Protokoll der Sitzung vom 24.10.2018

setzten Modellvorhaben Pflege.

Unsere Fraktion begrüßt diese grundsätzliche Entwicklung. Wir sagen, gebt den Akteuren vor Ort mehr Spielraum zur effizienten Ausgestaltung der erforderlichen Versorgungsstrukturen. Wir können darin eine Stärkung des Subsidiaritätsprinzips erkennen. Eine Beratung von Betroffenen kann wohnortnäher stattfinden. Besonders zu begrüßen wäre eine gestärkte häusliche Beratung.

Voraussetzung für den Erfolg dieser Regelungen sind die Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel und der Ressourcen, materiell wie auch personell. Wie immer, die Finanzen und die Ressourcenbereitstellung bilden das Kriterium der Wahrheit. Wenn die Möglichkeiten dieses Gesetzes kein sogenannter Rohrkrepierer werden sollen, dann müssen die aktiven Kommunen auch die erforderlichen Mittel aufbringen können. Es bleibt bislang nämlich völlig unklar, welche Aufwendungen bei den Kommunen ohne Kompensation durch Land oder Bund verbleiben werden.

Besonders unklar erscheint uns die Angelegenheit mit der Modellkommune Pflege im Paragrafen 4a. Nach dem Königsteiner Schlüssel, wie die Ministerin bereits ausführte, steht dem Land nur ein einziger der bundesweit insgesamt 66 Modellversuche zur Verfügung. Wenn man sich anschaut, welche bürokratischen Voraussetzungen dafür erforderlich sind, dann wundert mich auch nicht, dass andere Länder nicht begeistert schreien, hier, wir wollen mitmachen.

Bis zum 31.12.2019 können die Träger der Sozialhilfe die Beteiligung am Modellvorhaben zur Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen beim Ministerium beantragen. Dem Antrag ist ein umfangreiches Konzept beizufügen. Die Landesverbände der Pflegekassen bundesweit bestimmen dann einen Landesverband für die Zusammenarbeit. Zudem ist ein Beirat zur Beratung des Ministeriums, der sich aus dem Landesverband und dem Landesverband für Pflegekassen, also Mitgliedern, gestaltet, einzurichten und alle fünf Jahre sind dem Ministerium Pflegepläne vorzulegen.

Ich muss sagen, dieser Aufwand erscheint mir doch etwas abwegig. Ich verstehe so die Zurückhaltung der Länder, sich daran zu beteiligen. Es erinnert mich an DDR-Zeiten. Im Planen, Organisieren, Tagen, Daten

erfassen und Berichteschreiben waren die Institutionen damals groß, nur das Ergebnis war in der Regel wenig bedarfsgerecht. Lasst die Pflegekräfte mit und an den Pflegenden und Pflegebedürftigen arbeiten und nicht am Schreibtisch!

Kommen wir zur Finanzierung. Im Gesetz werden einige Kostenanteile angesprochen, die durch Land beziehungsweise Pflegekassen zumindest anteilig zu finanzieren sind. Unklar bleibt, welche Aufwendungen und Kosten bei den Kommunen mit den Regelungen des Gesetzentwurfes verbleiben. Paragraf 4a Absatz 3 Nummer 8 macht deutlich, dass auch im Modellprojekt die Kommunen eigene finanzielle Mittel der Antragsteller aufbringen müssen. Wir hoffen, dass in dem geplanten Expertengespräch darüber Klarheit erreicht wird. Ansonsten dürfte sich die Frage stellen, ob die Landkreise und Kommunen überhaupt in der Lage sein werden, Optionen des Gesetzentwurfes zu nutzen.

Der Gesetzentwurf befasst sich in ausführlicher Form mit Vorgaben für die Rechnungslegung gegenüber den Pflegebedürftigen. Dies geht auf die erforderliche gesetzliche Umsetzung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes über die Umlagefähigkeit betriebsnotwendiger Aufwendungen nach Paragraf 82 SGB XI zurück. Dahinter verbirgt sich die Umlage nicht geförderter Investitionskosten und anderer betrieblicher Aufwendungen in die Rechnungslegung. Aus unserer Sicht ist irritierend, dass hier keinerlei Grundkalkulationsgrundlagen für die Festlegung erkennbar sind.

Ich denke, auf die redaktionellen Anpassungen im Gesetzentwurf muss nicht näher eingegangen werden, nur möchten wir hier erneut darauf hinweisen, dass eine allgemeinere Bezeichnung des zuständigen Ministeriums oder Ressorts zukünftige redaktionelle Anpassungen dieser Art nach Zuständigkeitsänderungen der Ministerien obsolet machen würde. Aber gut, meine Fraktion wird der Weiterleitung in die Ausschüsse natürlich zustimmen. Auf die Anhörung mit Pflegekassen, Pflegeberatern und den kommunalen Spitzenverbänden sind wir gespannt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Für die Fraktion der CDU hat jetzt das Wort die Frau Abgeordnete Friemann-Jennert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Ministerin hat in ihrer Rede bereits auf die Bedeutung der Änderung des Landespflegegesetzes hingewiesen. Die demografische Entwicklung stellt unser Sozialsystem vor Herausforderungen, die wir konsequent angehen müssen. Genau dazu soll die vorliegende Änderungsfassung des Landespflegegesetzes beitragen. Die sozialen Sicherungssysteme müssen auch in Zukunft stabil sein. Jeder Bürger unseres schönen Landes soll sich auch in Zukunft darauf verlassen können, in schwierigen Lebenslagen von dem sozialen Netz aufgefangen zu werden, welches heute besteht.

Um dieses Ziel zu erreichen, unternimmt die CDU im Bund wie im Land mit unserem Koalitionspartner schon heute zahlreiche Anstrengungen, aber es reicht eben nicht mehr aus, sich auf die bloße Bereitstellung finanzi

eller Ressourcen zu konzentrieren. Von uns Politikern wird erwartet, dass wir Sorge dafür tragen, dass erforderliche Pflegeleistungen nicht aufgrund fehlenden Personals gefährdet sind. Durch den glücklichen Umstand, dass wir immer älter werden, wird sich die Zahl der Menschen, die auf pflegerische Unterstützung angewiesen sein werden, in den nächsten Jahren und Jahrzehnten deutlich erhöhen – eine Aufgabe, die es zu bewältigen gilt und der sich die Union auch mit Nachdruck stellt. Es gilt, die Frage zu beantworten, wie wir den Menschen im Alter ein Leben in Würde ermöglichen können, im Einklang mit der Unverletzlichkeit ihres Lebens und dem christlichen Menschenbild entsprechend.

Meine Damen und Herren, der aktuelle Gesetzentwurf, der zum überwiegenden Teil auf dem Dritten Pflegestärkungsgesetz des Bundes beruht, ist ein Baustein für die zukunftsfeste pflegerische Versorgung der Bevölkerung. Damit hält die Koalition aus CDU und SPD ihr Wort. Im Koalitionsvertrag für unser Land haben wir die Pflege in den Fokus gerückt. Nun werden die vom Bund verabschiedeten Pflegestärkungsgesetze von uns konsequent den Gegebenheiten unseres Bundeslandes angepasst.

Als CDU-Fraktion haben wir das Interesse der Menschen vor Ort und der Kommunen im Blick. Wir wissen, wie stark und stabilisierend föderale und subsidiäre Strukturen sind, und wir wissen, dass die Kommunen gerade auch im ländlichen Raum die Problemlagen vor Ort am besten kennen. Die Kommune vor Ort ist der Lebensmittelpunkt der Menschen, ihr gewohntes Umfeld. Hier möchten die Menschen alt werden. Deshalb ist es wichtig, dass die Voraussetzungen geschaffen werden für eine bessere Beratung der Angehörigen wie auch der Pflegebedürftigen. Die Stärkung der Kommunen in der Pflege ist daher ein wesentlicher Bestandteil einer guten Politik für Bedürftige und ihre Angehörigen. Ich halte beispielsweise die Möglichkeit der Einrichtung kommunaler Pflegeausschüsse – bei uns im Landkreis heißt das „Runder Tisch“ – für eine gute Option, neue Wege zu gehen. Pflegestützpunkte und Lotsen haben wir bereits. So ein Gremium, denke ich, muss viel Sachverstand zusammenfassen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Entwurf des Gesetzes wird die Pflege in unserem Land ein gutes Stück voranbringen. Eine Bitte vielleicht auch an die Opposition, sich da konstruktiv mit einzubringen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: So wie immer. – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Wir werden dem Überweisungsanliegen zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Thomas Krüger, SPD)

Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt das Wort der Abgeordnete Koplin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich greife das Letztgesagte gern auf, Frau FriemannJennert. Selbstverständlich werden wir uns konstruktiv einbringen, haben wir wie Sie auch ein großes Interesse an einer hochqualitativen pflegerischen Versorgung im Land und an einer bedarfsgerechten Versorgung.

Meine Vorrednerin und der Vorredner haben in grundsoliden Beiträgen eben dargelegt, woraus sich dieser Gesetzentwurf herleitet, wo im Grunde genommen auch die Kernpunkte der angestrebten Veränderungen zur bisherigen Gesetzeslage sind, und insofern will ich mich auf drei Dinge konzentrieren, die für uns als Linksfraktion in besonderem Maße von Belang sind, die wir gerne hinterfragen werden in der Anhörung und auf die wir in der Auswertung der Anhörung auch eingehen wollen. Das ist zum einen die hier schon angesprochene Möglichkeit, kommunale Pflegestützpunkte in kommunaler Trägerschaft zu gründen, dann die regionalen Pflegeausschüsse, von denen hier schon mehrfach die Rede war, und ebenso zu den Investitionen, aus meiner Sicht der komplizierteste Teil des Gesetzentwurfs, der in der Tat noch mal detailliert hinterfragt werden muss, um auch das, was sich dahinter alles verbirgt, vernünftig verstehen zu können.

Wir haben mit Interesse den Gesetzentwurf entgegengenommen und finden es gut, dass Kommunen die Möglichkeit erhalten sollen, Pflegestützpunkte zu bilden. Gleichwohl, das ist hier vorhin von der Ministerin gesagt worden, wir haben im Land 17. Wenn man sich bundesweit umhört, gilt die Struktur und die Anzahl im Vergleich zur Bevölkerung, zur räumlichen Verteilung über das Land hinweg, also das, was wir an Pflegestützpunkten aufzuweisen haben, als bundesweit vorbildlich. Was wir, denke ich, nicht gebrauchen können, sind Doppelstrukturen. Insofern ist konkret noch mal zu hinterfragen, wie würde sich das dann letztendlich abbilden, wo sind die Bedarfe hierfür und welche Bedingungen ergeben sich für diese Pflegestützpunkte.

Frau Ministerin, Sie hatten darauf verwiesen, und das ist in der Tat ein ganz interessanter Punkt, dass die Länder nunmehr die Möglichkeit haben, über diese rechtliche Regelung Modellvorhaben aufzulegen. Der Königsteiner Schlüssel ist erwähnt worden. Wenn man es spitz rechnet, wären es 1,2, also ein Modellvorhaben. Sie haben darauf verwiesen, dass andere Länder schon abgewinkt hätten und wir die Möglichkeit wiederum daraus eröffnet bekommen, mehrere Modellvorhaben in unserem Land zu initiieren. Was die Sache nicht ganz unkompliziert macht, ist die Tatsache, dass nicht näher beschrieben wird, nach welchem Verfahren dann der Zugriff entstehen kann. Welche Kriterien sind dafür letztendlich maßgebend? Das kann aus diesem Gesetzentwurf sicherlich nicht hervorgehen, aber dürfte für diejenigen, die ein Interesse daran haben, sehr wohl von Belang sein, denn woran wir kein Interesse haben sollten, ist ein sogenanntes Windhundprinzip, dass diejenigen, die anzeigen, dass es Interesse gibt, diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen, dann letztendlich in einer eigenartigen Form von Zugriffsrechten hierauf dann abstellen. Wir möchten da ein transparentes Verfahren, wir möchten Klarheit, was die Kriterien betrifft, denn es ist gesagt worden, um auf ein solches Modellvorhaben abstellen zu können, müssen eine ganze Reihe von Hürden genommen werden, die nicht ohne sind.

Frau Ministerin, Sie haben auch darauf Bezug genommen, dass in unserem Land Pflegeplanung nichts Neues ist. In den Regionen, in kreisfreien Städten gibt es Pflegeplanungen und diese sind von sehr unterschiedlichem Aufbau, unterschiedlicher Qualität und so weiter, und Sie arbeiten an einer Vereinheitlichung. Wir hätten uns gewünscht, dass mit dieser Gesetzesnovelle verbunden wäre, dass erkennbar wird, worauf diese Vereinheitli

chung hinausläuft, und dann entsprechend auch grundiert wird. Vielleicht ließe sich das im Zuge der Behandlung dieses Gesetzentwurfes noch nachholen.

Etwas sagen möchte ich zu den regionalen Pflegeausschüssen. Frau Friemann-Jennert hat darauf Bezug genommen, dass es in Ludwigslust-Parchim einen solchen Runden Tisch gibt. Das – also soweit wir davon Kenntnis haben –, was dort geleistet wird, auch auf Grundlage der Pflegesozialplanung, ist vorbildlich, ist beispielhaft, aber Sie haben sich entschieden, das zu tun. Die Frage, die sich nunmehr ergibt, wenn man diesen Gesetzentwurf hat, ist: Welcher Anreiz besteht denn für die Akteure in den Regionen, einen solchen Pflegeausschuss zu bilden, wenn sie es bislang noch nicht getan hatten? Hinzu kommt die Frage: Welche Zahlen liegen für die Arbeit dieser regionalen Pflegeausschüsse zugrunde?

Im Gesetzentwurf wird darauf Bezug genommen, dass, wenn man jetzt einfach nur die Datenlage nimmt, die Bevölkerungsentwicklung, beginnend mit der des Jahres 2018, zukünftig Maßstab sein soll. Wir sind der Meinung, das ist als alleiniger Maßstab nicht hinreichend. Die Bevölkerungsentwicklung gibt natürlich Hinweise und aus der lässt sich einiges ableiten, wie sich Pflegebedarfe entwickeln könnten. Die Bedarfslage ist aber nicht 1 : 1 zu setzen mit der Bevölkerungsentwicklung. Da spielen andere Dinge auch eine Rolle, die berücksichtigt werden müssten. Das geht aus dem, was uns vorgelegt wurde, so nicht hervor.

Schließlich und letztendlich, wenn die Pflegeausschüsse sich bilden wollen, bilden können, wenn also Wunsch und Möglichkeit hier zusammentreffen, dann bleibt immer noch die Frage: Wer finanziert das Ganze? Wer finanziert die Arbeit, die wichtige Arbeit, die hier geleistet wird?

Der letzte Punkt, den ich gern ansprechen möchte aus Sicht der LINKEN, ist die Frage der Investitionen. Da gilt es für uns noch nachzusteigen, was sich im Einzelnen dahinter verbirgt. Eines ist augenfällig, weil in dem Gesetzentwurf und auch in den Erklärungen darauf verwiesen wird, wann ist das ursprüngliche Gesetz aufgelegt worden, wann ist es novelliert worden, wann sind hinsichtlich der Investitionen und der Anrechenbarkeit Novellierungen erfolgt. Die letzte war 2014 und seit 2014, also seit reichlich vier, viereinhalb Jahren, hat sich die Welt weitergedreht. Kostenentwicklungen sind zu verzeichnen und wir sind der Meinung, dass der Baukostenindex sich verändert hat, und die Zahlen, die zumindest jetzt über den Gesetzentwurf die Grundlage bilden sollten, scheinen uns veraltet. Das werden wir noch mal nachfragen. Ich denke, hier gilt es, genau hinzuschauen, denn das sind schon relevante Größen, die da eine Rolle spielen.

Abschließend will ich gern noch etwas sagen zur Kurzzeitpflege. Auch von Ihnen, Frau Ministerin, ist das angesprochen worden. Die Kurzzeitpflege sollte uns in der Behandlung des Gesetzentwurfs weitergehend interessieren, indem wir unter anderem prüfen, welche Fördermodelle sind möglich, wie können wir, landespolitisch gesehen, Kurzzeitpflege weiter befördern, unterstützen als ein weiteres Angebot in der Palette der pflegerischen Versorgung.

So weit unsere Stellungnahme als Fraktion DIE LINKE. Wir werden, wie gesagt, uns konstruktiv einbringen und sehen der Diskussion dieses Entwurfes mit Interesse entgegen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Für die Fraktion der SPD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Heydorn.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir diskutieren heute über die Einbringung des Landespflegegesetzes. Wenn man sich über das Thema Pflege verständigt, wird man eins zur Kenntnis nehmen müssen: Die politische Bedeutung wächst. Sie wächst berechtigt, weil bei uns in Mecklenburg-Vorpommern ist die Situation, dass wir auf der einen Seite zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Bevölkerungsgruppe, die am schnellsten wächst, 80 Jahre alt ist und älter, und dass wir es auf der anderen Seite mit sehr dünn besiedelten Regionen zu tun haben, wo nicht in erster Linie die Jungen und Flinken wohnen, sondern diejenigen, die auf Betreuung und Unterstützung angewiesen sind. Der dritte Faktor, den man zur Kenntnis nehmen muss, ist das Thema, dass Pflegefachkräfte nicht in dem aufwachsenden Umfang zur Verfügung stehen werden, um diese Arbeiten zu leisten. Die sachliche Debatte zu dem Gesetzentwurf, der uns heute hier vorliegt, lässt klar darauf schließen, dass das in allen Fraktionen so zur Kenntnis genommen wird und dass das auch entsprechend behandelt wird. Insofern ist das in jedem Fall zu begrüßen.

Es ist schon darauf aufmerksam gemacht worden, dass mit dem Landespflegegesetz ein großer Teil an Bundesrecht umgesetzt wird, was über das Pflegestärkungsgesetz III ins Leben gerufen wurde. Da geht es im Wesentlichen um das Ausmaß und die Verpflichtung zur kommunalen Beteiligung. Wir haben so was schon mal gehabt. Vor Inkrafttreten der Pflegeversicherung lag das ganze Thema der Pflegesozialplanung, der Bedarfsplanung und dergleichen bei den Kreisen und kreisfreien Städten als örtliche Sozialhilfeträger. Dann kam die Pflegeversicherung, und das Thema Planung spielte eine eher untergeordnete Rolle. Da hat man immer gesagt, es geht mehr um qualitative Anforderungen. Wenn die erfüllt sind, dann ist ein Versorgungsvertrag mit den entsprechenden Anbietern zu machen. Wir kümmern uns an der Stelle nicht darum, ob das letztendlich alles bedarfsgerecht ist oder nicht. Das, was unter dem Gesichtspunkt der Bedarfsgerechtigkeit zu betrachten ist, wird der Markt regeln.

Das lief eine ganze Zeit und jetzt hat man festgestellt, dass das auch nicht wirklich der Stein der Weisen ist, weil Marktmechanismen funktionieren eher im urbanen Raum. Da, wo es ein bisschen dünner besiedelt ist, ist das ganze Thema schwieriger. Insofern ist es die richtige Konsequenz zu sagen, wir stärken die kommunale Beteiligungskompetenz an dieser Stelle deutlich und eröffnen den Kreisen und kreisfreien Städten wieder mehr die Möglichkeit, bei dem Thema „Pflegerische Versorgung“ eine Rolle zu spielen. Zum Beispiel macht sich das deutlich in der Möglichkeit, selbst Pflegestützpunkte zu errichten.

Jetzt muss man das aber runterbrechen auf die Situation in Mecklenburg-Vorpommern. Die Geschichte der Pflegestützpunkte ist folgende: Es war, glaube ich, die erste Große Koalition in Berlin, die gesagt hat, wir können uns nicht einigen zum Thema Pflegestützpunkte. Es war damals Ulla Schmidt von der SPD, die das flächendeckend einführen wollte. Die CDU wollte den Weg damals nicht mitgehen. Da hat man gesagt, das überlassen wir den Ländern, ob wir das machen oder nicht. Einige Länder haben es getan, einige haben es nicht getan.

Mecklenburg-Vorpommern hat es getan, aber wir haben es so getan, wie man es eigentlich tun sollte. Die rechtliche Voraussetzung wäre gewesen, dass das Land per Verfügung die Pflegekassen und Krankenkassen anweist, Pflegestützpunkte zu errichten, dann hätten sie es tun müssen. Wir haben damals gesagt, das wollen wir so nicht, weil Pflegestützpunkte machen nur Sinn, wenn letztendlich die Kommunen mit im Boot sind und dabei beteiligt werden. Das, was wir an Allgemeinverfügung herausgegeben haben, war, dass wir Pflegestützpunkte wollten mit kommunaler Beteiligung. Wir haben unsere Fördermittel auch daran gebunden. Es gab Landesfördermittel nur, wenn gleichzeitig Verpflichtungserklärungen der Kommunen vorlagen, dass sie sich auch an der Finanzierung von Pflegestützpunkten beteiligen.

Das lief ein bisschen schleppend an, aber inzwischen sind diese Pflegestützpunkte bei uns in MecklenburgVorpommern allseits akzeptiert. Sie haben sich weiterentwickelt. Sie arbeiten heute mit einheitlicher EDV, es gibt eine Abstimmung zwischen den Pflegestützpunkten, es gibt entsprechende Gremien, wo man guckt, was sind die Dinge, die wir als Nächstes auf die Agenda nehmen wollen. Wir haben jetzt beispielsweise über den Strategiefonds initiiert, dass das Thema Wohnberatungsmöglichkeiten an jedem Pflegestützpunkt realisiert wird. Wenn man sich die Situation, diese besondere Situation in Mecklenburg-Vorpommern anguckt, dann kann man nur politisch darauf hinwirken, dass man sich, wenn auch die Kommunen jetzt entscheiden, bei dem Thema mehr machen zu wollen, auf die Struktur der Pflegestützpunkte konzentriert, dass man sagt, wir ziehen hier jetzt nicht noch – Herr Koplin hat schon darauf aufmerksam gemacht – eigene Konkurrenzstrukturen hoch, sondern wir müssen uns, wenn es darum geht, diese Strukturen zu verbessern, auf die Pflegestützpunkte konzentrieren.

Es gibt andere Aspekte bei dem Gesetzentwurf, die ich noch für wichtig halte, beispielsweise das Thema „Harmonisierung der Pflegesozialplanung“. Das heißt, dass die Kreise und kreisfreien Städte dabei nach einheitlichen Kriterien vorgehen, dass man auch so was wie Vergleichbarkeit hat, dass man Zeiträume festlegt, wo jetzt Daten ans Land zu melden sind. In diesem Kontext würde ich ebenso die Möglichkeit von kommunalen Pflegeausschüssen sehen. Ich begrüße das sehr, wenn davon Gebrauch gemacht würde, weil man letztendlich damit ein System hinkriegt, das gut miteinander verzahnt ist, von der kommunalen Ebene bis zum Land, was dann ermöglicht, einmal zu gucken, wo ist die Situation, wo ist sie gut, wo ist sie schlecht, was funktioniert, was funktioniert nicht. Das würde damit deutlich verbessert. Insofern sind das alles Dinge, wo ich sage, das sollte man unterstützen.

Ich denke, wir werden im weiteren Gesetzgebungsverfahren diskutieren über diese ganze Geschichte der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen zur Refinanzierung von Investitionen, also jetzt beispielsweise die anzuerkennenden Pro-Platz-Kosten, reicht das noch aus, sind die prozentualen Festlegungen bei der Auslastung letztendlich in der Refinanzierung kalkuliert, ist das alles noch vernünftig. Da gibt es Aussagen aus dem Bereich der freien Träger, die uns jetzt schon erreichen, wo sie sagen, da gibt es den einen oder anderen Punkt, darüber muss man sprechen. Das wird man sich im Rahmen der Anhörung, denke ich, anhören müssen, was da vernünftig und zielführend ist und was nicht.

Ansonsten kann man nur sagen, der Gesetzentwurf ist ein ordentlicher Entwurf, den wir, meine ich, im Sozialausschuss weiter erörtern werden. Ich bitte Sie darum, dem Verfahren, wie beantragt, zuzustimmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Minister Harry Glawe)

Für die Fraktion der BMV hat jetzt das Wort die Abgeordnete Weißig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Wir sind uns vollkommen einig darüber, dass sich seit Langem die gesamte Altersstruktur der Gesellschaft verändert hat und auch weiterhin verändern wird. Die Gründe sind vielfältig und der Fakt ist nicht neu. Die steigende Lebenserwartung, Fitness und Unternehmungslust der Generation Silberlocke ist die eine, äußerst sympathische Seite. Auf der anderen Seite wird das Sozialsystem, die gesamte Gesellschaft mit pflegebedürftigen Senioren erheblich belastet. Man könnte die Situation auch wie folgt bezeichnen: hier Lust, dort Last.

Dass diese Aufgabenerledigung zwingend koordiniert werden muss, steht außer Frage. Deshalb möchte ich mich nicht mit den Änderungen der Paragrafen 3 bis 6 befassen, denn der Kern des Gesetzes ist der Paragraf 10.

Wir stehen nun seit vielen Jahren vor einem Aufgabenberg, den die Bugwelle der Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen aus den 90er-Jahren hinterlassen hat. Der Staat sorgt nicht mehr vor, er gewährleistet nur noch. Aber was gewährleistet er? Mir scheint, er gewährleistet vor allem, dass die in der Pflege aktiven Unternehmen genug Rendite machen. Die Frage ist doch, warum den Betreibern von Pflegeeinrichtungen überhaupt die rechtliche Möglichkeit gegeben wird, Kosten auf die Pflegebedürftigen, also die Schwächsten im System, abzuwälzen, und zwar nicht nur durch private Betreiber, sondern auch von den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege.