Ich verwahre mich. Ich bin gegen jegliche Gewalt von rechts und von links. Und ich bin dafür, dass die Gewalttaten von links auch schärfer geahndet werden.
(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Tilo Gundlack, SPD: Aha!)
Herr Strohschein, es war ja jetzt nur eine kurze Äußerung. Nichtsdestotrotz muss ich auch Ihre Äußerungen als nicht unter persönliche Bemerkung nach Paragraf 88 Geschäftsordnung subsumierbar klassifizieren, und ich bitte doch darum und ich gehe davon aus, das wird auch gelingen, wenn der letzte Abgeordnete der Fraktion der AfD – ich hoffe, Sie sind es, ich habe keinen vergessen –, spricht.
Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Liebe deutsche Landsleute! Mehr oder weniger werte Kollegen!
Frau Präsident und liebe Gäste! Ich verwahre mich gegen den Vorwurf, wir von der AfD und ich persönlich seien rassistisch,
fremdenfeindlich oder in anderer Weise Täter, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen wollen.
Vor allem aber weise ich die Aussage von Herrn Kröger, von Herrn Krüger zurück, wonach die Soldaten der deutschen Wehrmacht alle mit Verbrechern gleichgestellt werden.
Ich fühle mich hier persönlich beleidigt. Mein Vater ist mit 17 Jahren zum Ende des Krieges, die letzten drei Monate, als Kriegsfreiwilliger zur Verteidigung seiner Heimat
... das beleidigt mich persönlich. Das weise ich aufs Schärfste zurück. Sie sollten sich schämen! Diese Soldaten haben ihre Heimat verteidigt,...
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Tilo Gundlack, SPD: Aber den Krieg angefangen haben sie schon?!)
Also selbst in einer sehr weiten Auslegung der Geschäftsordnung habe ich Ihnen einen gewissen Raum eingeräumt, auch verwandtschaftliche Beziehungen als auf sich persönlich bezogen zu bewerten, aber wie gesagt, auch dieser Redebeitrag ging über die Möglichkeiten des Paragrafen 88 der Geschäftsordnung des Landtages hinaus.
Gehe ich recht in der Annahme, dass jetzt alle Abgeordneten der Fraktion der AfD, die eine persönliche Erklä
Dann rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 29: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU, SPD, DIE LINKE und BMV – „Tag der Menschen mit Behinderungen“ in Mecklenburg-Vorpommern dauerhaft etablieren, Drucksache 7/2580(neu).
Antrag der Fraktionen der CDU, SPD, DIE LINKE und BMV „Tag der Menschen mit Behinderungen“ in Mecklenburg-Vorpommern dauerhaft etablieren – Drucksache 7/2580(neu) –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist nicht so ganz einfach, von der hitzigen Debatte jetzt auf ein Thema zu kommen, das sicherlich auch die Gemüter teilweise erhitzt hat: Inklusion. Inklusion – ein Wort, das in aller Munde ist und dessen Bedeutung nicht unterschätzt werden sollte. Für rund 350.000 Menschen – etwa ein Fünftel der Bevölkerung – in MecklenburgVorpommern, rund 10,2 Millionen Menschen in Deutschland und 80 Millionen Menschen in der Europäischen Union ist der Begriff „Inklusion“ keine Worthülse. Diese Menschen haben ein Handicap, sie sind von einer Behinderung betroffen. Die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, ist eine Aufgabe, der wir uns als Landtag stellen müssen und stellen wollen.
Insofern darf ich auch an die vorgestrige emotionale Diskussion um die Verfassungsänderung, den Paragrafen 17a betreffend, anknüpfen. Ich bin mir sicher, dass wir mit einer moderneren Formulierung nicht hinter die bestehende zurückfallen werden. Vorgestern fielen hier Begriffe wie „Teilhabe“ und „Augenhöhe“. So verstehe ich auch den Bürgerbeauftragten, der sich diesbezüglich medial zu Wort meldete und von dem ich weiß, dass er sich mit Vehemenz für die Belange der Menschen mit Behinderungen einsetzt, und der sich auch für die Etablierung eines Tages genau für diese Menschen ausgesprochen hat.
Um Teil der Gesellschaft zu werden und teilhaben zu können, um gestalten zu können, dafür muss sich nicht nur der einzelne Benachteiligte engagieren. Inklusion bedeutet, dass unsere Gesellschaft sich der Vielfalt noch mehr öffnet. Wir haben den Auftrag, ein Leitbild zu entwickeln, in dem jeder Mensch mit seiner Persönlichkeit, mit seinen Voraussetzungen und seinen Fähigkeiten wertvoll ist, und auch dazu kann ein Tag der Menschen mit Behinderungen beitragen.
Für eine funktionierende Inklusion braucht es einen Abbau von Hemmnissen und Barrieren. Um dieses Ziel zu erreichen, muss sich nicht nur die Gesellschaft öffnen,
die Menschen im Land, sondern Voraussetzung ist, dass die Integration von Bürgern mit einem Handicap auch in der Organisation der politischen Meinungsbildung, der Vertretung der Interessen von Behinderten hier im Landtag fest verankert wird. Mit einer dauerhaften Etablierung eines Tages der Menschen mit Behinderungen des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, der einmal in der Legislatur durchgeführt werden soll, können wir diesem Ziel wieder ein Stück näherkommen. Die individuellen Rechte für Menschen mit Behinderungen sind nicht nur eine Verpflichtung aus der Notwendigkeit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes oder des Bundesteilhabegesetzes, die individuellen Rechte für Menschen mit Behinderungen sind auch eine moralische Verpflichtung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, für einen Menschen ohne eigene Betroffenheit ist es vielleicht kaum möglich, zu erahnen, wie viele mannigfaltige Benachteiligungen existieren. Umso wichtiger ist es, für die Belange dieser Menschen ein breites Bewusstsein in der Gesellschaft zu verankern, denn wenn die Gesellschaft entsprechend auf Menschen mit Behinderungen reagiert, ergeben sich auch Chancen für unser Land. Die Integration der Menschen mit Handicap in den Arbeitsmarkt bietet große Potenziale, auch als touristischer Gastgeber kann unser Land punkten, wenn die Ermöglichung von Teilhabe zu einer Selbstverständlichkeit im Alltag, zur Normalität wird. Zu dieser Normalität kann ein Tag der Menschen mit Behinderungen beitragen. Ich möchte, dass Menschen mit Behinderungen einen noch selbstverständlicheren Platz in unserer modernen und technologisierten Arbeits- und Lebenswelt einnehmen. Das ist, dass die vermeintlich sozial Schwachen viel mehr als die sozial Starken betrachtet werden, die ihr herausforderungsvolles Leben tagtäglich neu bewältigen müssen, und das habe ich, glaube ich, auch schon öfter gesagt.
Ich bin froh darüber, dass das Thema durch die Initiative der CDU heute auf der Tagesordnung steht und auch von den anderen Fraktionen getragen wird. Schon heute sind Menschen mit Behinderungen aufgrund ihrer Anzahl keine soziale Randgruppe mehr, auch keine politische. Die Behindertenverbände sind heute schon ein selbstbestimmter und eigenständig agierender Akteur in der Mitte unserer Gesellschaft. Auf Basis des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes hat zum Beispiel der Integrationsförderrat eine direkte Anbindung an unsere Landesregierung. Der Integrationsförderrat ist in seiner Form ein Alleinstellungsmerkmal unseres Landes in Deutschland. Er ist frühzeitig in Rechtsetzungsvorhaben eingebunden, wird angehört und kann selbst Vorschläge unterbreiten. Die Behindertenverbände haben über ihre Vertreterinnen und Vertreter in diesem Gremium eine starke Beteiligung erreicht und sind damit in ihrem Zugang zur Landespolitik gut aufgestellt. Was uns bislang fehlt, ist ein Format, das sowohl die Inklusionsbemühungen in unserer Gesellschaft vorantreibt als auch ein Zeichen setzt, eine öffentliche Veranstaltung, die zeigt, dass auch auf Landesebene die Gleichstellung von Behinderten Wirklichkeit ist. Ein solches Format, regelmäßig durchgeführt als offenes Forum der Begegnung, ist ein wichtiges Signal.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich nun noch konkret auf den Antrag zum Tag der Menschen mit Behinderungen eingehen. Wir haben ja
bereits Erfahrungen mit einem Tag der Menschen mit Behinderungen im Jahr 2010 gesammelt. Schon damals wurde der Tag als ein wichtiges politisches Zeichen gewertet, das besondere Interesse von Menschen mit Behinderungen an den Sitz des Landtages und die Fraktionen zu tragen. Damals hatte das Altenparlament eine gelungene Veranstaltung initiiert, die die 2009 in Deutschland ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention thematisierte und bei der viele Themen diskutiert wurden, die das Leben behinderter Menschen berühren.
Ausgehend von dieser positiven Erfahrung tritt die CDUFraktion für die Einführung eines Tages der Menschen mit Behinderungen ein. In anderen Ländern werden, wie die Beispiele der Länder Baden-Württemberg und Hessen zeigen, Tage für Menschen mit Behinderungen schon länger regelmäßig durchgeführt. In den letzten Monaten haben wir hier im Plenum bereits die Debatte dazu geführt, die jetzt zu der Grundsatzentscheidung führen soll, den Tag der Menschen mit Behinderungen einzuführen. Bei allen Beteiligten und den antragstellenden Fraktionen bestand der Wunsch, ein Format für einen Tag der Menschen mit Behinderungen zu finden und diesen zu verstetigen. Ziel ist es, ein offenes Veranstaltungsmodell zu schaffen, um ein möglichst breites Interessenspektrum von Organisationen, Verbänden, dem Integrationsförderrat, aber auch Einzelpersonen abzubilden, die an Planung und Durchführung beteiligt werden.