Protokoll der Sitzung vom 21.11.2018

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Das, was Sie hier mit Ihrer Volksbefragung aufs Tableau gebracht haben, nur die Fragen, die die Landesregierung für akzeptabel hält, das ist eine Mogelpackung. So war das nicht gemeint. Fragen Sie das Volk!

(Beifall Christoph Grimm, AfD)

Senken Sie die Quoren ab für Volksinitiativen, senken Sie das ab und starten Sie selbst eine, dann kann das Volk entscheiden, ob Wahlalter 16! Und wir sind dezidiert dafür, dass das Volk entscheidet. Alle wichtigen Fragen sollten von dem betroffenen Volk entschieden werden.

(Andreas Butzki, SPD: Dann sprechen Sie sich in der Fraktion besser ab!)

Das wissen Sie auch.

Und zum dritten „scheinheilig“: Frau Bernhardt, Sie haben – und Herr Ritter geht noch vor und fragt Herrn Renz nach dem normalen demokratischen Verfahren, wenn ein Gesetzentwurf eingebracht wird, dann überweist man in die Ausschüsse, ja –, haben Sie das schon ein einziges Mal bei Anträgen und Gesetzentwürfen von uns gemacht? Antwort: Nein. Gerade Sie von der Linksfraktion

(Marc Reinhardt, CDU: Oh, oh!)

lehnen grundsätzlich alles, was von uns kommt, ab. Das ist dann also nach Ihren eigenen Worten

(Marc Reinhardt, CDU: Scheinheilig.)

undemokratisch.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

Ich nenne die Fragestellung scheinheilig. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Schulte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich sage das jetzt weniger für Sie, weil Sie sind tatsächlich hier auch, zumindest teilweise, ja in das Verfahren bisher einbezogen worden. Aber ich sage das deutlich auch für die Zuhörer/-innen heute bei uns im Plenarsaal, aber auch für die Menschen hier in diesem Land: Weil ja eben noch mal die Bemerkung kam von Herrn Professor Weber, wir wollten die Opposition nicht an den Fragen, zum Bespiel Volksbefragung, teilnehmen lassen, es gibt hier von den Koalitionsfraktionen die klare Aussage, dass wir bereit sind, mit der Opposition in diesem Landtag, mit einer Zweidrittelmehrheit

(Thomas Krüger, SPD: So ist das.)

dann über die Frage der inhaltlichen Ausgestaltung der Fragen bei der Volksbefragung zu beschließen. Das heißt, wir wollen die Opposition, weil eine einfache Mehrheit haben wir alleine als Regierungsfraktionen.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Das gibt es bisher noch nicht.)

(Dr. Ralph Weber, AfD: Mit uns haben Sie darüber nicht gesprochen.)

wir – ich sage das, Herr Professor Weber, an dieser Stelle –, wir sind bereit, das hier so durchzuführen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das sage ich für die Menschen in diesem Land, weil dieser Vorwurf, der perlt dann tatsächlich an uns ab.

Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich an dieser Stelle doch auch noch mal zwei Dinge sagen. Ja natürlich, wir sind stärkste Koalitionsfraktion, wir sind stärkste Fraktion in diesem Landtag, wir haben das beste Wahlergebnis aller Fraktionen,

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

aller Parteien bei der letzten Landtagswahl gehabt und wir sind stolz darauf. Das ist etwas, da bin ich auch ganz ehrlich, den Vorwurf lasse ich mir gerne machen. Nur, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen aus der Fraktion

DIE LINKE, Sie wissen es selber auch, denn Sie sind auch in der Koalition mit uns gewesen, dass es immer ein Zusammenarbeiten ist, dass man, selbst wenn man stärkste Fraktion ist, natürlich immer auch auf seinen Partner Rücksicht nehmen muss und dass ein Koalitionsvertrag immer das Ergebnis ist von Absprachen zwischen Parteien, zwischen Fraktionen. Und das ist auch gut so, weil es geht eben nicht darum, dass der eine allein das durchzieht, was er für richtig hält, weil dann müsste es hier auch andere Mehrheiten in diesem Parlament geben.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ja, es ist überhaupt nicht die Frage, dass es in meiner Partei – übrigens, wenn ich die Diskussion bundesweit auch verfolge, in allen Parteien wohl – durchaus Befürworter, aber auch kritische Positionen gibt zum Wahlalter 16. Das ist gar nicht die Frage. Die Frage, um die es hier geht, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, und ich habe ja versucht, das deutlich zu machen, ist, dass, wenn wir über das Wahlalter sprechen, wir nicht über irgendetwas sprechen, sondern wir sprechen über die Grundlage unserer parlamentarischen Demokratie, denn wir sitzen hier, weil wir von den Menschen in diesem Land gewählt worden sind. Wenn wir uns darüber verständigen, wie das aktive Wahlrecht ausgestaltet werden soll, dann sollten wir doch einerseits diejenigen, die es haben, die bereits wahlberechtigt sind in diesem Land, nämlich alle, die älter als 18 sind oder 18 aufwärts, an so einer Entscheidung beteiligen. Und wir sollten doch auch diejenigen, Frau Kollegin Bernhardt, die jünger sind, nämlich die dann zukünftig mitwählen sollen,

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

an dieser Frage beteiligen, weil das aktive Wahlrecht – vielleicht ist das dem einen oder anderen ja nicht klar – ist doch nicht nur etwas, ich gehe mal alle vier oder fünf Jahre in ein Wahllokal und gebe meine Stimme ab und das ist es dann gewesen. Das ist Verantwortung, die die betreffende Person auch für die weiteren Entscheidungen in diesem Land vornimmt. Und wenn man dann einem jungen Menschen, wenn man dann einem jungen Menschen, der bisher dieses Recht zum Beispiel noch nicht gehabt hat, auch – das ist jetzt ein hochgreifendes Wort – eine Bürde, es ist nicht nur ein Recht, es ist auch eine Verantwortung, übertragen will, sollte man ihn doch vielleicht fragen, wenn es um die verfassungsrechtlichen Grundlagen eines Staates, eines Landes geht.

Auf der anderen Seite, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn wir jemanden haben, der schon wahlberechtigt ist, und wir sagen, wir vergrößern jetzt die Anzahl der Personen, die wählen dürfen, auch das ist ein Eingriff in dessen aktives Wahlrecht und auch das sollte man mit den Menschen entsprechend diskutieren. Wenn hier immer wieder gesagt wird, man sollte Experten hören, dann bleibe ich dabei, andere Menschen, andere Experten als diejenigen, die originär davon betroffen sind, kann es in diesem Land gar nicht geben, weil alles andere ist nur eine abgeleitete Meinung, die irgendwo sich auch im Zweifelsfall im stillen Kämmerlein bildet.

Und, meine Damen und Herren, damit möchte ich dann auch aufhören. Frau Kollegin Bernhardt, Herr Kollege Ritter, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE, ich sage das hier noch mal in aller Deut

lichkeit: Tragen Sie die Volksbefragung mit, tragen Sie die Verfassungsänderung mit, geben Sie grünes Licht auch mit einer Zweidrittelmehrheit hier für die Ausgestaltung dann entsprechend bei den Volksbefragungen! Machen Sie das Verfahren frei! Sie können das machen bis zum 28.11., dann haben wir das in diesem Jahr noch, dann haben wir es in diesem Jahr noch hier im Landtag, die Verfassungsänderung, die Ausführungsgesetze, und dann können wir nächstes Jahr tatsächlich

(Torsten Renz, CDU: Das ist doch mal ein Angebot, Frau Bernhardt!)

die Menschen in diesem Land dazu befragen, ob sie denn die Einführung des Wahlalters 16 haben möchten oder nicht. Ich glaube, das ist der ehrlichste Weg, wie man mit diesem Thema umgehen kann. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2812 zur federführenden Beratung an den Innen- und Europaausschuss und zur Mitberatung an den Rechtsausschuss, an den Finanzausschuss sowie an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, ansonsten Ablehnung abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.

Vor der Abstimmung hat mir der Abgeordnete Ritter angezeigt, dass er an der Abstimmung nicht teilnehmen wird, und er möchte jetzt eine Erklärung nach Paragraf 96 Erklärung zur Abstimmung abgeben. Bitte schön, Herr Ritter.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie wissen, dass ich immer für eine offene und kontroverse Debatte bin. Ich lehne es aber ab, dass man mir und meiner Fraktion Unwahrheiten unterstellt, um es vorsichtig auszudrücken.

Es ist behauptet worden vom Kollegen Schulte,

(Zuruf von Manfred Dachner, SPD)

es ist behauptet worden vom Kollegen Schulte, wir hätten uns noch während des Anhörungsprozesses einfach so vom Acker gemacht. Das ist unwahr. Wahr dagegen ist, dass uns die Ministerpräsidentin oder die Ministerpräsidentin meine Fraktionsvorsitzende fast ein Vierteljahr lang täglich angerufen hat und gefragt hat, na, wie ist es denn nun?

(Torsten Renz, CDU: Täglich angerufen?)

Wahr ist, dass die Ministerpräsidentin andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens aufgefordert hat, mich und Fraktionskolleginnen und -kollegen anzurufen und zu fragen, na, wie ist es denn nun? Deshalb haben wir nach

der Anhörung im Rechtsausschuss in der Fraktion nach einem langen Diskussionsprozess uns zu der Entschließung verständigt, die dem Rechtsausschuss vorliegt. Die sollten Sie mal lesen. Dann werden Sie auch unsere Vorschläge erkennen, die wir zur Verfassungs... oder zum Umgang mit der Verfassung eingebracht haben.

Es ist weiter behauptet worden, wir würden den Präsidenten des Landesrechnungshofs ignorieren. Das ist falsch. Der Präsident des Landesrechnungshofs hat im Expertengespräch im Rechtsausschuss, wo der Kollege Schulte, glaube ich, nicht anwesend war, gesagt, er beteiligt sich hier nicht an der Debatte, weil er womöglich Verfahrensbeteiligter ist bei einem Verfassungsstreit.

Es wurde weiter behauptet, wir hätten gesagt, wenn uns die zwei Drittel angeboten werden, würden wir dem zustimmen. Das ist falsch. Richtig dagegen ist, dass auch nach dem Expertengespräch im Rechtsausschuss gesagt worden ist, auch mit Einführung einer Zweidrittelmehrheit bleibt es eine Volksbefragung von oben. Und eine Volksbefragung von oben tragen wir nicht mit.