Protokoll der Sitzung vom 25.10.2018

Herr de Jesus Fernandes, wenn ich rede, haben Sie Pause.

(Zuruf aus dem Plenum: Jawoll!)

Wann begreifen Sie das endlich mal?

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Das ist wie mit dem Kuchen und dem Krümel. – Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Peter Ritter, DIE LINKE)

Als Nächstes hat ums Wort …

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Für Sie sind eben doch nicht alle Menschen gleich. Das haben Sie eben bewiesen.)

Jetzt erteile ich Ihnen auch einen Ordnungsruf, Herr de Jesus Fernandes.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Endlich mal Aufmerksamkeit. – Peter Ritter, DIE LINKE: So viel zur Gleichbehandlung.)

Als Nächstes erteile ich das Wort Frau Tegtmeier für die Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst einmal möchte ich feststellen,

(Unruhe bei Ann Christin von Allwörden, CDU, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

dass sich das Asylbewerberleistungsgesetz und das Asylrecht insgesamt in den vergangenen Jahren mehrfach verschärft haben. Der Minister hat hier eben sehr sachlich vorgetragen, wohin uns das geführt hat und wie es in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt wird.

(Unruhe bei Ann Christin von Allwörden, CDU, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Herr Kramer hat uns mit der Zahl 18 Milliarden beispielhaft die Dramatik dargelegt, die es bedeutet, dass hier 18 Milliarden Euro seiner Meinung nach – oder vielleicht hat er auch belastbare Statistiken dazu – ins Ausland geschafft werden. Der Antrag der AfD bezieht sich in erster Linie jedoch auf Ausländer in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften. Da fordere ich Sie jetzt erst mal auf, welche Summe aus diesen 18 Milliarden Euro tatsächlich aus Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften abfließt, um dann ins Ausland geschafft zu werden, denn darum geht es in Ihrem Antrag, um die Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften.

Die Sachleistungen, die für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen erbracht werden, wurden hier schon vom Innenminister, aber auch von Frau Larisch in unterschiedlicher Weise dargestellt. Anerkannt werden für einen erwachsenen Leistungsberechtigten für all die Sachleistungen, auf die er Anspruch hat, also Deckung des Bedarfs von Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgütern, 135 Euro. Den Hinweis der AfD auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil finde ich schon bemerkenswert, weil in diesem Verfassungsgerichtsurteil ausdrücklich darauf verwiesen wird, dass asylberechtigten oder asylsuchenden Menschen in Deutschland eben nicht nur das physische Grundniveau zuerkannt wird, sondern dass sie ausdrücklich auch einen Anspruch auf die Deckung persönlicher Bedarfe, das sogenannte soziokulturelle Existenzminimum haben.

Ausgeführt wurde das so: Es umfasst, also das Minimum der Leistungen, sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu. Allein dieser Leitsatz aus diesem Urteil zeigt ganz deutlich auf, dass es allein mit Sachmitteln, wie finderisch man damit auch immer sein mag, nicht getan ist. Dieser Verweis, dieser Leitsatz wird direkt abgeleitet von Artikel 1 Absatz 1 unseres Grundgesetzes, die garantierte Menschenwürde.

In der Begründung führt das Gericht als letzten Satz dazu aus: „Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“ Also ganz eindeutig: Wenn Sie eine Stelle aus diesem Urteil zitieren, andere Stellen, die wesentlich bedeutsamer sind, weglassen, ist das genau das Niveau, was wir hier erwarten. Es ist immer wieder bemerkenswert, wie Sie Rechtsprechung in Deutschland für Ihre Zwecke auszunutzen versuchen oder sogar kritisieren. Das haben wir in der letzten Landtagsdebatte erlebt, dass Sie die infrage stellen, aber Sie nutzen sie auch andererseits aus mit Teilzitaten, die das Gesamtbild zumindest verschwimmen lassen und den Kern vernebeln.

Bei all den Bemühungen, die man nach dem Sachleistungsprinzip, das hier fast ausschließlich angewandt wird, aufbringt, um das vollumfänglich abzubilden, geht es eben nicht, dass man dieses ausschließlich anwendet, weil allein, wenn man bedenkt, was zwischenmenschliche Beziehungen, kulturelle Teilhabe und so weiter angeht, hat der Innenminister eben schon angedeutet, wie schwierig das ist, bei ganz einfachen Dingen des Lebens den individuellen Bedarf abzubilden. Er hat davon gesprochen, eventuell einen eigenen Kiosk aufzumachen oder so was. Wie wollen wir das denn machen, wenn jemand mal den Wunsch hat, ins Theater zu gehen oder sich mit jemandem irgendwo zu treffen? Wollen wir ihm ganz genau vorschreiben, in welches Lokal er sich zu begeben hat oder wie auch immer? Also umsetzbar ist das so nicht. Wir müssen immer schön auf der Grundlage unserer Verfassung agieren. Deswegen kann man Ihren Antrag in der Tat nur vollumfänglich ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Die Fraktion der AfD hat eine Unterbrechung für eine Sitzung des Ältestenrates beantragt. Dies werde ich einberufen nach dem Ende der Debatte.

Frau von Allwörden hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU.

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Tatsächlich ist durch die Rede des Ministers eigentlich alles bereits gesagt worden. Ich kann mich nur wiederholen, wenn ich sage, dass die Forderungen des Antrages der AfD durch die Landesregierung bereits seit Monaten umgesetzt werden. Das ist Ihnen auch bekannt.

Ich erinnere nur an die Landtagssitzung im Mai, da hatte Herr Grimm nach den AnKER-Zentren und deren Umsetzungsmöglichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern gefragt. Dort hat der Minister ausführlich geantwortet, dass bereits jetzt alle ausreisepflichtigen Personen in der Erstaufnahmeeinrichtung beziehungsweise in der Außenstelle verbleiben. Da dort vorrangig das Sachleistungsprinzip angewandt wird, hat sich Ihr Punkt 2 schon mal gänzlich erledigt. Ich werfe Ihnen hiermit aufgrund der Tatsache, dass Sie das auch schon genau gewusst haben, Spaltung vor, Spaltung und Hetze, sehr geehrte Damen von der, Herren von der AfD, Entschuldigung.

In Punkt 1 wollen Sie den Masterplan des Bundesinnenministeriums vorziehen. Aber auch dazu hat Ihnen der Innenminister bereits gesagt, dass es Pilotstandorte geben wird, an denen der Masterplan praktisch angewandt und auf seine bundesweite Umsetzung geprüft wird.

(Zuruf von Dirk Lerche, AfD)

Bis dahin – und wie ich betonen möchte, bereits Monate, bevor der Masterplan überhaupt ein Gesprächsthema war – wendete Mecklenburg-Vorpommern die gesetzlichen Regelungen, die die Gesetze bieten, umfassend an. Das bedeutet eben, dass Personen ohne Bleibeperspektive nicht in die Kommunen überführt werden. Dazu gehört auch das Sachleistungsprinzip in den Landeseinrich

tungen. Dass das Sachleistungsprinzip bei Dingen des persönlichen Bedarfs in Mecklenburg-Vorpommern derzeit nicht angewandt wird, liegt auch an den bisherigen Erfahrungen. Auch das wurde Ihnen bereits grundlegend ausgeführt.

Diese wurden in Mecklenburg-Vorpommern, aber auch in ganz Deutschland schon verschiedentlich getestet. Wertmarken wurden von den Geschäften in Teilen nicht akzeptiert. Und bisher war der Verwaltungsaufwand einfach viel zu hoch. Eine kurze Aufenthaltsdauer oder Aufenthaltsperspektive rechtfertigt es nicht, nur den notwendigen Bedarf zu berücksichtigen. Die soziale Teilhabe, also der persönliche Bedarf, muss sichergestellt sein. Dazu gibt es eine Reihe von Gerichtsentscheidungen. Derzeit ist das nur über das Taschengeld erfüllbar. Umso wichtiger ist es, die Erfahrungen aus den AnKER-Zentren abzuwarten. Meine Fraktion wird den Antrag aus diesen Gründen ablehnen.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Wie überraschend!)

Erlauben Sie mir noch zum Schluss eine Bemerkung, sehr geehrte Herren von der AfD: Sie erwarten speziell von Asylbewerbern und Flüchtlingen, dass sie sich hier bei uns im Land an gewisse Regeln halten. Ja, tue ich auch, aber genau das erwarte ich auch von Ihnen, von Ihnen, die Sie auch, wie Sie gerade so schön bemerkten, in den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern gewählt wurden. Ich erwarte von Ihnen Respekt gegenüber dem Hohen Haus und Respekt gegenüber unserer Präsidentin. Das, finde ich, gebührt der Respekt gegenüber uns allen hier.

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Torsten Renz, CDU)

Für die Fraktion der AfD hat jetzt das Wort noch einmal der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste hier im Hause! Liebe Landsleute!

Frau von Allwörden, also ich denke nicht, dass wir hier in irgendeiner Form, dass meine Fraktion in irgendeiner Form den Respekt gegenüber den anderen Abgeordneten hier

(Ann Christin von Allwörden, CDU: Das haben wir ja gerade erlebt.)

oder den Respekt gegenüber der Frau Präsidentin

(Ann Christin von Allwörden, CDU: Nein.)

hat vermissen lassen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU)

Und genau aus diesem Grunde hat der Parlamentarische Geschäftsführer Professor Dr. Ralph Weber auch eine

Sitzungsunterbrechung beantragt, damit das im Ältestenrat geklärt werden kann,

(Ann Christin von Allwörden, CDU: Ich habe es ja erlebt. Muss keiner erklären.)

und dann sehen wir nachher weiter.

(Zurufe von Elisabeth Aßmann, SPD, und Ralf Mucha, SPD)

Respekt ist keine Einbahnstraße, Frau von Allwörden. Das ist nämlich der Punkt.

Ich danke dem Innenminister für seinen Redebeitrag und möchte an dieser Stelle unterstreichen, dass wir nur da Sachleistungen fordern, wo es eben möglich ist. Das steht nicht im Widerspruch zu unserem Antragstext, also die Aussagen unseres Innenministers stehen nicht im Widerspruch zu unserem Antragstext. Und natürlich muss man ein Augenmerk auf die Verhältnismäßigkeit setzen. Es ist doch völlig klar, dass Sachleistungen den Verwaltungsaufwand nicht rechtfertigen, wenn der Verwaltungsaufwand höher ist als der geldwerte Vorteil. Das ist doch völlig klar. Das sind Dinge, über die man hätte reden können, wenn man gewollt hätte – will man aber in diesem Hause nicht, deswegen müssen wir uns eben den Weg in dieser Debatte hier suchen.

Dann komme ich mal zu einer ganz grundsätzlichen Sache. Das Wort „Neger“ habe ich bewusst gewählt, Herr Ritter, weil ich mir eben nicht vorschreiben lasse, was hier Schimpfwort sei oder was nicht,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Jaja, ist ja gut.)