Protokoll der Sitzung vom 23.01.2019

Also ich nehme das wieder zurück. Das ist verkehrt.

(Heiterkeit bei Marc Reinhardt, CDU: Immer diese Lehrer im Parlament!)

Dann treten wir jetzt in die Mittagspause ein. Vereinbart wurde, eine Mittagspause von 45 Minuten vorzusehen. Ich unterbreche die Sitzung des Landtages bis 14 Uhr.

Unterbrechung: 13.17 Uhr

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Wiederbeginn: 14.03 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung.

Zwischen den Fraktionen ist vereinbart worden, entgegen der vorherigen Absprache zunächst den Tagesordnungspunkt 5 aufzurufen und danach erneut über die Aufsetzung des Antrages der Fraktion DIE LINKE zum Thema „Aufklärung über gewinnorientierte Sondervergütung von Vorstandsmitgliedern der Universitätsmedizin Rostock“ abzustimmen.

Ich rufe also auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 7/2812.

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/2812 –

In der 49. Sitzung des Landtages am 21. November 2018 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre hierzu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Bernhardt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute beraten wir in Zweiter Lesung den Gesetzentwurf zum Thema „Wahlalter 16“.

Zum Ersten möchte ich kurz sagen, was wir wollen. Wir wollen das Wahlalter 16 auf Landtagsebene ohne Wenn und Aber. Wir sind überzeugt, dass Jugendliche nicht nur auf kommunaler Ebene ab 16 Jahre wählen können, sondern eben auch auf Landes-, Bundes- und Europaebene. So ist es richtig, dass am 26. Mai dieses Jahres auch 16- und 17-Jährige aufgerufen sind, die Gemeindevertretungen und Kreisebene zu wählen, aber nun nennen Sie mir mal einen logischen Grund, warum wir den Jugendlichen an diesem Tag sagen, nein, an den Europawahlen dürft ihr nicht teilnehmen!

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Die Vorteile des Wahlrechtes ab 16 sind offensichtlich: Wenn Jugendliche früher mitbestimmen können, wären politische Verantwortungsträger – also wir – gezwungen, sich stärker an ihren Interessen zu orientieren. Mit der Senkung des Wahlalters auf allen politischen Ebenen ist es möglich, junge Menschen stärker für die Politik zu begeistern und ihr Recht auf demokratische Teilhabe zu stärken.

Sie teilen dies anscheinend nicht und da möchte ich doch noch mal auf die Erste Lesung kommen. Die Erste Lesung ging hier im Landtag heiß her. Herr Schulte sprang auf und warf den LINKEN Spiegelfechterei vor.

(Torsten Renz, CDU: Ich erinnere mich. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Herr Schulte, Sie warfen uns vor, DIE LINKE täusche das Volk.

(Jochen Schulte, SPD: Ja, da stehe ich auch dazu.)

Diese Behauptung ist absurd, Herr Schulte. Im Wahlprogramm 2016 der SPD, was man im Übrigen nur noch schwer auf der Homepage des Landesverbandes finden kann, heißt es: „Wir wollen das aktive Wahlrecht zum Landtag ab dem 16. Lebensjahr einführen …“ Da lese ich nichts von einer Volksbefragung, Herr Schulte.

(Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

Die SPD hat den Menschen das Wahlalter ab 16 in ihrem Wahlprogramm versprochen, hier im Landtag lehnt sie einen Gesetzentwurf ab, der genau dies fordert. Dies nenne ich Wählertäuschung, Herr Schulte.

(Jochen Schulte, SPD: Frau Kollegin, gucken Sie mal in unseren Koalitionsvertrag!)

Das ist Wählertäuschung, liebe sehr geehrte Damen und Herren der SPD.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Jochen Schulte, SPD: Schauen Sie sich noch mal den Koalitionsvertrag an!)

Auch nach Abschluss des Koalitionsvertrages sprechen Sie immer wieder davon, das Wahlalter ab 16 zu wollen. Ich bringe Ihnen ein Zitat der Sozialministerin Drese vom 20. September 2017, da heißt es in der Pressemitteilung: „Jugendministerin Stefanie Drese spricht sich für eine Stärkung der demokratischen Jugendbeteiligung aus. ,Dazu gehört ausdrücklich auch die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre‘,“

(Thomas Krüger, SPD: Das ist genau richtig. Sehr richtig hat sie das gesagt.)

„sagte Drese auf der Landeskonferenz ,Eigenständige Jugendpolitik MV‘“.

(Jochen Schulte, SPD: Ja, ja. Ja und?)

Andere Fraktionen der SPD haben es aber dann ohne Wenn und Aber umgesetzt.

(Thomas Krüger, SPD: Ja, Wenn und Aber sind das Problem.)

In Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein, als die SPD in der Regierungsbeteiligung war, hat diese das Wahlalter ab 16 auf Landesebene mit eingeführt.

(Thomas Krüger, SPD: Aha!)

Dort hat die SPD zu ihrem Wort gestanden.

(Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

Hier in Mecklenburg-Vorpommern stimmen Sie bei entsprechenden Gesetzentwürfen gegen das Wahlalter 16,

(Thomas Krüger, SPD: Wegen dem Wenn und Aber.)

insofern täuschen Sie die Wähler.

(Thomas Krüger, SPD: Ah!)

Sie verbinden die Frage nach der Einführung des Wahlalters 16 mit der Einführung der Volksbefragung. Das ist unredlich.

(Jochen Schulte, SPD: Wieso ist das unredlich, die Menschen zu fragen?)

Warum, das hatte ich bereits in der Ersten Lesung gesagt, aber Herr Schulte möchte die Gründe noch mal hören, insofern trage ich sie gern noch mal vor.

(Zurufe von Thomas Krüger, SPD, und Jochen Schulte, SPD)

Erstens wissen Sie, dass die Volksbefragung zur Einführung des Wahlalters 16 so ausfallen würde, dass die Mehrheit der Wahlberechtigten dieses Wahlrecht ab 16 nicht will.

(Thomas Krüger, SPD: Bitte?)

Das hatte Herr Ehlers bereits im Oktober 2017 hier im Landtag offenbart,

(Thomas Krüger, SPD: Nein, das ist doch Quatsch! – Jochen Schulte, SPD: Woher wissen Sie, was die Menschen in diesem Land denken?)