Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, Ihnen auf Drucksache 7/2941 des Landtages die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses ebenso wie meinen abschließenden Bericht zum Gesetzentwurf der Landesregierung, Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegesetzes, zu übermitteln.
Der Landtag hat den Gesetzentwurf auf Landtagsdrucksache 7/2681 in seiner 46. Sitzung am 24. Oktober dieses Jahres in einer Ersten Lesung diskutiert und zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Innen- und Europaausschuss und den Finanzausschuss überwiesen. Im Sozialausschuss wurde über diesen Gesetzentwurf in drei Sitzungen beraten. In einer dieser Sitzungen haben wir eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Für die mündlichen Ausführungen der angehörten Sachverständigen sowie für die schriftlich eingereichten Stellungnahmen möchte ich an dieser Stelle noch einmal meinen herzlichen Dank aussprechen.
Mit den Pflegestärkungsgesetzen des Bundes soll unter anderem die Rolle der Kommunen im Zusammenwirken der Akteure in der Pflege gestärkt werden. Der darauf basierende Gesetzentwurf der Landesregierung soll die Steuerung, Kooperation und Koordination von Bestrebungen zur Pflege vor Ort in Mecklenburg-Vorpommern verbessern. Außerdem soll ein Modellvorhaben Pflege durchgeführt werden, um den Kommunen ein Initiativrecht bei der Übernahme von Beratungsaufgaben zu gewähren und die Beratung in einer Verantwortung zu bündeln und durchzuführen. Zur Umsetzung dieser Stärkung der Kommunen im Bereich der Pflege ist eine Anpassung des Landespflegegesetzes notwendig. Zudem wird aufgrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes die Beteiligung der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen an Aufwendungen für Investitionen in den
Begründet wurde der Gesetzentwurf durch die Sozialministerin bei der Einbringung hauptsächlich mit großen Herausforderungen, die im Bereich der Pflege zu erwarten und zum Teil auch heute schon zu beobachten wären. Insbesondere der demografische Wandel, ausgelöst durch eine steigende Lebenserwartung in der Bevölkerung und eine gleichzeitig niedrige Geburtenrate, bringe viele Probleme für die Versorgung der pflegebedürftigen Bevölkerung mit sich.
Die Beratungen im Ausschuss haben erwiesen, über den Handlungsbedarf an dieser Stelle besteht ein breiter politischer Konsens. Wie sich jedoch in der Anhörung des Sozialausschusses auch gezeigt hat, sehr geehrte Damen und Herren,
ging der Gesetzentwurf der Landesregierung nach Ansicht einiger Angehörten noch nicht weit genug. Ein Punkt der Kritik am Entwurf für die Änderung des Landespflegegesetzes bezog sich auf die Auslastungsquote im Bereich der Kurzzeitpflege. Eine Absenkung dieser Auslastungsquote ist einigen Stellungnahmen zur Folge zwingend notwendig, um der Realität besser zu entsprechen. Eine entsprechende Änderung hat der Ausschuss dann auch beschlossen. Dies ist in der Beschlussempfehlung berücksichtigt.
Ein weiteres zentrales Thema in der Anhörung war für alle Sachverständigen die Diskussion über den Fachkräftebedarf. Besonders der Mangel an Pflegefachkräften bescherte den angehörten Beteiligten viele Sorgenfalten. Durch die auf Bundesebene beschlossene Generalisierung der Pflegeausbildung sehen einige Einrichtungen keine Möglichkeit mehr, weiterhin Pflegefachkräfte auszubilden. Das verschärfe den Fachkräftemangel.
Als mögliche Lösung wurden unter anderem eine vereinfachte Weiterbildung von Pflegefachhilfskräften zu Fachkräften oder Rückkehrprogramme für ehemalige Pflegerinnen und Pfleger vorgeschlagen, aber auch ganz allgemein eine attraktivere Gestaltung des Berufsbildes. Diese könnte durch eine bessere Bezahlung erreicht werden, etwa durch steuerfreie Zuschläge oder ein generell höheres Entgelt.
Des Weiteren wurde auch eine flexiblere Gestaltung der Fachkraftquote als Mittel gegen den Fachkräftemangel angesehen, da nicht jede Aufgabe in der Pflege zwingend von einer Pflegefachkraft erfüllt werden müsse. Hilfskräfte könnten einige Tätigkeiten durchaus übernehmen.
Eine im Gesetzentwurf vorgesehene wichtige Änderung, die wohl uneingeschränkte Zustimmung findet, ist die Abschaffung des Schulgeldes in der Pflegeausbildung.
Wesentlicher Baustein der Pflege ist heute auch die Leistung der Angehörigen. Das wurde in der Anhörung oft betont. Allerdings seien auch hier noch einige Verbesserungen möglich, um es den Angehörigen von Pflegebedürftigen zu erleichtern, selbst zu pflegen. Ein
Rechtsanspruch auf Pflegezeit unabhängig von der Größe des Arbeitgebers oder eine angepasste Verteilung und Regulierung des Pflegegeldes sind nur zwei Beispiele für vorgeschlagene Änderungen seitens der Angehörten.
Damit Angehörige ihren Beitrag in der Pflege leisten können, brauchen sie Verständnis, Hilfe und Unterstützung. Eine besondere Unterstützung für die Angehörigen wird durch die bereits etablierten Pflegestützpunkte geleistet, die Ansprechpartner nennen und Lösungswege aufzeigen. Die Rolle der Pflegestützpunkte wurde in einigen Stellungnahmen der Sachverständigen als besonders wichtig bezeichnet. Insbesondere für die Gewährleistung der flächendeckenden Pflege seien die Stützpunkte unverzichtbar. Der Ausschuss hat daraus Konsequenzen gezogen. Eine vom Ausschuss beschlossene Änderung im Gesetzentwurf betrifft die Errichtung kommunaler Modellvorhaben zur Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. Ein Konzept für ein solches Modellvorhaben muss jetzt Kooperationsvereinbarungen mit vorhandenen Pflegestützpunkten vorsehen, um die Entstehung von Doppelstrukturen zu vermeiden.
Aus den hier kurz zusammengefassten Erkenntnissen der Anhörung wurden durch die Fraktionen noch weitere Änderungsanträge entwickelt. Mir als Vorsitzendem des Sozialausschusses ist es an dieser Stelle wichtig, nicht nur Anträge kurz vorzustellen, die schließlich auch Teil der Beschlussempfehlung geworden sind, sondern ebenso die Vielseitigkeit der vorgeschlagenen Änderungen darzustellen.
Zunächst möchte ich auf die Änderungsanträge eingehen, für die sich keine Mehrheit im Ausschuss finden konnte. Ein solcher Änderungsantrag bezog sich auf die Streichung einiger Nummern aus dem Gesetzentwurf. Gestrichen werden sollten Teile des Entwurfs mit Bezug auf die Pflegestützpunkte, unter anderem die stärkere Einbindung der Kommunen. Dieser Antrag auf Streichung wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt. Auch ein Antrag auf Einführung eines pauschalen Zuschusses an Einrichtungen der ambulanten Pflege als Konkretisierung der Förderung in diesem Bereich wurde abgelehnt.
Des Weiteren wurden durch den Ausschuss einige Anträge abgelehnt, die sich inhaltlich jedoch teilweise in anderen angenommenen Anträgen, insbesondere der Koalitionsfraktionen, wiederfinden. So gab es in Bezug auf die Aufwendung für investive Maßnahmen der Pflegeeinrichtungen verschiedene Änderungsanträge einzelner Fraktionen.
Die Entwicklung eines seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes, wie es bereits die Enquetekommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ gefordert hat, ist auf Antrag der Koalition einvernehmlich ebenfalls in den Gesetzentwurf mit aufgenommen worden. Auch die von mehreren der angehörten Sachverständigen und Experten geforderte Anpassung der Investitionskosten an den Baukostenindex wurde im Anschluss an die Anhörung durch den Ausschuss beschlossen.
Der mitberatende Innen- und Europaausschuss hat in seiner Stellungnahme mit mehrheitlichem Beschluss empfohlen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Ebenso empfiehlt es zunächst auch der mitberatende Finanzausschuss nach einvernehmlicher Entscheidung. Im Sozialausschuss wurde dem Gesetzentwurf mit den zuvor beschlossenen Änderungen schlussendlich mit den
Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU, gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, bei Enthaltung seitens der Fraktionen DIE LINKE und Freie Wähler/BMV mehrheitlich zugestimmt.
Nach erneuter Beratung des Finanzausschusses empfiehlt dieser, in einer weiteren Stellungnahme mehrheitlich den Gesetzentwurf nun mit dem durch den Sozialausschuss beschlossenen Änderungen und im Übrigen unverändert anzunehmen. Die Einzelheiten dazu entnehmen Sie der vorliegenden Beschlussempfehlung auf der bereits angesprochenen Drucksache 7/2941.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie nun im Namen des Sozialausschusses um Ihr Votum zur Beschlussempfehlung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Landespflegegesetzes bitten und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann verfahren wir so. Ich eröffne die Aussprache.
Ums Wort gebeten hat zunächst für die Landesregierung die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung. Frau Drese, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nach der Geschwister-Kind-Entlastung kommt mit der Pflege ein weiteres ganz wichtiges Thema im Sozialministerium zur Sprache, ein Thema, das durch seine gesamtgesellschaftliche Relevanz in den nächsten Jahren und Jahrzehnten stetig zunehmen wird. Deshalb ist es schön, dass Sie auch dem Landespflegegesetz Ihre Aufmerksamkeit schenken.
Sehr geehrte Damen und Herren, es hat sich mittlerweile herumgesprochen, insbesondere die demografische Entwicklung stellt uns vor enorme Herausforderungen und Mecklenburg-Vorpommern ist hiervon besonders betroffen. So sind schon jetzt rund fünf Prozent unserer Bevölkerung pflegebedürftig. Dies ist im bundesweiten Vergleich ein Spitzenplatz. Prognosen beinhalten, dass die Zahl der Pflegebedürftigen in den nächsten Jahren noch weiter deutlich steigen wird. Im Jahr 2030 sollen es annähernd 100.000 sein, heute sind es circa 80.000 Pflegebedürftige.
Sehr geehrte Damen und Herren, bisher haben wir den Pflege- und Betreuungsbedarf in unserem Land gut gestalten und abdecken können. Wir haben in den letzten Jahren ein ganzes Maßnahmenbündel zur Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung geschnürt. Dieses System unter dem Leitmotiv „Ambulant vor stationär“ müssen wir stärken und optimieren.
Zusätzlich zu den aktuell bereits auf der Bundesebene beschlossenen beziehungsweise angedachten Maßnahmen und Aktivitäten, wie „Sofortprogramm Pflege“ und „Konzertierte Aktion Pflege“, sind weitere Bemühungen und Anstrengungen notwendig.
Ich komme ganz aktuell von der diesjährigen Arbeits- und Sozialministerkonferenz, die in der vergangenen Woche in Münster stattfand. Die Zukunft der Pflege war auch
hier eines der zentralen Themen. Alle Länder waren sich einig, dass die künftige Finanzierung der Pflege in den Blick genommen werden muss. Es geht vor allem darum, eine immer weitere, quasi automatische Belastung der Beitragszahler einerseits und eine Erhöhung der von den pflegebedürftigen Personen zu tragenden Eigenanteile andererseits zu verhindern. Wir haben diese Frage auch schon auf dem Landespflegekongress in Rostock im September erörtert. Darüber hinaus haben die Länder die Bundesregierung aufgefordert, die Rahmenbedingungen in der Kurzzeitpflege zu verbessern, und wir haben vereinbart, den großen Bereich der nicht professionellen Pflege verstärkt in den Blick zu nehmen. Pflegende Angehörige sind bundesweit mit großem Abstand die tragende Säule der pflegerischen Versorgung. Auch in Mecklenburg-Vorpommern werden mehr als 75 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause betreut.
Sehr geehrte Damen und Herren, zu den von der ASMK dringend für erforderlich gehaltenen grundsätzlichen Veränderungen gehören eine vereinfachte Gesetzeslage sowie ein verbesserter Rechtsanspruch für pflegende Angehörige auf Freistellung sowie Lohnersatzleistungen. Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf muss genauso selbstverständlich werden wie die Vereinbarkeit von Kindern und Beruf. Schließlich ging es auch um Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Pflegerausbildung und zur Ausschöpfung des Fachkräftepotenzials.
Damit wurden auf der 95. Arbeits- und Sozialministerkonferenz aus meiner Sicht wichtige Aspekte zur Sicherung der zukünftigen Pflege vor allem mit Blick auf die Bundesebene angestoßen. Diese und weitere Themen für eine zukunftsfeste und qualitativ gute Pflege werde ich als Vorsitzende der Arbeits- und Sozialministerkonferenz im Jahr 2019 weiter vorantreiben.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir alle stehen in einer gemeinsamen Verantwortung, die pflegerische Versorgung der älter werdenden Bevölkerung sicherzustellen. Dies gilt für die Bundes- und Landesebene, aber auch für die kommunale Ebene. Das dritte Pflegestärkungsgesetz hat auch die Rolle der Kommunen in der Pflege angenommen. Damit die Kommunen diesen Anforderungen im Rahmen der Versorgung pflegebedürftiger Menschen auch gerecht werden können, sollen die Regelungen im Rahmen des dritten Pflegestärkungsgesetzes zu einer Verbesserung der Steuerung, Kooperation und Koordination von Beratung und Pflege führen. Genau an diesem Punkt setzt die Anpassung des Landespflegegesetzes an, mittels dessen die landesrechtlichen Voraussetzungen zur Stärkung der Kommunen geschaffen werden sollen.
Mit der heutigen Beschlussfassung zur Änderung des Landespflegegesetzes wollen wir einen weiteren kleinen, aber durchaus wichtigen Baustein im Gesamtthemenfeld der Sicherstellung der zukünftigen Pflege bewegen. Ich freue mich daher, dass die hier vorgesehenen drei Regelungen, die Einräumung eines Initiativrechts zur Errichtung von Pflegestützpunkten, die Möglichkeit zur Errichtung eines Modellvorhabens zur kommunalen Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen sowie die Möglichkeit zur Errichtung von regionalen Pflegeausschüssen, in der Ausschussberatung in den zurückliegenden Wochen bestätigt wurden.
Mit dem Initiativrecht zur Errichtung von Pflegestützpunkten und der Möglichkeit zur Errichtung von Modellvorha
ben zur kommunalen Beratung von Pflegebedürftigen kann die wohnortnahe Beratung weiterentwickelt werden. Das ist mir ein besonderes Anliegen. Mit den Modellvorhaben verbinde ich zusätzlich die Erwartung, dass sie Erkenntnisse liefern können, ob und wie die Beratung im Bereich der Pflege optimiert werden kann.
Die kommunalen Pflegeausschüsse eröffnen die Möglichkeit vor Ort, Fragen der regionalen Pflege- und Unterstützungsstruktur, der Schaffung von altengerechten Quartierstrukturen, der kommunalen Beratungsstrukturen und der Koordinierung von Leistungsangeboten besser abstimmen zu können. Sie stellen nach meinem Dafürhalten eine sinnvolle Ergänzung vor Ort zum Landespflegeausschuss dar. Auch die übrigen Neuregelungen, die Vereinheitlichung und Verbesserung der Planungsgrundlagen, die Stärkung der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit zur Aktualisierung, Präzisierung und teilweisen Erweiterung der Festlegungen zur gesonderten Berechnung und Verteilung nicht geförderter Aufwendungen, haben in den Ausschussberatungen im Wesentlichen Anerkennung gefunden.
Ich will an dieser Stelle nur noch einmal die Regelung hervorheben, mit der wir das Prinzip umsetzen, dass die Einrichtungsträger nur tatsächliche oder sicher entstehende Aufwendungen in Rechnung stellen können. Zur Stärkung der Rechte der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen wird hierzu eine Nachweispflicht auf Verlangen auch für die Inrechnungstellung kleinerer Volumina eingeführt. Insgesamt setzen wir somit mit der Novellierung des Landespflegegesetzes neue Akzente bei der Unterstützung der Rolle der Kommunen in der Pflege und verstärken noch einmal den Schutz der Pflegebedürftigen.
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Dank gilt den engagierten Diskussionen im Ausschuss für Soziales, Integration und Gleichstellung. Die dort beschlossenen Änderungsempfehlungen sollten aus meiner Sicht Annahme finden. Dies gilt zunächst für die empfohlene Ergänzung im Rahmen der Antragserfordernisse zur Errichtung von Modellvorhaben. Der vorgesehenen Möglichkeit zur Errichtung von Modellvorhaben zu kommunalen Beratungen von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen war natürlich immer zugrundeliegend, dass wir hiermit die Gesamtsituation der Pflegeberatung im Land verbessern, nicht aber die gewachsene Struktur unserer Pflegestützpunkte infrage stellen wollen. Daher betont sinnvollerweise die vorgesehene Gesetzesänderung noch einmal klarstellend die notwendige Kooperation zwischen Modellvorhaben und regionalen Pflegestützpunkten.
Zu begrüßen ist auch die empfohlene Gesetzesänderung, dass das Land die Kommunen darin unterstützt, seniorenpolitische Gesamtkonzepte zu entwickeln und dabei die kommunale Pflegeplanung zu integrieren. Ich darf hier verraten, eine entsprechende Regelung war bereits im ersten Ressortentwurf enthalten, fand aber in den weiteren Abstimmungen zunächst keine Akzeptanz. Positiv finde ich zudem die empfohlene Reduzierung der Auslastungsquote von 85 auf 80 Prozent für Einrichtungen der Kurzzeitpflege als Kriterium bei der Verteilung der gesondert berechenbaren Aufwendungen auf die Heimbewohner.
Wie ich in meiner Rede zur Ersten Lesung des Gesetzentwurfes ausgeführt habe, hatte sich der Landespflegeausschuss darauf verständigt, in einer Arbeitsgruppe die Situation der Kurzzeitpflege näher zu beleuchten und die
Möglichkeiten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zu prüfen. Im Ergebnis der Erörterung in den letzten Wochen zeigte sich hinsichtlich der Auslastungsquote ein recht unterschiedliches Bild. Unterm Strich jedoch ist zu konstatieren, dass diese im Durchschnitt im Bereich von 80 Prozent liegt. Ich finde es daher sachgerecht, die Mindestauslastungsquote in der Kurzzeitpflege auf 80 Prozent abzusenken.