Protokoll der Sitzung vom 12.09.2018

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und wir verfahren so.

Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat zunächst die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung. Frau Drese, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bedanke mich für diesen Antrag bei der Linksfraktion, da er ein sehr wichtiges Thema in die Öffentlichkeit rückt. Geförderte Maßnahmen zur Familienerholung für einkommensschwache Familien waren über viele Jahre sowohl im Bewusstsein der Behördendemokratie als auch im Bewusstsein anspruchsberechtigter Familien leider weitgehend in Vergessenheit geraten. Dies hat sich in den vergangenen anderthalb Jahren stark verändert. Es ist wirklich erfreulich, dass die neu gefasste Richtlinie über die Gewährung von Familienerholungsmaßnahmen mit der Erhöhung der Tagessätze seit 2017 gegriffen hat. Und auch unsere Öffentlichkeitsarbeit der letzten Zeit dazu hat sich ausgezahlt.

Darüber dürfen wir uns alle auch einmal kurz freuen. Ich jedenfalls freue mich sehr, weil damit auch die sehr gute Arbeit der gemeinnützigen Familienerholungsstätten hier bei uns im Land gewürdigt wird. Ich habe mir einige dieser meist in fantastischer Umgebung liegenden Einrichtungen angeschaut und kam jedes Mal begeistert zurück. Egal ob beim Evangelischen Familienferiendorf in Boltenhagen, bei der Familienferienstätte Casa Familia auf Usedom oder den AWO SANO-Familienferienstätten in Rerik und Dambeck, hier gibt es gemütliche Ferienzimmer, durchdachte Konzepte, tolle Angebote und Anlagen und überall engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die den Feriengästen schöne Urlaubstage ermöglichen und niedrigschwellige familien- und sozialpädagogische Hilfen anbieten.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich finde es eine großartige sozialpolitische Leistung unseres Landes, dass es auch Eltern und Alleinerziehenden mit Kindern, die wenig Geld zur Verfügung haben, ermöglicht wird, zum Beispiel in unmittelbarer Nähe zur Ostsee Urlaub zu verbringen. Ich freue mich hier ganz besonders für die Kinder, die dadurch unvergessliche Urlaubstage erleben dürfen. Das zeichnet Mecklenburg-Vorpommern aus: Strand, Meer und Seen sind für alle Menschen da. Diese Grundidee, diesen sozialpolitischen Ansatz unterstütze ich voll und ganz.

Die gemeinnützigen Familienferienstätten berücksichtigen besonders die Bedürfnisse der einkommensschwa

chen oder kinderreichen Familien, Alleinerziehenden sowie Familien mit behinderten oder zu pflegenden Angehörigen. Gemeinnützig bedeutet, dass die familienfreundlichen Preise begünstigt und steuerbefreit sind und sich besonders an Familien mit kleinen und mittleren Einkommen richten. Und mit unserer gesonderten Landesförderung für Familienerholung erhalten Familien nach festen Kriterien noch Zuschüsse zum Urlaub in gemeinnützigen Familienferienstätten. Dadurch wird der Erholungsurlaub für sie noch erschwinglicher.

Ich möchte das konkret an einem Beispiel verdeutlichen: Seit 2017 erhalten einkommensschwache Familien und Alleinerziehende deutlich höhere Landeszuschüsse. Diese wurden in den ersten sieben Tagen von 20 Euro auf 30 Euro je Übernachtung und pro Person erhöht. Danach geht der Zuschuss leicht zurück, beträgt aber zum Beispiel am zehnten Tag immer noch 21 Euro pro Person. Das heißt, für einen einwöchigen Erholungsurlaub erhält die vierköpfige Familie 2017 einen Landeszuschuss von 840 statt früher 560 Euro. Gefördert werden Familienerholungsmaßnahmen, die von Trägern der freien Jugendhilfe und gemeinnützigen Familienferienstätten in Mecklenburg-Vorpommern angeboten werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich einen kurzen Blick zurückwerfen. Seit einer fachlich notwendigen Novellierung der Landesrichtlinie im Jahr 2008 war die Inanspruchnahme dieser für Familien wichtigen freiwilligen Leistungen unbefriedigend. Der zur Verfügung stehende Haushaltstitel wurde leider nie voll ausgenutzt. Es wurden von 2008 bis 2013 lediglich 10 bis 70 Prozent abgerufen – unbefriedigend, weil mehr Familien daran hätten partizipieren können, unbefriedigend auch, da Familienerholung kein reiner Urlaubszuschuss sein soll, sondern ein Angebot zur Förderung der Erziehung in der Familie nach Paragraf 16 Absatz 2 SGB VIII. Sie zählt zusammen mit der Familienberatung und Familienbildung zu den präventiven Hilfen, die Familien bei uns im Land offenstehen.

Familienerholungsmaßnahmen sollen dazu beitragen, den familiären Zusammenhalt abseits des Alltags zu stärken, sollen mögliche Belastungen und Krisen abfedern und bei Bedarf auch über weiterführende Hilfen bereits informieren. Sie leisten einen Beitrag zur Stärkung der Elternkompetenz und damit auch für das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen. Mit Familienerholungsmaßnahmen können zudem Eltern erreicht werden, die sonst für Hilfen schwer erreichbar sind. Nicht selten, so sagen mir die Experten, wird ausgehend von einem ersten niedrigschwelligen Gespräch während des Urlaubs ein Hilfeangebot im Heimatort organisiert. Auch wir als Gesellschaft profitieren also in der Konsequenz von diesen Angeboten der Familienerholung. Daher hat das Land an dieser freiwilligen Leistung für einkommensschwache Familien mit Kindern seit Jahren festgehalten.

Die Neukonzipierung der Förderung ab 2014 zur Vereinfachung und für einen leichteren Zugang für Familien hat nun 2017 ihre Wirkung entfaltet. Dabei – und das möchte ich ausdrücklich betonen – haben wir dennoch das Anliegen des Paragrafen 16 SGB VIII im Auge behalten. Es ist gerade nicht so, wie ich manchmal in den sozialen Netzwerken lese, dass Hartz-IV-Empfänger jetzt auch noch ihren Mallorca-Urlaub bezuschusst bekommen. Das ist Quatsch und diffamierend, meine Damen und Herren. Mit der 2014 erfolgten Umstellung von der Individualförderung von Familien zu einer Trägerförderung rücken

die Träger der freien Jugendhilfe als Anbieter von Maßnahmen der Familienerholung in den Fokus. Sie übernehmen für Familien die Antragstellung. Traditionelle Orte, die von mir erwähnten gemeinnützigen Familienferienstätten in Mecklenburg-Vorpommern, wurden um das große Spektrum der Träger der freien Jugendhilfe erweitert, um eine Trägervielfalt und Kontakte vor Ort im Sozialraum der Familien zu befördern. Die Maßnahmen der Familienerholung sollen weiterhin den gemeinsamen Bedürfnissen nach Erholung, Unternehmung und Bildung Rechnung tragen, was dem Tenor des Paragrafen 16 SGB VIII entspricht.

Nachdem 2014 mit sehr zögerlichem Anlaufen die Förderung auf Grundlage des neuen Richtlinienentwurfes begann, stieg langsam die Bekanntheit, Inanspruchnahme und Trägervielfalt, was nach einer Neuausrichtung nicht ungewöhnlich ist. Mit der Veröffentlichung der Richtlinie 2017, verstärkter Öffentlichkeitsarbeit und der erläuterten Anhebung des Fördersatzes von 20 auf 30 Euro pro Person stieg die Inanspruchnahme sprunghaft. Wir hatten 2017 erstmalig einen Mittelabfluss von knapp 150.000 Euro, genau 148.254,50 Euro. Die Förderung wird nunmehr also sehr gern und dankend von Familien in Anspruch genommen. Angebote der Freizeitgestaltung, des gegenseitigen Austausches, aber auch inhaltliche Themen werden gut genutzt.

(Henning, Foerster, DIE LINKE: Das ist auch gut so.)

Familienerholung kommt bei Familien und Trägern nunmehr an, und die Möglichkeit, die diese Prävention bietet, wollen wir auch weiterhin nutzen. Und wir haben rasch reagiert: Aufgrund der positiven Entwicklung wurde im letzten Jahr zum Doppelhaushalt 2018/2019 noch im parlamentarischen Verfahren zum Haushaltsplanentwurf eine Erhöhung der Mittel auf 150.000 Euro für die Familienerholung mit einem neu eingerichteten Haushaltstitel beschlossen. Auch in diesem Jahr ist der Ansatz von 150.000 Euro ausgeschöpft. Der positive Trend hält also an.

Natürlich liegt dabei der Schwerpunkt der Antragstellung und Bewilligung in diesem Förderbereich im ersten Halbjahr. Die Planung der Familienerholungsmaßnahmen verlangt einen zeitlichen Vorlauf, auch weil die meisten Plätze so attraktiv sind, dass sie frühzeitig ausgebucht sind. Das ist nicht anders als bei einem nicht geförderten Ostseeurlaub. Mit den 150.000 Euro haben wir die komplette Hauptsaison bis auf wenige Ausnahmen abdecken können. Die Ausnahmen, das sage ich ganz deutlich, sind sehr bedauerlich. Aber hier hat ein Träger die Anträge zu spät eingereicht, ein Vorlauf von wenigen Tagen mitten in der Sommersaison war zu kurzfristig. Für die betroffenen Familien ist das natürlich ärgerlich.

Sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag der Linksfraktion auf Verdoppelung des Ansatzes ist gegriffen. Ich würde nach den vielen Jahren der Nichtausschöpfung des Fördertopfes gerne noch ein Jahr die Entwicklung beobachten und auf diesen dann gefestigten Informationen den Ansatz für den neuen Doppelhaushalt ab 2020 beantragen. Ich könnte mir eine passgenaue Erhöhung des Fördertopfes vorstellen, da es aus meiner Sicht sozialpolitisch sinnvoll ist und davon weitere Familien, vor allem Kinder profitieren können. Ich hoffe dabei auf Ihre Unterstützung, sehr geehrte Abgeordnete. Der Haushaltssouverän sind Sie. – Vielen lieben Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Für die Fraktion der AfD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Reuken.

Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Mecklenburger und Vorpommern! Um es mal vorwegzunehmen, die AfD-Fraktion stimmt dem Antrag „Urlaub für alle“ zu. Einzig bei dem Titel des Antrages sehen wir Bedarf zur Konkretisierung, handelt es sich doch nicht um Urlaub für alle, sondern um Urlaub für sozial schwache Familien und deren Möglichkeit, für einige Tage außerhalb der eigenen vier Wände abzuschalten. Aber dies nur als Lappalie am Rande. Herr Foerster hat ja erwähnt, warum der Titel so gewählt wurde.

Wie wir inzwischen schwarz auf weiß nachlesen können, ist die Anzahl der bewilligten Maßnahmen zwischen 2014 und 2018 kontinuierlich gestiegen. Der steigenden Zahl der Anträge wurde zumindest so weit Rechnung getragen, dass die Mittel im laufenden Doppelhaushalt auf 150.000 Euro angehoben wurden. Leider waren diese Mittel für die Bewilligung aber schon, wie es auch der Presse zu entnehmen war, im Juni aufgebraucht.

Für die meist ärmeren Familien ist es traurig, sich einen Urlaub aus finanziellen und wirtschaftlichen Gründen nicht leisten zu können. In den genannten Fällen ist es tragisch. Wir sprechen konkret von Familien, denen die Möglichkeit zur Erholung und Entspannung von einem von materiellen und finanziellen Schwierigkeiten geprägten Alltag genommen ist. Hinzu kommt die eingeschränkte kulturelle und soziale Teilhabe, die die Kinder der Familien trifft, messen sie sich und ihre Erfahrungen doch auch an denen der anderen Kinder, von dem niederschmetternden Gedanken der Eltern, ihren geliebten Kindern keinen Urlaub finanzieren zu können, ganz zu schweigen.

Ich unterstelle hier keine böse Absicht, halte dieses Vorgehen im konkreten Fall aber für ein wenig kurz gedacht. So ist es durchaus zu begrüßen, dass es diese freiwillige Fördermaßnahme im Land gibt und die Finanzierung Eingang in den Landeshaushalt gefunden hat. Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, dass das Antragsverfahren erleichtert wird, die Maßnahme stärker beworben wird, aber auf der anderen Seite die Mittel im Vergleich zum Vorjahr gleichbleiben. Aus den Zahlen der Vorjahre wäre zumindest zu erwarten gewesen, dass mehr Anträge gestellt werden. Allein von 2016 auf 2017 hat sich die Zahl verdoppelt. Aber ich betone noch mal ausdrücklich die Sinnhaftigkeit der Fördermaßnahme. Sie leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass sozial schwache Familien sich nicht noch weiter abgehängt fühlen.

Wir als AfD-Fraktion stehen für ein familien- und kinderfreundliches Mecklenburg-Vorpommern und setzen uns für die Stärkung der Familien und der Bürger im Land ein. Das haben wir in der Vergangenheit getan und das werden wir auch in Zukunft tun. Eine Ablehnung des Antrages, sehr geehrte Damen und Herren von der SPD und CDU, erscheint schnell sozial kaltherzig. Da die Landesregierung jedoch bereits mehrfach kundgegeben hat, dass eine Erhöhung der Fördermittel zunächst nicht zur Debatte steht, ist das Verhalten heute erwartbar. Aber ich kann Ihnen allen versichern – und die Ministerin hat es ja auch gesagt –, es kommen Haushaltsverhandlungen und bei diesen Haushaltsverhandlungen werden

auch wir dieses Thema aufgreifen und gegebenenfalls einen Antrag einbringen.

Und noch ein Wort an DIE LINKE, sehr geehrte Damen und Herren: Wenn es dann so weit ist, sind Sie herzlich eingeladen, an diesem Punkt mit uns zusammenzuarbeiten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Für die Fraktion der CDU hat jetzt das Wort die Abgeordnete Frau Friemann-Jennert.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! MecklenburgVorpommern ist ein kinder- und familienfreundliches Land und es ist ein attraktives Urlaubsland. Das wird die Fraktion DIE LINKE ja wohl nicht in Zweifel ziehen wollen.

(Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Henning, Foerster, DIE LINKE: Haben Sie überhaupt zugehört? Damit habe ich meine Rede eingeleitet.)

Das Land hilft dabei, dass Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen einen gemeinsamen Familienurlaub erleben können. Das Land fördert Maßnahmen der Familienerholung bei den jeweiligen Trägern der freien Jugendhilfe, die ich den Familien selbstverständlich auch von Herzen gönne.

Und apropos Provokation: Mit dem vorliegenden Antrag beweist die Fraktion DIE LINKE zum wiederholten Male, wie wenig sie geeignet ist, für Mecklenburg-Vorpommern Regierungsverantwortung zu übernehmen.

(Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Das würde ich so aber nicht sagen.)

„Urlaub für alle“, das erinnert doch sehr an Parolen wie „Alles für alle – und das umsonst“.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Ja!)

Meine Damen und Herren, auch die CDU-Fraktion tritt dafür ein, dass Kinder aus Familien mit geringem Einkommen in den Genuss von Urlaub kommen sollten. Genau dafür gibt es den Titel „Familienerholungsmaßnahmen“ im Haushalt des Sozialministeriums, damit auch Familien, die es sich sonst nicht leisten könnten, einmal die Möglichkeit erhalten, Urlaub zu machen. Der Umkehrschluss daraus kann aber gerade nicht sein, als Land die Mittel für Familienerholungsmaßnahmen so lange zu erhöhen, bis für alle genug Geld bereitsteht. Das könnte man ja dann bei allen anderen Haushaltstiteln auch tun. Bei den Familienerholungsmaßnahmen handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die aus Steuergeldern finanziert wird. Gegenüber den Steuerzahlern haben wir die Pflicht, verantwortungsvoll mit dem Geld umzugehen, und das kann eben nicht heißen, jede mögliche oder vielleicht auch wünschenswerte freiwillige Leistung

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Glocke der Vizepräsidentin)

im größtmöglichen Umfang zu finanzieren.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Nicht zu vergessen ist zudem, dass der Ansatz für Familienerholungsmaßnahmen im parlamentarischen Verfahren zum Doppelhaushalt 2018/2019 bereits erhöht wurde.

Meine Damen und Herren, wer genauer hinschaut, stellt außerdem fest, dass der dringende Handlungsbedarf, den DIE LINKE in ihrem Antrag und dessen Begründung so eindringlich beschwört, keineswegs besteht. Laut der Antwort der Landesregierung auf Frage 4 der Kleinen Anfrage des Kollegen Foerster auf Drucksache 7/2438 wurde im Jahr 2017 kein einziger Antrag auf Gewährung von Familienerholungsmaßnahmen abgelehnt.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Ist ja logisch, wenn der Titel nicht mal ausgeschöpft wurde.)

Im Jahr 2018, nachdem das Verfahren umgestellt wurde und nun die Träger und nicht mehr die Familien die Anträge stellen müssen, wurden zum Stand 23. Juli gerade einmal drei Anträge abschlägig beschieden, weil die Mittel des Titels erschöpft waren.

(Zuruf von Henning, Foerster, DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, aus drei abgelehnten Anträgen zu folgern, der Haushaltsansatz müsse von 150.000 auf 300.000 Euro verdoppelt werden, kann auch nur der Arithmetik der Linkspartei entspringen. Hier ist dem Ansatz des Ministeriums voll und ganz beizupflichten, nach der Umstellung des Antragsverfahrens die Entwicklung erst einmal über ein ganzes Jahr und eine ganze Urlaubsperiode beobachten zu wollen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, im Kern geht es aber bei diesem und bei ähnlichen Anträgen der LINKEN um etwas anderes, nämlich um ein gänzlich anderes Verständnis davon, was Politik für die Menschen in diesem Land leisten sollte.

(Heiterkeit bei Henning Foerster, DIE LINKE: Da haben Sie aber recht.)

Die Linkspartei steht dafür, dass der Staat den Menschen in allen Bereichen jede nur mögliche finanzielle Alimentierung bietet.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Nee, bekämpfen Sie mal Armut, dann müssten wir über so was gar nicht diskutieren!)