Frau Oldenburg, Sie müssen mal aufhören mit diesem selektiven Zuhören. Also keiner hat gesagt, dass wir die Grundschulen nicht würdigen und dass wir die Arbeit nicht würden. Aber eins muss ich auch klar sagen, Sie dürfen doch nicht übersehen, dass es auch Unterschiede gibt. Und wenn Sie die Grundschulen nehmen, Sie können nicht alle Grundschulen oder alle Grundschullehrer gleich sehen. Der eine sitzt in einem regionalen Brennpunkt, wo es wirklich problematisch ist – genau die Punkte, die wir angesprochen haben: Inklusion, fremdländische Kinder und so weiter –, da ist es wirklich problematisch und ich habe eindeutig vorgeschlagen, das nicht über die Einstufung zu regeln, sondern über Zuschläge.
(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Aber dann müssten Ihrer Logik nach die anderen Lehrer auch mehr kriegen.)
Immer die, die zusätzliche Belastungen haben aufgrund solcher Situationen, die sollten Zuschläge bekommen,
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1995 zur Beratung an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? –
Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung
der Fraktion DIE LINKE, der Fraktionen der AfD und BMV und Gegenstimmen der Fraktionen von SPD und CDU abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1995. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/1995 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BMV, ansonsten Gegenstimmen der Fraktionen von SPD, CDU und AfD abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 32: Beratung des Antrages der Fraktion der BMV – Diskriminierung der Ost-Beamten aufheben, auf Drucksache 7/2002.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – wer wollte da nicht zustimmen?
Immer wieder fordern Politiker das von privaten Unternehmen. Aber was ist mit dem Staat selbst? Wie hat der Staat, das Land Mecklenburg-Vorpommern seine eigenen Mitarbeiter behandelt? Er hat diskriminiert und will das nach derzeitigem Stand weiter tun. Mitarbeiter, die aus Mecklenburg-Vorpommern oder aus einem anderen neuen Bundesland stammten, erhielten über viele Jahre weniger Gehalt als Mitarbeiter, die aus den alten Ländern zu uns gekommen sind, obwohl sie die gleiche Arbeit verrichteten und obwohl sie oft Tür an Tür in einer Behörde saßen. Polizisten auf der Straße, Behördenmitarbeiter in den Verwaltungen – alle arbeiteten zusammen, verrichteten die gleiche Arbeit und bekamen dennoch ein unterschiedliches Gehalt. Eine Diskriminierung aufgrund der Herkunft – noch schlimmer, eine Diskriminierung von Mecklenburgern und Vorpommern im eigenen Land.
Die unterschiedliche Ost-West-Besoldung endete für einen Teil der Mitarbeiter, der verbeamteten Mitarbeiter des Landes zum Anfang des Jahres 2008. Ein weiterer Teil musste noch zwei weitere Jahre warten. Diese verzögerte Angleichung hat das Bundesverfassungsgericht am 23. Mai 2017 in einem Verfahren aus Sachsen für verfassungswidrig erklärt. Der Sachverhalt, der der Entscheidung zugrunde lag, war derselbe wie hier in Mecklenburg-Vorpommern. Sachsen hat sich daraufhin entschlossen, an alle Betroffenen die vorenthaltene Besoldung für die Jahre 2008 und 2009 nachzuzahlen. Genau das muss auch in Mecklenburg-Vorpommern passieren. Genau das fordern wir mit unserem Antrag. Wir als Landtag müssen die Landesregierung dazu verpflichten, das Geld an die betroffenen Beamten nachzuzahlen. Die Nachzahlung ist um der Gerechtigkeit willen geboten.
Was macht die Landesregierung? Sie argumentiert formaljuristisch. Die für Sachsen getroffene Entscheidung
des Verfassungsgerichts sei für unser Land nicht bindend. Demzufolge wäre das Thema damit eigentlich erle- digt, die Landesregierung würde nicht weiter tätig werden. Aber was jetzt passiert ist, ist nicht logisch. Die Landesregierung nimmt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Anlass, um die in den Jahren 2008 und 2009 aufgrund der verzögerten Angleichung eingesparten 44 Millionen Euro nun doch auszugeben, allerdings für sachfremde Zwecke.
Sie hat entschieden, 37,5 Millionen Euro in den Pensionsfonds des Landes zu überweisen – ein Vorhaben, das in keinem Zusammenhang steht mit der verfassungswidrig vorenthaltenen Besoldung früherer Jahre. Zudem sol- len 6,5 Millionen Euro als Einmalzahlung an alle verbeamteten Mitarbeiter des Landes ausgeschüttet werden. Wem steht dieses Geld zu? Natürlich nur den Mitarbeitern, die es in den Jahren 2008 und 2009 nicht erhalten haben, und zwar ausschließlich ihnen.
Folgt man den Plänen der Landesregierung, verschafft sie den Beamten, die in den Jahren 2008 und 2009 schon das volle Westgehalt bezogen haben, nun zum dritten Mal einen Vorteil: Erstens haben sie 2008 und 2009 schon Westgehalt bekommen, zweitens bekommen sie jetzt eine Nachzahlung, weil ihre Ostkollegen in diesen Jahren weniger Gehalt bekommen hatten, und drittens wird auch ihre Versorgung abgesichert mit dem Geld, das eigentlich den Ostbeamten zugestanden hätte. Von der Verwirklichung des Prinzips „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ kann keine Rede sein. Solche Ungerechtigkeiten schaden dem inneren Frieden im Land.
Einen anderen Punkt möchte ich noch hervorheben. In Sachsen erfolgte die Nachzahlung an alle Betroffenen und nicht nur an die Beschwerdeführer. In MecklenburgVorpommern soll bisher nichts dergleichen passieren. Was folgt daraus für die Mitarbeiter? Die Mitarbeiter des Landes müssen sich in Zukunft überlegen, ob sie bei irgendeinem Verdacht einer Verfassungswidrigkeit immer ihren Arbeitgeber verklagen müssen und dann die Entscheidung des Verfassungsgerichts abwarten. Das sollte unserer Ansicht nach nicht so sein. Jeder Bürger des Landes, auch jeder Mitarbeiter des Landes, muss erwarten dürfen, dass sich die Regierung ganz von selbst ver- fassungsgemäß verhält.
Ich bitte Sie also jetzt, die Chance zu nutzen, wenigstens ein kleines Kapitel dieser ungerechten diskriminierenden Nachwendezeit zu korrigieren. Das ist auch ein deutliches, positives Signal an die Mitarbeiter, das Land ist ein fürsorglicher und gerechter Arbeitergeber. Eine aktuelle Kleine Anfrage von mir hat ergeben, dass die Landesregierung, die zunächst laut Medienveröffentlichung mit 200 Widersprüchen in dieser Sache gerechnet hat, sich da etwas verrechnet hatte. Aktuell liegen 1.219 Widersprüche in dieser Angelegenheit beim Landesamt für Finanzen vor. Das nur noch zur vollständigen Information
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann verfahren wir so. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrter Herr Dr. Manthei, aus meiner Sicht geht es bei Ihrer Argumentation drunter und drüber. Das schließt durchaus auch an die Debatte, die vorhin geführt wurde, an. Da war es nämlich genauso. Da wird Besoldungsrecht zusammengeschmissen mit Dienstrecht, mit Tarifrecht et cetera, und dann kommen noch politische und moralische Fragen obendrauf.
In der Debatte zuvor hat Herr Wildt für die BMV-Fraktion auf Gleichbehandlung gedrungen. Das war auch das große Narrativ Ihres Einstiegs in die Rede, dass Sie sagen, wir möchten hier gleichbehandeln und durch Gleichbehandlung Gerechtigkeit herstellen. Das war Ihre Aufforderung. Das Problem bei all Ihren Ausführungen ist aber, dass Sie nur die Hälfte der Geschichte erzählen, dass Sie, vielleicht deshalb, weil das Ihrem ursprünglichen Status entspricht, sich ausschließlich mit den Beamten beschäftigen und innerhalb der Beamtenschaft die Gleichstellung fordern, aber völlig ausblenden, dass es in diesem Land nicht nur Beamte gibt, denn die Wirklichkeit ist folgende:
Erstens. Sie werden doch nicht im Ernst behaupten, dass dieses Verfassungsgerichtsurteil die Landesregierung rechtlich zwingend veranlasst, das zu tun, was Sie behaupten oder fordern, nicht behaupten.
Das würden Sie als gelernter Jurist doch wahrscheinlich nicht tun, weil Sie auch wissen, wie das Urteil endet, nämlich, dass eine zwingende Rechtsfolge derart, wie Sie sie sich wünschen, nur für die Fälle gilt, in denen rechtzeitig Widerspruch ergangen und entsprechendes Verfahren anhängig ist. Ich könnte das Bundesverfassungsgerichtsurteil noch mal zitieren, hab es jetzt aber nicht parat. Aber es ist ja ein Standardsatz zur Herstellung des Rechts- und Verwaltungsfriedens in solchen Fällen, dass man eben keine unbedingte Rückwirkung von entsprechenden Tatbeständen oder Urteilen hat. Also rechtlich gibt es dafür diese Grundlage nicht, im zwingenden Sinne.
Dann können Sie nur noch politisch oder moralisch argumentieren – ich bleibe jetzt mal bei dieser Ebene –, aber genau da geht es bei Ihnen drunter und drüber. Das ist mein Gefühl, und ich hoffe, Sie davon überzeugen zu können. Der Mechanismus bei den Tarif- und Besoldungsanpassungsverhandlungen ist wie folgt: Erst verhandelt die Tarifgemeinschaft der Länder für die Ange
stellten oder Beschäftigten den Tarif, danach treten die Landesregierung, die entsprechenden Verbände und Gewerkschaften in Gespräche darüber ein, ob und wie dieses Tarifergebnis auf die Beamten übertragen wird. Ich glaube, darin sind wir uns einig, dass das so ist.
In diesem Zusammenhang begegnete mir vor längerer Zeit in diesem Hause die Forderung, dass wir die Ergebnisse der Tarifverhandlungen so angemessen auf die Beamten übertragen sollen, dass man von Inhalts- und Wirkungsgleichheit sprechen kann. Das, was für die Angestellten gilt, soll für die Beamten gelten und das soll dann Gerechtigkeit sein. Nun wissen Sie, dass das zwei unterschiedliche Statusgruppen sind und die Frage gar nicht so einfach zu beantworten ist, was eigentlich inhalts- und wirkungsgleich heißt, wenn Sie ein Ergebnis für Tarifbeschäftigte übertragen auf Beamte. Ich glaube, da sind wir uns rechtlich auch einig, dass das nicht ganz unproblematisch ist, denn es kann ja nicht eine völlige Gleichbehandlung bedeuten, weil es dann den Statusunterschied dieser beiden Beschäftigtengruppen aufhebt. Beamte haben bestimmte Rechte, bestimmte Privilegien, aber auch bestimmte Pflichten gegenüber dem Dienstherrn, und zwar tiefgreifendere Pflichten als Tarifangestellte. Ich glaube, darüber sind wir uns auch einig. Das ist der Sinn dieser beiden Statusgruppen.
Jetzt zurück zur Geschichte, die Sie erzählt haben. Es war im letzten Jahrzehnt so, dass zunächst in den Tarifverhandlungen mit den Beschäftigten verhandelt wurde, dass sie eine verzögerte Ost-West-Angleichung in den höheren Entgeltgruppen haben. Die Idee war, es kommt zur Ost-West-Angleichung, aber stufenweise. Die niedrigen Entgeltgruppen kommen zuerst und danach kommen die höheren. Ich finde das nicht ungerecht. Das kann man irgendwie aus einem gewissen Gerechtigkeitsempfinden heraus vielleicht nachvollziehen. Dieses Tarifergebnis ist eins zu eins auf die Beamten übertragen worden, eins zu eins!
Jetzt müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass das Bundesverfassungsgericht – unbeschadet dieser Tatsache – zu dem Ergebnis gekommen ist, dass diese Übertragung hätte so nicht stattfinden können oder dürfen, gerade weil es zwei unterschiedliche Statusgruppen gibt, was wiederum interessante Rückwirkungen auf die Frage in normalen Tarifverhandlungen hat, was eigentlich genau eine angemessene Übertragung der Tarifverhandlungsergebnisse auf die Besoldungsgestaltung ist, ohne die Statusgruppenunterschiede zu nivellieren beziehungsweise zu rechtlichen Komplikationen zu kommen.
Aber der entscheidende Punkt ist jetzt folgender: Herr Manthei, Sie haben gesagt, das kann doch nicht sein, das ist ungerecht, dass verschiedene Leute dieselbe Arbeit geleistet haben, aber unterschiedlich besoldet wurden – die einen, weil sie aus dem Osten kamen, die anderen aus dem Westen. So habe ich Sie verstanden, das wäre ungerecht. Das ist eine Wertung, der man beitreten kann. Die Konsequenz, wenn wir Ihre Forderung erfüllen, ist aber, dass in demselben Büro ein Angestellter gesessen hat mit der E12 und die Arbeit verrichtet hat, genau die Arbeit, die der Kollege gegenüber am Schreibtisch verrichtet hat mit einer A-12-Besoldung, denn Angestellte und Beamte verrichten durchaus dieselben Tätigkeiten.
Ihre Forderung würde zu folgendem Ergebnis führen: dass es bei dem angestellten Mitarbeiter weiterhin – das
ist Tarifrecht, das gilt, das sind ausgehandelte Verträge – dabeibleiben würde, dass der verspätet die Angleichung der Besoldung erlebt hätte, während Ihr Beamter bei Umsetzung Ihrer Forderung gegenüber diesem Angestellten privilegiert wäre. Das finde ich nicht kohärent. Und das meine ich damit, dass Sie da ein bisschen was durcheinanderwürfeln. Sie argumentieren eigentlich nur noch auf der politisch-moralischen Ebene, nicht mehr auf der rechtlichen. Da sind wir uns, was die rechtlichen Fragen angeht, ja einig, dass es dort keinen zwingenden Automatismus gibt. Aber gerade, wenn Sie auf dieser politisch-moralischen Ebene argumentieren und sagen, Sie wollen eine Gleichbehandlung zwischen den Ost- und Westbeamten, müssen Sie, wenn Sie wirklich an Gerechtigkeit und Gleichbehandlung denken, eine Antwort auf die Frage geben, was mit den Angestellten passiert, die genau dasselbe durchgemacht haben, sozusagen eine verspätete Ost-West-Angleichung. Denn für die gilt das weiterhin. Da gibt es keinerlei Rechtsurteil von keinem Gericht in Bezug auf gar nichts, dass das nicht vertretbar gewesen sein soll.
Herr Manthei, das ist die Gemengelange, eine sehr komplizierte Gemengelange – das will ich gar nicht bestreiten – zwischen moralischen und politischen Beurteilungskriterien und zwischen verschiedenen Gruppen: Ost und West, Beamte und Angestellte, höhere Besoldungsgruppen und niedrigere. Das Interessante an dieser Konstellation ist, egal, was Sie machen, Herr Manthei, die von Ihnen geforderte Gleichbehandlung und Gerechtigkeit sind durch keinen einzigen Rechtsakt ernsthaft herstellbar.
Deswegen haben wir die Verbände und Gewerkschaften zu Gesprächen eingeladen und haben ihnen die Position der Landesregierung zur Kenntnis gegeben. Und wir haben mit dem Deutschen Beamtenbund und dem Deutschen Gewerkschaftsbund einvernehmlich Gespräche geführt mit dem Ergebnis, das Sie hier vorgetragen haben, nämlich eine Einmalzahlung für alle Beamten und Versorgungsempfänger: 6,5 Millionen – die sind übrigens schon ausgezahlt – existieren nicht mehr auf den Konten des Landes, und zweitens, 37,5 Millionen in den Pensionsfonds, um die Pension der Beamtinnen und Beamten in Zukunft weiter in diesem Lande sichern zu können. Sie wissen, dass diese Lasten deutlich ansteigen werden und dass das Land dafür Vorsorge treffen muss. Es kommt am Ende den Beamtinnen und Beamten zugute, denn Sie wissen wie wir, dass die Altersversorgung von Beamtinnen und Beamten bedeutend besser ist als die von Angestellten. Auch das ist eine Folge dieses Statusunterschiedes.
Deswegen bitte ich Sie um Verständnis, dass das insgesamt in einer schwierigen Lage – ohne Zweifel – am Ende ein Kompromiss gewesen ist, der versucht hat, die unterschiedlichen Ansprüche der unterschiedlichen Grup- pen so zusammenzuführen, dass man sagen kann, wir haben versucht, das Beste aus der Sache zu machen, wissend, dass keine andere Entscheidung zu einem besseren oder gerechteren Ergebnis hätte führen können. Und ich glaube, dies war genau der Grund dafür, warum der Deutsche Beamtenbund und der Deutsche Gewerkschaftsbund dem zugestimmt haben, der Richterbund – ich nehme an, dessen Mitglied Sie auch sind – indessen nicht. Das mussten wir auch zur Kenntnis nehmen, aber die beiden großen Verbände, mit denen wir zu tun haben, haben diesen Vorschlag der Landesregierung akzeptiert.