Protokoll der Sitzung vom 28.06.2018

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete!

Nein, nein, ich glaube nicht, Herr Schulte.

(Andreas Butzki, SPD: Möchten Sie ein anderes Ministerium übernehmen?)

Das wird beim nächsten Mal hoffentlich wieder alles ordnungsgemäß ablaufen, dass die zuständigen Minister dann vortragen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die laufende Legislaturperiode wurde vereinbart, dass die Unterstützung bei Unternehmensnachfolgen fortgeführt wird. Weiterhin haben die Koalitionäre festgestellt, dass Handwerk und Mittelstand tragende Säulen der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern sind und daher in Zukunft weiter gestärkt und im Zweifel auch unterstützt werden müssen. Deshalb werden die erfolgreichen Kampagnen „Besser ein Meister“ und auch die „Meisterprämie“ fortgeführt, um Existenzgründer im Handwerk bei der Unternehmensnachfolge zu unterstützen.

Die Koalitionsvereinbarung stellt fest, dass der Erhalt und die Würdigung des Meistertitels essenziell zur Sicherung des Fachkräftebedarfs beitragen. Der Meistertitel als Gütesiegel im Handwerk wird durch das Programm „Meister-Extra“ erfolgreich gestärkt. Das „MeisterExtra“ wurde auf 2.000 Euro erhöht. Bis zu 50 beste Meisterinnen und Meister erhalten ein Meister-Extra von 5.000 Euro, wenn sie als Beste ihres Gewerkes beziehungsweise Faches die Meisterprüfung abgelegt haben.

Im Namen des Ministers kann ich Ihnen zu den vorgenannten Vereinbarungspunkten berichten, dass mit der Fortführung des Landesprogrammes „Meister-Extra“ und „Meisterprämie“ mittelfristig Effekte zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu erwarten sind. Für die Sicherung von Unternehmensnachfolgen konnten aufgrund der Richtlinie zur Förderung von Unternehmensnachfolgen im Handwerk mit Stand vom 31. Mai 2018 bereits an 22 Unternehmer/Unternehmerinnen Meisterprämien in Höhe von insgesamt 165.000 Euro ausgereicht werden. Damit zeichnet sich ab, dass die Bewilligungen für das Jahr 2018 deutlich über denen der Jahre 2016 mit 26 und 2017 mit 24 liegen werden. Seit 2011 werden 199 Meisterprämien in Höhe von insgesamt 1.492.500 Euro ausgegeben.

Das heißt aber auch, dass diese 199 Meisterinnen und Meister erstmals eine Existenz gegründet oder einen bestehenden Betrieb übernommen haben. Aber bis 2025 erwartet die IHK etwa 10.000 Unternehmen, die aus Altersgründen zur Übergabe anstehen. Hierbei geht es klar darum, Arbeitsplätze zu erhalten und vorhandene Fachkompetenz weiterzugeben. Es ist eine große Herausforderung. Daher wird mit dem Projekt „Unternehmensnachfolge MV“ unter der Trägerschaft der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern beim Handwerk und beim Mittelstand für die Nachfolgeproblematik sensibilisiert sowie öffentlich thematisiert. Das Projekt soll bei der Suche nach einer Nachfolge aktiv unterstützen.

Die Landesregierung hat des Weiteren mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 zur Förderung von Maßnahmen für

das Handwerk in M-V Haushaltsmittel in Höhe von 1.195.000 Euro bereitgestellt, die für die Fortführung der Programme „Meister-Extra“ und „Meisterprämie“ eingesetzt werden. Seit 2008 wird zur Positionierung des Meistertitels als Premiummarke in Mecklenburg-Vorpommern die Handwerkskampagne „Besser ein Meister“ als Marketing- und Imagekampagne des Handwerks zur Fachkräftesicherung mit Unterstützung des Wirtschaftsministeriums durch die Handwerkskammern des Landes durchgeführt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Beispiele zeigen, dass die Landesregierung Anreize setzt und so unter anderem mit Maßnahmen qualifizierter Ausbildungen im Handwerk zur Stärkung des Handwerks insgesamt beiträgt. Hiervon profitieren letztendlich auch unsere Schulabgänger, da ihnen mehr Handwerksbetriebe für ihre persönliche Ausbildung zur Verfügung stehen. Um die duale Berufsausbildung im Handwerk mit ihren drei Säulen „Ausbildungsbetrieb“, „Berufsschule“ und „überbetriebliche Lehrunterweisung“ wird Deutschland in Europa beneidet. Mit dieser Berufsausbildung können unsere Fachkräfte von morgen sowie unsere Meister und Techniker von übermorgen gewonnen, ihnen Perspektiven eröffnet und die Jugendarbeitslosigkeit deutlich reduziert werden.

Die Jugendarbeitslosigkeit betrug im März 2018 in Deutschland rund 6 Prozent. Zum Vergleich: In Italien liegt sie bei 32, in Spanien bei 35 Prozent, in Griechenland sogar bei 42 Prozent. Laut Arbeitsmarktbericht der Bundesagentur für Mai 2018 sind in M-V 5.900 Ausbildungsplätze unbesetzt, ein Plus von knapp 600 oder von 11 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Daher sind die Chancen auf einen Ausbildungsplatz und eine spätere Übernahme selten so gut wie heute.

Landesweit wurden nach Angaben der Handwerkskammern unseres Landes bis Anfang Juni 2018 579 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen. Dies entspricht zurzeit der Anzahl des Vorjahres. Gleichzeitig werden von den Handwerksunternehmen 1.020 freie Stellen angeboten. Fachkräfte werden in allen handwerklichen Betrieben gesucht. Die meisten freien Ausbildungsplätze werden derzeit in Gewerken wie Elektroniker, Anlagenmechaniker für das Sanitär-, Heiz- und Klimahandwerk, Metallbau oder Feinwerkmechaniker angeboten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der häufig formulierte Fachkräftebedarf, um es positiv auszudrücken, ist auch in M-V vorhanden. Die Situation der Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern ist grundsätzlich gut. Gegenwärtig verzeichnen viele Handwerksbetriebe im Land einen deutlichen Auftragsüberschuss. Zwar führt dies zu einer erfreulichen Auslastung der Betriebe, gleichzeitig kann die Auftragslage jedoch kaum bewältigt werden. Jeder, der derzeit baut oder mit Handwerksbetrieben zu tun hat, spürt das ja auch persönlich.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach meinen Ausführungen zur Situation im Land will ich noch mal auf die Punkte des Antrages eingehen. Der vorliegende Antrag „Offensive für das Handwerk“ wird unterstützt.

Zum Punkt 2 des Antrages: Die Änderungen der Handwerksordnung im Jahr 2004 im Bereich der Anlage A von vorher 94 zulassungspflichtigen auf 41 Gewerke wurde aufgrund von EU-Recht vorgenommen. Wir sollten allerdings trotzdem am Ball bleiben. Wir müssen uns gemein

sam für eine verfassungskonforme Novelle der Handwerksordnung unter Berücksichtigung EU-rechtlicher Vorgaben einsetzen. Hierfür brauchen und benötigen wir auch den Bund im Boot. Die Aufwertung zulassungspflichtiger Gewerke gemäß Anlage A der Handwerksordnung zu erwirken, bleibt eine Herausforderung.

Zum Punkt 2b des Antrages: Zum Thema Mindestausbildungsvergütung haben sich die Fraktionen von SPD und CDU/CSU bereits in dem Koalitionsvertrag auf die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung verständigt. Auch die Landesregierung bekennt sich zur Tarifautonomie. Gemeinsam mit den Sozialpartnern wird daher beraten, wie die Tarifbindung im Land weiter gesteigert werden kann. Seit dem Jahr 2010 werden in M-V Stabilisierungstendenzen in der Tarifbindung der Betriebe festgestellt. Neben tarifgebundenen Betrieben orientiert sich etwa ein weiteres Viertel der Betriebe hinsichtlich der Entgeltgestaltung am bestehenden Branchentarifvertrag.

Zum Punkt 2c des Antrages: Für den möglichst vollständigen Abbau finanzieller Hürden bei der Berufsausbildung ist zu werben. Die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Ausbildung wurde mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes hergestellt. Dadurch können auch Teilnehmer ohne abgeschlossene Berufsbildung, etwa Studienabbrecher, Zugänge zur Aufstiegsprüfung in Fortbildungsordnungen nutzen. Mehr Interessierte können somit für anspruchsvolle Ausbildungsfortbildungen im dualen System beruflicher Bildung gewonnen werden. Zugleich wird hiermit ein wichtiger Beitrag zur Sicherung des Fach- und Führungskräftenachwuchses aus dem dualen System für die Wirtschaft geleistet.

Auf Bundesebene haben sich CDU/CSU und SPD auf bessere Leistungen durch das Aufstiegs-BAföG, für die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung und den Abbau beim Berufseinstieg sowie auf die Erstattung von bei der Meisterprüfung angefallenen Gebühren ganz oder teilweise verständigt. Die Umsetzung dieser Absichtserklärung bedarf aber einer zusätzlichen finanziellen Ausgestaltung durch den Bund und/oder die Länder. Der entstehende Mehrbedarf kann gegenwärtig leider nicht ansatzweise quantifiziert werden.

Aktuell hat sich der Bundesrat im April mit einer entsprechenden Entschließung zur Gebührenfreiheit für die Aufstiegsfortbildung befasst und diese in die Ausschüsse verwiesen. Mit der Initiative soll der Bundesrat die Bundesregierung auffordern, die Befreiung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren im Rahmen der anstehenden Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes umzusetzen. Weiterhin soll die Bundesregierung prüfen, ob der bisherige Kostenverteilungsschlüssel zwischen Bund und Ländern beim Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz an die Regelungen für das BAföG angepasst werden kann. Der Bundesrat soll die positiven Entwicklungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes begrüßen und die im Koa-Vertrag des Bundes formulierte Absicht unterstützen, mit einer weiteren Gesetzesnovelle die Förderbedingungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes auszubauen.

Abschließend zum Punkt 2d des Antrages: Den Status der deutschen Meisterqualifikation in Europa zu sichern, zu stärken und zu verteidigen sowie gegenüber der EU darauf zu drängen, den Meisterbrief für einzelne Berufs

bilder EU-konform einzuführen, ist dem Wirtschaftsminister und dem Wirtschaftsministerium ein großes Anliegen. Der Meisterbrief wird auch „Großer Befähigungsnachweis“ genannt und berechtigt nicht nur zum selbstständigen Führen eines Handwerksbetriebes, sondern eben auch zum Ausbilden von Handwerkernachwuchs. Der Meisterbrief ist damit auch ein Garant für eine duale Ausbildung im Handwerk.

Seit 2004 besteht nach der Handwerksordnung, wie bereits erwähnt, in 41 Gewerken Meisterpflicht. Es handelt sich dabei um zulassungspflichtige Handwerke. Wir müssen uns beim Bund weiter für den Erhalt der Meisterbriefe einsetzen. Gleichzeitig ist wichtig, dass wir uns für die EU-konforme Wiedereinführung der Meisterpflicht für einzelne Berufsbilder einsetzen. Ich bitte Sie daher, den vorgebrachten Antrag zu unterstützen, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Philipp da Cunha, SPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Obereiner.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zielrichtung des Antrages sind die Aufwertung der dualen Ausbildung, eine Verbesserung der Meisterausbildung, der Vergütung der Auszubildenden und die Gleichstellung beruflicher und akademischer Bildung – ein sehr guter Antrag, wir unterstützen ihn vollumfänglich. Vieles wurde auch schon genannt. Ich möchte nur noch einige wenige Gesichtspunkte hinzufügen.

Der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks sagte jüngst, dass mittlerweile ein Kunde, der einen Handwerker bestellt, zehn Wochen auf die Erledigung des Auftrags warten muss. Er spricht davon, dass in den nächsten fünf bis sechs Jahren 200.000 Handwerksbetriebe mit etwa einer Million Beschäftigten vor dem Generationswechsel stehen. Dort ist es dann natürlich ein Problem, wenn die Zahl der Auszubildenden ständig sinkt, in Mecklenburg-Vorpommern ja, wie bereits gesagt, doch weniger als die Hälfte in den letzten zwölf Jahren. Auch bundesweit haben wir einen Rückgang: seit 2000 483.000 Auszubildende in Handwerksbetrieben, im letzten Jahr noch 365.000.

Das Problem ist natürlich die Änderung der Handwerksordnung aus dem Jahr 2004 der damaligen rot-grünen Bundesregierung, auch das wurde bereits gesagt. Die mangelhafte Ausbildung, die geringen Ausbildungszahlen in den Handwerksbetrieben, die in der Anlage B der Handwerksordnung stehen, sprechen für sich. Von daher ist der Antrag zu unterstützen und wir werden dem zustimmen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Ums Wort gebeten hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Schulte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Da von meinen Vorrednern vieles bereits gesagt wurde

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Besonders von Herrn Obereiner.)

und ich auf dem Standpunkt stehe, es muss nicht jeder alles sagen, gestatten Sie mir, an dieser Stelle einfach noch mal die grundsätzliche Position der SPD-Fraktion in diesem Haus zu der Frage des Meisterbriefes, aber insbesondere auch zur Frage der dualen Ausbildung deutlich zu machen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch wenn der eine oder andere nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland glauben mag, dass ein unbegrenzter, uneingeschränkter freier Marktzugang zur DNA der Marktwirtschaft oder auch der sozialen Marktwirtschaft gehöre, so ist die Meisterpflicht jedoch nicht nur irgendein lästiges Handelshemmnis, sondern für uns und aus unserer Sicht ein wichtiger Qualitätsstandard des deutschen Handwerks. Nur der Meisterbrief – auch das möchte ich an dieser Stelle noch einmal klarstellen, denn meine Fraktion und ich persönlich haben dies wiederholt in diesem Haus getan –, nur der Meisterbrief garantiert am Ende Ausbildungsplätze und eine Qualität der Leistung.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD und Dietmar Eifler, CDU)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die SPDLandtagsfraktion in diesem Haus hat schon immer zum Handwerk und zum Meisterbrief gestanden. Und da hat die SPD nicht erst in der heutigen Debatte, sondern bereits im Jahre 2014 darauf hingewiesen, dass der Meisterbrief Ausgangspunkt für erfolgreiche Existenzgründungen und Garant für eine hochwertige Ausbildung ist. Damals – und das hat sich vom Grundsatz her bis heute nicht geändert – ist jeder sechste sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern im Handwerk tätig. Und auch damals – auch das hat sich bis heute nicht geändert – ist das Handwerk der Bereich, der überproportional in unserem Land ausbildet.

Dass dieses Land – damit meine ich nicht nur Mecklenburg-Vorpommern, sondern die Bundesrepublik Deutschland insgesamt –, dass dieses Land auch heute wirtschaftlich so erfolgreich dasteht, ist nicht zuletzt sowohl den Handwerkern, den Meistern, aber insbesondere auch der dualen Ausbildung hier in Deutschland zu verdanken.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Diejenigen, die ausgebildet werden, aber insbesondere auch diejenigen, die in den Betrieben ausbilden, sind die Garanten für die weitere erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands und Mecklenburg-Vorpommerns.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen – und damit will ich dann auch schon zum Schluss kommen –, es freut mich umso mehr, dass in dem letzten Koalitionsvertrag auf Bundesebene die Position, die wir in diesem Haus als SPD-Landtagsfraktion schon seit Längerem vertreten haben, auch in den Zeiten, als die Bundes-SPD vielleicht etwas kritischer zum Meisterbrief gestanden hat,

(Torsten Renz, CDU: Das gabs auch, ja?)

dass die Position, die wir als SPD-Landtagsfraktion schon immer vertreten haben, tatsächlich jetzt Eingang gefunden hat in die Koalitionsvereinbarung, nämlich, dass die duale Ausbildung im Handwerk nicht nur gesichert, sondern auch verstetigt werden soll, und vor allem,

auch das ist hier eben schon angesprochen worden, dass der Meistervorbehalt ausgedehnt werden soll, soweit das EU-rechtskonform möglich ist. Denn der Meisterbrief – das wissen Sie alle, das hoffe ich jedenfalls – ist tatsächlich ein Garant für Qualität und Leistung.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, deswegen unterstützen wir natürlich – was ja auch nicht die Frage ist, sonst hätten wir diesen Antrag nicht mit eingebracht – alle weiteren Bemühungen, und ich hoffe, dass alle Fraktionen in diesem Haus diesem Antrag ihre Unterstützung entsprechend geben. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Foerster.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wer von Ihnen just in diesem Moment mal das Smartphone zücken würde, um einen beliebigen Handwerker mit dem Ziel anzurufen, beispielsweise ein Möbelstück aufarbeiten zu lassen, der wird vielleicht mit sehr viel Glück noch einen Termin im Jahr 2019 bekommen. Die Auftragsbücher sind voll, das Geschäft brummt, es stellt sich also die Frage: Ist alles in Butter?

Das Handwerk selbst kommt in seiner „Handwerks Zeitung“ vom Oktober 2017 zu dem Schluss: Nein, das Gegenteil ist der Fall. Eine Studie der Universität Göttingen zeigt auf, dass das Handwerk in den vergangenen Jahren tatsächlich deutlich an Boden verloren hat. So wurden von 2008 bis 2014 zwar 5,6 Prozent mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte eingestellt, gesamtwirtschaftlich waren es aber 10,9 Prozent. 10,2 Prozent mehr Umsatz konnte das Handwerk machen, 16,3 Prozent waren es insgesamt. Auch der Anteil an Auszubildenden im Handwerk – das klang hier verschiedentlich schon an – ist zurückgegangen. Wenn man jetzt mal auf Ursachenforschung geht, dann stößt man im Wesentlichen auf drei Gründe für die Situation im Handwerk:

Erstens. Da sich Deutschland auf Teufel komm raus auf den Export konzentriert und die Stärkung der Binnennachfrage jahrelang vernachlässigt wurde, hat das Handwerk von den wirtschaftlichen Erfolgen deutlich weniger profitiert.

Zweitens. Der Rückgang der öffentlichen Investitionen und der angehäufte Investitionsstau haben das Handwerk deutlich getroffen.