das, was immer proklamiert wird, nämlich 9,54 Euro, zweithöchster Mindestlohn, wir sind Vorreiter und so weiter, nicht viel mehr als weiße Salbe.
Die CDU hätte das natürlich in allerhöchstem Maße gefreut, deshalb konnte Herr Kokert vermutlich auch mit einem breiten Grinsen und vollkommen entspannt auf der Pressekonferenz einen guten Kompromiss verkünden. Es gab auch keinerlei Kritik aus dem Lager der Unternehmerverbände. Das hat mich seinerzeit schon stutzig werden lassen. Die kam jetzt am 20. März, als erklärt worden ist, die Schwellenwerte fallen. Das tut mir natürlich von Herzen leid – ich gucke mal zu Herrn Waldmüller –, dass ich der CDU dermaßen in die Suppe gespuckt habe,
aber nachdem dann auch die SPD aus ihrem Tiefschlaf erwacht war und gemerkt hat, dass sie wohl übers Ohr gehauen wurde, sind die Schwellenwerte ja nun für den Mindestlohn verschwunden.
Der Mindestlohn soll also ab dem ersten Euro gelten, und das ist nicht nur gut so, das ist das Einzige, was Sinn ergibt.
Meine Damen und Herren, deswegen sage ich, weil es hat wohl noch nie besser gepasst, und ich sage das auch mit einem breiten Lächeln: Links wirkt!
Meine Damen und Herren, das soll es zur Einbringung gewesen sein. Ich wünsche uns eine sachliche und aufschlussreiche Debatte. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine verbundene Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde mich heute zu diesen Tagesordnungspunkten – das muss ich ja sagen, es sind zwei Gesetzentwürfe – kurzfassen. Das hat zwei Gründe. Das ist nicht der Umstand, dass ich diese Gesetze nicht für wichtig erachte. Das eine ist durch den Kollegen Foerster schon angesprochen worden: Es hat im Vorfeld der heutigen Landtagsdebatte eine breite Diskussion zumindest über die Zielstellung der Regierungsfraktionen und der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Vergabegesetz gegeben. Auf der anderen Seite, da bin ich auch ganz ehrlich, wird es wahrscheinlich interessanter werden, wenn wir tatsächlich in der Zweiten Lesung sind, wenn wir die Anhörungen in den Ausschüssen gemacht haben, wenn wir die einzelnen Gesetzentwürfe der Regierungsfraktionen oder der Fraktion DIE LINKE diskutiert haben.
Da wird es dann schon deutlich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich kann das aber noch mal explizit ausführen: Wir haben – aber auch das ist Ihnen ja im Vorfeld angekündigt worden –, wir haben heute die Situation, wo wir immer wieder kritisiert werden, wir würden Gesetzentwürfe der Opposition nicht überweisen, aber wir werden ausdrücklich den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE mit in die Ausschussberatung überweisen. Wir haben das in der Vergangenheit so getan. Ich glaube, zumindest was diese Frage angeht, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, war der Umgang zwischen Regierungsfraktionen und Opposition immer kollegial.
Meine Damen und Herren, aber lassen Sie mich zwei Dinge zu dem Gesetzentwurf sagen und gestatten Sie mir, dass ich mich an dieser Stelle dann tatsächlich auf den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen beschränke und noch nicht so viel über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE sagen möchte. Lassen Sie mich an zwei
Stellen Anmerkungen machen zu dem vorliegenden Gesetzentwurf: Das eine – und das ist uns wichtig – ist, dass, obwohl in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Kommunen und von Landkreisen schon erklärt hat, dass sie kraft eigener Entscheidungen den Mindestlohn für ihre öffentlichen Aufträge anwenden wollen, es mit diesem Gesetzentwurf tatsächlich geregelt ist und damit ist auch eine Klarstellung für die …
Frau Präsident! Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Nachfrage: Sie hatten eben gesagt, der Umgang mit der Opposition ist immer kollegial.
Also, dass Sie mit der Fraktion der LINKEN kollegial umgehen, ist, glaube ich, unbestritten. Man kennt sich ja seit vielen, vielen Jahrzehnten.
Die Frage ist: Können Sie sich erinnern, wann Sie hier im Hause auch nur einem einzigen Antrag der Fraktion der AfD zugestimmt haben, dass der in die Ausschüsse überwiesen wird, einem einzigen?