Bleiben wir jetzt aber beim Nichtraucherschutzgesetz. Wie viele zusätzliche Ordnungsamtsmitarbeiter sollen die Kommunen und Gemeinden denn einstellen, um die Gesetzeseinhaltung zu überprüfen? Acht kurze Bemerkungen dazu:
Natürlich sollen Kinder schadfrei aufwachsen, aber das Gesetz wird das nicht ändern. Auf dem Spielplatz ist frische Luft, die Belastung ist weit geringer als zu Hause bei Rauchereltern.
wird aber auch schon nicht kontrolliert, ansonsten würden nicht überall welche rumliegen. Die Ordnungsamtsmitarbeiter der Kommunen, der Gemeinden beschäftigen sich mit Knöllchenverteilen oder damit zu blitzen und so weiter, weil das bringt Geld in die Kommune.
Die meisten Kinderspielplätze haben einen RauchverbotHinweis. Oder hat die BMV da eine gegenteilige Studie? Wenn Aufsichtspersonen den Kinderspielplatz verlassen müssen, um zu rauchen, dann verletzen sie eventuell ihre Aufsichtspflicht, das muss man auch wieder bedenken.
Jetzt spreche ich mal ganz hart: Nachts kiffen und saufen Jugendliche ohnehin auf etlichen Spielplätzen,
Nächster Punkt: Eltern aus prekären Familien, die Ordnungsgelder zahlen müssen, sparen eventuell dann beim Essen der Kinder oder sie bleiben rauchend mit den Kindern gleich in der Bude.
Beispielsweise an der Straßenbahnhaltestelle Marienplatz hier in Schwerin ist es viel rauchbelasteter als auf einem Kinderspielplatz.
Die Lösung ist, dass man mehr über die Folgen des Rauchens aufklären sollte bei den Eltern und in der Schule. Weitere Teilverbote bringen nicht viel, sondern verlagern das Problem nur.
Die Fraktion der AfD wird diesen Antrag ablehnen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und gehe jetzt eine rauchen.
(Sebastian Ehlers, CDU: Der kennt sich aus mit Spielplätzen. Wann waren Sie das letzte Mal auf dem Spielplatz? – Zuruf von Tilo Gundlack, SPD)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß ja nicht, was der Kollege Lerche vorher geraucht hat,
(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD und DIE LINKE – Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)
der Redebeitrag, zumindest in der Art und Weise, wie er dargeboten wurde, gut, ich will mich dazu nicht äußern.
Sehr geehrter Herr Kollege Manthei, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion der BMV, ich will eins vorwegstellen und da habe ich zumindest den Eindruck – ich lasse Herrn Lerche jetzt mal außen vor –, auch bei den anderen Fraktionen, dass man da nicht die Ernsthaftigkeit des Themas, das hinter Ihrem Gesetzent
wurf steht, negiert und dass man das Problem, das damit verbunden ist, das Sie zu Recht angesprochen haben, nicht infrage stellt. Die Frage ist, und auch da bin ich ganz offen, ob dieser Weg, den Sie hier aufgezeigt haben, egal, wer es von den anderen Rednern – auch da lasse ich Herrn Lerche mal außen vor – hier angesprochen hat, es deutlich gemacht hat, die Frage ist, ob der Gesetzentwurf, den Sie hier vorgelegt haben, der richtige Weg ist, um dieses Problem anzugehen. Aber ein bisschen hatte ich den Eindruck, Herr Kollege Manthei, Sie haben es inzident selbst auf den Punkt gebracht, dies ist ein Diskussionsangebot, darüber kann man weiter diskutieren in den Ausschüssen und dann sieht man, was dabei rauskommt.
Ich glaube nicht, dass der Weg mit diesem Gesetzentwurf der richtige ist. Deswegen will ich Ihre Intention nicht schlechtmachen, nicht schlechtreden, darum geht es mir überhaupt nicht, sondern ich würde Ihnen vorschlagen, dass Sie sich mit den anderen Fraktionen, wer auch immer hier in diesem Haus, gerne mit meiner Fraktion, aber auch mit den anderen Fraktionen – sicherlich in Verbindung – unterhalten, ob sie dieses Thema, und zwar nicht nur bezogen Rauchen auf Kinderspielplätzen, sondern auch bezogen auf die Problematik „Nichtraucherschutz von Jugendlichen, von Kindern“, dass Sie dieses Thema in den entsprechenden Fachausschüssen diskutieren, und zwar losgelöst von diesem Entwurf. Das bietet aus meiner Sicht den Vorteil, und das müsste man tun, bevor man über so eine gesetzliche Regelung diskutiert, egal, ob man sie will oder nicht, dass man sich auch mal mit der Frage der Umsetzungsfähigkeit auseinandersetzt.
Wenn Sie sich das Nichtraucherschutzgesetz in der jetzigen Form anschauen, haben Sie im Grunde in den Bereichen, wo Rauchen gesetzlich verboten ist, zwei Kategorien, will ich es mal nennen. Das ist jetzt untechnisch gemeint, aber ich glaube, man kann es so teilen: Sie haben auf der einen Seite private Verantwortliche für die Einhaltung des Nichtraucherschutzes, das sind die Gaststätteninhaber, und Sie haben auf der anderen Seite die öffentliche Hand. Das würde für Ihren Gesetzentwurf sprechen. Aber dort, wo die öffentliche Hand zuständig ist im Bereich des Nichtraucherschutzgesetzes, sind dieses auch abgrenzbare Bereiche, die ohnehin zumindest ansatzweise einer personellen Kontrolle unterliegen. Das ist der gravierende Unterschied.
Ich glaube, man sollte diesen Gesetzentwurf nicht überweisen, ohne dieses Thema mit den Betroffenen, in dem Fall mit den kommunalen Ordnungsdiensten, mit den Kommunen, mit den Kreisen, wer immer Aufgabenträger im öffentlichen Raum ist, zu besprechen. Wenn man über die Kinderspielplätze noch diskutieren will, denn es gibt an der einen oder anderen Stelle möglicherweise noch Beispiele, wenn man, ich bleibe jetzt mal bei den Kommunen, dann sehen sollte, es gibt ein wirkliches Problem – ob sich dieses Problem in der Realität stellt, da bin ich mir noch nicht sicher, weil in vielen Fällen, Herr Kollege Manthei, Kollegen von der BMV, gibt es über das satzungsgemäß ausgeübte Hausrecht ohnehin schon entsprechende Verbote –, wenn sich dieses Problem tatsächlich stellen sollte, kann man auch mit den Betroffenen darüber diskutieren, wie man es, untergesetzlich oder gesetzlich, angehen sollte. Diesen Gesetzentwurf jetzt vorzuschalten, dann in eine Diskussion einzutreten im Rahmen einer Ausschussbefassung, um hinterher zu dem Ergebnis zu kommen, eigentlich ist das so nicht
wirklich der Realität, dem Problem entsprechend, das halte ich nicht für den richtigen Weg, das hält meine Fraktion nicht für den richtigen Weg. Deswegen, sehr geehrte Kollegin, auch wenn sie momentan nicht anwesend ist –
wie konnte ich Sie nur übersehen, Frau Kollegin Weißig –, sehr geehrte Kollegen von der BMV, werden wir bei aller Wertschätzung für die Thematik, die Sie angesprochen haben, Ihren Gesetzentwurf heute hier an dieser Stelle ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich sage Ihnen ganz ehrlich, ich finde die Verrenkungen, die unternommen werden, um diesen Gesetzentwurf madig zu machen oder Gründe herbeizureden, warum man ihn nicht überweisen möchte oder behandeln möchte vertiefend im Ausschuss, ehrlich gesagt absurd,
und zwar aus mehreren Gründen. Drei will ich nennen. Wir sind per Landesverfassung verpflichtet, Kindern und Jugendlichen besonderen Schutz und Fürsorge angedeihen zu lassen.