Die Koalitionsparteien wollen Sozialarbeiter auch als Horterzieher einsetzen, entnehmen wir Ihrem Gesetzentwurf. Schulsozialarbeiter sind jedoch eben solche und keine Horterzieher. Wir haben hier zwei unterschiedliche Berufsbilder und können die entsprechend Beschäftigten nicht nach Belieben in jeweils anderen Tätigkeitsfeldern einsetzen. Das würde die Qualität der zu leistenden Arbeit in beiden Bereichen zwangsläufig mindern, und das kann keiner wollen, auch Sie nicht, wenn wir uns zum Beispiel mal die exorbitant hohe Schulabbrecherquote von 16 Prozent zumindest im Jahre 2014 anschauen. Betroffene berichten uns zudem, dass eine Vermischung dieser Aufgaben in der Schulpraxis oft nur schwierig umsetzbar wäre – der Landkreis Mecklenburger Seenplatte wurde schon erwähnt –, weil Schule und Hort häufig unterschiedliche Trägerschaften haben. Dort, in der Mecklenburgischen Seenplatte, könnte auf die von Ihnen vorgeschlagene Art lediglich ein Schulsozialarbeiter beschäftigt werden. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum man sich da schon auf ein anderes Konzept geeinigt hat.
Kurzum, die AfD erwartet von der Landesregierung, denn dafür ist sie ja da, keine Mogelpackung, sondern eine wirklich tragfähige Lösung. Das bedeutet: eine gesicherte Finanzierung durch das Land und keine befristeten Arbeitsverträge. Schulsozialarbeit ist nämlich Beziehungsarbeit und muss langfristig angelegt sein. Das heißt auch, den Beschäftigten langfristige Sicherheit zu bieten.
Daher brauchen wir keine kurzen Sprünge von einem gerade verfügbaren Geldtopf zum nächsten. Unsere Kinder und die vielen engagierten Pädagogen draußen im Lande haben es nicht verdient, mit unausgegorenen Ideen abgespeist zu werden. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Die Schüler brauchen mich und ich Sie“, „Die Frau, der die Schüler vertrauen“, „Wer rettet die Schulsozialarbeiter an den Schulen?“ – solche und ähnliche Überschriften waren in den letzten Wochen, ja, Monaten in den verschiedensten Tageszeitungen zu lesen. Auch für uns sind die Schulsozialarbeiter wichtige und wertvolle Stützen im Schulalltag. Sie vermitteln nicht nur bei Konflikten und schlichten Streit, sondern sorgen auch dafür, dass die Abbruchquoten an den Schulen sinken. Schulsozial
arbeit hat sich als ein wichtiges Hilfe- und Unterstützungsangebot für Kinder und Jugendliche bewährt. Genau deshalb möchte ich zunächst an dieser Stelle allen Schulsozialarbeitern danken.
Die Schulsozialarbeit hat sich in den letzten Jahren in einer engen Zusammenarbeit zwischen Landkreisen und Trägern als unverzichtbarer Bestandteil unseres Bildungssystems etabliert. Schulsozialarbeiter tragen durch die Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen maßgeblich dazu bei, positive Lernbedingungen zu schaffen, soziale Benachteiligungen und individuelle Beeinträchtigungen abzubauen. Hohe gegenseitige Akzeptanz und Anerkennung beweisen, dass Lehrer, Eltern und Schüler vertrauensvoll und erfolgreich mit den Fachkräften zusammenarbeiten. Dass dies so bleiben kann, dafür haben wir die Grundlagen geschaffen.
Die vom Bund finanzierte Jugend- und Schulsozialarbeit hat sich bewährt. Mit dem Jahr 2014 begann die neue Förderperiode mit den von der EU zur Verfügung gestellten Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds, die bis 2020 fortdauert. Diese sind zweckgebunden und können daher ausschließlich zur Finanzierung der Schulsozialarbeit eingesetzt werden. Aktuell werden 198 Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen mit Unterstützung des ESF beschäftigt.
Da uns die Arbeit der Schulsozialarbeiter sehr wichtig ist, werden wir als Land die Finanzierung der Schulsozialarbeit aus ESF-Mitteln über das Jahr 2020 hinaus – auch wenn eine Unterstützung aus ESF-Mitteln nicht mehr gewährleistet werden kann – sichern. Damit haben wir unser Versprechen gehalten und dieses in unserem Koalitionsvertrag in Ziffer 9 und 10 festgeschrieben, was ich hier gerne noch einmal vortragen möchte: „Für die Vorbereitung der ab 2021 beginnenden Förderperiode gilt, dass wegfallende EU-Mittel grundsätzlich nicht durch Landesmittel ersetzt werden können. Hiervon ausgenommen ist die Fortsetzung des Programms für Schulsozialarbeit, das die Koalitionspartner evaluieren werden. Beim zukünftigen Einsatz der EU-Mittel hat das Programm Schulsozialarbeit außerdem oberste Priorität.“ Und in Punkt 10: „Das ESF-finanzierte Landesprogramm für Jugend- und Schulsozialarbeiter wird in dieser Legislaturperiode ausfinanziert.“
Meine Damen und Herren, es ist uns ebenso wichtig, dass die Schulsozialarbeiter, die aus Restmitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes finanziert werden, nicht im Regen stehen gelassen werden. Immerhin werden bei uns im Bundesland 121 Schulsozialarbeiter aus den Restmitteln finanziert. In einigen Landkreisen sind die Mittel aber nun verbraucht und die wegfallende Finanzierung muss sichergestellt werden, damit die Schulsozialarbeiter ihre Arbeit zum Wohle der Kinder fortsetzen können.
Wir müssen aber ebenso die Fachkräfte im Blick haben, denn auch die brauchen eine Perspektive in unserem Land, und das ist unser Ansatz. Ein vernünftiger und zukunftsorientierter Einsatz finanzieller Mittel ist an dieser Stelle entscheidend.
Darum widmen wir diesem wichtigen Thema auch entsprechende Aufmerksamkeit und wurden in der Koalition
Wie von Herrn Brade ausgeführt, werden wir die Landkreise und kreisfreien Städte dabei unterstützen, die Schulsozialarbeit, die aus den Restmitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes finanziert wird, zu sichern. Bis zum Juni 2017 wird uns das Sozialministerium berichten, ob entsprechende Mittel aus dem Einzelplan 10 dafür genutzt werden können. Wenn das Ergebnis dieser Prüfung positiv ausfällt, was ich stark hoffe, dann muss jeder Landkreis eine Richtlinie dazu formulieren und sagen, welche eigenen Prioritäten er ansetzen möchte.
Dennoch möchte ich an dieser Stelle sagen, dass es von Anfang an klar war, dass die Restmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket endlich sind. Der Einsatz der Mittel obliegt in alleiniger Verantwortung den Kommunen. Auch dies war jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt bekannt. Das wissen auch Sie, Frau Bernhardt, die keinerlei Vorschlag hat, aber pauschal ein Konzept fordert.
Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt konnte die Mittel in unterschiedlicher Weise verbrauchen und einsetzen. Auch die Kreise haben also eine gewisse Verantwortung gegenüber den Schulsozialarbeitern.
Es ist ein gut gemeinter Antrag. Die Erarbeitung einer Konzeption würde aber wieder Zeit ins Land gehen lassen. Bis ein Modell zur Finanzierung erarbeitet wäre, wären genau die Schulsozialarbeiter weg, die aus den BuT-Mitteln finanziert werden. Daher haben wir den eindeutig besseren Antrag mit einem gezielten Prüfauftrag für das Sozialministerium entwickelt.
Und, liebe Kolleginnen und Kollegen der LINKEN, es liegt doch in der Natur der Dinge, in unseren Haushaltsplanungen Fördertöpfe auszuschöpfen sowie nach Wegen zu suchen, wie wir die Schulsozialarbeiter ins System bekommen. Dass Schulsozialarbeiter nicht Erzieher sind, da bin ich bei Ihnen. Da sind gegebenenfalls auch Qualifizierungen angesagt.
Ich meine, auch Ihnen lag der Inklusionsfrieden am Herzen. Als Bildungsexpertin Ihrer Fraktion, Frau Oldenburg, müsste Ihnen doch einleuchten, dass wir überall zu wenige Fachkräfte haben.
Würden wir die Prüfung nicht vornehmen, nicht nach Möglichkeiten suchen, auch ungewöhnliche, dann würden uns die Schulsozialarbeiter ab dem 01.01.2017 fehlen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie haben die Zeit zwischen unserem Dringlichkeitsantrag im November und heute genutzt, um selber einen Antrag zu schreiben.
Was ich ebenfalls positiv erwähnen möchte an dem gesamten Vorgang, ist, dass Frau Ministerin Drese auf mich zukam und mir den Antrag persönlich übergab. Das wertschätze ich als Geste sehr hoch. Aber das ist auch schon das einzig Positive, was ich insgesamt an diesem Antrag finde.
Zum einen ist Ihr Antrag nicht auf eine flächendeckende, dauerhafte Sicherstellung der Schulsozialarbeit ausgelegt. Wo sind denn beispielsweise die Bedarfsermittlung und die Aussagen der Landesjugendhilfeplanung, welche Standards Sie ansetzen wollen als Land, als Landesregierung? Auch da sind Sie nach dem SGB VIII in der Pflicht. Bis heute liegt die nicht vor. Das haben wir durch mehrfache Anhörungen hier im Landtag herausarbeiten können. Doch, wie gesagt, bis heute wird daran nicht gearbeitet. Insofern kann auch gar keine Aussage zu den Standards vorliegen und von daher können Sie auch nicht die Schulsozialarbeit flächendeckend und dauerhaft sicherstellen, wenn Sie noch nicht mal wissen, wohin überhaupt die Reise gehen soll.
Zum anderen zielt Ihr Antrag auf den Einsatz der sozialpädagogischen Fachkräfte in Horten und als Inklusionshelfer ab. Sie müssen erst mal prüfen – so, wie wir es auch schon im Koalitionsvertrag gestern gehört haben, über 30 Mal, auch das setzt sich hier in dem Antrag fort –, ob und für welchen Zeitraum überhaupt Geld da ist in dem Titel, den Sie im Einzelplan 10 genannt haben. Ich frage mich: Fließen die Gelder aus diesem Titel nicht? Das werden wir uns gerne noch mal im Sozialausschuss darlegen lassen, wie dieser Titel zur Hortbetreuung überhaupt herangezogen werden kann.
Für uns steht fest, die Verwendung dieser Mittel aus diesem Titel ist für uns keine nachhaltige Lösung zur Sicherstellung der Schulsozialarbeit. Das heißt, Sie wissen zum heutigen Zeitpunkt überhaupt noch nicht, ob die Stellen weiter fortgeführt werden können. Die 129 Schulsozialar
beiter sind noch keine Aussage. Ich habe heute auch nicht gehört, wie die weiter fortgeführt werden können insgesamt als Schulsozialarbeiter. Es bleibt bei einem Flickschusterwerk, hier mal was, da mal was, aber ein Landeskonzept mit Landesmitteln untersetzt, das liegt einfach nicht vor.
Und wie Sie in den Antworten auf meine Anfrage mehrmals betonen, überlassen Sie auch die weitere Finanzierung zu den Schulsozialarbeitern nach Auslaufen der Restmittel allein den Kommunen. Auch hier ist ein Widerspruch. Was wollen Sie denn nun? Sind nun die Kommunen dafür zuständig, dass die Schulsozialarbeiter, so, wie es im SGB VIII geschrieben ist, bedarfsgerecht eingesetzt werden? Dann müssen Sie die Kommunen auch so ausstatten, dass das möglich ist vor Ort in den Kommunen. Wenn Sie das nicht machen und die Kommunen im Regen stehen lassen, dann müssen Sie mit Landesmitteln nachsteuern und auch hier die Verantwortung wahrnehmen. Aber das sehen wir leider alles nicht.