Zweitens. Der Rückgang der öffentlichen Investitionen und der angehäufte Investitionsstau haben das Handwerk deutlich getroffen.
Und schließlich drittens sind es die Folgen der Novelle der Handwerksordnung von 2004, die von SPD und GRÜNEN gegen die Warnung von Experten und auch gegen den Widerstand der LINKEN im Bundestag durchgepeitscht wurde. Die Befürchtungen, dass die Unternehmensstrukturen dann noch kleinteiliger werden und das zulasten von Ausbildung geht, sind am Ende eingetreten. Über 40 Prozent der Handwerksbetriebe werden heute von Soloselbstständigen geführt. Das hat natürlich Konsequenzen, auch für das Ausbildungsangebot beziehungsweise für die Ausbildungsbereitschaft.
Gut finde ich, dass die SPD diesen vorliegenden Antrag mitträgt, der ja noch einmal klar benennt, dass die dama
Das ist gar nicht so negativ gemeint, wie es klingt, aber es sagt natürlich einiges über die Arbeitsweise der Landesregierung aus, wenn die CDU, die ja scheinbar federführend bei diesem Antrag ist, darin noch einmal aufzählt, zu welchen Punkten es bereits Landtagsbeschlüsse gegeben hat und dass diese eben offensichtlich nicht die gewünschte Wirkung erzielt haben.
Meine Damen und Herren, ich würde sagen, wir haben, was die Situation im Handwerk angeht, kein Erkenntnisproblem, sondern ein Umsetzungsproblem. Da können wir uns hier hinstellen und noch 20 Mal feststellen und mit beschlossenen Drucksachen um uns werfen, dass es zum Beispiel ein Übergangskonzept Schule/Beruf gibt, dass aber, seitdem es das Licht der Welt erblickte, relativ wenig passiert ist,
aber eigentlich müssten mal die Ärmel hochgekrempelt und das ganze System müsste wieder vom Kopf auf die Füße gestellt werden.
Aber man hat den Eindruck, die Landesregierung mag es etwas gemütlicher und klebt überall, wo es wehtut, lieber kleine süße Trostpflästerchen drauf, anstatt die Wunde zu versorgen.
Und, meine Damen und Herren, ich weiß ja, dass Sie durchaus in der Lage sind, hier gleich wieder ein Feuerwerk an Beispielen abzubrennen, was Sie alles bewegt, verändert und gezaubert haben – wenn wir allerdings über die fehlenden Fachkräfte und den Nachwuchsmangel diskutieren, dann möchte ich mal daran erinnern, dass das mit vielen Faktoren zu tun hat und wer die Verantwortung dafür trägt, dass beispielsweise die Hälfte der Berufsschulstandorte geschlossen worden sind. Die damit zusammenhängenden langen Fahrtwege sind eben auch etwas, was dazu führt, dass sich Auszubildende heute nicht fürs Handwerk entscheiden. In dem Punkt zumindest sind wir uns auch mit den Vertretern der Handwerkskammer einig.
Die Koalition ist diejenige, die hier Jahr für Jahr vor sich hin wurschtelt – wir hatten ja jüngst das Thema der Fahrtkostenrichtlinie –, anstatt ein vernünftiges Papier auf den Tisch zu legen. Und wenn ich mir jetzt den Antrag anschaue und dann lese, das steht dort auch wieder, ich darf das zitieren: ein „möglichst“ vollständiger „Abbau finanzieller Hürden“ soll „bei der Berufsausbildung“ erfol
Meine Damen und Herren, wenn ich mich schon ein wenig in Rage geredet habe, dann passt das Thema Mindestausbildungsvergütung …
(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Peter Ritter, DIE LINKE: Was, Henning, das ist doch gar nicht deine Art?! – Zurufe von Tilo Gundlack, SPD, und Torsten Renz, CDU)
(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU und DIE LINKE – Peter Ritter, DIE LINKE: Aber dann! Aber dann! – Zurufe von Jochen Schulte, SPD, und Torsten Renz, CDU)
Aber, Herr Renz, jetzt provozieren Sie natürlich. Jetzt wollen Sie es provozieren, dass es emotional nach oben geht. Jetzt sind Sie wach. Das freut mich für Sie.
Das Thema Mindestausbildungsvergütung: Das ist übrigens der einzige Punkt in dem Antrag, dem wir ausdrücklich nicht folgen werden. Deshalb bitte ich hier an der Stelle schon mal darum, dass für Punkt II eine getrennte Abstimmung stattfinden kann. Ich will Ihnen auch erklären, warum: Ich will nicht schon wieder mit dem Kollegen Waldmüller über die Tarifautonomie diskutieren,
Ingo Schlüter hat ja am Montag in der SVZ das Gejammer über die fehlende Leistungs- und Zahlungsfähigkeit in Sachen Mindestausbildungsvergütung aus meiner Sicht vollkommen richtig eingeordnet. Mindestlöhne und Mindestausbildungsvergütungen sollen da steuernd eingreifen, wo die Tarifparteien aus unterschiedlichsten Gründen nicht, nicht in ausreichendem Maße oder auch gar nicht mehr zu tariflichen Vereinbarungen kommen. Und das, Herr Waldmüller, muss doch irgendwann auch mal in Ihren Kopf hineingehen.
Wenn ich schon die Formulierung lese „unter besonderer Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Handwerks in Mecklenburg-Vorpommern“, da könnte ich doch direkt aus dem Anzug springen,
denn diese Formulierung sagt doch eines ganz klar, Herr Waldmüller: Die CDU will keine Mindestausbildungsvergütung, also am besten natürlich gar keine,
weil das ja der Markt regelt, aber wenn sie denn schon sein muss, dann am besten regional abgestuft und branchenabhängig.
Aber wenn das so umgesetzt wird, dann sage ich mal ganz offen, gute Nacht, Marie, dann können wir hier einpacken. Denn wenn wir anfangen, auch noch regionale Unterschiede zu machen, Schlupflöcher bewusst in ein Gesetz zu schreiben oder aber die Höhe so anzusetzen, dass am Ende wieder keiner wirklich davon profitiert, ist das doch für viele junge Menschen ein Argument mehr, um Mecklenburg-Vorpommern den Rücken zu kehren.
Gerade in Mecklenburg-Vorpommern, wo wir es ja mit zu wenigen Schulabgängern zu tun haben und nicht nur entlohnungstechnisch schwierige Rahmenbedingungen haben, wäre es geradezu absurd, noch einen solchen Punkt draufzusatteln. Wir müssen doch eigentlich näher ran an das Niveau der westlichen Nachbarbundesländer und nicht den Abstand bei den Ausbildungsvergütungen auf diese von Ihnen vorgeschlagene Weise noch weiter manifestieren.
Deshalb will ich für meine Fraktion auch noch mal unmissverständlich klarstellen: Eine Mindestausbildungsvergütung ist längst überfällig. Es kann nicht sein, dass eine angehende Verkäuferin, eine angehende Friseurin oder ein angehender Schornsteinfeger neben der Ausbildung am besten noch einen Zweitjob machen muss, um über die Runden zu kommen.
Diese Mindestausbildungsvergütung muss von Anfang bis Ende für jeden Auszubildenden, ob auf Sylt, ganz im Norden, in Oberstdorf, ganz im Süden, in Penkun, ganz im Osten, oder in Isenbruch, ganz im Westen, einheitlich gelten –
Der DGB hat ja, wie ich finde, vernünftige Vorschläge unterbreitet. Er hat gesagt, wir nehmen 80 Prozent des durchschnittlichen tariflichen Niveaus der Ausbildungsvergütung. Das würde dann bedeuten, dass im ersten Lehrjahr eine Mindestausbildungsvergütung von 635 Euro zu zahlen wäre. Wenn Sie sich mal anschauen, was teilweise bei uns gezahlt wird – ich nenne Ihnen mal drei Zahlen exemplarisch: Ein Fleischer bekommt hier im ersten Lehrjahr 303 Euro, eine Frisöse 406 Euro, ein Hotelkaufmann 585 Euro –, dann sieht man, da ist durchaus noch Luft nach oben.
Und wenn Sie mir jetzt wieder mit der Leistungsfähigkeit und diesen Fragen kommen, dann müssen Sie sich bitte auch einmal anschauen, wo die Abbruchquoten in den Ausbildungsberufen am höchsten sind. Zum Beispiel bei den Friseuren, ich habe mir das noch mal angeguckt:
Bundesweit fangen jedes Jahr 10.000 Auszubildende im Friseurhandwerk an, und 5.000 davon schaffen es dann tatsächlich, bis zur Prüfung durchzuhalten. Das hat erwiesenermaßen auch etwas mit den Rahmenbedingungen zu tun, unter anderem auch mit der Frage der Entlohnung. Also gerade für diese Berufe ist es von Vorteil, wenn sie mit den anderen Ausbildungsberufen zumindest gleichziehen. Das wäre dann auch mal eine Maßnahme, um beim Thema Fachkräftemangel tatsächlich voranzukommen.
Deswegen können wir, wie gesagt, uns hinter den anderen Punkten Ihres Antrages durchaus versammeln, aber was das Thema Mindestausbildungsvergütung angeht, sind wir dezidiert anderer Auffassung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Bis Herr Wildt am Rednerpult angekommen ist und er sein Wort aufnimmt, gibt es mir Gelegenheit, neue Besucherinnen und Besucher zu begrüßen. Das sind Schülerinnen und Schüler vom Gymnasialen Schulzentrum in Wittenburg. Herzlich willkommen!