Und noch was: Wenn Sie den hochmütigen Weber hören wollen, ich habe den Titel Professor Doktor, den Sie geflissentlich weglassen. Das bewusste Nichtbenennen eines Doktortitels ist sogar eine Beleidigung und damit strafbar.
(allgemeine Unruhe – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Vincent Kokert, CDU: Wieder die Prinzessin Lillifee! – Glocke der Vizepräsidentin)
Jetzt zur repräsentativen Demokratie: Jawohl, Sie haben genau richtig gehört, ich habe gesagt, leider haben wir noch repräsentative Demokratie, denn mein Ziel – und ich glaube, auch das Ziel der Mehrheit meiner Partei – ist es, Schritt für Schritt, Zug für Zug mehr Möglichkeiten unmittelbarer Demokratie, das heißt, Mitwirkungsrechte des Volkes einzuführen,
umzusetzen, bis wir Schweizer Verhältnisse erreicht haben, bis alle wesentlichen Entscheidungen unmittelbar vom Volk getroffen werden.
Wenn Sie der Meinung sind, in der Schweiz ist ein undemokratisches Regime am Werk, dann können Sie das gern sagen.
Das ist das, was ich mit „leider“ repräsentative Demokratie gemeint habe. Wenn Sie meinen, da was anderes reinlesen zu müssen, dann steht Ihnen das selbstverständlich frei,
(Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Jochen Schulte, SPD: Herr Professor Weber, das ist doch typisch für Ihre Fraktion. – Glocke der Vizepräsidentin)
aber das sind böswillige Verdrehungen dessen, was gemeint ist. Ich strebe Schweizer Verhältnisse für uns an.
Alle wesentlichen Entscheidungen sollen unmittelbar vom Volk entschieden werden. Wenn Sie dagegen etwas haben, sollten Sie mal Ihr Demokratieverständnis hinterfragen und nicht anderen Leuten so etwas unterstellen.
Selbstverständlich ist es abgrenzend, ausgrenzend, wenn Sie immer wieder vom demokratischen Teil dieses Parlaments oder dem konstruktiv-demokratischen Teil der Opposition und so weiter sprechen.
Wir sind von demselben Bürger oder jedenfalls von derselben Masse aus Bürgern gewählt worden wie Sie, sitzen in derselben demokratischen Legitimation hier wie Sie
und wir sind gern bereit, konstruktiv mitzuwirken an Debatten. Wer dauernd ausgrenzt, wer Anträge einbringt, ohne uns zu fragen, ohne mit uns zu sprechen, das sind doch Sie und nicht wir.
Wenn das Ihr Demokratieverständnis ist, dann tun Sie mir leid, und mir tun die Wähler leid, weil sie von Ihnen hinters Licht geführt werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, in der Tat, wenn Dinge so unzutreffend wiedergegeben werden, dann hält es mich als Juristen nur schwer auf dem Platz.
Die Ministerpräsidentin hat von Hochmut gesprochen, zuweilen haben Sie einen sehr professoralen Umgang, den Sie hier pflegen. Ich finde, dann sollte man sich zumindest sicher sein, dass man materiell richtigsteht.
Ich habe vorhin schon gezuckt, Herr Professor Weber, als Sie Herrn Manthei und die BMV-Fraktion ausgepeitscht haben.
Da ging es um die Frage, was zivilrechtlich im Bereich des Fundes Rechtslage sei. Da gibt es eine Sonderregelung im Landesdenkmalschutzgesetz, die eine ausdrücklich andere Eigentumsordnung vorsieht. Die hätte zumindest der Miterwähnung bedurft, wenn man denn schon zivilrechtlich ein Seminar aus dieser Veranstaltung macht, die nämlich eben vorsieht, dass nicht fiftyfifty das Eigentum an Grundstückseigentümer und Finder geht, sondern bei entsprechend denkmalschutzrelevanten Dingen, wie den Münzen zum Beispiel auf Rügen, das Eigentum dem Land Mecklenburg-Vorpommern zufällt. Es ist quasi eine besondere Regelung für die Dinge. Sei es drum, wir wollen die alte Diskussion nicht aufmachen, aber da habe ich vorhin schon einmal gezuckt.
Wenn ich denn schon mit großem juristischen Habitus vorgehe, dann sollte ich zumindest vorher einmal gewiss sein, dass der Vortrag zutrifft. Beim Grundgesetz, finde ich, ist es noch eine deutliche Nummer schärfer. Der Vortrag hier lautete, nur Artikel 1 und die Abschaffung der Todesstrafe
seien von der Ewigkeitsgarantie erfasst. Die Ewigkeitsgarantie in Artikel 79 Absatz 3 – und das ist etwas, was den Studierenden im ersten Semester sehr nachhaltig vermittelt wird – lautet,
ich zitiere, meine sehr geehrten Damen und Herren, aus Artikel 79 Absatz 3: „Eine Änderung dieses Grundgesetzes“, dann kommen einige Passagen, die uns nicht berühren, „oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze“. Jetzt gucken wir einmal in Artikel 20. Artikel 20 ist also von der Ewigkeitsgarantie ausdrücklich erfasst, meine Damen und Herren. Artikel 20 Absatz 2: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Der Satz war unstreitig. „Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe“,
das heißt, die repräsentative Demokratie hat ganz ausdrücklich eine Abbildung in der Ewigkeitsgarantie. Die Behauptung, ich könnte die abschaffen, ist juristischer Tinnef. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
(allgemeine Unruhe – Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BMV – Vincent Kokert, CDU: Ich möchte nun die Justizministerin dazu hören. – Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, wenn es jetzt eine weitere juristische Debatte geben soll, diese außerhalb dieses Plenarsaals zu führen. Mir liegen im Moment keine weiteren Wortmeldungen vor und von daher schließe ich die Aussprache.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind in der Abstimmung! Ich bitte doch um die nötige Aufmerksamkeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie denn die Abstimmung abwarten wollen, dann können Sie alle juristischen Debatten in den Vorraum verlegen,