Personalpolitik, vernünftige Personalpolitik – und die kennen wir von der Linksfraktion nun wahrlich nicht, weder in Regierungsbeteiligung seinerzeit noch jetzt in der Opposition –, beschränkt sich eben nicht nur auf einen dünnen Zeitstrahl von zwei oder drei Monaten, wo ich mal einen erhöhten Krankenstand habe. Vernünftige Personalpolitik, die muss ich über einen längeren Zeitstrahl ausdehnen und prüfen.
(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Der besteht seit zehn Jahren, der hohe Krankenstand bei der JVA Bützow.)
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Oder was wurde da getan? Also besser informieren, Herr Kramer! – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
Wer dem Antrag auf Drucksache 7/2743 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2743 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, ansonsten Ablehnung aller weiteren Fraktionen und des fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 27: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – 100 Jahre Frauenwahlrecht – Gleichstellung als Verfassungsauftrag umsetzen, auf Drucksache 7/2808.
Antrag der Fraktion DIE LINKE 100 Jahre Frauenwahlrecht – Gleichstellung als Verfassungsauftrag umsetzen – Drucksache 7/2808 –
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Haben Sie noch wesentliche Beiträge zum Thema? Dann würde ich mich freuen, denn es ist in der Tat so, der Kreis schließt sich. Wir haben am Montag unter der Überschrift „100 Jahre Frauenwahlrecht“ – am Mittwoch, Entschuldigung – dieses Thema schon mal angerissen. Wir haben trefflich darüber gesprochen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in diesem Jahr feiern wir 100 Jahre Frauenwahlrecht und ich wähle diesen Einstieg, weil ich am Mittwoch angekündigt habe, dass ich mich heute ausführlich zu diesem Thema äußern werde.
Ein wahrer Erfolg: Der 12. November 1918 ging in die Geschichte ein als der Tag der Verkündung des Frauenwahlrechts durch den Rat der Volksbeauftragten. Am 30. November 1918 wurde das Frauenwahlrecht rechtsgültig, das Reichstagswahlgesetz mit dem allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht von Frauen trat in Kraft. Frauen konnten nach langem und erbittertem Kampf bei Wahlen endlich ihre Stimme abgeben und sich auch selbst wählen lassen.
Am 19. Januar 1919 gingen 82 Prozent der Frauen in Deutschland zur Wahl der Deutschen Nationalversammlung. 37 Frauen zogen ins Parlament ein – eine Quote von 9 Prozent. Leider sank der Frauenanteil in der Nationalversammlung danach wieder und lag zu Zeiten der Weimarer Republik zwischen 5 und 8 Prozent. Im Nationalsozialismus gab es keine einzige Frau im Parlament. Ab 1949 stieg der Anteil der weiblichen Abgeordneten im Deutschen Bundestag allmählich an, die 9 Prozent wurden erst wieder 1983 bei der Wahl zum 10. Deutschen Bundestag erreicht. Heute, im 19. Deutschen Bundestag, stehen wir bei knapp 31 Prozent. Das ist so wenig wie vor 20 Jahren, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Heute, 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts, sind Frauen immer noch nicht gleichberechtigt in der Politik vertreten. Seit Errungenschaft des Frauenwahlrechts ging der Fortschritt der Gleichberechtigung im Schneckentempo voran. Nach jahrelanger Stagnation sind nun sogar wieder deutliche Rückschritte zu verzeichnen. Nicht einmal jedes dritte Parlamentsmitglied ist
weiblich. Diese rückschrittliche Entwicklung lässt sich leider auch in den Landesparlamenten nachvollziehen. Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern weist mit nur 25 Prozent neben dem Landtag von Baden-Württemberg den geringsten Frauenanteil Deutschlands in einem Landesparlament auf.
Es gibt also noch viel zu tun, um die Metapher von Mittwoch aufzugreifen. Ein großes Problem stellt auch die Kommunalpolitik dar. Nur jedes zehnte Rathaus wird von einer Bürgermeisterin geführt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, große Jubiläen sind dazu da, um Errungenschaften zu feiern – das haben wir am Mittwoch ausgiebig getan –, aber auch, um an die zukünftigen Ziele zu erinnern. Da sah es am Mittwoch eher dünner aus.
Unser Ziel soll die Parität, die tatsächlich gleichberechtigte politische Partizipation aller Einwohnerinnen und Einwohner sein. Wie weit entfernt dieses Ziel jedoch liegt, hängt vor allem mit dem Wahlsystem, den jeweiligen politischen Ebenen, aber auch mit den Parteien und ihren Satzungen zusammen. Hier haben Sie es selbst in der Hand, werte Kolleginnen und Kollegen von SPD und CDU, zum Beispiel in Ihren Landesverbänden ein konkretes Instrument zu erreichen, um mehr Frauen in die Kommunalvertretungen zu entsenden.
Machen Sie davon Gebrauch, ansonsten können Sie hier vorn erzählen, was Sie wollen, das wird Ihnen keiner mehr ernsthaft glauben!
Ein weiteres Problem und eben kein Quatsch, Herr Professor Dr. Weber, ist, dass die Aufstiegschancen von Frauen im Vergleich zu denen der Männer wesentlich erschwert sind. Das hängt immer noch mit vielen gesellschaftlichen Faktoren zusammen. Frauen wird auch noch heute in vielen Punkten weniger zugetraut als Männern – der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion ist da ein beredtes Beispiel –, vor allem, wenn es um die Gewährung von Aufstiegsmöglichkeiten geht, um die entsprechende Förderung durch gezielte Fort- und Weiterbildung und letztlich die Vergabe von Posten geht.
Nach wie vor bestehende patriarchalische Strukturen und Männerklüngel, in denen wir Herren der Schöpfung uns gegenseitig unterstützen und pushen, Frauen aber in den entscheidenden Momenten außen vor lassen und ihnen Chancen verwehrt werden, sind ein Grund, warum es nicht vorangeht. Auf diese Weise verfestigen sich die Benachteiligungen weiter.