Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BMV auf Drucksache 7/2669. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BMV auf Drucksache 7/2669 einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Familien entlasten – Senkung der Grunderwerbsteuer –, Drucksache 7/2672.
Antrag der Fraktion der AfD Familien entlasten – Senkung der Grunderwerbsteuer – – Drucksache 7/2672 –
Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Liebe Gäste! „Familien entlasten – Senkung der Grunderwerbsteuer –“, dieser Antrag soll die Landesregierung auffordern, sich aktiver in
die Diskussion über die Herabsetzung der Grunderwerbsteuer auf Bundesebene einzubringen, damit Familien insbesondere im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern von einer Steuersenkung profitieren können.
Die vorgeschlagene Freibetragsregelung ist die Möglichkeit, junge Familien beim Erwerb von eigenen vier Wänden finanziell zu entlasten. Die Senkung der Grunderwerbsteuer soll helfen, mehr junge Familien in Wohneigentum zu bringen. Die Diskussion über die Senkung der Grunderwerbsteuer auf Bundesebene sollte unseres Erachtens mit Schwerpunkt der Familienförderung geführt werden. Dieser Antrag ist eine Einladung an junge Familien und Paare, die auf der Suche nach Wohneigentum sind, ihre Suche nicht nur auf die Metropolen wie das Stadtgebiet Hamburgs oder das Hamburger Umland zu beschränken, sondern sich auch in Mecklenburg-Vorpommern umzuschauen. Ich erinnere an die Metropolregion Hamburg, die auch den westlichen Teil Mecklenburgs umfasst.
Früher habe ich als gelernter Hochbaufacharbeiter Wohnungen für Familien gebaut, als Abgeordneter kann ich junge Familien nur mit diesem Antrag unterstützen, günstiger in die eigenen vier Wände zu gelangen.
Die Senkung der Grunderwerbsteuer für Familien, Paare, Alleinerziehende mit Kindern in der Form der vorgeschlagenen Freibetragsregelung ist eine Möglichkeit, junge Familien bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs finanziell zu entlasten. Der vorgeschlagene Freibetrag in Höhe von 330.000 Euro pro Kind orientiert sich an der auf Bundesebene zuletzt diskutierten Freibetragsregelung in Höhe von 500.000 Euro pro Erwerber. Da die Immobilienpreise in Mecklenburg-Vorpommern relativ niedrig sind, können viele Familien und Paare in MecklenburgVorpommern mit einer kompletten Freistellung von der Grunderwerbsteuer rechnen.
In Beziehungen sind es meistens die Frauen, die die Familienplanung vorausschauend im Blick haben. Das eigene Haus oder die eigene Wohnung wird oftmals angeschafft, um später eine Familie zu gründen. Um eine steuerliche Gleichbehandlung zu gewährleisten, sollen auch Familien, deren Kinder nach dem Erwerb der Immobilie geboren werden, in den Genuss eines Grunderwerbsteuerfreibetrags kommen.
Immobilienspekulation muss steuerlich allerdings nicht begünstigt werden. Dieses gilt sowohl für inländische als auch für ausländische Wohnungsspekulanten. Die Steuervergünstigung muss für ausländische Immobilieninteressenten nicht sofort gelten. Arbeitnehmer, die beispielsweise von ausländischen Unternehmen nur für einige Jahre in der Bundesrepublik Deutschland entsendet sind, benötigen keine Steuervergünstigungen, da sie in der Regel über hohe Gehälter verfügen und nur für die Dauer ihrer Entsendung bleiben. Ein Mitnahmeeffekt sollte so vermieden werden.
Angesichts der hohen Steuereinnahmen und der guten finanziellen Ausstattung des Bundes kann die Grunderwerbsteuer für Familien und Alleinerziehende sofort gesenkt werden. Die Einnahmeausfälle der Bundesländer sollten im Bund insgesamt ausgeglichen werden. In der derartigen Lage sind Steuerentlastungen mit bis zu 14 Milliarden Euro für den Bund verkraftbar. Auf Bun
desebene wird die Senkung der Grunderwerbssteuer mindestens seit Erstellung eines Koalitionsvertrages diskutiert, im Bundestag zuletzt Ende September. Passiert ist bis heute leider nichts.
Die Ergebnisse des Wohngipfels 2018, am 21. September, der Bundeskanzlerin beinhalteten keine Senkung der Grunderwerbsteuer, und das, obwohl eine Freibetragsregelung im Koalitionsvertrag im März 2018 in Aussicht gestellt wurde. Auf eine Kleine Anfrage der FDP – dort gibt es sie ja noch – an die Bundesregierung vom 02.10. zur Einführung einer Freibetragsregelung für Familien teilte die Bundesregierung mit, dass die Einführung eines Freibetrags im Bundesfinanzministerium noch geprüft werde. Diese Antwort der Bundesregierung ist nicht zufriedenstellend. Ein Haus kann innerhalb eines halben Jahres gebaut werden. Die Beamten des Bundesfinanzministeriums brauchen für die Prüfung, ob sie die Grunderwerbssteuer senken können, länger als für den Bau eines Hauses, meine Damen und Herren.
Diese Steuerentlastung hätte schon längst umgesetzt werden können. Die langsame Arbeitsweise der Beamten im Bundesfinanzministerium hat dazu geführt, dass Familien, die in diesem Jahr Wohneigentum erworben haben, zwar Baukindergeld beantragen konnten, dieses Baukindergeld aber mit der von ihnen gezahlten Grunderwerbssteuer vorfinanziert haben. Das ist eigentlich die Aufgabe der Kanzlerin, die Arbeitsweise der Bundesministerien zu überwachen. Offensichtlich ist diese Aufgabe in Vergessenheit geraten.
Dieser Antrag ist auch als Aufforderung an die Landesregierung zu verstehen, auf den Bund einzuwirken, damit eine Freibetragsregelung für Familien bei der Grunderwerbssteuer, so, wie wir sie vorschlagen, noch in diesem Jahr gesetzgeberisch umgesetzt wird. Familien, die eine Immobilie erwerben möchten, können erwarten, dass die Beamten des Bundesfinanzministeriums ihre Prüfung zeitnah beenden werden.
Ich hoffe, dass die Landesregierung unseren Antrag zum Anlass genommen und den Bearbeitungsstand im Bundesfinanzministerium über die Prüfung der Einführung eines Grunderwerbsteuerfreibetrags abgefragt hat. Das Ministerium ist schließlich SPD-geführt. Dann sollte eine Gesetzesänderung zugunsten des Steuerzahlers etwas zügiger vonstattengehen als zu Zeiten Wolfgang Schäubles.
Ich erinnere an eine weitere Steuerart, die sich auf Immobilien bezieht. Die Diskussion über die Grundsteuerreform ist nahezu 20 Jahre alt. Im Sinne junger Familien hoffe ich, dass es jetzt mit einer Steuersenkung etwas schneller geht, sonst sind die Kinder, die es jetzt betreffen würde, und die Familien längst wieder aus dem Haus.
Ich gehe davon aus, dass der nachfolgende Redner der Landesregierung uns über den Bearbeitungsstand im Bundesfinanzministerium informieren wird und uns hoffentlich gute Nachrichten für den Steuerzahler und vor allen Dingen für junge Familien in unserem Land bringt. Die Steuerzahler, insbesondere Familien, haben Steuersenkungen verdient, meine Damen und Herren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich begrüße auf unserer Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Regionalen Schule Sassnitz. Herzlich willkommen!
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Ums Wort gebeten hat zunächst für die Landesregierung und in Vertretung des Finanzministers der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Herr Dr. Backhaus.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf ja den Finanzminister vertreten und will insofern zu Ihrem Antrag Folgendes sagen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will insofern tatsächlich zu dem Antrag auch Stellung beziehen, denn es ist ja gut ein Jahr her, als Sie eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen wollten, um Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer einzuführen. Nun kommt der nächste Antrag und hier wird nicht gekleckert, sondern richtig geklotzt, nämlich, wenn ich das richtig verstanden habe, pro Kind soll es dann einen Freibetrag von 330.000 Euro geben. Das käme im Übrigen der Abschaffung der Grunderwerbsteuer in den eigenen vier Wänden gleich.
Ob das tatsächlich eine sinnvolle Maßnahme zur Förderung von Familien ist, wie es die AfD in der Begründung ihres Antrages behauptet, stelle ich im Namen des Finanzministers des Landes Mecklenburg-Vorpommern infrage. Die Familien, die sich für Wohneigentum entscheiden – ich glaube, da sind wir uns einig –, sind in den allermeisten Fällen zumindest Leute, die doch relativ gutes Geld und stabile Einkommensverhältnisse haben. Die jeweiligen Einkommensverhältnisse der Erwerber lässt die AfD in ihrem Antrag jedoch vollkommen unberücksichtigt. Und da die entstehenden Einnahmeausfälle in irgendeiner Weise auch ausgeglichen werden müssen, sind es letztendlich wir alle, und zwar alle Steuerzahler, die diesen Bonus ausgleichen müssen, die Kassiererin genauso wie der Krankenpfleger oder die Erzieherin und der Erzieher oder die Lehrerin und der Lehrer. Das ist nicht die Vorstellung des Finanzministers von Familienförderung und auch nicht getragen von sozialer Gerechtigkeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, dem Land die Grunderwerbssteuer zu entnehmen – und sie ist, wie Sie hoffentlich wissen, eine reine Landessteuer –, würde ohne Kompensation erhebliche Einnahmeausfälle heraufbeschwören. Derzeit beträgt das Aufkommen in Mecklenburg-Vorpommern circa 200 Millionen Euro, ein gewichtiger Teil davon entfällt auf
selbstgenutztes Wohneigentum. Ganz genau beziffern lässt sich der Anteil mangels entsprechender Datengrundlage im Übrigen nicht.
Und damit sind wir schon bei dem nächsten Problem, wenn man Ihrem Vorschlag folgen würde. Was zählt eigentlich alles zum selbstgenutzten Wohneigentum? Soll es sich da wirklich ausschließlich um die Wohnungsnutzung handeln oder ist ein bestimmtes Ausmaß beruflicher oder gewerblicher Nutzung unschädlich? Und wie verhält es sich dann mit berufs- oder familienbedingten Unterbrechungen der Selbstnutzung?
Zudem wünscht sich ja die AfD, wenn ich das richtig verstehe, dass der Freibetrag nur einmal in Anspruch genommen werden könnte und die Immobilie dann mindestens vier Jahre lang selbst genutzt werden muss. Ich frage mich im Namen des Finanzministers: Wie soll das eigentlich alles kontrolliert werden? Die Grunderwerbsteuerstellen sind allein in der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer. Bei einer bundesweiten Regelung müssten die Daten aber bundesweit verfügbar sein, um eine ungerechtfertigte Doppelbegünstigung – ich glaube, das ist nachvollziehbar – von Erwerbern auch auszuschließen. So bedürfte es also damit der Schaffung einer bundesweiten Datenbank, und das nur zu diesem Zwecke. Es würden also nicht nur Einnahmeausfälle entstehen, es kämen dann auch noch erhebliche Verwaltungskosten hinzu.
Als wir vor einem Jahr über dieses Thema debattiert haben, schreibt das Finanzministerium mir noch mal auf, verwies der Finanzminister darauf, dass es in der Bundesrepublik Deutschland – und Sie haben es ja auch so ein bisschen vorsichtig angedeutet, wenn ich das richtig verstanden habe – schon mal eine Zeit gab, in der bei der Grunderwerbsteuer tatsächlich Freibeträge gewährt worden sind. Allerdings hat sich der Gesetzgeber 1983 bereits dafür entschieden, diese Regelung wieder abzuschaffen, weil der Verwaltungsaufwand einfach zu groß war. Da wir – das ist die Auffassung des Finanzministeriums und des Ministers – einen Fehler nicht zweimal begehen sollten, kann ich nur empfehlen, diesen Antrag abzulehnen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor einem Jahr legte die AfD einen ähnlichen Antrag vor und seinerzeit forderten Sie für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum Freibeträge für Erwachsene in Höhe von 50.000 Euro und für jedes Kind 100.000 Euro im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Diese Freibeträge sollten gewährt werden, wenn die Immobilie mindestens zehn Jahre in eigener Nutzung bleibt. Nun meinen Sie, der Freibetrag soll höher ausfallen, pro Kind 330.000 Euro, und das Wohneigentum soll dafür mindestens vier Jahre selbst genutzt werden. Na, das nenne ich mal eine Verbesserung!
Dazu kommt, dass in den Genuss des Freibetrages nur die Erwerber kommen sollen, die zuvor mindestens zehn Jahre in Deutschland wohnten und unbeschränkt steuerpflichtig waren. Allein diese eindeutig ausländerfeindliche Klausel wäre für die Linksfraktion ein triftiger Ablehnungsgrund.
Auch die 4-Jahres-Frist zur Eigennutzung ist viel zu gering und der Vorschlag aus diesem Grund ebenfalls abzulehnen.
Aber auch aus einer weiteren sozialpolitischen Sicht geht der Antrag in die völlig falsche Richtung. Gerade erst wurde das Baukindergeld eingeführt. Familien und Alleinerziehende, die sich selbst genutztes Wohneigentum anschaffen wollen, erhalten pro Kind insgesamt 12.000 Euro. Bislang sollen aus Mecklenburg-Vorpommern 420 Anträge bei der KfW eingegangen sein, die SVZ berichtete, und bundesweit waren es 18.000, 18.600 ganz genau. Vielleicht liegt diese gegenüber anderen Bundesländern sehr verhaltene Antragstellung am fehlenden schnellen Internet, denn die Anträge sind nur online zu stellen.
Meine Damen und Herren, vermutlich liegt es jedoch an den niedrigen Einkommen, fehlendem Eigenkapital und den strengen Kriterien für die Kreditvergabe, was insgesamt eine Kreditzusage erschwert oder verhindert. Zudem greift das Baukindergeld genau dort nicht, wo Wohnungen fehlen, und das sind die Universitätsstädte und alle touristischen Hotspots. Dort sind Mondpreise für Baugrundstücke zu zahlen, die trotz Baukindergeld oder auch einer von der AfD geforderten abgesenkten Grunderwerbsteuer die Schaffung von Wohneigentum für Otto Normalverbraucherin und -verbraucher unmöglich machen. In ländlichen Räumen wäre für wenig Geld ein Häuschen im Grünen zu haben,