Protokoll der Sitzung vom 14.12.2018

Ich verweise auch auf das Verkehrssicherheitskonzept Mecklenburg-Vorpommerns, das vom Kabinett vor einem Jahr beschlossen worden ist. Darin ist zu lesen, ich zitiere: „Die Landesregierung tritt für eine Null-Promille-Grenze

beim Führen eines Kraftfahrzeuges und eine konsequente Überwachung der geltenden Regeln ein.“

Es ist völlig klar: Nur dann, wenn ein solches Verbot auch durchgesetzt werden kann, wenn es überwacht wird, bringt es etwas. Da sind wir uns hoffentlich alle einig.

Damit hoffen wir trotzdem auf die Zustimmung zu diesem Antrag. Der Änderungsantrag ist eigentlich nur eine Formsache. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Schulte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Sehr geehrter Herr Kollege Renz, damit ich die Frage gleich am Anfang beantworte: Nein, ich trinke keinen Alkohol, wenn ich Auto fahre.

(Torsten Renz, CDU: Und vorher?)

Und, Herr Kollege Gundlack, ich trinke ihn auch nicht vorher.

(Torsten Renz, CDU: Und vorher auch nicht.)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist eigentlich eine Erwartungshaltung,

(Tilo Gundlack, SPD: Man wird ja mal fragen dürfen!)

die ich an sämtliche Autofahrerinnen und Autofahrer in diesem Land knüpfe.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr richtig!)

Meine Damen und Herren, manchmal habe ich mich, als ich hier eben den Redebeiträgen – nicht allen Redebeiträgen, Frau Kollegin Schwenke, aber bei manchen Redebeiträgen – gefolgt bin, gefragt, was eigentlich die jungen Leute, die hier oben sitzen, von dem halten sollen, was hier diskutiert wird.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, sehr richtig! – Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Genau.)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich das doch mal auf den Punkt bringen.

Sehr geehrte Kollegin und sehr geehrte Kollegen von der Fraktion Freie Wähler/BMV es hat, und darauf hat Herr Minister Pegel hingewiesen – ich bin seit 2002 verkehrspolitischer meiner Fraktion –, es hat aus diesem Haus heraus eine Vielzahl von Anregungen aus den unterschiedlichsten Fraktionen gegeben, um dieses Thema aufzugreifen. Ich sage das in aller Deutlichkeit: Auch wenn – ich kann jetzt nur für mich persönlich sprechen – ich davon überzeugt bin, dass man nicht unter Alkoholeinfluss fahren sollte, hat es offensichtlich in der Bundes

republik Deutschland keine Mehrheit dafür gegeben. Das muss man einfach mal so zur Kenntnis nehmen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, die Konsequenz, die wir in diesem Land daraus gezogen haben, ist die richtige Konsequenz, nämlich das zu tun, was wir in diesem Land tatsächlich tun können, die jungen Menschen, aber auch die älteren Verkehrsteilnehmer immer wieder darauf hinzuweisen, welche Konsequenzen das Fahren unter Alkohol hat. Das ist das, was wir hier machen können, das ist das, was wir hier machen sollten, und das, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen – ich hoffe, da geben Sie mir recht –, hat durchaus auch schon Erfolge gezeigt.

Meine Damen und Herren, ich halte überhaupt nichts davon, Diskussionen zu führen, wieso, weshalb der Alkoholkonsum zum Beispiel vor 1989 in dem, was heute die neuen Länder sind, was damals die DDR war, so oder so war, weil das führt zu keinem einzigen Verkehrsunfalltoten mehr oder weniger.

(Beifall Henning Foerster, DIE LINKE)

Aber, meine Damen und Herren, wir sollten dann auch schon darüber offen an dieser Stelle diskutieren, und das habe ich eigentlich vermisst. Ich habe immer den Eindruck gehabt, wenn ich die Redebeiträge verfolgt habe, wir reden hier immer darüber, bis 0,5 Promille darf man saufen in Deutschland.

(Peter Ritter, DIE LINKE, und Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Ja, genau.)

Dem ist nicht so. Es ist nur so, dass Sie ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit begehen, und bereits ab 0,3 Promille in Verbindung mit Ausfallerscheinungen begehen Sie in Deutschland eine Straftat. Und das muss man auch in aller Deutlichkeit sagen.

Was bedeutet denn 0,3 Promille? 0,3 Promille kann ein Glas Wein sein. Wenn Sie in der entsprechenden körperlichen Konstitution sind, dann dürfen Sie eben selbst dieses eine Glas nicht trinken. Und das, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sollte man den Menschen in diesem Land klarmachen. Es gibt keine Toleranz in dem Sinne, man darf sich an eine 0,5-Promille-Grenze herantrinken, um sich dann bei 0,49 Promille noch ins Auto zu setzen. Diese Toleranz gibt es nicht.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen – damit will ich dann auch aufhören, man muss nicht alles noch mal wiederholen und ein totgerittenes Pferd versuchen, zum Leben zu bringen –,

(Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Sehr gut!)

das ist das, was ich aus diesem Haus und was ich von dieser Landesregierung erwarte, dass dieses Signal in die Öffentlichkeit gebracht wird, dass wir hier in diesem Land alles tun, um Alkohol am Steuer, aber auch generell Alkoholmissbrauch einzudämmen.

Sehr geehrte Frau Kollegin Weißig, jetzt sage ich das auch mal aus meiner eigenen beruflichen Erfahrung als Rechtsanwalt. Das Problem in diesem Land sind nicht diejenigen, die, und jetzt greife ich mal das Beispiel von

Herrn Minister Pegel auf, der vielleicht einen Hustensaft getrunken hat und dann 0,1 Promille hat, das Problem in diesem Land, und das habe ich selbst erlebt, sind diejenigen, die mit 2,0 Promille oder bis zu 3,0 Promille Alkohol keine Ausfallerscheinungen im Straßenverkehr haben.

(Zuruf von Horst Förster, AfD)

Um diese Leute müssen wir uns eigentlich Sorgen machen, weil das ist das, was wirklich das Schlimme ist, dass die mit einer Blutalkoholkonzentration, wo die meisten von uns, die hier sitzen – das vermute ich jetzt jedenfalls mal zu Ihren Gunsten –, wahrscheinlich schon mit einem Fuß im Grabe stehen würden, noch in der Lage sind, sich ins Auto zu setzen, ohne dass man im ersten Moment merkt, dass sie tatsächlich unter Alkoholeinfluss stehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, Dr. Ralph Weber, AfD, und Ralf Borschke, Freie Wähler/BMV)

Das Wort hat für die Fraktion Freie Wähler/BMV die Abgeordnete Frau Weißig.

Danke, Frau Präsidentin!

Ich möchte noch mal darauf hinweisen: 0,0 Promille und Prävention – beides muss gemacht werden. Der Jugendalkoholismus ist ein großes Problem und wir sprechen hier nicht über Drogen. Das Thema ist so groß, dass das einer gesonderten Behandlung bedarf.

(Andreas Butzki, SPD: Aber auch der Alltagsalkohol ist ein Problem.)

An DIE LINKE: Natürlich werden wir unseren breiten Einfluss, den wir jetzt haben, gerade mit der 0,0-PromilleFrage in Richtung Bayern wahrnehmen und Unterstützer suchen, auf jeden Fall.

Herr Pegel, Sie sagen, es wird keinen Erfolg haben. Die Opposition hat meistens keinen Erfolg. Aber versuchen Sie doch trotzdem mal, die Leute zu überzeugen, damit wir eine Änderung finden. Einen Versuch ist es immer wert. Ich bitte Sie darum. Vielleicht kann man eine Gesetzesänderung machen. Es ist zum Wohle aller. – Ich danke Ihnen vielmals.

(Beifall vonseiten der Fraktion Freie Wähler/BMV)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

(Torsten Renz, CDU: So, haben wir das auch.)

Wir kommen zur Abstimmung.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/2907 zur federführenden Beratung an den Energieausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. Kann ich davon ausgehen, dass wir den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2978

im Falle der Überweisung des Antrages auch an die genannten Ausschüsse überweisen?

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, bitte.)

Es gibt Zustimmung. Ich sehe auch keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und AfD und des fraktionslosen Abgeordneten, bei einer Zustimmung aus der Fraktion der AfD und Zustimmung aus den Fraktionen Freie Wähler/BMV und DIE LINKE abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung.