Protokoll der Sitzung vom 24.10.2018

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin in meiner Fraktion seit 2002 für das Thema Kindertagesstättenförderung verantwortlich

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ach deshalb!)

und habe ein paar Gesetzesänderungen mitgekriegt, Herr Ritter. Unter anderem waren wir auch mal mit der LINKEN in der Koalition

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ich erinnere mich an Ihr Wirken in dieser Koalition.)

und haben auch da grundlegende Veränderungen vorgenommen, die damals ebenfalls nicht ohne Kritik blieben. Also das, was ich erlebt habe, ist genau das, was der Kollege Renz beschreibt. Egal, was wir machen, es wird immer kritisiert und es werden andere Bereiche aufgezeigt.

Frau Bernhardt sprach beispielsweise davon, dass wir strategisch nicht wirklich gut aufgestellt sind, weil wir keine entsprechenden Personalbedarfsplanungen machen. Also Ihre strategischen Qualitäten sind mindestens genauso schlecht,

(Heiterkeit bei Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

denn Personalbedarfsplanungen führen nicht automatisch dazu, dass man dann auch die Leute hat. Das ist der Punkt an der Stelle, es sei denn, wir haben einen Keller bei den LINKEN, wo die Leute aus der Retorte gezogen werden.

Wir erleben in der letzten Zeit bei uns in MecklenburgVorpommern die Situation, dass, egal, in welchen Bereich wir schauen, wir Hinweise kriegen, dass es mit Arbeitskräften nicht so wirklich gut aussieht, ob das der Bereich der Pflege ist, ob das das Handwerk ist und so weiter und so fort. Das heißt, alle Wirtschaftsbereiche bei uns in Mecklenburg-Vorpommern konkurrieren heute ums Personal. Egal, wo man hinkommt, kriegt man immer die Aussage, ja, die Arbeit muss attraktiver werden, die Leute müssen besser bezahlt werden. Das sagen aber alle. Das heißt, alle versuchen, auf diesem Weg Erfolge zu erzielen, um ausreichend Personal zu haben. Das ist die Situation auch beim Thema Kita. Das heißt, selbst wenn man heute hergehen und sagen würde, okay, wir reduzieren deutlich die Personalschlüssel in allen Einrichtungen, könnte man nicht gewährleisten, dass das Personal dann auch wirklich da wäre. Daran würde eine Personalbedarfsplanung auch nichts ändern.

Wenn man sich das anguckt, dann haben wir – Herr Renz hat darauf aufmerksam gemacht – in diesem Jahr und in dieser Legislaturperiode ganz klare Entscheidungen vereinbart. Wir haben im Koalitionsvertrag festgelegt, dass wir die Eltern bei Zweit- und Drittkindern entlasten und die Kostenfreiheit in dieser Legislaturperiode realisieren werden. Das Ziel hatten wir uns vorgenommen für 2020, das kommt jetzt schon 2019, und wir gehen deutlich einen Schritt darüber hinaus und machen die vollständige Kostenfreiheit in der Kindertagesstätte ab 2020.

Frau Bernhardt, gucken Sie sich mal um, da können Sie durch die ganze Republik gucken, darauf hat die Ministerpräsidentin heute aufmerksam gemacht, da ist Mecklenburg-Vorpommern an der Spitze, da sind wir vorneweg.

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

Jetzt zu sagen, das sollte man besser lassen, ich weiß nicht, wo Sie stehen. Stehen Sie auf der Seite der freien Träger, die sagen, das muss man alles nicht machen, die Leute, die Geld haben, die können auch die Kindertagesstättenbetreuungskosten für ihre Kinder übernehmen? Ist das Ihre Position? Es gibt ja welche, die sagen, das Geld sollte ausschließlich und vordringlich nur in das Thema Qualität gebracht werden. Dann würde ich Ihnen empfehlen, sprechen Sie mit den kleinen Leuten auf der Straße, die heute für die Kindertagesbetreuung in einem nicht unerheblichen Umfang zu zahlen haben, wie das von denen bewertet wird. Die sagen, das ist der richtige Schritt, damit sind Sie genau auf dem richtigen Weg, machen Sie das weiter.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Ich will das hier nicht über Gebühr ausdehnen, aber gucken wir uns das Thema mit der praxisintegrierten Ausbildung an. Gucken Sie sich doch mal Ihre eigene Rede an, die Sie dazu gehalten haben.

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

Ich kann mich an die Anhörung im Ausschuss noch erinnern, wie das von Ihnen torpediert und kritisiert worden ist. Heute sagen uns die Träger, ja, das ist gut,

(Heiterkeit bei Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

wir haben mehr, die sich bei uns um eine Ausbildung bewerben, als wir letztendlich einstellen und unterbringen können.

(Rainer Albrecht, SPD: Wird super angenommen! Wird super angenommen!)

Das ist der Punkt bei der PiA-Ausbildung.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Torsten Renz, CDU)

Das treibt ja Blüten, wo man sich als normal denkender Mensch nur noch an den Kopf fassen kann. Wenn ich mich beispielsweise erinnere an die Position, die die Kita gGmbH aus Schwerin vertreten hat: Als das Thema PiA-Ausbildung aufgerufen wurde, haben sie gesagt, nee, brauchen wir nicht. Wir brauchen reguläre Erzieher. Heute kann ich in der SVZ nachlesen, es sind die Erziehungskräfte, die denen fehlen. Da sage ich mir immer, was ist das für eine Haltung. Das zieht sich durch an vielen Stellen.

Bei den LINKEN muss ich einfach sagen, wissen Sie, egal, was wir machen, was Konstruktives zu dem Thema habe ich von Ihnen wirklich noch nicht gehört. Sie stehen hier immer wieder heftig am Mikrofon und erzählen, dass beim Thema Kindertagesstättenförderung bei uns in Mecklenburg-Vorpommern der Untergang droht, wir bald über die Klippe stürzen und das ganze System nicht mehr aufrechterhalten können. Das würde passieren, wenn man das betreibt, was Sie machen zu dem Thema. Sie rennen mal in die eine Richtung und dann rennen Sie in die andere. Irgendwann muss man sich auch mal festlegen und sagen, dass ist das Ziel, das wir uns für diese Legislaturperiode gesetzt haben.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Dieses Ziel wird von uns deutlich übererfüllt mit der kostenlosten Kita für alle Kinder bei uns in MecklenburgVorpommern. Damit sind wir gut dran und in der nächsten Legislaturperiode guckt man sich an, was letztendlich da erforderlich ist.

Gerade waren Sie ja wieder hier, um noch mal auf diese praxisintegrierte Ausbildung zu sprechen zu kommen, und haben gesagt, na ja, das klappt hier nicht und da funktioniert es nicht und angerechnet wird auch.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Wir haben gesagt, wir evaluieren das. Wir gucken uns das an und wenn an einer Stelle nachjustiert werden muss, dann machen wir das. Das ist doch eine ganz klare Geschichte. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Marc Reinhardt, CDU – Peter Ritter, DIE LINKE: Na dann sind wir ja mal gespannt auf die Änderungsanträge aus der Koalition!)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, die Gesetzentwürfe der Landesregierung auf den Drucksache 7/2684 und 7/2685 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Innen- und Europausschuss, an den Rechtsausschuss, an den Energieausschuss sowie an den Sozialausschuss zu überweisen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Also fünf Anhörungen.)

Wer möchte diesem Überweisungsvorschlag zustimmen? – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen worden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landespflegegesetzes, Drucksache 7/2681.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landespflegegesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 7/2681 –

Das Wort zur Einbringung hat die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung. Frau Drese, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! „Hurra, wir werden immer älter!“ Diese Titelschlagzeile der „Ostsee-Zeitung“ aus der vergangenen Woche haben sicherlich wir alle im Saal mit großer Freude gelesen, weil es ja auch eine überaus gute Nachricht ist.

Zur Realität gehört aber ebenfalls: Der demografische Wandel mit steigender Lebenserwartung bei zwar wieder höheren, aber immer noch niedrigen Geburtenziffern stellt die sozialen Sicherungssysteme und damit auch die gesetzliche Pflegeversicherung vor große Herausforderungen. Es dürfte Konsens darüber bestehen, dass eine hochqualitative Versorgung pflegebedürftiger Menschen und die umfängliche Unterstützung der Angehörigen nur dann erfolgreich geleistet werden können, wenn Politik, Verwaltung, Leistungserbringer, Pflegekassen und nicht zuletzt das ehrenamtliche Engagement einvernehmlich und geschlossen zusammenarbeiten und -wirken.

Ziel dieses Zusammenwirkens muss eine in allen Regionen gleichermaßen funktionierende pflegerische Versorgungsstruktur sein, die sich insbesondere auch dadurch auszeichnet, dass Menschen mit Pflegebedarf möglichst lange in ihrem gewohnten Umfeld und zu Hause verbleiben können. Wir wollen diesem Wunsch bestmöglich nachkommen. „Ambulant vor stationär“ lautet der diesbezügliche pflegepolitische Grundsatz, den wir in Mecklenburg-Vorpommern konsequent verfolgen. Voraussetzung dafür ist jedoch eine leistungsfähige und personalstarke Pflege.

Sehr geehrte Damen und Herren, auch der Bundesgesetzgeber hat auf die Herausforderung bezüglich der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung mit drei Pfle

gestärkungsgesetzen reagiert. Mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz hat man sich der herausragenden Rolle der Kommunen in der Pflege angenommen. Damit die Kommunen diese Anforderung im Rahmen der Versorgung pflegebedürftiger Menschen gerecht erfüllen können, sollen die Regelungen im Rahmen des Dritten Pflegestärkungsgesetzes zu einer Verbesserung der Steuerung, Kooperation und Koordination von Beratung und Pflege führen.

An diesem Punkt setzt die Anpassung des Landespflegegesetzes an, mittels dessen die landesrechtlichen Voraussetzungen zur Stärkung der Kommunen geschaffen werden sollen. Mit dem Initiativrecht zur Errichtung von Pflegestützpunkten und der Möglichkeit zur Errichtung von Modellvorhaben zur kommunalen Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen, kann die wohnortnahe Beratung weiterentwickelt werden. Die Pflegestützpunkte im Land haben sich als unabhängige Anlaufstelle für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu Fragen rund um die Pflege seit vielen Jahren bewährt. Damit wird vor Ort die häusliche und ambulante Pflege gestärkt. Wir sind beim Ausbau mittlerweile bei 17 Pflegestützpunkten im gesamten Land angelangt. Für die möglichst wohnortnahe Beratung kann sich für unser Flächenland nach meinem Dafürhalten aber noch eine Erhöhung dieser Zahl als notwendig erweisen.

Ergänzend dazu sehe ich die Modellvorhaben, deren Inhalt es ist, Beratungsaufgaben der Pflegekassen mit kommunalen Beratungsaufgaben zusammenzuführen

und gemeinsam in eigener Zuständigkeit zu erbringen. Bundesweit können bis zu 60 Modellvorhaben geschaffen werden. Mecklenburg-Vorpommern steht nach dem Königsteiner Schlüssel ein Modellvorhaben zu. Da jedoch nicht alle Länder Interesse an der Umsetzung signalisiert haben, kann eventuell eine Erhöhung des Kontingents durch Übernahme aus anderen Ländern erfolgen. Ich verbinde mit dem Modellvorhaben die Erwartung, dass sie Erkenntnisse liefern können, ob und wie die Beratung im Bereich Pflege weiter optimiert werden kann.

Das im Rahmen der Verbandsanhörung gegen die Modellvorhaben vorgetragene Argument einer möglichen Doppelstruktur zu den vorhandenen Angeboten der Pflegeberatung durch die Pflegestützpunkte trägt nach meiner Meinung aufgrund der bundesgesetzlichen Regelungen nicht, denn diese beinhalten grundsätzlich eine Übernahme der Pflegeberatung durch das Modellvorhaben, eröffnen aber auch die Möglichkeit, die Pflegeberatung bei den Pflegekassen zu belassen und die Zusammenarbeit durch eine entsprechende Vereinbarung zu gewährleisten.

Um vor Ort die regionale Pflege und Unterstützungsstruktur, die Schaffung von altengerechten Quartierstrukturen, die kommunalen Beratungsstrukturen und die Koordinierung von Leistungsangeboten besser abstimmen zu können, wird für die Landkreise und kreisfreien Städten des Weiteren die Möglichkeit eröffnet, kommunale Pflegeausschüsse einzurichten. Aus meiner Sicht kann die Bedeutung der regionalen Pflegeausschüsse für die Koordinierung der örtlichen pflegerischen Versorgung nicht hoch genug eingeschätzt werden. Sie stellen eine sinnvolle Ergänzung vor Ort zum Landespflegeausschuss, der für das ganze Land arbeitet, dar.

Sehr geehrte Damen und Herren, zusätzlich zu den Beratungsstrukturen werden mit der Gesetzesnovellierung die

Planungsgrundlagen vereinheitlicht und verbessert. Hierzu werden die Regelungen zur Aufstellung und Fortschreibung von Pflegeplanung konkretisiert. Um einheitliche und vergleichbare Pflegeplanungen zu erhalten, befindet sich mein Haus seit Längerem in Abstimmung mit den kommunalen Planern. Dabei geht es um maßgebliche Aspekte wie Struktur, Inhalte, Methodik und Datenbasis der Pflegeplanung. Die Ergebnisse dieser Abstimmungen sollen in vertraglichen Vereinbarungen münden, die Basis für die Fortschreibung der Planung sein sollen.

Sehr geehrte Damen und Herren, einen weiteren Themenkreis bildet die Stärkung der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit. Durch den Einbezug der Pflegestützpunkte im Rahmen des Entlassungsmanagements bei Menschen mit fortdauerndem Pflegebedarf wird das Ziel verfolgt, einen reibungslosen Übergang bei den Zuständigkeiten hinsichtlich der Betreuung und Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Darüber hinaus soll durch die Gesetzesänderung die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Umlagefähigkeit betriebsnotwendiger Aufwendungen nach Paragraf 82 des Elften Buches Sozialgesetzbuch Berücksichtigung finden. Um Pflegebedürftige wirksam zu schützen, wird das Prinzip umgesetzt, dass die Einrichtungsträger nur tatsächliche oder sicher entstehende Aufwendungen in angemessener Höhe in Rechnung stellen können. Zur Stärkung der Rechte von Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen wird hierzu eine Nachweispflicht – auf Verlangen auch für die in Rechnungstellung kleiner Volumina – eingeführt.

Die im Rahmen der Verbandsanhörung in diesem Themenfeld zahlreich vorgetragenen Anregungen, maßgeblich der zur Erhöhung der auf die Heimbewohner umlagefähigen Beträge per Gesetz, wurden nicht aufgegriffen. Vielmehr sollen die im Gesetz enthaltenen Verordnungsermächtigungen genutzt werden, um zeitnah in diesem Rahmen Anpassungsbedarfe zu prüfen. Hintergrund sind hier insbesondere nicht unerhebliche Steigerungen der Baukosten in der zurückliegenden Zeit. Diese Entwicklung hat uns bewogen, bei den Regelungen zur Pauschalförderung von teilstationären Pflegeeinrichtungen eine Verordnungsermächtigung zur Anpassung der Fördersätze aufzunehmen. Damit kann auf veränderte Situationen viel flexibler reagiert werden.