Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man von der Überschrift ausgeht, fordert der vorliegende Antrag den Landtag hauptsächlich auf, eine „Infrastrukturgesellschaft Verkehr“ auf Bundesebene abzulehnen. Meine Damen und Herren, ich wäre diesem Hohen Haus dankbar, wenn wir gemeinsam vermeiden, dass hier beschlossene Anträge auf Dritte den Eindruck machen, die Beschlüsse seien – nennen wir es mal freundlich – ein wenig „antik“.
Richtigerweise wird ja in der Antragsbegründung darauf hingewiesen, dass die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten, Sie haben es eben auch erwähnt, am 14. Oktober im Rahmen der Bund-Länder-Finanzverhandlungen das Schaffen einer Autobahngesellschaft beschlossen haben, im Übrigen – ich weiß, dass das keiner gerne hört – mit Zustimmung aller Ministerpräsidenten, und da war auch ein Thüringer Kollege als Landesvater mit im Boot. Die von Ihnen angesprochene Protokollnotiz, die ihn jetzt sozusagen exkulpieren oder entschuldigen soll unter der Überschrift „Ich will zwar das Geld und alles soll so sein, wie es mir guttut, aber ich kritisiere die Gegenforderung, die der Bund für dieses Paket, wozu er auch was gegeben hat, aufmacht“ ändert daran nichts.
Es geht aktuell, anders als im vorliegenden Antrag vorgeschlagen, nicht mehr um das Ob – es sei denn, wir schnüren den gesamten Konsens auf –, sondern um das Wie einer solchen Gesellschaft. Und hierauf würde ich, meine Damen und Herren, gerne die Kräfte konzentrieren. Meine Kolleginnen und Kollegen im Energieministerium tun das richtigerweise seit dem 15. Oktober. Wir haben in der Tat vehement für unsere Position gefochten und da gibt es einen Punkt, wo wir feststellen müssen, jetzt sind Weichen anders gestellt, dann stellen wir uns pragmatisch darauf ein und versuchen, aus der gegebenen Situation trotzdem noch das Beste für uns, unser Land und die Kolleginnen und Kollegen zu machen. Das bedeutet bei uns im Haus, um das deutlich zu sagen, keine Abkehr von der Überzeugung, dass die Generalkritik an der Leistungsfähigkeit unserer Straßenbauverwaltung an allen Realitäten vorbeigeht, auch nicht von den nach unserer Überzeugung weiterhin richtigen Ergebnissen der im Sommer 2015 eingesetzten Bodewig-IIKommission.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist aber immerhin gelungen, dass lediglich eine Bundesautobahngesellschaft vom Bund gewollt wird. Die früher wesentlich weitgehendere Forderung, alle Bundesstraßen und Autobahnen als Bund künftig selbst zu betreuen, ist damit deutlich eingedampft. Das bedeutet nicht, dass die Länder die Pauschalkritik des Bundes an unserer Straßenbauverwaltung teilen. Ich bin weiterhin felsenfest davon überzeugt, dass die Straßenbauverwaltung, zumindest in diesem Land, für die ich, glaube ich, sprechen kann, auch beim Bau und bei der Instandhaltung der Bundesautobahnen in den vergangenen 26 Jahren hervorragende Arbeit geleistet hat. Die A 14 – fristgerecht, pünktlich und auf dem Punkt beim Preis – ist ein deutliches Signal dafür, dass die Kolleginnen und Kollegen so etwas können. In diesem Sinne halte ich die stetig von Abgeordneten des Bundestages und beinahe von allen Fraktionen – das ist das Beeindruckende – vorgetragene Kritik an der bisherigen Arbeit der Länder in dieser Frage für halt- und substanzlos. Dass die Kolleginnen und Kollegen in der Vergangenheit ausgezeichnete Arbeit geleistet haben, belegen Beispiele auf Rügen und im gesamten Land.
Dennoch zeichnete sich in den Diskussionen mit dem Bund früh ab, dass an der Idee einer Bundesgesellschaft, die die Planung und den Bau von Infrastruktur übernehmen soll, festgehalten wird. Die Idee wurde insbesondere im Rahmen der Neuverhandlungen der Bund-LänderFinanzbeziehungen einer der wesentlichsten Verhandlungspunkte aufseiten des Bundes. Dieser war einer der Maßgaben für den Bund, die letztlich erreichte Einigung mit den Ländern gemeinsam zu tragen. Dass diese Einigung für die Länder finanziell eine erfreuliche Entwicklung vorauszeichnet, insbesondere auch für Mecklenburg-Vorpommern, steht hoffentlich in diesem Hohen Hause außer Streit. Angesichts dieser Entwicklung scheint mir das erzielte Ergebnis eher eine erfreuliche Schadensbegrenzung zu sein, indem nur noch die Bundesautobahnen in den Pott müssen. Ein Verlust der Bundesstraßen – das will ich auch deutlich sagen – hätte uns bei der mit den gleichen Kolleginnen und Kollegen sowie denselben Maschinen und Geräten durchgeführten Hege und Pflege unserer Landesstraßen, die damit verkreuzt und vermascht sind, erheblich in die Bredouille gebracht.
Lassen Sie uns daher, meine Damen und Herren, eine Diskussion auf der Höhe der Zeitgeschehnisse führen. Das ist vor allem im Interesse unserer Kolleginnen und Kollegen in den Straßenbauverwaltungen, für die wir an dieser Stelle gemeinsam Verantwortung haben. Deren Interessen werden wir durch rückwärtsgewandte Grundsatzdebatten nicht wahren können. Für sie gilt es nun, zügig beste Bedingungen im Rahmen der Umstellung auszuhandeln. Diese Beschäftigten benötigen dringend unsere gemeinsame Unterstützung, damit sie möglichst schnell wissen, wie es bei ihnen in den kommenden Jahren weitergeht. Die Landesregierung wird deshalb diesen Veränderungsprozess im Bund konstruktiv begleiten, denn wir dürfen weder unsere Kolleginnen und Kollegen in den Straßenbauverwaltungen im Regen stehen lassen noch wollen wir – das gehört auch dazu – den Investitionshochlauf des Bundes durch eine jahrelange Befassung der Straßenbauverwaltung mit der Begründung einer Bundesgesellschaft gefährden.
Wir müssen aufpassen, dass das Mehr-Geld, das zum ersten Mal seit 20 Jahren im Bundeshaushalt da ist – fast eine Verdopplung der Mittel für Bundesstraßen und Bundesautobahnen –, jetzt nicht stocken bleibt und deshalb
Die Verkehrsminister der Länder haben sich auf der Grundlage eines für Mecklenburg-Vorpommern als Vorsitzland der Verkehrsministerkonferenz vorgelegten Papiers auf Eckpunkte zur Verhandlung mit dem Bund über die jetzt konkrete künftige Autobahngesellschaft verständigt. Um nur einige Punkte aus dem Papier zu nennen, die vielleicht auch einige Fragen beantworten:
den Bundesfernstraßen und ein zu einhundert Prozent unveräußerliches Bundeseigentum an der zu gründenden Bundesgesellschaft/Bundesanstalt öffentlichen Rechts oder wie auch immer die aussehen mag,
die Standards des Bundesfernstraßennetzes, also gerade die Finanzierung des Netzes, das wir weiterhin verwalten, die einfache gesetzliche Regelung zur Bundesverwaltung und zur Gesellschaft solle nur mit Zustimmung der Länder erfolgen können, nicht alleine durch den Bundestag,
beim Personal, die in manchen Diskussionen schon begonnen hat, dann geht auch das Personal, was bisher dafür zuständig war, bitte auf den Bund über,
triebsstandorte. Das ist sowohl im Interesse der Kollegen als auch im Interesse dieses Bundeslandes, damit wir eine dezentrale Struktur behalten, die besonders im Winterdienst für eine schnelle Einsatzfähigkeit sorgt.
In Mecklenburg-Vorpommern haben wir es im Übrigen ein bisschen leichter als in manch anderem Bundesland. Bei uns gibt es bereits ein Autobahnamt, heute eine Autobahnabteilung, die diesen Bereich als Straßenbauverwaltung umfasst. Auch die Autobahnmeistereien im Land sind entsprechend spezialisiert. Bei uns gibt es keine Mischmeistereien, die Bundesstraßen, Landesstraßen und Bundesautobahnen machen. Und eines hat im Übrigen auch der Bundeskollege wiederholt und deutlich erklärt, deshalb kann ich Ihre Einschätzung, die ostdeutschen Bundesländer treffe es schwerer, nicht nachvollziehen. Er hat betont, auch bei einer Bundesgesellschaft wird nicht alles zentral von Berlin oder Bonn aus bearbeitet, sondern es wird eine dezentrale Struktur weitgehend auf der jetzigen Grundlage geben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, weiterhin sprechen Sie im Antrag an, dass Privatisierungen zu verhindern sind. Auf die Straßen bezogen spricht hierzu der Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Länderchefs eine deutliche Sprache: Der Bund soll das unveräußerliche Eigentum an den Bundesfernstraßen halten. Mit den Länderkollegen sind wir uns außerdem einig, dass auch der beherrschende Einfluss des Bundes auf die Gesellschaft gesichert sein muss. Das scheint mir zwischenzeitlich im Übrigen auch aufseiten des Bundes eine geeinte Position zu sein und Sie hatten ja dankenswerterweise das besondere Engagement des Bundeswirtschaftsministers in der Ressortabstimmung des Bundes schon angesprochen.
Das erkämpft man im Übrigen klugerweise über Detailfragen im Nachgang zu den verschiedenen Gesprächs
runden – die erwähnte Protokollnotiz des Landes Thüringen hat mit Sicherheit keinen Vorteil gebracht. Das war nicht die Veränderung, sondern es sind die Veränderungen im einzelnen Detail und in der Debatte. Unsere Verhandlungen der letzten Wochen sind für die Positionierung des Bundes und die Bereitschaft, auch die Gesellschaft in öffentlicher Hand zu halten und das verfassungsrechtlich abzusichern, entscheidend gewesen.
Es darf aber im Übrigen auch keine Hintertürchen für faktische Privatisierungen geben, um Ihren Punkt aufzunehmen. Auch dazu haben wir in ersten Stellungnahmen problematische Öffnungsklauseln in den Gesetzentwürfen des Bundes aufgezeigt und gemeinsam mit den Ländern versucht, dagegen zu argumentieren. Das Ergebnis bleibt abzuwarten, die Verhandlungen dauern ja heute noch an. Die Problematik hat zwischenzeitlich auch den Bundesrechnungshof bewegt, das nur am Rande. Auch der hat sich deutlich positioniert, wie er sich eine öffentlich-rechtliche Gesellschaft wünschen würde und keine private Mitgesellschafterstellung, damit auch das einmal deutlich wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu guter Letzt: Der Antrag umfasst einen Punkt zu ÖPP, öffentlichprivaten Partnerschaften. Ich glaube, dass diese Forderung weit über das Ziel hinausschießt, weil wir damit per se sagen, ÖPP ist immer bäbä, um das mal in der Sprache meiner Kinder von vor drei Jahren zu formulieren. Der Bund und im Übrigen auch die Länder und Kommunen praktizieren dies bereits seit Jahren in vielen verschiedenen Facetten und haben durchaus positive Erfahrungen mit dieser Form der Finanzierung. Natürlich kommt es bei der Anwendung auf die konkrete Ausgestaltung an und ÖPP darf nicht schlicht eine Darlehensersatzmaßnahme sein. Das setzt meines Erachtens die falschen Anreize. Wenn Sie nämlich jemandem sagen, du gibst mir bloß das Geld und baust, und hinterher unterhalten wir, dann wird er den Bau möglichst billig machen und die Unterhaltung wird dadurch teuer werden. Das wäre ein Fehlanreiz.
Wir fordern nicht, ÖPP zu machen, aber wir halten es auch für falsch, es per se auszuschließen, denn wir wissen, dass ÖPP in diesem Instrumentenkoffer durchaus in der Vergangenheit wiederholt im Straßenbau sinnvoll genutzt worden ist. Es gibt große Autobahnprojekte, die nur dadurch ermöglicht worden sind. Ich glaube, dass wir eher darauf gucken müssen, wie ÖPP ausgestaltet ist, und nicht behaupten sollten, das sei per se falsch.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns nicht zeitmaschinenverdächtigte Diskussionen darüber führen, ob und wie die Einführung der Bundesautobahngesellschaft verhindert werden kann. Unsere Kolleginnen und Kollegen in der Straßenbauverwaltung legen momentan viel Hoffnung da rein, dass wir die Diskussion zur Ausgestaltung der Bundesautobahngesellschaft zur Wahrung ihrer Interessen konstruktiv begleiten. Ich würde mich freuen, wenn der Landtag uns wiederum hierbei begleitet. Ich danke Ihnen bereits jetzt dafür und wünsche eine angeregte Debatte. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Zunächst einmal, Frau Dr. Schwenke, bin ich etwas erstaunt, dass Sie auf die Einführung der Pkw-Maut aus dem Punkt 2 Ihres Antrags grundsätzlich gar nicht eingegangen sind. Das hat mich schon etwas irritiert. Aber darauf komme ich später noch mal zurück.
Es ist angesprochen worden, bereits in der vorhergehenden Legislaturperiode haben wir hier im Landtag einen Beschluss gegen die Verlagerung der Autobahn- und Bundesfernstraßenverwaltung gefasst. Sehr geehrte Frau Kollegin Schwenke, Sie erinnern sich daran, Sie haben es auch deutlich gemacht, ja, der Beschluss zu diesem Antrag ist in diesem Haus einstimmig gefasst worden, das war auch richtig so. Ich sage grundsätzlich zu dem Antrag, meine Fraktion steht zu diesem Beschluss, aber auch zu der Koalitionsvereinbarung.
Den gesamten Sachverhalt, wie er sich entwickelt hat und wie ihn der Minister vorgetragen hat, will ich an der Stelle nicht wiederholen. Es ist aber deutlich geworden, dass es um einen anderen Inhalt geht, wie man sich bei der Entwicklung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems geeinigt hat. Es geht dort um die Verwaltung der Bundesautobahnen und nicht um den Komplex, der genau am 28. Januar 2016 hier in dem Haus interfraktionell beschlossen worden ist. Von daher ist es in der Tat so, dass man zu Entscheidungen, die wichtig für das Land, aber auch für den Bund sind, Kompromisse eingehen muss. Und das ist hier in aller Deutlichkeit geschehen. Auf die Protokollnotizen, die dazu bei den Gesprächen und bei der Verhandlung in Berlin stattgefunden haben, ist der Minister auch eingegangen. Die Unterschiedlichkeit sowie die Stellenwerte will ich nicht wiederholen.
Gehen wir noch mal auf die Ausgangslage zurück und auf die Situation, dass es unterschiedliche Interessenlagen der Länder und des Bundes gibt. Darin sehe ich überhaupt kein Problem. Die Herausforderung ist ja, Ansätze zu finden, sodass man für alle Beteiligten verträgliche und nachhaltige Lösungen findet. Das scheint hier der Fall zu sein. Nur die Gestaltung – das ist die wichtige Aufgabe – ist die Herausforderung und da sind wir aufgefordert, uns daran zu beteiligen. Das mit einer globalen Ablehnung in Bausch und Bogen zu reden, wird nicht funktionieren. Dann kommen wir in der Infrastrukturentwicklung grundsätzlich nicht weiter.
Einen wichtigen Punkt sehe ich natürlich darin, sich für die Belange der fleißigen Mitarbeiter in den unterschiedlichsten Straßenbauverwaltungen, die davon möglicherweise betroffen sein können, einzusetzen und nachhaltige und verträgliche Lösungen zu finden. Welch Leistungen die Mitarbeiter in diesen Einrichtungen täglich erbringen! Ich habe am Rande des Landtages mit dem Minister darüber gesprochen, wir haben in Martensdorf einen langjährigen Straßenmeister in den Ruhestand verabschiedet. Vor der Leistung, die der Mann ein Leben lang dort erbracht hat, kann ich nur den Hut ziehen, darauf können wir stolz sein, und da spreche ich auch als Vertreter einer Gemeinde. Ich weiß, in welcher Kooperation wir mit dabei sind. So viel
zum Stellenwert der Frage, wie das ausgestaltet wird und wie es ausgestaltet werden kann. Das bleibt die große Herausforderung. Grundsätzlich ändert das nichts daran, dass sich meine Fraktion an eine Beschlusslage, die wir im Haus gefasst haben, und genauso an die Vereinbarung im Koalitionsvertrag hält. Man muss sie nur auf die aktuelle Situation abstellen und dann auch so umsetzen.
Nun komme ich noch mal zu dem Punkt 2 Ihres Antrages. Frau Schwenke, das ist ein Thema, das alle Autofahrer bewegt. Da gibt es eine klare Position meiner Fraktion und ich glaube, auch vieler anderer Kolleginnen und Kollegen in diesem Haus, dass wir darauf vertrauen, was uns dort auf den Weg mitgegeben worden ist, dass durch die Einführung einer Pkw-Maut in Deutschland kein Autofahrer, auch nicht die, die sich nicht die hochmodernen, umweltfreundlichen Autos leisten können, zusätzlich belastet oder benachteiligt wird. Dann sind wir nicht dabei, das wird mit uns nicht erfolgen,
gerade in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern, wo wir täglich eine Vielzahl von Pendlern und eine Vielzahl von Menschen haben, die auf den Pkw angewiesen sind, um ihre alltäglichen Lebensumstände zu regeln.
Aus meiner Rede ist jetzt deutlich geworden, Frau Schwenke, dass wir dem Antrag der Fraktion DIE LINKE in diesem Fall nicht zustimmen werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Bürger des Landes MecklenburgVorpommern! Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Eine kleine Bemerkung vorweg: Mein Name ist „Reuken“ und nicht „Renken“.
Zur Sache: Die Gründung einer „Infrastrukturgesellschaft Verkehr“ ist ein klassisches Beispiel der derzeitigen Agenda der Bundespolitik. Hier sollen Kompetenzen schrittweise zentralisiert und verlagert werden. Zunächst geht die Auftragsverwaltung vom Land an den Bund und man muss befürchten, dass sie letzten Endes in Brüssel landet und in der EU-Bürokratie versinkt.