Protokoll der Sitzung vom 21.11.2018

Von daher kommen wir zur Abstimmung.

Wer stimmt für die Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage einstimmig zugestimmt worden.

Auch bei diesem Tagesordnungspunkt muss ich zunächst die Einreihung für Freitag nach der ordentlichen Tagesordnung ankündigen. Wenn es dazu Änderungsbedarfe gibt, muss eine Abstimmung zwischen den Fraktionen erfolgen. Ich sehe also keinen Widerspruch,

(Torsten Renz, CDU: Ich darf ja nichts sagen. – Heiterkeit bei Christiane Berg, CDU, und Peter Ritter, DIE LINKE)

dann ist das so beschlossen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktionen der SPD und CDU haben beantragt, die Tagesordnung um den Antrag auf Drucksache 7/2868 „Müllentsorgung

auf dem Ihlenberg zukunftsfähig ausrichten“ zu erweitern. Gemäß Paragraf 74 Nummer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.

Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Herr Schulte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beziehen uns in erster Linie auch auf die Ausführungen der sehr geehrten Kollegin Schwenke zur Dringlichkeitsbegründung Ihrer Aussprache. Das ist in diesem Punkt identisch. Deswegen hoffe ich, dass die Kolleginnen und Kollegen in Breite auch ihre Zustimmung geben werden. – Danke schön.

Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? – Das scheint nicht der Fall zu sein.

Von daher kommen wir zur Abstimmung.

Wer der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Dann ist auch diesmal der Erweiterung der Tagesordnung einstimmig zugestimmt worden.

Bei der Einreihung in die Tagesordnung bleibt es beim verkündeten Verfahren. Wenn eine gemeinsame Aussprache gewünscht wird, ist auch darüber Verständigung herbeizuführen.

(Unruhe bei Jochen Schulte, SPD, und Peter Ritter, DIE LINKE)

Ich gehe davon aus, dass Herr Ritter jetzt nichts anmerken möchte? – Nein?! Gut.

Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Jetzt rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 3: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf, Drucksache 7/2798.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf (Erste Lesung) – Drucksache 7/2798 –

Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Herr Glawe.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine Damen und Herren! Die Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist natürlich für das Land, aber auch für mich als Gesundheitsminister eine wichtige Aufgabe und ein wichtiges Anliegen. Nicht nur bei der aktuellen Impfkampagne „MV impft“ ist der öffentliche Gesundheitsdienst eine wichtige Säule für die Si

cherstellung der Gesundheit der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern. Deshalb werbe ich hier gern für den Gesetzentwurf über den Beitritt des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf und bitte um Unterstützung.

Bereits im Jahr 1971 wurde auf der Grundlage eines von den Ländern Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein unterzeichneten Abkommens die Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf gegründet. Nach Artikel 11 des Abkommens können weitere Länder den Beitritt erklären, was zuletzt Brandenburg und RheinlandPfalz getan haben. Aufgabe der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesens ist die Aus-, Fort- und Weiterbildung, insbesondere für Beschäftigte im öffentlichen Gesundheitswesen. Dies gilt für die ärztlichen und nicht ärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere der Gesundheitsämter der Landkreise und der kreisfreien Städte in unserem Land. Vergleichbare Bildungseinrichtungen sind in zumutbarer Entfernung nicht vorhanden, eine weitere Einrichtung besteht allerdings auch in Bayern.

Im Folgenden einige Zahlen, die die Leistungen der Düsseldorfer Akademie illustrieren: Nachdem im Jahre 2017 nahezu 4.900 Beschäftigte an Aus-, Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen teilgenommen haben, werden es im Jahre 2018 bereits über 5.000, genau 5.100 sein. In diesem Jahr führt die Akademie insgesamt 185 Veranstaltungen durch. Dabei sind insbesondere für Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen mehrere Wochen bis Monate geplant, und dafür sind die Zeiträume so bemessen, dass der Zeitrahmen insgesamt das ganze Jahr über ausgereizt ist.

Neben den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Akademie – es sind zurzeit 27 Vollzeitstellen – wurden weitere Dozentinnen und Dozenten für die Fort- und Weiterbildung aus Wissenschaft und Praxis gewonnen, um die hoch qualifizierte Fort- und Weiterbildung zu stärken und die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst auf die jeweiligen Herausforderungen vorzubereiten.

Durch den in Aussicht gestellten Beitritt können wir auf der Grundlage einer befristeten Vereinbarung für das Jahr 2018 die weitere Teilnahme von Beschäftigten im öffentlichen Gesundheitsdienst unseres Landes an Veranstaltungen der Akademie absichern. Dies wurde rege genutzt. Insgesamt 174 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Mecklenburg-Vorpommern haben im laufenden Jahr Veranstaltungen der Akademie besucht. Aufgrund fehlender Kapazitäten wird das jedoch auch für die nächsten Jahre ausgelotet. Da Rheinland-Pfalz und Brandenburg diesem Abkommen beigetreten sind, ist die Kapazität mit dem Beitritt von Mecklenburg-Vorpommern in Düsseldorf ausgereizt.

Meine Damen und Herren, die Finanzierungsfrage ist so zu beantworten: Wir haben einen Rahmenvertrag mit den Landkreisen und kreisfreien Städten geschlossen. Das Land und die Kommunen beteiligen sich zu je 50 Prozent. Die jetzigen Kosten belaufen sich auf 100.000 Euro, das heißt 50.000 Euro stellt das Land zur Verfügung, 50.000 die Landkreise und kreisfreien Städte. Von daher ist diese Rahmenvereinbarung so gestaltet, dass beide Teile dafür Sorge tragen, dass Fort-, Weiter- und Ausbil

dung von im öffentlichen Dienst Beschäftigten in hoher Qualität sichergestellt werden. Ich bitte daher um Zustimmung und Annahme dieses Antrags. – Vielen Dank.

(Beifall Philipp da Cunha, SPD, und Torsten Renz, CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Lerche.

Sehr geehrte Präsidentin! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Gäste im Saal! Liebe Landsleute im Land! Ich möchte mich in dieser Rede kurzfassen. Ich stehe hier heute nur als Vertreter von unserem gesundheitspolitischen Sprecher Dr. Gunter Jess. Der wird in der voraussichtlichen Zweiten Lesung noch detaillierter auf das Thema eingehen wollen. Um es kurz vorwegzunehmen: Die AfD-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen. Der vorliegende Gesetzentwurf soll das öffentliche Gesundheitswesen hier im Land stärken. Das unterstützen wir nicht nur, sondern wir halten es auch für notwendig, um unsere Gesundheitsämter auf dem aktuellsten Stand zu halten.

Das öffentliche Gesundheitswesen – die Beobachtung, Begutachtung und die Gewährleistung der gesundheitlichen Belange der Bevölkerung – muss aufrechterhalten werden. Dazu bedarf es selbstverständlich gut geschulter Fachärzte, die mit den neuen Problemen wie eingeschleppten Krankheiten oder Antibiotikaresistenz umgehen können. Aber technische Errungenschaften in das Gesundheitswesen einzubinden – das muss gemeistert werden. Fortschritte in der Digitalisierung, um bürokratische Erleichterungen zu schaffen, können viele Kosten, Zeit und Raum sparen. Die Beratung öffentlicher Träger ist essenziell, um effizient zu planen und Gesundheitsförderung und gesundheitliche Versorgung, die öffentliche Hygiene, die Gesundheitsaufsicht sowie die Verhütung und Eindämmung von Krankheiten sicherzustellen.

Die mehr als 250 Aus- und Weiterbildungen an der Gesundheitsakademie Düsseldorf können unserem Land zielführend weiterhelfen. Insbesondere, wenn es um die Nachwuchsgewinnung von Fachpersonal geht, hat unser Land auch nicht viele Möglichkeiten im deutschsprachigen Raum. Über die finanzielle Beteiligung des Landes und der einzelnen Landkreise werden wir uns sicherlich noch im Wirtschafts- und Finanzausschuss unterhalten. Der Minister hat eben schon etwas zu den Kosten gesagt. Was ich vermisse, ist die Alternative. Wurde die Ansiedlung einer Akademie zum Beispiel bei der Uni Rostock in Betracht gezogen,

(Minister Harry Glawe: Nein.)

dies durchgerechnet, mit den nördlichen Bundesländern einschließlich Sachsen-Anhalt und Berlin über diesen Standort vielleicht verhandelt

(Minister Harry Glawe: Nein.)

oder diskutiert? Da erwarte ich noch Antworten aus dem verantwortlichen Ministerium im Ausschuss.

Alles in allem wurde hier aber eine für uns alle akzeptable Konzeption vorgelegt. Deswegen stimmen wir dem Gesetzentwurf zu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Koplin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister Glawe hat das Anliegen, das mit diesem Gesetzentwurf verbunden ist, ausführlich vorgetragen. Das ist plausibel und sehr vernünftig. Insofern passiert heute etwas, was nicht alle Tage passiert: Wir begrüßen und unterstützen also seitens der LINKEN einen Antrag der Regierung, in diesem Fall diesen Gesetzentwurf

(Torsten Renz, CDU: Ohne Aber.)

und wissen uns da eins mit vielen Fachleuten im öffentlichen Gesundheitsdienst.

Wir haben mit diesem Gesetzentwurf die Möglichkeit, dass die Qualität der Arbeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes gesichert und weiter ausgebaut werden kann. Wir haben die Chance, dass der Beruf, im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig zu werden, attraktiver wird oder die Berufsbilder dort attraktiver werden, und wir haben die Chance, dass die Personalbesetzung abgesichert wird und somit dann auch die Aufgaben, die der öffentliche Gesundheitsdienst zu erledigen hat – einige sind von den Vorrednern angesprochen worden –, abgesichert werden können.

Dafür gibt es gute Gründe, denn sowohl aus Kleinen Anfragen als auch in der Befassung im zuständigen Ausschuss haben wir erfahren müssen, dass wir Personallücken haben im öffentlichen Gesundheitsdienst, die geschlossen werden müssen, dass auch, wenn wir uns die nächsten Jahre anschauen, insbesondere ab nächstem und übernächstem Jahr zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Rente gehen und wir nachbesetzen müssen. Insofern ist es wichtig, an der Stelle die Aus-, Weiter- und Fortbildung zu stärken.

Ein Beispiel aus der Mecklenburgischen Seenplatte – Gäste sind ja auch hier –: Wir haben dieser Tage im Sozialausschuss des Kreistages in der Mecklenburgischen Seenplatte erfahren dürfen, dass zum Beispiel die Stelle einer Kinder- und Jugendärztin nicht besetzt ist. Das hat zur Folge, dass die Schuluntersuchung nicht in vollem Umfang vorgenommen werden kann und man sich dann entschlossen hat, aus der personellen Not heraus zu sagen, insbesondere in der Altersgruppe der Achtklässler werden wir nicht mehr an allen Schulen Untersuchungen durchführen, sondern nur noch an Schwerpunktschulen.

Das kann nicht in unserem Interesse sein, denn wenn wir uns die Gesundheitsberichterstattungen anschauen, die uns vorliegen, einmal die, die im Internet zugänglich ist, aber insbesondere auch die, die in der Mecklenburgischen Seenplatte auf Initiative der LINKEN aufgelegt wurde – die ist so präzise und weist darauf hin, dass die

Problemlagen beim Gesundheitszustand von Jungen und Mädchen insbesondere in der 6., 7., 8. Klasse aufwärts eintreten, dass sich hier der gesundheitliche Status erheblich verschlechtert, es also an der Stelle gegebenenfalls Fürsorge und Intervention eigentlich bedarf.

Also wir unterstützen den Gesetzentwurf – die Debatte sowieso, das ist klar, die werden wir fachlich noch führen, dafür gibt es gute Gründe –, und trotzdem ist dieser Gesetzentwurf ein Stückchen weit formal gesehen ein Ärgernis. Ich will Ihnen auch sagen, warum.

(Torsten Renz, CDU: Doch ein Aber.)