In der Umsetzung nach Ihrem Antrag hieße das nämlich, dass die VS keine Landesmittel mehr erhalten dürfte.
(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Nee, dass das endlich in den Leitungs- verhandlungen genehmigt wird! – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)
So, meine Damen und Herren, ich möchte jetzt noch auf eine Kleinigkeit zurückkommen, das wurde hier eben schon genannt, es ging um die tägliche Zahnpflege. Das KiföG soll nun um den Passus „Tägliche Zahnpflege“ erweitert werden. Das ist eine kleine Qualitätssteigerung.
An der Stelle würde ich auch sehr darum bitten, den Änderungsantrag zur Sache zu unterstützen. Der neue Passus soll „regelmäßige Zahnpflege“ durch Änderung in „tägliche Zahnpflege“ konkretisieren.
Rund 75 Kitas putzten nicht oder unregelmäßig die Zähne. Wir sind deshalb glücklich, auf diesem Wege auf eine verbesserte Zahnhygiene hinwirken zu können.
Aber noch einmal zurück zum Gesamtantrag. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die 6. KiföG-Novelle, das haben wir in den Gesprächen mit den Trägern auch immer gesagt, ist im Kern der Elternbeitragsentlastung gewidmet, nicht weniger und nicht mehr. Die 7. Novelle steht schon auf der Agenda, aber eins nach dem anderen. Die Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder ist richtig und gut, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen. Ich
kann Sie deshalb nur auffordern, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Als ich heute früh über die Schlossbrücke gekommen bin, wurden wir empfangen von Erzieherinnen und Erziehern, die großen Frust haben über die Änderungsnovelle, die uns heute vorliegt, weil sie keine Qualitätsverbesserung vorsieht. Ich kann diesen Frust der Erzieherinnen und Erzieher verstehen. Auch ich habe mittlerweile nach sieben Jahren in dem Bereich großen Frust, wenn ich mir Ihr Agieren anschaue.
Wir haben bei Anhörungen zur KiföG-Novelle ein vernichtendes Beispiel gehört. Wir haben Verbesserungsvorschläge gehört, die wir als LINKE aufgenommen haben. Was machen Sie? Bei Ihnen prallt das alles ab.
Besonders wird das deutlich, wenn man sich nach der Anhörung angeschaut hat, wie das Sozialministerium dann agiert hat. Sie feiern sich. In der Pressemitteilung vom 17.10.2018 lautet es: „Große Entlastung für Familien mit mehreren Kindern“.
Von der vernichtenden Anhörung hier im Landtag war in dieser Pressemitteilung nichts zu hören, obwohl sie erst vormittags stattgefunden hat und nachmittags die Pressemitteilung kam. Deshalb muss ich Sie fragen: Was ist mit Qualitätsverbesserung, die im Sozialausschuss vorgetragen wurde? Wann kommt ein einheitlicher Personalschlüssel? Wann kommt eine Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation?
Laut Sozialministerin Stefanie Drese im Sozialausschuss sei in dieser Legislaturperiode die Qualitätsverbesserung nicht die oberste Priorität. Staatssekretär Voß hat auf einer Demo in Rostock sogar noch bis 2021 jegliche Qualitätsverbesserung ausgeschlossen. Das war ein vernichtendes Zeichen an die Erzieherinnen und Erzieher, die auf dem Zahnfleisch gehen und nicht mehr wissen, wie Sie die Arbeit bewältigen sollen. Die Erzieherinnen und Erzieher gehen auf dem Zahnfleisch, aber die Verbesserung hat bei Ihnen keine Priorität.
Ich sehe mich jedoch in der Verantwortung, trotz der immer wieder von Ihnen abgelehnten Vorschläge heute doch noch mal näher auf diese vorliegende KiföGNovelle einzugehen. Ich sage es gleich vorweg: Der Gesetzentwurf bleibt weit hinter den Möglichkeiten und
Erfordernissen zur Nachbesserung in der Kindertagesförderung zurück. Bereits mit dem Sechsten Änderungsgesetz hätten Verbesserungen in der Betreuungsqualität erfolgen müssen.
Doch kommen wir erst mal dazu, was überhaupt im Gesetzentwurf steht: Im Gesetzentwurf enthalten ist der erste Schritt zur kostenfreien Kita, die Geschwisterregelung, die zum 01.01.2019 greifen soll.
(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Peter Ritter, DIE LINKE: Bedank dich nicht schon bei der Ministerin, da fällt dir bestimmt noch was Besseres ein! – Glocke der Vizepräsidentin)
Es ist gut, dass wir uns nun in Mecklenburg-Vorpommern endlich auf den Weg zur kostenfreien Kita machen.
Frau Friemann-Jennert, für mich hat das nichts mit Luxus zu tun, sondern Bildung ist für mich ein Grundrecht. Insofern ist es eine Selbstverständlichkeit, dass wir uns endlich wie andere Bundesländer auch auf den Weg zur kostenfreien Kita begeben,
nicht nur, weil durch die frühkindliche Bildung die Chancengleichheit unserer Jüngsten verbessert wird, sondern weil wir so auch dem jahrzehntelangen Ziehenlassen junger Familien endlich ein Zeichen setzen und sagen, junge Familien sind hier in Mecklenburg-Vorpommern herzlich willkommen. Deshalb begrüßen wir als Linksfraktion es, dass wir uns nach jahrzehntelangen Versprechen von SPD und CDU endlich auf den Weg zur kostenfreien Kita machen. Aber es gibt ganz viele Aber bei der Geschwisterkindregelung. Ich komme dazu der Reihe nach.
Das erste Aber: Wer sind überhaupt Geschwister im Sinne der Geschwisterkindregelung im KiföG und wie können diese ermittelt werden? Wir haben im Oktober die Landesregierung schriftlich zu all diesen Fragen und Sachverhalten gefragt, die unklar sind, und das waren nicht wenige. So auch zu der Frage, welche Geschwisterkinder sind eigentlich gemeint und welche sind ausgeschlossen? Laut den Antworten der Landesregierung sind Geschwisterkinder nicht in jeder Familienkonstellation gleich berücksichtigt. So heißt es, dass die Geschwisterkinder ein Elternteil gemeinsam haben müssen. Insofern hoffe ich nur, dass Malte die drei Kinder von ein und derselben Frau hat. Das bedeutet in der Patchworkfamilie in Form einer Lebensgemeinschaft, in welche die Mutter zwei Kinder mitbringt, der Vater ein Kind, dass nur das zweite Kind der Mutter von der Beitragsfreiheit in der Kita profitiert. Stiefeltern werden nicht berücksichtigt, obwohl sie im gleichen Haushalt leben und alle mitgebrachten Kinder die gleiche Meldeadresse haben. So jedenfalls geht es aus den Antworten hervor.
Im Finanzausschuss am 15. November wurde ein Vertreter des Sozialministeriums zu genau diesem Sachverhalt gefragt und um Aufklärung gebeten. Die Diskussion zeigte, dass es hier noch deutlichen Klärungsbedarf gibt. Welche Geschwister tatsächlich profitieren und ob das alles so gerecht ist, ist also noch nicht zu Ende definiert, denn Familienkonstellationen wie Patchworkfamilien werden beispielsweise benachteiligt, weil nur die Kinder
Zweitens. Das zweite große Manko ist die Datenbasis. Wir haben es nicht wie in anderen Bundesländern gemacht, dass wir nach Alterskohorten gehen, die leicht erfasst werden und wo schon heute statistische Daten erfolgen. Nein, wir müssen die Geschwisterkonstellation herausfinden und dazu gibt es keine Erfassungen. Das hat der Landkreistag am Rande der abschließenden Beratung im Sozialausschuss auch angemahnt. Es fehlt somit an der Grundlage für die Umsetzung. Ich frage Sie: Wie gut ist das? Die Jugendämter vor Ort und in den Gemeinden und Städten müssen die Daten zumeist erst erheben, die Konstellationen und Ansprüche für die Geschwisterentlastung erst ermitteln. Teilweise wird es dann den Trägern zugeschoben, die aber überhaupt keine Erstattung für diesen Aufwand bekommen. Es ist ein Verwaltungswust für ein Jahr ohne Ende. Da frage ich mich, Frau Drese, wie Sie zu der Einschätzung in Ihrer PM vom 28. November kommen, wo es heißt: „Gute Zusammenarbeit von Land und Kommunen bei der Umsetzung der Geschwisterkindregelung“. Das kann ich nicht sehen.
Vor zehn Tagen wurde ich von dem Bürgermeister der Stadt Ludwigslust, genauso wie mein Kollege Herr Friedriszik, eingeladen zu genau diesen Fragen, wie die Geschwisterkindregelung umgesetzt werde. Auf die konkreten Fragen konnten wir beide keine Antworten geben, einfach, weil es ungeklärt ist. Daran sehen Sie schon, woran es bei der Einführung der Geschwisterkindregelung hakt.
Noch in der Anhörung im Oktober 2018 und zur Beschlussfassung im Sozialausschuss Ende November 2018 bezweifelten der Städte- und Gemeindetag und der Landkreistag die Machbarkeit angesichts der Kürze der Zeit. Es muss zusätzliches Personal für diese Aufgabe gebunden werden. Die Jugendämter sind aber schon heute allerorten überlastet. Zu Recht warnen die kommunalen Spitzenverbände vor erheblichen Turbulenzen. Die Umsetzbarkeit ab Januar ist nicht gegeben und in Teilen klang es auch schon bei dem Statement von Sozialministerin Drese an.
Das dritte große Aber ist die Zeit. Das Sechste Änderungsgesetz zum KiföG wird heute in Zweiter Lesung verabschiedet und beschlossen. Es ist heute der 12.12., bis zum 1. Januar 2019 sind es noch 19 Tage, dazwischen liegt Weihnachten. Wann, meine sehr geehrten Damen und Herren, sollen sich die Kommunen oder die Träger und die Kitas auf die Umstellung der Beitragsfreiheit für die Geschwisterkinder einstellen? Zwischen Gänsebraten und Silvesterkarpfen?