Protokoll der Sitzung vom 12.12.2018

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Nikolaus Kramer, AfD, und Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Ich schließe die Aussprache und rufe auf Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum Nachtragshaushaltsgesetz 2019, Drucksache 7/2684, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 7/2936, in Verbindung mit der Zweiten Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalt für das Haushaltsjahr 2019, Drucksache 7/2685, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 7/2937. Zum Tagesordnungspunkt 2a) liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/2963, ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2965 sowie ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/2969 vor. Zum Tagesordnungspunkt 2b) liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/2957, Änderungsanträge der Fraktion Freie Wähler/BMV auf den Drucksachen 7/2962 und 7/2966 sowie Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE auf den Drucksachen 7/2964 und 7/2967 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum Nachtragshaushaltsgesetz 2019 (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/2684 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksache 7/2936 –

Änderungsantrag der Fraktion Freie Wähler/BMV – Drucksache 7/2963 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 7/2965 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU – Drucksache 7/2969 –

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalt für das Haushaltsjahr 2019 (Nachtragshaushaltsgesetz 2019) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/2685 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksache 7/2937 –

Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 7/2957 –

Änderungsantrag der Fraktion Freie Wähler/BMV – Drucksache 7/2962 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 7/2964 –

Änderungsantrag der Fraktion Freie Wähler/BMV – Drucksache 7/2966 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 7/2967 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzendes des Finanzausschusses Herr Dr. Jess.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute und Gäste! Auf den Drucksachen 7/2936 und 7/2937 liegen Ihnen die Beschlussempfehlungen und Berichte des Finanzausschusses zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Feststellung eines Nachtrags zum Haushalt für das Haushaltsjahr 2019 sowie zum Gesetzentwurf der Landesregierung des dazugehörigen Haushaltsbegleitgesetzes vor. Meine ausführlichen Berichte können Sie diesen Drucksachen entnehmen, sodass ich nachfolgend nur noch kurz auf die Beratungen im Finanzausschuss und die Beschlussempfehlungen eingehen werde.

Mit dem Gesetzentwurf zum Nachtragshaushaltsgesetz 2019 auf Drucksache 7/2685 sollen insbesondere verschiedene haushaltrechtliche Ermächtigungen für das Finanzministerium geschaffen werden. Einerseits soll das Finanzministerium dazu ermächtigt werden, für die Polizei 150 neue Stellen im Einzelplan des Innenministeriums sowie zur personellen Verstärkung der Justiz weitere 23 neue Stellen im Einzelplan des Justizministeriums auszubringen. Darüber hinaus sollen auch 26 Stellenhebungen ermöglicht werden.

Des Weiteren soll das Finanzministerium zu verschiedenen Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage ermächtigt werden, um die soeben benannten Personalzuwächse, die Freistellung der Eltern von den Elternbeiträgen bei Geschwisterkindern in Kindertageseinrichtungen oder der Kindertagespflege sowie die Aufnahme weiterer Beamtenjahrgänge in den Versorgungsfonds finanzieren zu können. Den größten finanziellen Umfang hat jedoch die Zuführung an das neu zu errichtende Sondervermögen Breitbandausbau in Mecklenburg-Vorpommern. Dies sind 507 Millionen Euro. Insgesamt soll das Finanzministerium durch den vorliegenden Gesetzentwurf zu Ausgaben in Höhe von 592,1 Millionen Euro ermächtigt werden.

Der Finanzausschuss hat in seiner 46. Sitzung am 9. November 2018 eine öffentliche Anhörung zu diesem Gesetzentwurf durchgeführt und verschiedene Sachverständige um deren Einschätzung zu den beabsichtigten Gesetzesänderungen gebeten. Dabei haben die Anzuhörenden die geplanten Personalzuwächse bei der Polizei, den Gerichten und Staatsanwaltschaften grundsätzlich begrüßt und als dringend notwendig bewertet. Allerdings wurde auch deutlich gemacht, dass die im Gesetzentwurf ausgewiesenen Stellen nicht ausreichen würden. Der Vertreter des Bundes der Strafvollzugsbediensteten hat zudem sehr deutlich kritisiert, dass die Kolleginnen und Kollegen des Justizvollzugs im Gesetzentwurf gar nicht berücksichtigt worden seien. Weder würden zu deren Entlastung neue Stellen geschaffen, noch würden Stellenhebungen zur Verbesserung der Beförderungssituation erfolgen. Zudem würden der Polizeivollzugsdienst und der Justizvollzugsdienst bei der Gewährung einer Wechselschichtzulage nicht gleichbehandelt.

In Auswertung der Anhörung hat die Fraktion Freie Wähler/BMV beantragt, den Stellenzuwachs in der Justiz von 23 auf 50 Stellen zu erhöhen. Die Fraktion DIE LINKE hat zudem unter anderem beantragt, den Stellenzuwachs von 23 auf 39 Stellen aufzustocken und ferner 391 Stellen der E6 auf die E9 zu heben. Beide Änderungsanträge wurden im Finanzausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen mehrheitlich abgelehnt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Aha! So viel zu den Hausaufgaben, die wir machen sollen.)

Die Fraktion der AfD hatte ferner beantragt, zwei weitere Ermächtigungen für das Finanzministerium in den Gesetzentwurf aufzunehmen. Damit sollten bis zu 60.000 Euro für die Nachwuchsgewinnung bei der Polizei und weitere 150.000 Euro zur Förderung von Familienerholungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Diese beantragten Änderungen wurden ebenfalls mehrheitlich abgelehnt. Die seitens der Koalitionsfraktionen beantragten redaktionellen und rechtsförmlichen Änderungen wurden hingegen einstimmig durch den Finanzausschuss angenommen.

Der Finanzausschuss hat der Beschlussempfehlung insgesamt mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und Enthaltung aller Oppositionsfraktionen einvernehmlich zugestimmt.

Gestatten Sie mir nun noch einige Ausführungen zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes zum Nachtragshaushalt 2019 auf Drucksache 7/2684. Mit diesem Gesetzentwurf soll in Artikel 1 das Versorgungsfondsgesetz geändert werden, damit auch die Beamtenjahrgänge 2005 bis 2007 mit in den Pensionsfonds einbezogen werden können. Ferner soll durch Artikel 2 das Sondervermögen Breitbandausbau in Mecklenburg-Vorpommern errichtet und mit 507 Millionen Euro ausgestattet werden.

Mit dem Artikel 3 soll das FAG M-V geändert werden. Auch diesen Gesetzentwurf hat der Finanzausschuss in seine öffentliche Anhörung mit einbezogen. Dabei nahm die beabsichtigte Änderung am FAG M-V den mit Abstand größten Raum der Beratungen ein. Herr Eichhorn vom Landesverband der Kindertagespflege hat erklärt, dass die im Gesetzentwurf vorgesehenen 5.740.000 Euro nicht ausreichen würden, da das Kinderbetreuungssystem in Mecklenburg-Vorpommern schon seit Jahren nicht

ausreichend finanziert werde. Hierzu verwies er darauf, dass die Tagespflegepersonen in der Kindertagespflege zum Teil lediglich 81 Cent je Kind und Stunde als Anerkennungsbetrag erhalten würden. Er selbst betreibe eine Kindertagespflegestelle in Rostock und erhalte lediglich 608 Euro monatlich inklusive der Sachkosten für ein Vollzeitkind.

Die Fraktion der SPD hat in diesem Zusammenhang festgestellt, dass das Land den Landkreisen unabhängig von der Form der Betreuung für einen Vollzeitplatz 1.200 Euro zur Verfügung stelle. Sofern tatsächlich nur etwa die Hälfte davon an die Betreiber einer Tagespflege weitergeleitet würde, wäre dies nach Einschätzung der Fraktion der SPD ein Vorgehen, das dann auch mit dem Landkreistag diskutiert werden sollte.

Die kommunalen Vertreter haben in der Anhörung insbesondere kritisiert, dass durch die geplanten Änderungen am FAG M-V Beträge aus dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz herausgenommen werden sollen. Damit würde sich die Finanzkraft auf der kommunalen Ebene und auf der Landesebene aber nicht mehr gleichmäßig im Sinne des Gesetzes entwickeln.

Ferner wurde angeregt, die zusätzlichen Bundesmittel aus der Integrationspauschale ab 2019 zu 90 Prozent an die kommunale Ebene weiterzuleiten und lediglich 10 Prozent beim Land zu belassen. Begründet wurde dieser Vorschlag damit, dass inzwischen nur noch sehr wenige Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes seien. Die überwiegende Anzahl der Personen hätte inzwischen Aufenthaltstitel und sei auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt worden. Damit entstünden die finanziellen Mehrbelastungen für die Integration aber auf der kommunalen Ebene, weshalb ihr auch der größte Teil der Integrationspauschale des Bundes zustehen sollte.

Darüber hinaus haben die kommunalen Vertreter eine Investitionspauschale in Höhe von 3,1 Prozent gefordert, um dem hohen Investitionsstau an Brücken, Straßen und Schulen entgegenwirken zu können.

Im Ergebnis der Beratung hat die Fraktion Freie Wähler/BMV die Streichung des gesamten Artikel 3 beantragt. Die Fraktion DIE LINKE hat hingegen verschiedene Änderungen am Artikel 3, wie beispielsweise die Anhebung der Beteiligungsquote, beantragt. Diese Änderungsanträge wurden im Finanzausschuss mehrheitlich abgelehnt. Die seitens der Koalitionsfraktionen beantragten redaktionellen und rechtsförmlichen Änderungen wurden teils einstimmig und teils mehrheitlich vom Finanzausschuss angenommen. Die Beschlussempfehlung insgesamt wurde mehrheitlich angenommen.

Insofern bitte ich nun um Ihr Votum zu den vorliegenden Beschlussempfehlungen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 150 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst für die Landesregierung der Finanzminister Herr Brodkorb.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich zunächst im Namen der Landesregierung bei den Damen und Herren Abgeordneten recht herzlich zu bedanken für die zügige Beratung dieses Nachtragshaushaltes. Damit ermöglichen Sie, dass zum 1. Januar 2019 die Landesregierung eben die in dem Gesetz niedergelegten Verbesserungen auch umsetzen kann. Das ist nicht selbstverständlich, deswegen zunächst mein auch persönlicher herzlicher Dank.

Zweitens, dieser Nachtragshaushalt – das schließt ein wenig an die Aktuelle Stunde an – macht vielleicht auch deutlich, dass die Finanzpolitik in MecklenburgVorpommern auf eine ganz bestimmte Art gemacht und auf eine ganz bestimmte Art eben nicht gemacht wird. Es gibt zwei Möglichkeiten, ich sage mal, die konservative oder vorsichtige Herangehensweise und eine risikoorientierte Haushaltspolitik. Die risikoorientierte Haushaltspolitik würde etwaige finanzielle Spielräume mit dauerhaften Ausgaben belegen und sich sagen, wir haben jetzt Spielräume, wir gehen ins Risiko, weiß der Geier, was in ein paar Jahren ist! Allerdings wissen wir alle, dass die Konjunktur die Eigenschaft hat, bisweilen auch mal nach unten zu gehen, und in dem Moment wird es dann – jedenfalls ab dem Jahr 2020, wenn die Schuldenbremse gilt – ziemlich haarig werden, denn die Möglichkeiten, Einnahmeausfälle zu kompensieren über Verschuldungen, sind dann sehr eingeschränkt.

Das ist der Weg, den diese Koalition nicht geht, sondern die Koalition geht den Weg, trotz guter konjunktureller Lage bei den Ausgaben Maß zu halten, was zum Ergebnis hat, dass Jahresüberschüsse auftreten können, und mit diesen Jahresüberschüssen kann man dann ohne haushaltsrechtliche Risiken sich bestimmte Dinge leisten und Investitionen und Verbesserungen auf den Weg bringen. Ich darf noch mal daran erinnern, für diesen Nachtragshaushalt ist es das Sicherheitspaket für Polizei und Justiz, es ist die Verbesserung der Beitragsfreiheit der Geschwisterkinder gegenüber dem Koalitionsvertrag – also für kein Geschwisterkind muss ab dem nächsten Jahr in Kita, Hort, Krippe oder Tagespflege ein Beitrag gezahlt werden –, und dann haben wir noch das große Digitalisierungspaket von 40 Millionen Euro, das die Verwaltung modernisieren soll, aber auch die Wirtschaft beim Thema Digitalisierung unterstützen wird. Also das ist ein bisschen auch – dieser Nachtragshaushalt – Ausdruck einer bestimmten haushaltspolitischen Strategie der Koalition aus SPD und CDU.

Letzter Punkt, darauf würde ich gern noch mal eingehen, zumal dazu auch Anträge vorliegen: Ich habe bereits bei meiner Einbringungsrede darauf hingewiesen, dass die Bewältigung der Kosten für die Integration oder für die Flüchtlinge in Übereinstimmung zwischen kommunaler Ebene und Landesebene – jedenfalls nach bisherigen Vereinbarungen – eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung ist und sich alle staatlichen Ebenen dieser Herausforderung stellen müssen. Auf dieser Grundlage haben sich für die Jahre 2017 und 2018 die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände auch auf etwas verständigt, und wir standen jetzt vor der Situation, dass lange Zeit offengeblieben ist, was im Jahr 2019 passiert. Der Bund hat jetzt Entscheidungen getroffen und wir haben zur Sicherstellung der Liquidität der kommunalen Ebene vorgeschlagen, den Mechanismus, der 2017 und 2018 galt, auch auf das Jahr 2019 zu übertragen, ohne dass das präjudizierende Wirkung hat, und

zweitens habe ich ausgeführt, dass wir jederzeit bereit sind, mit der kommunalen Ebene darüber zu sprechen, ob die derzeitige Verteilung sachlich angemessen ist oder nicht.

(Thomas Krüger, SPD: Sehr richtig!)

Es geht dabei um zwei Dinge. Das eine ist die Frage: Welche Kosten sind bisher entstanden und wie sind die Mittel, die zur Verfügung gestellt wurden, dafür verwendet worden? Das ist die eine Frage. Die andere Frage ist aber, glaube ich, die spannendere Frage: Reicht das, was wir alle zusammen beim Thema Integration im Moment leisten, langfristig aus? Diese zweite Frage ist mit der ersten Frage nicht deckungsgleich. Das sind zwei verschiedene Themen, zu sagen, welche Kosten sind bisher entstanden, und die zweite Frage, reicht das denn.

Es ist so, dass wir jetzt ein sehr kurzes Verfahren haben und für das Jahr 2019 diese Regelung vorgeschlagen wurde, die auch vom Finanzausschuss gebilligt wurde. Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass meine Zusage oder die Bereitschaftserklärung der Landesregierung, mit den kommunalen Spitzenverbänden möglichst zügig diese Frage weiter zu erörtern – hoffentlich im Einvernehmen –, dass dieses Angebot weiterhin bestehen bleibt und ich auch froher Hoffnung bin, dass wir zügig in entsprechende Gespräche eintreten können. Mich erreichten jedenfalls vor wenigen Tagen die ersten positiven Signale in diese Richtung.

Ausdrücklich begrüßen möchte ich die Entschließung, die vorliegt, zum Thema „Korrektur von Umsatzsteueranteilen der Gemeinden“. Ich erinnere mich jetzt nicht, ob ich das bei der Einbringungsrede bereits erwähnt hatte, aber Sie haben sicherlich gehört, der Bund stellt 1 Milliarde Euro Finanzierung über das Bundesteilhabegesetz um auf die Umsatzsteuern der Gemeinden. Damit verlieren die Landkreise und kreisfreien Städte Finanzierungsmittel. Sie sind die Aufgabenträger. Dafür kann das Land nichts, dass der Bund das so macht, die Städte und Gemeinden nicht, die Landkreise auch nicht. Es wird einfach ein Finanzierungsmechanismus geändert, der zu Millionenverlusten bei Landkreisen und kreisfreien Städten führt. Der Vorschlag, dass die Landesregierung dies korrigiert, damit diese Verluste möglichst nicht eintreten, den finde ich fair, den finde ich sachlich auch richtig, und wenn dem Antrag gefolgt würde, würde die Landesregierung das entsprechend umsetzen. Ich glaube, in dem Punkt spreche ich auch im Namen des Innenministers. Das ist ja eigentlich sein Bereich. Das ist ein sozusagen auch gemeinsam abgestimmtes Vorgehen.

Insofern, meine sehr verehrten Damen und Herren, noch mal herzlichen Dank für Ihre Beratungen, für die Arbeit, die geleistet wurde, und ich hoffe auf eine breite Unterstützung für den Nachtragshaushalt 2019. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich begrüße auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Regionalen Schule Burg Stargard. Sie haben sich ein etwas trockenes Thema ausgesucht, es geht um Finanzen. Ich wünsche trotzdem viel Spaß!

Ich rufe auf für die Fraktion der AfD den Abgeordneten Herrn Dr. Jess.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute und Gäste! Wir debattieren heute in Zweiter verbundener Lesung die Gesetzentwürfe der Landesregierung zum Nachtragshaushalt 2019 und zum sich daraus ergebenden Haushaltsbegleitgesetz. Ich möchte gleich auf die finanziellen Kernpunkte zu sprechen kommen. Das Haushaltsjahr 2017 endete mit einem Überschuss von 72,8 Millionen Euro, die formal der Ausgleichsrücklage zuzuordnen sind. Die Regierung nimmt diesen Überschuss und die Zuweisungen des Bundes im Zusammenhang mit Mehrkosten des Landes aufgrund der Migrationspolitik der Bundesregierung zum Anlass, einen Nachtragshaushalt aufzulegen, dessen Volumen mit insgesamt 592,1 Millionen Euro weit über den oben angesprochenen Überschuss des Jahres 2017 hinausgeht. Die dafür erforderlichen Mittel in Höhe von 519,3 Millionen Euro werden der Ausgleichsrücklage zusätzlich entnommen, die damit von etwa 1,6 Milliarden Euro nach meinem Wissen in 2016 auf circa die Hälfte schrumpfen dürfte.