Protokoll der Sitzung vom 25.10.2018

Über die Unterfinanzierung der Jobcenter haben wir hier bereits mehrfach und sehr detailliert gesprochen. Ich habe bei der Gelegenheit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass weniger Arbeitslose mit Blick auf den deutlich gestiegenen Integrationsaufwand nicht automatisch auch weniger Geld benötigen. Diese vermeintliche Logik greift zu kurz. Ich habe immer deutlich gemacht, dass selbst eine leichte Erhöhung der Eingliederungsmittel nur Augenwischerei ist, wenn nach wie vor wegen nicht ausfinanzierten Personalkosten Mittel in Größenordnungen in die Verwaltungshaushalte umgeschichtet werden.

Das kann man auch an Zahlen belegen. Nach Angaben der Bundesregierung selbst haben allein die 303 Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung im Jahr 2017 circa 508 Millionen Euro aus dem Eingliederungsbudget für die Deckung von Verwaltungskosten verwendet. Damit wurde letztlich jeder sechste Euro seinem eigentlichen Zweck, nämlich der Integration von Arbeitslosen, entzogen. Über diese Probleme reden wir nun hier seit Jahren, also mindestens seit 2012 – so lange gehöre ich dem Landtag mit Unterbrechung von einem knappen Jahr an –, und ich bin der Meinung, es wird höchste Zeit, dass sich diesbezüglich etwas ändert.

Ähnlich verhält es sich mit der Forderung nach sozialer Teilhabe. Die wird übrigens im Mittelpunkt des diesjährigen Erwerbslosenparlamentes stehen. Wer es ernst damit meint, dass künftig mehr als bislang die Stärkung des Selbstwertgefühls der Betroffenen im Mittelpunkt stehen soll, damit Hemmnisse, wie Krankheit, wie Sucht, wie Isolation und so weiter, überwunden werden können, der muss auch die umfassende soziale Teilhabe als Ziel der Grundsicherung in Paragraf 1 SGB II verankern. Bislang formuliert selbiger vor allem den Grundsatz der Eigenverantwortung im Sinne der Überwindung individueller Hilfebedürftigkeit, was aus unserer Sicht nicht ausreichend ist.

Auch über die Frage der Sanktionen hatten wir bereits mehrfach hier harte Debatten. Die Podiumsdiskussion beim diesjährigen Erwerbslosenparlament wird sich mit der Frage der Alternativen zu Hartz IV beschäftigen. Aus unserer Sicht wäre ein zwingend notwendiger erster Schritt zunächst einmal, die Sanktionspraxis im SGB II zu überwinden, denn es ist doch ein eklatanter Widerspruch, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende einerseits das soziokulturelle Existenzminimum gewährleisten soll, durch die Sanktionen jedoch faktisch eine Kürzung dessen erfolgt, was als lebensnotwendig definiert wurde. Wir meinen, Politik sollte sich hier nicht zurücklehnen und auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Gothaer Sozialgerichtsurteil warten, sondern handeln, denn neben vielen negativen Effekten für die Betroffenen haben Widersprüche und Klagen nach wie vor hohe Erfolgsaussichten. 2017 waren zum Beispiel bundesweit 33 Prozent aller Widersprüche und 40 Prozent aller Klagen zumindest teilweise erfolgreich.

Bei der Frage, wie sich die Bundesregierung nun zum Thema Arbeitsmarktpolitik positioniert und welche konkreten Instrumente sie zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit einsetzen will, konzentriert sich momentan alles auf das Teilhabechancengesetz. Dieses befindet sich im Gesetzgebungsverfahren. Aus unserer Sicht ist die vorgesehene Schaffung eines Regelinstrumentes im SGB II gegenüber dem Zusammenkratzen von Haushaltsrestmitteln zur Finanzierung kurzfristiger Programme in der Vergangenheit ein Fortschritt. Auch CDU/CSU und SPD haben hoffentlich endlich verstanden, dass der leichte Rückgang der Langzeitarbeitslosigkeit vor allem ein Resultat der Abgänge in die Rente und der Verminderung von Zugängen in die Langzeitarbeitslosigkeit ist.

(Thomas Krüger, SPD: Aber dass wir Zuwächse bei den sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen haben, das nehmen Sie nicht zur Kenntnis!)

Auch der GroKo in Berlin, Herr Krüger, war offenbar klar, dass der Markt allein die Langzeitarbeitslosigkeit nicht spürbar reduzieren wird.

(Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

Insofern sage ich, hier hat links gewirkt, und das ist erst mal gut so.

Der Kabinettsentwurf für das Teilhabechancengesetz weist jedoch auch zahlreiche Mängel auf und sollte daher im weiteren Verfahren noch qualifiziert werden. Deshalb haben die mit der Umsetzung der Arbeitsmarktpolitik vertrauten Verbände und auch der Bundesrat zahlreiche Änderungsbedarfe angemeldet. Kritisiert wird beispielsweise, dass sich der Lohnkostenzuschuss im neuen Instrument nach Paragraf 16i SGB II nur am Mindestlohn orientieren soll. Das birgt die Gefahr, dass tarifgebundene Unternehmen letztlich draufzahlen müssen oder auf die Einstellung verzichten.

Mit Blick auf die schon angesprochenen Sanktionsregelungen fügt sich das neue Instrument leider nahtlos ein. Es gibt hier keine Freiwilligkeit. Wer vom Jobcenter als Teilnehmer auserkoren wird und dies aus welchem Grund auch immer ablehnt, wird sanktioniert. Zudem engen sieben Jahre Leistungsbezug den Kreis potenzieller Teilnehmer stark ein und das Abschmelzen der Förderung von 100 Prozent im ersten auf maximal 70 Prozent im fünften Jahr wird es vor allen Dingen gemeinnützigen Trägern schwermachen, das Instrument zu nutzen, weil der Eigenanteil nicht erwirtschaftet werden kann. Erneut gelten die Arbeitsverhältnisse zwar als sozialversicherungspflichtig, es werden jedoch keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt.

Zu guter Letzt noch der Blick auf die Landesebene. Wenn im Erwerbslosenparlament in den vergangenen Jahren darüber gesprochen wurde, gab es stets viel Kritik. Immer wieder wurde eingefordert, dass sich die Aktivitäten nicht auf Beratung, Betreuung und Vermittlung von Arbeitslosen im Rahmen verschiedenster ESFfinanzierter Integrationsprojekte beschränken dürfen, sondern dass auch beschäftigungspolitische Maßnahmen mit Landesmitteln gefördert werden müssen.

Seit dem Wechsel der Abteilung Arbeit ins Wirtschaftsministerium ist mit der Bürgerarbeit ein neues Instrument aufgelegt worden, welches durch einen zusätzlichen Zuschuss zu den Lohn- und/oder Sachkosten den Anreiz für Unternehmen, Langzeitarbeitslose einzustellen, erhöhen soll. Die Richtlinie ist im Sommer modifiziert worden und wir möchten heute gern hören, welchen Effekt das hatte. Herr Glawe hatte einst Zielzahlen von landesweit 200 Teilnehmern im ersten Jahr, also 2017, und bis zu 500 im Jahr 2018 in Aussicht gestellt.

Und natürlich möchten wir von Frau Drese und Herrn Glawe wissen, was eigentlich aus dem runden Tisch zur Sicherung sozialer Hilfestrukturen, wie beispielsweise Sozialkaufhäusern, Möbelbörsen, Kleiderkammern und Tafeln, geworden ist. Ich wurde ja seinerzeit von Ihnen, Herr Minister, etwas vollmundig dazu eingeladen, an diesen Sitzungen teilzunehmen. Also mich hat bis heute keine Einladung ereilt. Aber es ist jetzt auch nicht so wichtig, dass ich an den Sitzungen teilnehme, viel wichtiger ist, zu welchen Ergebnissen Ihre Beratungen nun tatsächlich geführt haben, wenn es denn welche gegeben hat in der Zwischenzeit. Ich bin also gespannt, ob es dazu heute etwas Neues zu erfahren gibt.

Damit bin ich zunächst am Ende der Einbringung. Ich hoffe, Ihnen unseren durchaus komplexen Antrag zu

nächst vernünftig erläutert zu haben, und bin gespannt auf die Debatte. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 150 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Landesregierung der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Herr Glawe.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Arbeitsmarktpolitische Weichen im Bund und in Mecklenburg-Vorpommern richtig stellen“ ist der Antrag, der vorliegt. Ich fand, Herr Foerster hat durchaus eine bemerkenswerte Einbringung gemacht, den Inhalt definiert. Entscheidend ist aber, glaube ich, wenn wir über den Arbeitsmarkt sprechen, müssen wir darüber reden, dass das Beste, was man schaffen kann, Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt sind,

(Beifall Bernhard Wildt, BMV)

denn das entlastet deutlich die Probleme auf dem zweiten Arbeitsmarkt. Nichtsdestotrotz muss man sich natürlich um die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen weiter kümmern, und da sind wir, denke ich, mit dem Teilhabechancengesetz gut unterwegs.

Die Arbeitsmarktpolitik der letzten Jahre ist eine Erfolgsbilanz. Das haben wir vorhin beim anderen Tagesordnungspunkt schon dargestellt, und dies ist ohne Mitwirkung der LINKEN gelungen. Das andere Ergebnis kennen Sie, Ihre Bilanz war verheerend. Ich glaube, in den letzten Jahren kann man sagen, es geht deutlich voran in Mecklenburg-Vorpommern. Wir haben deutlich mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze schaffen können, natürlich durch die Wirtschaft. Da will ich mich ausdrücklich noch mal bedanken.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist immer wieder die gleiche Leier.)

Dazu hat selbstverständlich auch die Konjunktur beigetragen, aber Mecklenburg-Vorpommern ist deutlich robuster geworden und wir haben viele Arbeitsplätze in den verschiedensten Branchen, die dieses Land prägen und die dafür sorgen, dass die Menschen Hoffnung haben, dass sie hier auch Kultur und soziale Teilhabe erleben oder dass sie weiter ihre Zukunft in diesem Land gut gestalten können.

Meine Damen und Herren, es ist natürlich so, dass wir auch darüber sprechen müssen, wie wir insgesamt die Grundsicherung ausgestalten. Da gibt es ja klare Regeln, das SGB II regelt viele Dinge. Ich sage Ihnen, wenn wir bei jungen Leuten bis 25 Jahre nicht sanktionieren, da müssen wir doch darauf setzen, das sind die Ersten, die auf dem Arbeitsmarkt gebraucht werden. Da, glaube ich, ist es richtig, dass man sanktioniert. Bei der einen oder anderen Frage bei Älteren bin ich bei Ihnen, da sollte man vielleicht noch mal darüber nachdenken, diese Sanktionen nicht so zwingend durchzusetzen, weil die Vermittlung schwieriger ist. Aber bei jungen Leuten, meine ich, ist der Zwang da. Viele Male ist es ja so, dass sie

sich krank fühlen oder Termine verschieben. Und selbst, wenn sie zu einem Arbeitgeber kommen, dann sagen oftmals junge Leute, schreiben Sie mal was auf, dass ich hier war, aber eigentlich will ich bei Ihnen nicht arbeiten. Das sind die Botschaften, die auch Sie kennen und die auch bei der Gewerkschaft ankommen.

Aber ich glaube, dass wir insgesamt weiterhin die Frage von Voll- und Teilzeit im Auge haben. Wir haben 168.000 neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse im Laufe der Zeit, in den letzten Jahren aufgelegt. Davon sind ein Drittel Teilzeitbeschäftigte, das ist richtig, aber oftmals ist der Wunsch eben da, Teilzeit zu arbeiten, um später wieder in Vollzeit zu kommen. Das ist nicht bei allen so, da gebe ich Ihnen recht, aber auch das gehört mit zur Wahrheit. Es gehört ebenfalls mit zur Wahrheit, dass der eine oder andere oder viele Unternehmen auch nur Teilzeit beschäftigen – das bleibt eine Geschichte, die einerseits in der Wirtschaft zu entscheiden ist –, andererseits aber ebenso Arbeitnehmer durchaus nicht alle Vollzeit arbeiten wollen.

Die Fragen, die sich um die BA ranken, sind immer die Eingliederungstitel und die Fragen, wie machen wir die Beratung, wie finanzieren wir die. Da wir jetzt auch die Frage aufzuwerfen haben, wie das Teilhabechancengesetz umgesetzt wird, wird es dazu führen, dass wir dieselben Mittel etwa erwarten können wie im Jahre 2017, sodass da nicht der ganz große Druck reinkommt, wie das die Jahre vorher war.

Ich will noch mal darauf verweisen, dass wir in die jeweiligen Arbeitsamtsbereiche Mittel hineingegeben haben, 300.000 Euro pro Regionalbereich in den Jobcentern, wo die Mitglieder der Beiräte dann regionale Projekte entscheiden können. Da gibt das Land das Geld und die Entscheidung liegt sozusagen auf der kommunalen Ebene, zusammen mit Landräten, zusammen mit allen Beteiligten, die am Arbeitsmarkt tätig sind. Ich denke, dass das auch eine Maßnahme ist, die dazu beiträgt, dass man das eine oder andere Projekt, das Sie hier eingefordert haben, durchführt. Über ESF wird von uns gesteuert bei den jeweiligen Regionalbeiräten in den Regionen und damit sind mehr Gestaltungsspielräume erschlossen worden, als sie noch vor drei, vier Jahren üblich waren.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Das habe ich auch nie kritisiert.)

Nein, ich habe es erwähnt, ich wollte es nur der Vollständigkeit halber sagen, dass wir in dieser Frage, glaube ich, da vernünftig gesprochen haben, und die Dinge, die wir besprochen haben, werden auch umgesetzt. Die sind natürlich immer auch dem Grundsatz „Fördern und Fordern“ verpflichtet. Das ist die Grundvoraussetzung, um eingestellt zu werden, um zu ermitteln, ist derjenige Arbeitnehmer bereit, pünktlich zu sein, sich für seinen Arbeitsplatz einzusetzen, motiviert, um dem Unternehmen zur Seite zu stehen und an der Wertschöpfung teilzuhaben. Das sind alles Dinge, die dazu führen, wer dazu bereit ist, wird auch in Unternehmen eine Chance haben.

Zum Teilhabegesetz will ich noch Folgendes sagen: Wir sind da zurzeit auf der Bundesebene. Der Bund ist dabei, die Dinge gesetzlich zu regeln. Immerhin ist es so, dass in den ersten zwei Jahren bis zu 100 Prozent gezahlt wird, und dann 90, 80, 70 Prozent. Das sind Förderquoten, die wir seit Jahren nicht hatten. Natürlich ist Ihr Einwand gerechtfertigt, da, wo Mindestlohn gezahlt werden

muss oder wo auch Unternehmen ganz andere Mindestlöhne zahlen, wäre es hilfreich, wenn der eine oder andere Unternehmer das dann tut, aber er wird es nach einer gewissen Zeit erst machen, wenn er sich davon überzeugt hat, dass der Arbeitnehmer auch bereit ist, Leistungen zu bringen, sich im Unternehmen einzubringen, Qualität zu leisten, pünktlich zu sein. All diese Kriterien, ich will nicht alle aufzählen, die gehören ja mit dazu.

Zu Anfang gehe ich eher davon aus, dass die Frage, und da machen wir uns nichts vor, wer sieben Jahre vom Arbeitsmarkt fern ist, der hat natürlich ein gewisses Problem, da muss man den jeweiligen schrittweise an den Arbeitsmarkt ranführen. Deswegen haben wir Bürgerarbeit aufgelegt, denn Bürgerarbeit ist die Schnittstelle. Das greift ja schon nach zwölf Monaten Arbeitslosigkeit. Das ist sozusagen das Scharnier zwischen Bundesprogramm und Landesprogramm. Das hilft gerade Personen, die kurz arbeitslos sind im Verhältnis zu Langzeitarbeitslosen. Langzeitarbeitsloser ist man nach zwölf Monaten, im dreizehnten Monat gilt schon der Begriff. Da können wir als Land das Scharnier sein, um Dinge voranzubringen.

Wir haben insgesamt, glaube ich, 230 Stellen jetzt vergeben. Wir haben gesagt, insgesamt 500 Stellen werden neu aufgelegt. Ich habe nicht gesagt, dass bis zum 31.12.2018 die Mittel abfließen, sondern die sollen die nächsten zwei Jahre abfließen. Ich denke, das Ziel wird auch zu erreichen sein, selbst, wenn es ein halbes Jahr noch länger dauert. Jeder Arbeitsplatz, den wir öffentlich fördern, soll dazu beitragen, dass Arbeitgeber vor allen Dingen die Chance ergreifen, die Menschen einzustellen. In dem Fall von den 200 Stellen, oder 202 Stellen, waren es 90 Prozent Arbeitnehmer auf dem ersten Arbeitsmarkt. Das ist ein Riesenerfolg dieses Programmes, das hätte ich mir selbst vorher nicht so gedacht. Ich hatte gedacht, wenn wir 75 Prozent schaffen, ist es gut. Die Unternehmer sind bereit, diese Bürgerarbeit mit zu finanzieren, in den Unternehmen zu beschäftigen.

Was mich ein bisschen enttäuscht hat, ist, dass die Kommunen da gar nicht richtig mitziehen. Das ist schon erstaunlich. Vereine, Verbände machen das, aber die Kommunen sind relativ zurückhaltend. Aber egal, entscheidend ist, dass dieses Programm erste Früchte getragen hat.

Herr Foerster, Sie hatten am Anfang die Anlaufschwierigkeiten moniert und haben danach schon so ein bisschen gemeint, dass das Programm nicht greift. Es greift, und auch das andere Programm mit der Verlängerung wird greifen. Ich denke, dass wir da eine ganz gute Antwort gegeben haben, um am Ende denjenigen zu helfen; oder Vereine, da haben wir auch Lösungen gefunden, denke ich, die Sie mir gar nicht zugetraut haben. Der eine oder andere weiß, wovon ich rede, ich will das jetzt gar nicht vertiefen. Aber auch da, wo Not am Mann ist, haben wir die Dinge so geregelt, dass die Arbeit begonnen werden konnte und dass die Finanzierung sichergestellt ist. Das, glaube ich, ist das Wichtigste für die Menschen, die Arbeit suchen, die jahrelang zu Hause gewesen sind oder ein, zwei Jahre zu Hause waren. Das ist Integration in die Gesellschaft, wieder soziale Kontakte und natürlich auch Arbeit zu haben, um anderen Menschen zu helfen.

Nun ist meine Redezeit abgelaufen. Ich will nicht wieder überziehen. – Von daher danke ich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Christian Brade, SPD)

Vielen Dank, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Lerche.

(Andreas Butzki, SPD: Er ist ja im Dauereinsatz, der Herr Lerche.)

Man tut, was man kann.

Werte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Landsleute und werte Gäste!

(Heiterkeit bei Minister Harry Glawe: Liebe Landsleute! – Andreas Butzki, SPD: Und leere Stühle!)

Ja, liebe Linksfraktion, der vorliegende Antrag hat einige wahre Aspekte, die wir als AfD-Fraktion vollends mitzeichnen können. Auf der anderen Seite enthält der Antrag viele Teilforderungen, die wir so natürlich nicht teilen. Moralische Maximalforderungen in Form ellenlanger Texte ohne einen vollständigen Satz bei der Begründung sind unprofessionell und nicht hilfreich. Sie hätten mehrere Anträge daraus machen sollen, dann hätten Sie einige Ihrer Forderungen – bei uns zumindest – durchbringen können.

Ich will Ihnen dazu ein Beispiel nennen, was wir sehr gut fanden: Arbeitslosenstatistik. Wir von der AfD begrüßen es, dass Sie hier im Landtag das Thema der Arbeitslosenstatistik ansprechen. Meine Fraktionskollegen haben zu dem Thema schon zahlreiche Kleine Anfragen abgesetzt.

(Andreas Butzki, SPD: Abgesetzt?)

Innerhalb der Fraktion wurde auch darüber nachgedacht, das Thema in den Ausschuss oder den Landtag zu bringen. Aus internen Gründen haben wir das aber bisher zurückgestellt, da wir das Thema für eine Bundesangelegenheit halten. Nun ist das Thema hier im Landtag, das ist auch legitim, und daher möchte ich Ihnen meine Meinung dazu schildern.

Wir halten die Arbeitslosenstatistiken ebenfalls für stark beschönigt.