Protokoll der Sitzung vom 21.11.2018

(Beifall Horst Förster, AfD: Das ist doch wohl eine Information.)

Das heißt also, auch die Arztwahlfreiheit bleibt gewahrt. Ich verstehe nicht ganz, was das Ziel Ihres Antrages sein soll, wenn Sie einerseits sagen, das stellen Sie nicht infrage, aber Sie wollen andererseits, dass Ärzte werben dürfen für diese Dienstleistung

(Peter Ritter, DIE LINKE: Noch mal, es geht hier nicht um Werben, es geht hier um Information. – Karen Larisch, DIE LINKE: Das ist keine Werbung.)

der Tötung ungeborenen Lebens.

(Karen Larisch, DIE LINKE: Das ist Aufklärung.)

Jeder, jeder Arzt …

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das erzähle ich Ihnen noch zehnmal. Und wenn ich den Antrag noch zehnmal stellen muss, bis Sie das begreifen.)

Ja, und Sie können es noch zwanzigmal sagen, aber nicht jetzt, wo es um meine Zeit geht.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Bis Sie das begreifen!)

Jeder niedergelassene Frauenarzt und jede Frauenärztin in Krankenhäusern in diesem Lande weiß, wo die rechtliche Grenze liegt.

(Beifall und Zuruf von Horst Förster, AfD)

Sie können jeder Patientin jederzeit alle Informationen über einen eventuell bevorstehenden Schwangerschaftsabbruch geben, jeder Patientin. Patient wird man aber nicht dadurch, dass man im Internet irgendwelche Seiten anklickt, sondern dazu muss man schon in die Praxis gehen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Und in der Praxis darf jede Form von Information erfolgen. Wenn ich außerhalb der Praxis öffentlich auf meiner Seite aber inseriere „Nehme Schwangerschaftsabbrüche vor“, dann ist das eben Werbung. Genau das wird von Paragraf 219a untersagt. Diese Grenze, die sollte angesichts dessen, worum es hier geht, keinesfalls unterschritten werden. Deswegen ist der Paragraf 219a, unabhängig davon, dass er gesetzestechnisch notwendig ist, auch inhaltlich richtig. Warum? Es geht nicht, wie Sie hier suggerieren – jedenfalls nicht nur –, um das Selbstbestimmungsrecht der Frau,

(Karen Larisch, DIE LINKE: Oh doch!)

es geht um ungeborenes Leben,

(Beifall Jens-Holger Schneider, AfD)

um das höchste Wertgut, das wir überhaupt haben, das auch in unserer Verfassung

(Zuruf von Dr. Wolfgang Weiß, DIE LINKE)

als allerhöchstes Gut anerkannt wird, ungeborenes Leben. Dann ist es ja wohl das Mindeste, was man erwarten kann, dass ich mich zum Arzt oder der Ärztin meines Vertrauens begebe, wenn ich Informationen haben möchte, und nicht ein Faltblatt bekomme, wo drinsteht, dies und jenes müsst ihr machen und so weiter.

(Thomas Krüger, SPD: Das haben Ihnen Ihre Frauen in der Fraktion sicherlich so erzählt, ne?!)

Das ist ein deutliches Überschreiten dieser Grenze. Deswegen wurde die Frau Hänel in beiden Instanzen zu Recht verurteilt, von einem Richter, bitte schön – das haben Sie ja sicher auch mitbekommen –, der hinterher in einer persönlichen Erklärung erklärt hat, dass er der Ärztin Hänel das hoch anrechnet, dass sie das durchgezogen hat, und ihr empfiehlt, dieses Strafgeld, das sie jetzt zahlen musste, diese Geldstrafe, als einen Ehrentitel mit sich zu führen, also jemand, der inhaltlich ganz auf Ihrer Seite ist und den Paragrafen 219a abschaffen möchte,

(Dr. Wolfgang Weiß, DIE LINKE: Dann schaffen wir ihn einfach ab!)

aber sich eben daran gebunden fühlt.

(Zuruf von Karen Larisch, DIE LINKE)

Das ist geltendes Recht und das muss es bleiben,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das kann man doch ändern!)

einfach, weil es

(Peter Ritter, DIE LINKE: Recht kann man doch ändern!)

um den Höchstwert überhaupt geht.

(Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

Und wenn Sie das in Rede stellen, infrage stellen, dann stellen Sie die Hürde infrage, die uns das Strafgesetz, aber überhaupt unsere gesamte Rechtsordnung

(Zuruf von Horst Förster, AfD)

zu Recht aufgebürdet hat, damit nicht jedermann fremdes Leben – und auch das in einer Frau wachsende Leben ist nicht ihres, sondern fremdes Leben – antastet und leichtfertig einfach opfert.

(Horst Förster, AfD: Wie ein bockiges Kind verhält sich Herr Ritter.)

Aus eben diesem Grunde ist es so wichtig, dass nicht in der Öffentlichkeit für eine solche Handlung geworben wird,

(Beifall Jens-Holger Schneider, AfD)

abgesehen davon, dass das …

(Thomas Krüger, SPD: Es ist keine Werbung!)

Es ist Werbung.

(Thomas Krüger, SPD: Es ist keine Werbung!)

Werbung ist, wenn ich nach außen mit meiner Leistung in Erscheinung trete

(Zuruf von Horst Förster, AfD)

und dafür finanzielle Vorteile einsacke.

(Thomas Krüger, SPD: Es ist keine Werbung!)

Ich kann jederzeit meiner Patientin alles sagen in der Praxis. Diese „kleine“ – in Anführungszeichen – Grenze, die kann man ja wohl einhalten. Man muss nicht auf einer Facebook-Seite und vielleicht noch mit Aushang was weiß ich wo anpreisen, hier werden Abtreibungen vorgenommen. Ich möchte Sie mal hören, wenn irgendjemand sagt, in Facebook inseriert oder auf seiner Internetseite bekannt gibt: „Habt ihr Probleme mit Oma und Opa? Bei uns werden Oma und Opa kostengünstig entsorgt.“

(Thomas Krüger, SPD: Das ist doch wohl voll daneben!)

Aufforderung zu einer Straftat

(Karen Larisch, DIE LINKE: Also entschuldigen Sie mal, was ist das denn für ein Vergleich?!)

und Werbung für eine solche. Da erhebt sich natürlich jetzt Widerspruch, zu Recht,

(Karen Larisch, DIE LINKE: Was ist das für ein Vergleich?! Das ist unglaublich!)