Protokoll der Sitzung vom 25.04.2018

Ich will jetzt nicht sagen, dass ich dem in hundertprozentiger Art und Weise folge, aber es wäre sinnvoll gewesen, das noch ein Stück weit weiter zu vertiefen. Das haben wir im Rahmen der Ausschusstätigkeit nicht hingekriegt. Damit bin ich nicht wirklich zufrieden. Aber das, was jetzt an Änderungsanträgen kommt, verbessert die Situation nicht wirklich. Wenn man sich den Antrag der LINKEN anguckt, muss man sagen, da wird das Verfahren höchstens noch verkompliziert und noch aufwendiger betrieben. Letztendlich geht es um Folgendes: Werden Qualitätsparameter bei der Krankenhausplanung so umgesetzt, wie der Bund – vorbereitet durch den Gemeinsamen Bundesausschuss – die Dinge beschließt, oder sind es Dinge, die letztendlich hier im Land beschlossen und vorbereitet werden?

Das, was jetzt vorliegt, sieht so aus, dass wir bei dem Thema Krankenhausplanung es künftig so handeln werden, dass hier im Land die Dinge entschieden werden und dass qualitative Vorgaben, die der Bund dabei macht, dann nicht umgesetzt werden müssen. Wie gesagt, da gibt es Argumente sowohl in die eine als auch in die andere Richtung. Ich persönlich hätte mir gewünscht, dass man das wirklich detaillierter unter Beteiligung der involvierten Krankenkassen besprochen hätte. Dazu ist es nicht gekommen. An der Stelle werden wir das heute nicht heilen können, insofern stimmt die SPD-Fraktion der Vorlage so zu, wie sie auf dem Tisch liegt. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Dietmar Eifler, CDU)

Für die Fraktion der AfD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Herr Dr. Jess.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute und Gäste! Im Rahmen des heutigen Gesetzmarathons, bei dem wir die Anpassung von Landesgesetzen aus acht Bereichen an die EU-Datenschutz-Grundverordnung vornehmen sollen, werde ich mich auf die Änderung des Gesundheitsrechts beschränken, das zurzeit zur Debatte steht. Aus Sicht unserer Oppositionsarbeit sind dabei zunächst folgende grundsätzliche Anmerkungen zu machen:

Erstens. Die EU-Verordnung 2016/679 des EU-Parlaments und des Rates ist am 27.04.2016 verabschiedet worden. Sie entfaltet also nach zwei Jahren jetzt am 25.05.2018 unmittelbare Wirksamkeit, das haben wir bereits gehört. Aber man fragt sich, warum diese Anpassung erst kurz vor Toresschluss und dann in einem Block vorgenommen wird. Herr Manthei hat bereits darauf hingewiesen, damit entsteht ein Zeitdruck, der eine tiefere, inhaltliche Auseinandersetzung mit der Thematik in den acht Fachbereichen deutlich erschwert, wenn nicht gar torpediert.

Zweitens. Als Abgeordneter fragt man sich auch, warum die beabsichtigten Gesetzesänderungen der Regierung

den Abgeordneten nicht grundsätzlich in Form von Synopsen vorgelegt werden, das heißt im Vergleich mit dem alten zum verändernden Text. Das ist eigentlich das übliche Verfahren. Das würde die Arbeit der Abgeordneten deutlich erleichtern und die Transparenz erhöhen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Die AfD-Fraktion hat für Donnerstag diesbezüglich einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung eingebracht. Wir hoffen auf die Unterstützung aller Abgeordneten in dieser Frage.

Drittens. Des Weiteren fällt auf, dass unter der Überschrift „Anpassung an die EU-Datenschutz-Grundverordnung“ inhaltliche Veränderungen in Gesundheitslandesgesetzen vorgenommen werden, die rein gar nichts mit Datenschutz zu tun haben, aber durchaus wesentlichen Charakter tragen. Dies alles erzeugt Misstrauen gegen Regierungshandeln, denn die inhaltliche Auseinandersetzung mit den Auswirkungen der EU-DatenschutzGrundverordnung und mit den anderen Sachthemen war im vorgegebenen Zeitrahmen der Ausschusswochen meines Erachtens gar nicht in ausreichender Qualität möglich.

Allein im Gesundheitsbereich werden insgesamt sieben Gesetze und eine Verordnung geändert. Von den 40 aufgeführten Änderungen betreffen nach meiner Zählung lediglich 8 wirklich die EU-Datenschutz-Grundverordnung. Davon sind besonders Datenschutzregelungen im Landeskrankenhausgesetz betroffen. Diese sind rein logisch betrachtet durchaus im Sinne der Patienten. Die personenbezogenen Daten in Krankenhäusern sind besonders sensible Daten, die einen besonderen Schutz verdienen. Insofern muss man die kritische Sicht auf die EUDatenschutz-Grundverordnung in Abhängigkeit vom Bereich durchaus differenziert bewerten. Allerdings bleibt das Problem, auf das bereits mein Kollege Horst Förster hingewiesen hat, nämlich die Balance zwischen Datenschutz und überbordender Bürokratie zu wahren. Hier sehen wir bleibende Probleme, die in den nächsten Jahren aufmerksam beobachtet werden müssen, um gegebenenfalls nachsteuern zu können.

Die meisten Änderungen von den bereits genannten 40 Änderungen in den Gesetzen sind aber a) eine Folge der Neustrukturierung der Ministerien nach der letzten Regierungsneubildung, also lediglich die Änderung der Ressortnamen im Gesetzestext, b) eine Folge der Beseitigung früherer Redaktionsfehler und c) Folge einer Sprachanpassung im Gesetzestext, man könnte sagen, Banalitäten, deren Erledigung aber erforderlich ist und die durchgewinkt werden könnten.

Allerdings könnte man aus unserer Sicht derartigen gesetzgeberischen Aufwand zukünftig reduzieren, indem man zum Beispiel im Gesetzestext Ressortbezeichnungen auf inhaltliche Substanz abstellt und nicht auf Wechsel der Ressortbezeichnungen, also zum Bespiel anstatt „Ministerium für Wirtschaft und Gesundheit“ sollte man allgemeiner „für Gesundheit zuständiges Ministerium“ nutzen. Leider wurde unser diesbezüglicher Änderungsantrag im zuständigen Ausschuss abgelehnt.

Neben den eben aufgeführten Banalitäten, über die nicht weiter zu reden wäre, gibt es aber auch weitere Änderungsfälle, bei denen eine separate, abgekoppelte Gesetzesänderung sinnvoll gewesen wäre. Herr Heydorn

hatte es schon angesprochen. Die Vorgehensweise der Regierung ließ den Eindruck entstehen, dass hier etwas durchgemogelt werden soll. Ich möchte auf drei dieser Fälle näher eingehen.

Erstens: Änderungen im Heilberufsgesetz. Hier werden in Paragraf 10 Absatz 3 die Worte „und Dienstleistenden“ eingefügt. Dahinter verbirgt sich die Neuregelung der Registrierungspflicht bei den Ärztekammern von den in Deutschland tätigen Ärzten aus anderen EU-Ländern, obwohl diese nicht Kammermitglieder sind. Hier hätte aus unserer Sicht separater Diskussionsbedarf bestanden.

Zweitens: Änderungen im Landeskrankenhausgesetz. Hier wird in Paragraf 9 Absatz 1 ein Satz eingefügt, wonach Paragraf 6 Absatz 1a Satz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes keine Anwendung findet. Das ist auch genau der Fall, den Herr Heydorn hier vorhin beschrieben hat und wo der Änderungsantrag der LINKEN vorliegt. Damit nutzt die Landesregierung eine Option des genannten Paragrafen, wodurch die vom Gemeinsamen Bundesausschuss empfohlene Planungsrelevanz von Qualitätsindikatoren für den Landeskrankenhausplan ausgeschlossen wird. Grundsätzlich sehen auch wir, dass in unserem Flächenland die Bedeutung der Qualitätsindikatoren des G-BA für die Krankenhausplanung eingeschränkt bewertet werden muss. Der komplette Ausschluss ist unseres Erachtens nicht sinnvoll. Wir hätten uns eine flexiblere Lösung vorstellen können, was aber in den Ausschüssen nicht hinreichend diskutiert wurde. Der diesbezügliche Änderungsantrag der LINKEN wird von uns deshalb unterstützt.

Drittens: Änderungen im Rettungsdienstgesetz und in der Rettungsdienstplanverordnung. Das Rettungsdienstgesetz und die genannte Verordnung werden inhaltlich so verändert, dass zukünftig bei einem Einsatz vor Ort die Anwesenheit eines Arztes nicht mehr zwingend erforderlich ist. Dafür soll nicht ärztliches Rettungspersonal lediglich noch telemedizinisch durch einen Notarzt oder eine Notärztin unterstützt werden. Auch hier wäre eine tiefere inhaltliche Diskussion aus unserer Sicht nötig gewesen, was durch die Einbindung der Änderungen in die Datenschutzproblematik nicht gegeben war.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Für die Fraktion der CDU hat jetzt das Wort der Abgeordnete Ehlers.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der Debatte im Gesundheitsausschuss ging es in der Tat um die Frage, wer soll künftig bei der Krankenhausplanung federführend sein. Wollen wir das im Land lösen oder wollen wir uns auf die weisen Vorschläge aus Berlin, aus dem Gemeinsamen Bundesausschuss konzentrieren und denen folgen?

Ich habe so etwas die Sorge – Herr Kollege Koplin, ich glaube, Sie werden noch sprechen zu Ihrem Antrag –, dass, wenn man dem zustimmt, wir uns künftig häufiger auf Demonstrationen wie in Wolgast sehen werden. Wenn wir das hier im Land eins zu eins durchziehen – Sie haben noch so ein bisschen jetzt eine Schwelle dazwischen eingezogen, wir wollen mit den Kassen und mit

den Beteiligten reden –, aber wenn wir das durchziehen, was der G-BA hier vorschlägt, dann sehen wir uns künftig häufiger, dann sind im Land massiv Standorte in Gefahr, dann wird Wolgast kein Einzelfall sein und wir werden uns in dem Fall künftig über noch mehr Krankenhausschließungen hier unterhalten. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag auch aus dem Grunde kategorisch ab.

Was ist das Ziel des Gemeinsamen Bundesausschusses, G-BA? Die wollen von circa 2.000 Krankenhäusern in Deutschland etwa 500 abwickeln. Das mag für eine bevölkerungsstarke Region wie das Ruhrgebiet mit einer hohen Versorgungsdichte plausibel sein, aber, ich glaube, gerade in einem dünn besiedelten Land wie Mecklenburg-Vorpommern hätte das Konsequenzen, die hier nicht abzuschätzen sind. Das mag aus der Perspektive des Bundes und des G-BA ein Kollateralschaden sein, aus unserer Sicht aber nicht. Wir haben unsere Krankenhausstrukturen in den 90-Jahren ziemlich radikal modernisiert. Wir haben erheblich investiert in den Standorten und zu diesen Standorten stehen wir auch. Das hat der Minister schon vielfach öffentlich deutlich gemacht. Ich habe es für die CDU-Fraktion wiederholt deutlich gemacht. Diese Koalition bekennt sich zu den Krankenhausstandorten und deswegen erteilen wir irgendwelchen Zentralisierungsplänen und den Schaffungen von Superstandorten – da gab auch eine Enquetekommission entsprechende Vorschläge – eine ganz, ganz klare Absage an dieser Stelle. Wir machen uns für alle Standorte stark.

Ich will noch mal eins ganz deutlich sagen, weil es angesprochen wurde vom Kollegen Heydorn: Ja, die Krankenkassen haben ihre Kritik auch bei uns vorgetragen. Aber es gibt mehrere Akteure auf dem Spielfeld. Wenn man sich mit den Kollegen der Krankenhausgesellschaft unterhält, die haben zum Vorschlag der LINKEN eine ganz, ganz andere Position – auch verständlich. So einfach ist die Welt nicht. Es gibt in der Gesundheitspolitik im Land verschiedene Akteure. Ich finde, alle Positionen müssen gehört werden, alle müssen abgewogen werden.

Ich glaube, in der Ausschussdebatte und auch öffentlich ist angeführt worden, dass wir uns als Land Mecklenburg-Vorpommern hier auf einen Sonderweg begeben. Das ist mitnichten so. Richtig ist vielmehr, dass eine Minderheit, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, so verfahren wollen, wie die LINKEN es heute hier vorschlagen. Richtig ist aber ebenfalls, dass Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Sachsen und Sachsen-Anhalt unserem Beispiel folgen werden. Also wir laufen da gemeinsam in eine Richtung. Bayern hat es schon gemacht, hat sich von den G-BA-Kriterien entkoppelt.

Wie hat der Kollege Foerster heute so schön im Landtagspressespiegel auf Seite 1 gesagt: „Von Bayern lernen, heißt siegen lernen.“ Das von einem LINKEN zu hören, finde ich natürlich ganz toll. Daran sollten Sie sich ein Beispiel nehmen.

Wir sind der Auffassung, der G-BA, die Selbstverwaltung auf Bundesebene greift hier massiv ein in die Länderhoheit und in die Planung, deswegen sollte man diesem einen Riegel vorschieben im Interesse unserer Krankenhäuser und für den Erhalt der Standorte. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag hier ganz klar und deutlich ab und setzen uns dafür ein, dass wir im Land die Kompetenzen haben, die Entscheidung zu treffen, was gut ist und welche Angebote vorgehalten werden sollen. Von daher

werden wir dem Gesetzentwurf so unverändert zustimmen. Ich bitte Sie, dies auch zu tun. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt das Wort der Abgeordnete Koplin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist von mehreren Rednern schon angesprochen worden, dass DIE LINKE einen Änderungsantrag unterbreitet hat. Insbesondere SPD und CDU haben hier mitgeteilt, warum man diesem Vorschlag nicht folgen kann.

Zunächst etwas zum Sachverhalt, der schon etwas ungewöhnlich ist. Wir sind mit einer Situation konfrontiert, wir reden über den Datenschutz im Gesundheitswesen. Logischerweise, wenn wir den Datenschutz verbessern wollen, ist das gut und richtig, gerade angesichts solcher Neuerungen wie die Anwendung der Telemedizin. Ganz klar, kann sich jeder leicht ausmalen, wie gefährdet sehr sensible Daten sind, gerade wenn es um die persönliche Gesundheit geht.

Nun ist die Frage, was schlägt die Landesregierung vor? An einem ganz ungewöhnlichen Punkt hat sich die Debatte im Wirtschaftsausschuss entzündet, weil die Landesregierung einen Vorschlag unterbreitet hat unter vielen sehr vernünftigen, das Landeskrankenhausgesetz zu ändern, und zwar mit dem sehr unverdächtigen Satz: „Der Paragraf 6 Absatz 1a Satz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes“ – in Klammern, das ist ein Bundesgesetz – „findet keine Anwendung“. Das ist ziemlich unverdächtig, wenn man sich das durchliest. Wenn man aber weiß, was dahintersteckt, geht es an dieser Stelle nicht um Datenschutz, sondern es geht um Qualität im Gesundheitswesen und darum, wie viele Krankenhäuser das Land Mecklenburg-Vorpommern zukünftig gegebenenfalls haben wird.

Wir finden es schon unverschämt, was die Landesregierung uns hier angeboten hat. In der Einbringung zu diesem Gesetz, das ausweislich der Verbesserung des Datenschutzes dient, hat der zuständige Minister mit keinem Wort erwähnt, dass diese rechtliche Änderung zum Landeskrankenhausgesetz sozusagen den Abgeordneten untergewuchtet wird.

(Minister Harry Glawe: Nun ist es aber genug, ja!)

Ja, ja, Sie haben es nicht erwähnt.

(Minister Harry Glawe: Ja, ja, ja, das ist ja wieder eine Geisterfahrt!)

Es ist zunächst einem SPD-Abgeordneten aufgefallen. Wir haben dann gesagt, das gucken wir uns noch mal genauer an, und siehe da, es stellte sich wirklich heraus, es geht darum, dass, man sagt immer, planungsrelevante Qualitätsindikatoren keine Anwendung finden sollen.

Der Hintergrund ist der, das höchste Gremium des Gemeinsamen Bundesausschusses der Gesetzlichen Krankenversicherung hat bislang neun solche Indikatoren ermittelt und weitere sind angekündigt, zum Beispiel – ich greife jetzt mal eine Zahl –, dass es mindestens 500 Hüft

operationen an einem Krankenhausstandort geben sollte, wenn man davon sprechen will, dass es Qualität ist, was dort geliefert wird, weil unterstellt wird, dass eine Vielzahl von Operationen auch zu einer hohen Qualität führen. Das ist der Gedanke dahinter.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat unter Würdigung medizinischer Erkenntnisse ethischer Fragen bislang in neun Fällen gesagt, eine bestimmte Mindestmenge muss gegeben sein, wenn man von Qualität reden will. Nun sagt die Landesregierung, diese Empfehlungen finden bei uns keine Anwendung, das interessiert uns nicht. Das Problem, was dahintersteckt, ist: Interessiert uns die Qualität im Gesundheitswesen an der Stelle nicht mehr?

(Heiterkeit und Zuruf von Minister Harry Glawe)

Das will ich Ihnen nicht unterstellen, Sie sagen aber, das machen wir jetzt mal nicht, darüber werden wir uns jetzt mal nicht unterhalten.

(Minister Harry Glawe: Das ist ja unglaublich!)

Was darüber hinaus noch verwerflich ist, ist die Tatsache, dass es sich nicht gehört, dass man in ein Gesetz, in diesem Fall zum Datenschutzrecht, etwas reinlegt, was sachfremd ist. Dafür gibt es einen Begriff, und zwar nennt man das „Bepackung“. Da wird ein Gesetz mit sachfremden Dingen bepackt und zu diesem Vorgang, dass in einem Gesetz sachfremde Aspekte, Punkte mit aufgenommen werden,

(Zuruf von Manfred Dachner, SPD)

die mit dem ursprünglichen Anliegen nichts zu tun haben, hat die CDU vor Jahren, als die SPD mit der PDS damals noch regierte, eine Klage erhoben, dass man das nicht machen dürfe. Sie haben damals dieses Verfahren gewonnen und müssten deshalb besser wissen, dass man so etwas nicht macht.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Thomas de Jesus Fernandes, AfD)