ein Punkt, dem viel zu lange zu wenig Beachtung geschenkt wurde. Ich sehe nicht, inwiefern eine Verwaltungserprobung hierzu eine fördernde Wirkung haben könnte. Führungskompetenz und den richtigen Umgang mit den Mitarbeitern lernt man im Ministerium mit Sicherheit nicht besser als an den Gerichten.
Kurzum, das Hasenwinkelkonzept hat sich zu einer völlig unangemessenen Beförderungshürde entwickelt, die bisher viele gut geeignete Bewerber – und hier vor allem Bewerberinnen mit Kindern – abgehalten hat. Zwei Jahre im für die meisten weit entfernten Ministerium für eine zweifelhafte Verwaltungserprobung wollen sich nur wenige antun. Und das sind, um es ganz deutlich zu sagen, dann zwangsläufig nicht immer die Besten.
ist ein Programm dafür, den Kreis der für eine Beförderung geeigneten Richter, vor allem der Richterinnen – und hier insbesondere der Richterinnen mit Kindern –, erheblich einzuschränken. Das Konzept hat sich damit faktisch eher in Richtung einer Negativauslese entwickelt.
Frau Ministerin, hier muss sich endlich etwas ändern, wenn Sie Gleichstellung in einem vernünftigen Sinne wirklich ernst nehmen wollen!
Und wenn ich die Andeutung höre, Vorschläge zur Telearbeit – na ja, also wer auch nur wenig Ahnung hat,
wie eine Erprobung am Oberlandesgericht aussieht und wie die Erprobung im Justizministerium aussieht, da kann ich mir nicht vorstellen, dass sie mit einer ordentlichen Beurteilung und erst mal in Telearbeit das liefern können, was gefordert wird, und im Übrigen auch nicht,
dass sie dann gleiche Chancen haben in der Beurteilung gegenüber anderen konkurrierenden Kollegen. – Vielen Dank.
Wollen Sie mit Ihren Ausführungen sagen, dass die vielen Frauen, die arbeiten gehen, möglicherweise sogar in Vollzeit, ihren Egoismus vor die Familie stellen?
Ich habe einfach davon gesprochen, da kann man ja nicht drüber diskutieren, dass Frauen diejenigen sind, die die Kinder bekommen.
Die bekommen sie üblicherweise nicht im Rentenalter. Das werden Sie doch halbwegs verstehen. Wenn Sie Familien kennen oder vielleicht selbst die Erfahrung noch machen werden,
dann wissen Sie, dass es ein ganz schwieriger Spagat ist, in derselben Phase Mutter zu sein und sich um kleine Kinder zu kümmern
Wissen Sie, im Grunde ist das so selbstverständlich, aber mir scheint, Sie leben so weit vom wirklichen Leben entfernt,
Die Frage beantwortet sich selbst. Natürlich, wenn ich davon ausgehe, dass Männer in gleicher Weise kompetent sind, auch im Hause zu arbeiten – und das ist ja heute eigentlich selbstverständlich, natürlich können sie das. Aber warum tun sie das im Einzelfall denn nicht? Weil Männer oft karrierebewusster sind und in,
(Heiterkeit und Zurufe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE: Oh! – Zuruf von Thomas Krüger, SPD)
nicht nur das Kind stillt, sondern sich im Kleinkindalter eher um das Kind kümmert – das ist dann eben häufig die Mutter, und nicht nur, weil sie da einen machodenkenden Ehemann hat, sondern weil diese Arbeitsteilung vielleicht immer noch hier und da vernünftig ist und im Übrigen den Partnern überlassen bleibt und nicht Ihrer Politdoktrin. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Richterbund hat öffentlich Kritik an der Ministerpräsidentin geübt, und da finde ich es gut, dass wir heute zwei Oppositionsanträge haben, die das Thema in den Landtag tragen. Das bietet die Möglichkeit, hier mit sachlichen Hinweisen auf die Rechtslage öffentlich geradezurücken, was da an abwegigen Vorwürfen geäußert worden ist. Es geht um drei Punkte: die Kompetenzen der Ministerpräsidentin in Bezug auf Richter überhaupt, die bundesweite Ausschreibung für Spitzenämter in der Justiz und die Frauenförderung.