Zum Schluss sei noch gesagt, unser Gesetzentwurf sieht anders als der der Koalition Servicestellen vor, die die Unternehmen beraten sollen, und macht gleichzeitig noch einmal klar, dass jedes Gesetz nur so gut sein kann, wie es mittels Kontrollen durchgesetzt wird.
Für meine Fraktion bleibt es dabei, ein Vergabegesetz ist ein starkes Instrument für gute Arbeit, gute Löhne und
Nachhaltigkeit. Leider werden im Regierungsentwurf zwar die Instrumente gezeigt, aber sie bleiben weitgehend ungenutzt. Deswegen werden wir uns zu Ihrem Gesetzentwurf enthalten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Torsten Renz, CDU: Konsequent. – Henning Foerster, DIE LINKE: Das politische Ziel teilen wir.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich hier kurzfassen. Argumente sind in der vergangenen …
Bleib mal ganz ruhig! Bleib mal ganz ruhig! Ich habe noch gar nicht angefangen. Ich werde mich trotzdem kurzfassen.
Die Argumente, die üblicherweise genannt werden, haben wir schon vorgetragen, deswegen will ich ein bisschen anders vorgehen.
Zunächst zur AfD: Es wundert mich schon, dass Sie hier den Landkreistag aus der Anhörung zitieren, der gar nicht anwesend war und schon gar keine Stellungnahme abgegeben hat dazu. Unter anderem fabulieren Sie hier von dem, was alles neu geschaffen wird mit diesem Vergabegesetz. Ich möchte in Erinnerung rufen, dass wir bereits ein bestehendes Vergabegesetz haben. Das erst mal dazu.
Herr Foerster, Sie hatten gerade das Wort – darauf muss ich natürlich eingehen – und haben der SPD unterstellt, wir wollten ursprünglich etwas anderes und sie wären eingeknickt. Das ist völliger Unfug. Gucken Sie mal in unseren Koalitionsvertrag unter dem Punkt 27, was wir da reingeschrieben haben! Da haben wir das reingeschrieben. Wir laden Sie vielleicht, weiß ich nicht, ob Herr Schulte da zustimmt, das nächste Mal ein, wenn wir beide etwas verhandeln. Das ist von Respekt getrunk…,
geprägt und es ist davon geprägt, dass wir die Gemeinsamkeiten, die möglichst großen Gemeinsamkeiten miteinander suchen. Da knickt keiner vor dem anderen ein, sondern es werden die Gemeinsamkeiten gesucht, die werden dann aufgeschrieben und das ist das Ergebnis, was wir heute in diesem Gesetz haben.
Im Koalitionsvertrag haben wir unter Punkt 27 die Novellierung des Vergabegesetzes festgeschrieben. Unter anderem haben wir da auch reingeschrieben, dass es
nicht zu Wettbewerbsnachteilen führen darf. Es ist, das kann ich unverhohlen sagen, ein wesentlicher Beweggrund der CDU gewesen, dies bei der Verhandlung des Gesetzes mit einzubringen.
Reden wir zunächst, das ist schon gesagt worden, von der Lohnhöhe des Vergabegesetzes. Wir sind jetzt bei 9,54 Euro, der zweithöchste Vergabemindestlohn in Deutschland beziehungsweise der höchste in den neuen Bundesländern. Angesichts der Tatsache, dass in anderen Bundesländern, beispielgebend soll da SchleswigHolstein sein, eher restriktiv mit vergaberechtlichen Regelungen umgegangen wird, im Gegensatz dazu zurückgeschraubt wird, glaube ich, halte ich die Umsetzung des Koalitionsvertrages in Mecklenburg-Vorpommern für einen mutigen Schritt. Die 9,54 Euro, die hier ins Gesetz geschrieben sind, sind nicht unmittelbar an einen Tarif geknüpft, da gebe ich Ihnen recht, mittelbar nimmt diese Zahl jedoch Bezug auf die Tarifeinigung bei den Gebäudereinigern und bleibt genau 1 Cent darunter. Weil unterhalb dieses Tarifvertrages keine Aufträge vergeben werden, kann man sagen, dass dieser Tarifvertrag der Gebäudereiniger beispielgebend ist.
Wären wir hingegen dem Vorschlag von Ihnen gefolgt, die Knüpfung von Vergabe an TV-L, dann wäre das eine Ohrfeige für die Tarifpartner gewesen. Es wäre ein Eingriff in die Tarifautonomie gewesen und es gäbe erhebliche europarechtliche Bedenken. Da bin ich nicht Ihrer Auffassung, wie Sie es gesagt haben. Wenn es so ist, dass wir als CDU von dem, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, und von dem Wettbewerb als Richtschnur in der Novellierung getrieben waren, dann ist es klar, dass, wenn zwei Partner sich beispielsweise auf Tarife einigen wollen würden, in einen Zielkonflikt kommen. Wenn man in einen Zielkonflikt kommt, ist es nicht unbedingt fördernd, wenn etwa ein weiterer dritter Partner hinzukommt, wenn etwa das Land mittels Förderung oder Vergabe seine eigenen Tarifvorstellungen umsetzt. Der Wettbewerb zwischen den Tarifpartnern würde hierbei unterlaufen werden.
Bei den 9,54 Euro müssen wir aber gar nicht wettbewerbstheoretisch argumentieren. Es ist schon mehrfach gesagt worden, es gibt gute politische Gründe für die 9,54 Euro. Das ist schon ein paarmal jetzt gesagt worden, deswegen streife ich das nur, dass beispielsweise in Thüringen genau unser Gesetz als Vorlage dafür dient, und damit sind die LINKEN sehr einverstanden. Deswegen stelle ich die Frage an die LINKEN: Wie ernst meinen Sie es mit dem Vergabegesetz? Leben Sie sich hier als Opposition willenlos aus oder wollen Sie die radikalste LINKE in den neuen Bundesländern sein? Ich denke, beides ist nicht unbedingt eine Auszeichnung.
Meine Damen und Herren, die Kritik während der Anhörung lautete, 9,54 Euro führen zu Mehrbelastungen bei der Vergabe. Auch das ließe sich unter Wettbewerbsgesichtspunkten sehen. Wir haben derzeit eine sehr gute Konjunktur, die Auftragsbücher sind voll. Dann muss man sich natürlich überlegen, wie man sich als Auftraggeber verhält. Die Antwort der LINKEN in ihrem Gesetzentwurf ist, zusätzliche soziale Anforderungen mit auf den Weg zu bringen.
Dazu, wie das praktisch aussah, möchte ich berichten aus der Wirtschaftsausschusssitzung. Da führten die LINKEN aus: Das war der heißeste Mai seit Jahren und DIE LINKE forderte deswegen, darauf vergaberechtlich
zu reagieren. Deshalb wollte DIE LINKE Aufträge nur noch an Firmen vergeben, die fair gehandelte Waren verbauen. Jetzt lassen wir mal die Wirkung der vergaberechtlichen Änderungen mit dem Weltklima außer Acht. Lassen Sie uns diesen Änderungsantrag einmal auf das praktische Leben projizieren, wenn das so wäre. Stellen Sie sich dazu vor, Sie sind Auftraggeber von einer Handwerksleistung, die Auftragsbücher sind voll und jetzt kommen noch zusätzlich vergabefremde Kriterien dazu. Die Krone setzen Sie in Ihrem Gesetz damit auf, dass Sie eine zentrale Kontrollstelle, eine überbordende Kontrollstelle mit einfügen wollen, die vom Grundsatz her erst einmal der Wirtschaft kriminelle Energie unterstellt. Das, denke ich, ist alles nicht zielführend, ist genau das Gegenteil von dem, was wir wollen.
Aber auch wir haben im Koalitionsvertrag hehre Ziele gesetzt. Es waren hehre Ziele in einer Wirtschaftssituation, in der der Auftragnehmer auf öffentliche Auftragsvergabe gar nicht mehr angewiesen ist. Das Problem, vor dem wir standen, war, dass wir dadurch immer mehr Kannbestimmungen oder Sollbestimmungen haben, dass öffentliche Aufträge gar nicht mehr durchgeführt werden. Das ist die Situation, die wir derzeit haben.
Meine Damen und Herren, fast alle Anzuhörenden bei der Anhörung hätten am liebsten auf das Vergabegesetz verzichtet, bis auf einen. Das hat Herr Eifler in seinen einführenden Worten schon gesagt. Das ist aus Sicht der Wirtschaft sicherlich folgerichtig, denn Auftragskriterien bedeuten bürokratischen und finanziellen Aufwand. Dennoch bin ich der Ansicht, dass es einen Unterschied macht, ob ein privater Auftraggeber etwas in Auftrag gibt oder ob dieser Auftraggeber das Land ist. Das Land hat zweifellos eine Vorbildfunktion. Wettbewerb ist gut, aber nicht die Ultima Ratio. Bestimmte Kriterien sollten nicht verhandelbar sein.
Diese unsere Haltung war dann auch eine Ursache für die Kritik der Kommunen nach zusätzlichem finanziellem und bürokratischem Aufwand. Dies betrifft die Differenz von 70 Cent zwischen dem gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 8,84 auf die 9,54. Herr Schulte hat das gerade gesagt, jetzt ist von 9,19 die Rede. Der Mehraufwand ist minimal, aber nicht ganz zu vermeiden. Als Reaktion darauf haben wir in dem Vergabegesetz Mehrkosten, sofern sie denn anfallen. Dass dies das Land übernimmt, haben wir dort festgelegt. Auch der Kritik über den bürokratischen Aufwand haben wir Rechnung gezollt und im Ausschuss verlängerte Übergangsfristen für die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung durchgesetzt.
Besonders freue ich mich – das war übrigens eine Forderung vom Städte- und Gemeindetag, darauf sind wir eingegangen –, über die Ankündigung des Staatssekretärs über das, was außerhalb des Gesetzes vereinbart wird, und zwar die Äußerung zu den Schwellenwerten. Zur Erklärung: Schwellenwerte sind die Grenzen, unter denen das Vergabegesetz gar nicht greift. Genau diese Schwellenwerte für die Vergabe sollen nach Ankündigung des Wirtschaftsministeriums untergesetzlich so weit wie möglich angehoben werden.
Zudem, das ist noch gar nicht erwähnt worden, ist im Wirtschaftsausschuss, als wir noch einmal abschließend übers Gesetz gesprochen haben, das Wirtschaftsministerium einer Forderung aus der Anhörung entgegengekommen. Ein Problem war immer das wirtschaftlichste Angebot. Die Frage war, wird das wirtschaftlichste Ange
bot genutzt oder wird es nicht genutzt. Da bin ich froh, dass das Wirtschaftsministerium zugesagt hat, hier eine Extrarichtlinie auf den Weg zu bringen, damit das endlich auch in der Praxis umgesetzt wird. Das war eine Forderung, die wir durchgesetzt haben, das heißt, es sind drei Forderungen aus der Anhörung umgesetzt, eine davon im Gesetz und zwei davon werden außerhalb des Gesetzes umgesetzt.
Natürlich war das alles nicht ganz einfach. Das war die Quadratur des Kreises von den unterschiedlichen Wünschen von Gewerkschaften, Wirtschaft und Kommunen. Gerade deswegen und vor dem Hintergrund des eingangs Gesagten denke ich, dass uns in diesem Zielkonflikt eine ausgewogene Novellierung gelungen ist. Ich möchte mich bei allen Beteiligten, die dazu beigetragen haben, abschließend noch einmal recht herzlich bedanken. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste und Mitbürger! Die Fraktion der Bürger für Mecklenburg-Vorpommern hat schon in der Ersten Lesung der Überweisung der beiden vorliegenden Gesetzentwürfe in die Ausschüsse nicht zugestimmt
und sie auch in den Ausschüssen konsequent abgelehnt. Wir werden sie heute ebenfalls beide ablehnen.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Typisch CSU! Typisch CSU! – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU, AfD und BMV)
Das Gesetzesvorhaben der Landesregierung verfolgt zwar durchaus gute Ziele, kann sie aber mithilfe dieses Gesetzes nicht erreichen. Es ist schlichtweg der falsche Ansatz.
Tja, jetzt sitzen hier schon so viele alte Herren im Landtag und benehmen sich trotzdem wie kleine Kinder. Das ist auch witzig.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Na, alt bin ich noch nicht! Ich sitze zwar schon lange im Landtag, aber alt bin ich noch nicht! Das muss ich strikt von mir weisen! – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
Das Gesetzesvorhaben der Landesregierung verfolgt, wie gesagt, gute Ziele, kann sie aber mithilfe dieses Gesetzes nicht durchsetzen. Es ist schlichtweg der falsche Ansatz. Sie möchten mit dem Vergabemindestlohn
von 9,54 Euro eine Lohnsteigerungsspirale nach oben in Gang setzen. Tatsache ist aber, dass die Landesregierung gar keine Ahnung hat, wie viele Beschäftigte circa in welcher Höhe davon profitieren würden. Tatsache ist auch, dass die Landesregierung den Kostensteigerungseffekt auf maximal 500.000 Euro pro Jahr beziffert. Das sind 71 Cent pro abhängig Beschäftigten in MecklenburgVorpommern pro Jahr, um mal die gleiche Milchmädchenmethode wie Frau Hesse bei der Berechnung des Finderlohns anzuwenden.
Ernsthaft: Sie wissen genau, dass es sich um eine Symbolpolitik handelt, die so gut wie keine Auswirkungen haben wird. Gerade viele von denjenigen, die wirklich nur den gesetzlichen Mindestlohn erhalten, arbeiten gar nicht für öffentliche Aufträge, zum Beispiel die Friseure. Will man das Lohnniveau in Mecklenburg-Vorpommern wirklich nach oben bringen, so kann das nur durch anhaltende wirtschaftliche Belebung bei relativ knappem Arbeitskräfteangebot geschehen.
Unterstützend und beschleunigend wirkt dabei die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes. Der gesetzliche Mindestlohn soll laut Vorschlag der Mindestlohnkommission auf 9,19 Euro ab dem 1. Januar 2019 erhöht werden. Das verringert den Effekt des Vergabemindestlohns in M-V noch mal, da Sie nicht so ohne Weiteres erhöhen können, ohne in die Tarifautonomie einzugreifen, denn der niedrigste Tarif im Gebäudereinigerhandwerk liegt derzeit bei 9,55 Euro. Sie müssten also warten, bis der wieder steigt, ansonsten greifen Sie dort in die Tarifautonomie ein.
(Jochen Schulte, SPD: Nee, das tun wir nicht! Das tun wir nicht! Wir greifen doch nicht in die Tarifautonomie ein!)
Der Effekt wird also noch geringer und es handelt sich damit um eine Symbolpolitik. Aber, Herr Schulte, auch Symbole können gut sein, wenn sie eine Signalwirkung entfalten. In diesem Sinne hätten wir uns Ihnen eventuell sogar anschließen können, wären da nicht die vielen negativen Auswirkungen des geplanten geänderten Gesetzes, die die positive Symbol- oder Signalkraft bei Weitem übertreffen.