Protokoll der Sitzung vom 08.12.2016

auch die Bürgerinnen und Bürger ein Recht darauf haben, über den Verbleib und Einsatz dieser Mittel umfassend, transparent und nachvollziehbar informiert zu werden, hat der Landesrechnungshof den Sachverhalt beziehungsweise die Förderung für die Jahre 2010 bis 2013 stichprobenartig untersucht. Das Ergebnis liegt uns, dem Landtag, als Unterrichtung unter dem Titel „Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2015 (Teil 2)“ auf Drucksachennummer 6/5277 vom 18. März dieses Jahres vor. Der Landesrechnungshof beleuchtet im Abschnitt 16 die Zuschüsse aus Landesmitteln für die in der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Landesverbände, die Förderstruktur und die Zuwendungspraxis.

Meine Fraktion hat mit Blick auf die im 2. Halbjahr 2017 erneut anstehenden Haushaltsberatungen diesen Bericht zum Anlass genommen, um dieses Thema mit Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, aber auch mit der Landesregierung und nicht zuletzt mit den Wohlfahrtsverbänden selbst grundsätzlich zu diskutieren. Dabei gilt es aus Sicht meiner Fraktion, mehrere Positionen zu beleuchten und zu hinterfragen. Ich will an dieser Stelle auch gleich einräumen, dass meine Fraktion nicht mit allen Auffassungen des Landesrechnungshofes übereinstimmt.

Ein erhebliches Anspruchsdenken der LIGA, wie es unter Ziffer 468 auf Seite 178 des erwähnten Berichtes festgestellt wird, können wir nicht erkennen, wohl aber das Bemühen und Bestreben der LIGA nach der Sicherstellung der Qualität ihrer Arbeit. Dass Politikerinnen und Politiker sowie die Wohlfahrtsverbände selbst am Zustandekommen der Haushaltsansätze des Landes beteiligt sind, halten wir für normal und vernünftig. Im Bericht des Hofes unter Ziffer 466 klingt das fast wie ein Vorwurf. Auch halten wir eine institutionelle Förderung der Verbände nicht von vornherein für ungeeignet. Es kommt auf die Ausgestaltung der Vereinbarungen, Verträge und in diesem Zusammenhang auf die angelegten Kriterien an. Da bin ich dann auch wieder bei der Auffassung des Landesrechnungshofes.

Am Ende meiner kleinen Aufzählung fehlt mir im Bericht der Hinweis des Hofes, dass die Landesregierung zwischenzeitlich einige Richtlinien zu den Haushaltstiteln der ehemaligen Maßnahmegruppe 62 erlassen beziehungsweise geändert hat. Es wäre hilfreich gewesen, die schon bestehenden beziehungsweise geänderten Richtlinien auf ihre Wirkung zu untersuchen. Das fehlt gänzlich. Über den Aspekt der fehlenden Richtlinien und fehlenden Transparenz hinaus geht es mir und meiner Fraktion aber auch um die auskömmliche Finanzierung der Leistungen, die die Träger für den Staat, also für uns alle, erbringen. Es geht uns also auch um die Gehälter der Angestellten bei den Trägern, um Tarifbindung, um Tariftreue, um die Zunahme von Aufgaben und um den notwendigen Bürokratieabbau.

Ein weiteres Problem, das wir mit unserem Antrag verbinden, sind die Skandale, die in den letzten Jahren auch im Zusammenhang mit Wohlfahrtsverbänden bei uns im Land öffentlich geworden sind – seien es Fonds der Volkssolidarität, hohe Managergehälter bei einem freien Träger in Rostock oder die jüngsten Vorwürfe gegen die AWO in einzelnen Kreisverbänden der AWO. Das sind zwar zum Glück, genau betrachtet, nur Einzelfälle, aber jeder einzelne dieser Fälle schadet dem Ansehen des direkt betroffenen Trägers wie auch aller Verbände und

selbst der kleinen Vereine, die in diesem Bereich tätig sind. Solche Vorwürfe säen Misstrauen, verhindern Engagement und verunsichern die Engagierten. Wir kennen das auch aus anderen Bereichen, sei es in der Organtransplantation oder bei großen Spendenaktionen. Hier und da gab es immer mal Zweifel, ob das Geld bei denen, wo es tatsächlich gebraucht wird, auch wirklich ankommt. Staat und Wohlfahrt brauchen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, ansonsten schwindet die Akzeptanz.

Am besten wäre es zum Beispiel, was schon jetzt möglich ist, wenn sich die Träger freiwillig einer Prüfung unterziehen würden, denn offensichtlich reicht es nicht aus, die Bücher jährlich durch ein Steuerbüro prüfen und als richtig befinden zu lassen, wenn nicht Satzungen, Geschäftsordnungen sowie Beschlüsse der jeweiligen Organisationen einbezogen werden. Andererseits würde es zu einer Überforderung des Hofes führen, wenn sich alle Vereine im Einzelnen überprüfen ließen. Insofern wäre es ratsam, sowohl das eine zu tun, ohne das andere zu unterlassen, will heißen, die Förderung der Wohlfahrtsverbände auf ausreichend transparente Füße zu stellen sowie diese auch insgesamt in Bezug auf ihre Auskömmlichkeit zu hinterfragen und gleichzeitig die Prüfbefugnisse des Landesrechnungshofes zu erweitern.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag meiner Fraktion, den wir nun behandeln, trägt den Titel „Sozialverbände besser prüfen und unterstützen“ und nicht den Titel „Sozialverbänden grundsätzlich misstrauen“. Ich will das nur noch einmal klarstellen und freue mich auf eine hoffentlich konstruktive Debatte. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat zunächst die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung Frau Drese.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, also die Arbeiterwohlfahrt, die Diakonie, der Paritätische, die Caritas in Mecklenburg und Vorpommern, das Deutsche Rote Kreuz und die ihnen angeschlossenen Verbände und Träger tragen seit vielen Jahren zum Gelingen unseres Sozialstaates bei. Die Träger der Freien Wohlfahrtspflege sind mit ihrer unabhängigen Tätigkeit unverzichtbarer Partner gegenüber den öffentlichen Sozialleistungsträgern. Ohne diese Trägervielfalt gäbe es kein Wunschwahlrecht. Nur so ist es den Bürgerinnen und Bürgern möglich, in der Vielfalt der Überzeugungen und Gestaltungswünsche auszuwählen. Das zeichnet eine pluralistische Gesellschaft aus.

Solche Partner und Gestalter des Sozialstaates, wie wir sie bei den Wohlfahrtsverbänden finden, sind ein Geschenk für jede Gesellschaft. Sie erkennen ihre Aufgabenschwerpunkte in der Förderung bürgerschaftlichen Engagements, in der Entwicklung und Vorhaltung sozialer Dienstleistungen und in der Wahrnehmung einer Anwaltschaftsfunktion für Hilfebedürftige. An dieser Stelle

möchte ich auch den Tausenden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wohlfahrtsverbände Danke sagen. Sie leisten jeden Tag aufs Neue Hervorragendes für unsere Gesellschaft.

Die Förderung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern folgt dem Prinzip der bedingten Vorrangigkeit bei der Erfüllung sozialer Aufgaben durch freie Träger. In allen Sozialgesetzen Deutschlands finden wir dieses Subsidiaritätsprinzip. Es hält uns an, von öffentlicher Aufgabenwahrnehmung abzusehen, wenn freie Träger in gleicher Qualität solche sozialstaatlichen Aufgaben und Leistungen ebenso erfüllen können. Es handelt sich also um ein Prinzip des Sozialstaates.

Gleichwohl muss jegliche Unterstützung der Freien Wohlfahrtspflege geeignet, notwendig und angemessen sein, um eine entsprechende Hilfe auch wirksam werden zu lassen. Dazu gehört selbstverständlich, dass öffentliche Unterstützungsmittel, zu denen auch die Landeszuwendungen gehören, einer transparenten Kontrolle in der Verwendung unterliegen. Von daher begrüße ich den Antrag der Fraktion DIE LINKE grundsätzlich. Allerdings sollten wir nicht den Eindruck erwecken, als wenn sich Sozialverbände in einem prüfungsfreien Raum bewegten. Was das bedeutet, möchte ich kurz erläutern.

Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung hat bereits vor einigen Jahren damit begonnen, die Finanzierung der Spitzenverbände transparenter zu gestalten. Mit der Auflösung der alten Maßnahmegruppe 62 im Haushaltsplan des Landes, in der viele soziale Aufgaben unterschiedslos und vermischt in einem Haushaltstitel dargestellt wurden, ist mehr Klarheit geschaffen. Es gibt heute eine klare erkennbare Aufgaben- beziehungsweise Programmzuordnung zu einzelnen Leistungen der Freien Wohlfahrtspflege. Es war der Landtag, der diesem klaren Zuordnungsprinzip von Programm zu Haushalt damals gefolgt ist und somit zur Übersichtlichkeit im Kapitel 1005 unseres aktuellen Haushalts beigetragen hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun sind wir aber bereits einen Schritt weiter. Wir haben erkannt, dass auch die Verwaltungs- und Koordinierungsaufgaben der Spitzenverbände einer Reform bedürfen. Seit etlichen Monaten sind wir mit der LIGA dazu im Gespräch. Der Prüfbericht des Landesrechnungshofes ist dabei ein wichtiger Beitrag, auch diesen Teil des Haushalts verlässlich und transparent zu gestalten. Bereits im Finanzausschuss der letzten Wahlperiode, in dem der Jahresbericht des Landesrechnungshofes behandelt wurde, hat das Sozialministerium deutlich Stellung bezogen. Das LAGuS, unsere bewilligende und prüfende Behörde, nimmt diesen Bericht sehr ernst. Er ist der Leitfaden der notwendigen Verwaltungsprüfung.

Ich begrüße die Überweisung des Antrages in die Ausschüsse des Landtages, denn eines ist klar, ein „Weiter so“ in der Finanzierung der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege – das haben Sie der Presse schon entnommen und das hat der Landesrechnungshof deutlich festgestellt – kann es nicht geben. Das habe ich auch vor 14 Tagen mit Vertretern der LIGA bei deren Antrittsbesuch in meinem Haus angesprochen. Es muss nun in den Ausschüssen gemeinsam festgestellt werden, welche haushaltstechnischen und sozialpolitischen Mög

lichkeiten einer Finanzierung diese Aufgaben transparent und zukunftssicher machen.

In diesem Zusammenhang möchte ich aber noch einmal an die klare Zielsetzung der Landesregierung erinnern, die auch im Koalitionsvertrag festgehalten ist. Danach wird die Prüfungskompetenz des Landesrechnungshofes dahin gehend erweitert, dass alle Empfänger öffentlicher Gelder geprüft werden können.

Zugleich muss ich mich aber nochmals an die Träger der Freien Wohlfahrtspflege wenden und sie dringlich ermahnen, bei allen aktuellen Prüfungen konstruktiv und partnerschaftlich mitzuwirken, denn es liegt in ihrem Interesse, hier zügig aufzuklären und den eigenen Ruf nicht zu beschädigen. Es gehört zu den bereits genannten sozialstaatlichen Grundsätzen, dass jegliche öffentliche Finanzierung, seien die Sachverhalte noch so komplex oder fachübergreifend, auch einer öffentlichen Kontrolle bedarf.

Ich hoffe, dass die Behandlung dieses Antrages in den Ausschüssen hilft, die Finanzierung der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege neu zu ordnen und so zukunftssicher zu machen, damit der Freien Wohlfahrtspflege der Platz zukommt, der in Artikel 19 der Landesverfassung formuliert ist, ich zitiere: „Die soziale Tätigkeit der Kirchen, der Träger der freien Wohlfahrtspflege und der freien Jugendhilfe wird geschützt und gefördert.“ – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Liskow.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ministerin hat ja schon versucht, das eine oder andere vorweg zu sagen.

(Martina Tegtmeier, SPD: Nicht nur versucht.)

So will ich die Koalitionsfraktionen …

(Tilo Gundlack, SPD: Sie hat es gesagt.)

Ja, sie hat es so ein bisschen angedeutet und auch …

(Tilo Gundlack, SPD: Nicht versucht! – Peter Ritter, DIE LINKE: Sie hat sich bemüht. – Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD)

Auf jeden Fall ist der Antrag der LINKEN, die Sozialverbände besser zu prüfen und zu unterstützen, bemerkenswert. Man merkt, dass ich als Finanzpolitiker hier spreche, wir legen also unseren Schwerpunkt mehr darauf,

(Martina Tegtmeier, SPD: Auf prüfen.)

Sozialverbände zu prüfen. Zum einen greift der Antrag die Thematik auf, zu der die Koalition bereits in der letzten Wahlperiode eindeutig Position bezogen hat, zum anderen wird eine Passage aus dem aktuellen Koalitionsvertrag eins zu eins kopiert und als eigene zentrale

Forderung aufgemacht. Da sind wir ja dankbar, dass die LINKEN den Koalitionsvertrag gut gelesen haben.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Was gut ist, kann man gut übernehmen und unters Kopfkissen legen.)

Sehr geehrte Fraktion DIE LINKE, die Koalition möchte Ihnen dennoch einen Kompromissvorschlag unterbreiten. Zunächst noch mal auf das Anliegen Ihres Antrages zurückkommend: DIE LINKE möchte, dass der Landtag die Wichtigkeit der Vereine und Verbände der Freien Wohlfahrtspflege feststellt und ihre Arbeit im Sinne des Sozialstaates würdigt. Das haben Sie ja selber auch schon gemacht und ich glaube, das machen alle hier im Landtag, weil wir wissen, wie wichtig die Arbeit ist. Ebenso soll der Landtag feststellen, dass die Einrichtungen der Wohlfahrtspflege in hohem Umfang über Steuermittel finanziert werden, jedoch selbstständig über die Aufteilung der Landesmittel entscheiden. Daraus wird geschlussfolgert, dass keine Transparenz bestehe. Anschließend fordert DIE LINKE, dass die Landesregierung bei der Aufteilung der Landesmittel an die Verbände ihrer Steuerungsfunktion nachkommen soll, dass die Prüfkompetenz des Landesrechnungshofes erweitert werden soll, um alle Einrichtungen der Wohlfahrtpflege, die öffentliche Gelder empfangen, kontrollieren zu können, dass auf die unsachgerechte Verwendung der Mittel angemessen reagiert werden soll und dass rechtliche Regelungen, die das Verhältnis von Land und Kommunen sowie Verbände betreffen, geprüft werden sollen.

Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Hintergründe des Antrages sind aus meiner Sicht klar: auf der einen Seite der Untreuevorwurf bei den AWOs, auf der anderen Seite hat der Landesrechnungshof im Landesfinanzbericht 2015

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Genau.)

die Zuwendungspraxis der in der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Spitzenverbände geprüft. Dort wurden zahlreiche Versäumnisse und Unzulänglichkeiten festgestellt. Konkret heißt es unter anderem, dass die Landesverbände in einem internen Abstimmungsprozess allein bestimmen, wie die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel aufgeteilt werden. Die Maßstäbe und Kriterien würden seit mehr als 20 Jahren nicht offengelegt und das Ministerium könnte seiner ihm obliegenden Steuerungsfunktion nicht hinreichend gerecht werden.

Weiterhin heißt es, es würden Personalausgaben abgerechnet, die tatsächlich aber nicht entstanden waren, für die keine Arbeitsleistungen erbracht wurden und nicht bewilligt oder arbeitsrechtlich, arbeitsvertraglich vereinbart waren. Ein Spitzenverband hat für seine ehemaligen Geschäftsführer über mehrere Jahre rückwirkend Gehalts-, Sonder- und Einmalzahlungen außerhalb des jeweiligen Bewilligungszeitraums geleistet und gegenüber dem Land abgerechnet.

Landesregierung für 2014 sowie bei den Finanzberichten des Landesrechnungshofes 2015 eine Entschließung auf Drucksache 6/5596 angenommen, übrigens auch mit den Stimmen der LINKEN. Darin heißt es in Ziffer 1.2.1 Nummer e: „Der Landtag erkennt die Arbeit der in der LIGA zusammengeschlossenen Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege als unabdingbar an, damit das Land seinen sozialstaatlichen Aufgaben gerecht werden kann. Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales wird gebeten, auf eine Erhöhung der Transparenz bei der Mittelvergabe an die Spitzenverbände sowie bei der Mittelaufteilung unter den Verbänden hinzuwirken sowie die Verwendung der Mittel verstärkt zu beobachten, zweckwidrig geleistete Ausgaben gegebenenfalls zu ahnden und Verwendungsnachweise konsequent zu prüfen.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Thematik war also schon in der vergangenen Wahlperiode auf der Agenda der Koalitionäre. Bereits als der Finanzbericht 2015 beraten wurde, haben sich die Koalitionäre positioniert. Wir haben die Sozialverbände gewürdigt, auf mehr Transparenz gedrungen und eine konsequente Ahndung von Verstößen gefordert. Wir sind somit den Forderungen des Antrages schon damals beinahe vollumfänglich nachgekommen.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Ich sage was dazu.)

Um unseren Forderungen noch einmal Nachdruck zu verleihen, haben die Koalitionäre in einem weiteren Schritt nun im Koalitionsvertrag festgeschrieben, die Prüfungskompetenzen des Landesrechnungshofes zu erweitern. Mit einem geplanten gemeinsamen Gesetzentwurf der Koalition soll dies im nächsten Jahr geschehen.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Aha!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Koalition lässt sich von der Opposition auch dieses Mal nicht treiben, insbesondere nicht mit einem Antrag, der zeitlich zu spät ist und Passagen aus dem Koalitionsvertrag kopiert.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Oh, jetzt kriegen wir aber einen mit!)

Im Gegenteil: Der Gesetzentwurf, der Ihrem Anliegen Rechnung trägt, ist bald auf der Tagesordnung. Die Koalition hat sich entschieden, eine Überweisung des Antrages federführend in den Finanzausschuss vorzuschlagen, was Sie ja gut finden werden, wo wir dann natürlich auch eine entsprechende Anhörung vornehmen werden, um Sie ausreichend einzubinden. Mitberatend sollen der Sozialausschuss, der Rechtsausschuss sowie der Innen- und Europaausschuss einbezogen werden. Sie sind herzlich dazu eingeladen und ich denke mal, wir können da gemeinsam eine vernünftige Arbeit leisten. Ich nehme an, Sie werden das dankend annehmen.