So konnte also dem Ansinnen, die Öffentlichkeit einzubeziehen, Genüge getan werden, und es hat auch die Landesgeschäftsführerin des BUND an diesem öffentlichen Expertengespräch, obwohl sie nicht als Expertin eingeladen war, teilnehmen können. Mittlerweile ist es ja sogar so, dass selbst andere Ausschüsse dieses Format übernommen haben, so zum Beispiel bei der gemeinsamen Beratung mit dem Wirtschaftsausschuss zu den Reitwegeregelungen.
Weil es wichtig ist aus unserer Sicht im Agrarausschuss, dass wir uns fachlich so gut wie möglich vorbereiten, haben wir vor dem öffentlichen Expertengespräch eine externe Sitzung bei einem landwirtschaftlichen Betrieb vorgelagert, das heißt, wir haben uns so ein bisschen den Wind der Praxis um die Nase wehen lassen. Beides hat dazu beigetragen, also sowohl die Anhörung als auch der Betriebsbesuch, dass uns dieses Beratungsverfahren sicherlich noch einige Zeit in Erinnerung bleiben wird.
Wir haben immer wieder nachgefragt innerhalb der letzten 16 Monate beim Landwirtschaftsministerium, ob auch auf Bundesseite jetzt endlich mal was passiert. Bis zuletzt war das nicht der Fall und deswegen haben wir letztendlich zum Jahresende die Beratung im Agraraus
schuss abgeschlossen, das heißt, sozusagen als Nikolausgeschenk haben wir den Antrag von der Fraktion DIE LINKE mit der entsprechenden Änderung abgeschlossen.
Das kann ich mir vorstellen, Herr Ritter, dass Sie ganz glückselig sind, und ich glaube, Sie waren schon ganz glückselig, als wir den Antrag überwiesen haben,
Das war bei diesem Thema auch ganz wichtig, das hatte ich schon in meiner Rede betont, als wir den Antrag im vergangenen Jahr vorliegen hatten.
Es gab innerhalb des Ausschusses verschiedene Empfehlungen, wie wir mit dem Antrag umgehen wollten. Natürlich hat die Antragstellerin, die Fraktion DIE LINKE, gesagt, der Antrag soll unverändert angenommen werden. Es reichte bis hin zur Empfehlung der Ablehnung durch die Fraktion Freie Wähler/BMV beziehungsweise auch mit einer Auftragserteilung an die Landesregierung seitens der Fraktion der AfD.
Letztendlich sind wir dazu gekommen, dass wir Punkt II neu fassen auf einen Antrag der Koalitionsfraktionen hin, das heißt, es wird nicht weiter davon geredet, die Kastenstand-Haltung zu verbieten, sondern es ging im Kern darum, die Verweildauer der Sauen in den Kastenständen gerade auch im Deckzentrum deutlich zu verringern. Wir haben Übergangsfristen verankert und es ist natürlich auch wichtig, wenn wir zu so einem massiven Umbau des Haltungssystems hier in Mecklenburg-Vorpommern kommen beziehungsweise deutschlandweit, dass das mit einem Agrarförderprogramm entsprechend flankiert werden muss.
In diesen Punkten haben wir uns mit der Fraktion DIE LINKE verständigen können, das heißt, wir haben gemeinsam mit der Fraktion DIE LINKE die Änderung, die die Koalitionsfraktionen vorgeschlagen haben, dann tatsächlich auch beschlossen. Von daher bitte ich Sie auch, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Beschlussempfehlung zuzustimmen. – Herzlichen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer im Januar über die Landwirtschaft redet, der verbindet das natürlich selbstverständlich mit der Grünen Woche. Und Sie können mir glauben, unsere Halle 5.2b auf der Grünen Woche ist wieder hervorragend durch unsere Unternehmen präsentiert, aber auch alle Landkreise, die zum ersten Mal mit dabei sind, haben sich hervorragend eingebracht. Selbstverständlich gehört dazu natürlich auch das Forum der Landwirtschaft.
Wenn man jetzt beim Tierwohl ist, dann hat das natürlich eine Riesenbedeutung für Deutschland, für Europa. Die Verbraucher erwarten von uns aus der Landwirtschaft heraus, aber auch von der Politik, dass wir dem Thema Tierwohl nicht nur politisch mehr Gewicht geben, sondern dass man ethisch und moralisch mit Tieren einfach gut umgeht. Ich glaube, das ist eine Kernbotschaft, die wir auch versenden wollen.
Ich denke, dass auch das Expertengespräch und die Diskussion im Agrarausschuss gezeigt haben, dass wir im Lande zum Glück immer noch sachorientiert, wissensbasiert und auf wissenschaftlicher Grundlage versuchen, Lösungen zu erarbeiten und es hier nicht um Polemik geht. Und es geht schon gar nicht darum, die Landwirtschaft, die nach wie vor ein wichtiger, vielleicht nach wie vor der wichtigste Wirtschaftszweig ist, hier negativ zu beleuchten.
Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, die vielen Gespräche, die ich im Übrigen mit dem Lebensmitteleinzelhandel hatte, auch mit dem Discount oder mit Schlachthöfen im Rahmen der Grünen Woche, haben mir gezeigt, dass man als solches immer mehr und höhere Standards will, aber den entsprechenden Preis für dieses Lebensmittel zu bezahlen, ist nicht besonders ausgeprägt. Da streiten und trennen sich die Geister, wenn es uns nicht gelingt, die Wertschätzung der Landwirtschaft stärker in den Vordergrund zu stellen und Bedingungen zu stellen, dass das dann auch bezahlt werden muss. Wenn wir im Übrigen auf das Urteil zurückkommen von Magdeburg, das ja ausdrücklich sagt, selbstverständlich kann man Kastenstände erstellen und auch die Tiere in diesem Kastenstand halten, aber nicht über die gesamte Phase hinweg, ich glaube, darüber sind wir uns einig.
Ich finde es auch insofern gut, was uns der Agrarausschuss an Entscheidungen an die Hand gibt. Dann ist es aber auch so, dass wir alles daransetzen müssen, die allgemeine Bevölkerung so aufzuklären, dass man dieses bitte schön über den Preis mit vergütet, denn eins ist klar, ich denke, das ist uns bewusst, wenn wir das Staatsziel Tierwohl in die Landesverfassung aufgenommen haben oder in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und wir neue Erkenntnisse haben, die durch Gerichtsurteile untersetzt werden, dann haben wir uns daran zu halten.
Dabei will ich ausdrücklich die Vorsitzende unterstützen. Seit 2017 haben wir eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingesetzt, die im Übrigen auch durch meine Idee entstanden ist, nämlich die Staatssekretäre zu beauftragen, jetzt eine Alternative zu dem Gerichtsurteil vorzulegen. Seit Anfang des Jahres 2018 liegt diese Entscheidung vor. Warum das bis heute von der Bundesregierung nicht
umgesetzt worden ist, verstehe ich nicht. Und wenn man so ein bisschen die letzten großen Artikel über das Bundeslandwirtschaftsministerium gelesen hat, dann muss man sich nicht wundern, dass die Agrarpolitik schon wieder leicht ins Hintertreffen gerät. Ich bedauere das, und zwar zutiefst.
Wir haben unsere Schularbeiten gemacht mit den Ländern, im Übrigen mit dem Bund. Warum die Verordnung, die Nutztierhaltungsverordnung, jetzt nicht endlich in das Bundestags- und Bundesratsverfahren – das ist ja ein Gesetz – eingebracht wird, verstehe ich langsam nicht mehr. Auch die Landwirte verstehen das nicht, denn es sind nur ein paar Landwirte, die wir in Deutschland noch haben, die sich mit Schweinen beschäftigen. Ich weiß nicht, ob Sie die Zahlen kennen: 1989 hatten wir noch in Mecklenburg-Vorpommern 2,8 Millionen Schweine, heute liegen wir um die 830.000, davon zum Glück immerhin doch noch 90.000 Sauen.
Ich ziehe vor den Landwirten, die heute Schweine halten in diesem Lande, wirklich den Hut, weil sie einfach nicht wissen, wo die Reise überhaupt in der Zukunft hingeht. Deswegen brauchen wir Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Die Bundesregierung ist hier dringend aufgefordert, endlich diese Entscheidung zu treffen und nicht nur in Sonntagsreden nach guter Laune zu suchen. Das funktioniert nicht, das kriegen die Landwirte ganz schnell mit.
Deswegen hat Mecklenburg-Vorpommern mitgearbeitet und wir haben auch wirtschaftlich tragfähige Lösungen, die durch die Beschlussempfehlung mit angedeutet werden, tatsächlich vorgelegt, dementsprechend die Haltung der Sauen und der Jungsauen in Kastenständen, im Deck- und Abferkelbereich erarbeitet, um damit die Aufenthaltsdauer massiv runterzufahren und natürlich diese, wenn man so will, technischen Anlagen in den Ställen so anzupassen, wie der heutige Stand der Entwicklung der Genetik ist. Die Schweine sind heute größer, sie sind länger und sie sind auch breiter, und dazu muss man eben einen Kastenstand anpassen. Dann kommen das Tierwohl und der Tierschutz dazu – ich will jetzt nicht das Bett für uns betrachten –, aber jeder kann sich vorstellen, wo ich da wohl hindenke.
Ich glaube feststellen zu dürfen, dass die Schweinehaltung in unserem Bundesland eine absolut lange Tradition hat vor dem Hintergrund der Verarbeitung dieser hervorragenden Produkte, im Übrigen auch im Export. Ich habe gerade mit Arla gestern noch mal zusammengesessen, einer der größten Molkereien in Europa. Nur mal so nebenbei der Hinweis: 25 Prozent der Produkte, die in Mecklenburg-Vorpommern produziert werden in Upahl, gehen nach Großbritannien. Sie können sich vorstellen, was da bei Arla zurzeit los ist. Und an dem Standort – das Gleiche ist bei Bioschweinefleisch – gehen doch erhebliche Mengen nach wie vor nach Großbritannien.
Insofern will ich unterstreichen, wir wollen die Diskussion jetzt zum Abschluss bringen, damit wir endlich dieses Thema umsetzen können. Und ich sehe die Bundesregierung in der Pflicht, die eigentlich schon abgeschlossene Überarbeitung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung endlich vorzulegen und damit nicht nur das Magdeburger Urteil, sondern auch die Verkürzung der Standzeiten der Tiere in den Kastenständen zu berücksichtigen und für die Tiere ein Stückchen mehr Freiraum, was Beschäftigungsmaterial und so weiter anbetrifft, umzusetzen.
Wir haben im Übrigen auch in dem Kompromiss, den wir mit den Ländern und dem Bund vereinbart haben, vernünftige und sachorientierte Übergangsfristen vorgesehen. Und wir im Land – das sage ich sehr klar und deutlich – sind weiterhin im Dialog mit den Landwirten, genau das, was Sie hier im Agrarausschuss gemacht haben, aber auch mit dem Bauernverband, mit den landwirtschaftlichen Beratern, den Vollzugsbehörden und mit dem Tierschutzbeirat des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Wir werden diese Fachgespräche zur Schweinehaltung, um die aktuellen Fragestellungen weiter umzusetzen, fortführen.
Deswegen rufe ich uns alle gemeinsam auf, die Einfluss haben, das Staatsziel Tierschutz und Tierwohl auch ernst zu nehmen und damit die Nutztierhaltung weiter zu verbessern. Dazu gehört es auch, die derzeitigen Haltungsbedingungen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen noch stärker an die Bedürfnisse der Tiere auszurichten und anzupassen. Wir wollen mehr Tierschutz, wir wollen aber auch, dass die Landwirtschaft – das habe ich am Anfang deutlich gemacht – wirtschaftlich betrieben werden kann, und wir wollen einen Beitrag zur gesunden Ernährung. Darauf werden wir ja morgen noch kommen, und zwar sehr deutlich damit auch eine umweltverträgliche Landentwicklung umsetzen. Um den Ausstieg aus der derzeitigen Kastenstand-Haltung rechtssicher zu gestalten, ist jedoch die Änderung der rechtlichen Vorgaben in einer angemessenen Übergangsfrist jetzt auch umzusetzen.
Meine Damen und Herren, die Hinhaltetaktik des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung ist aus meiner Sicht so nicht zu verantworten und nicht akzeptabel. Ich gehe davon aus, dass der handlungsfähige Rechtsstaat jetzt auch sehr zügig handeln wird. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Bürger! Mehr als drei Jahre ist es her, dass das Oberverwaltungsgericht Magdeburg in einem Urteil festgestellt hat, dass die Ausgestaltung der Kastenstände in Deutschland nicht mit den Anforderungen des Tierschutzes konformgeht. Ein Jahr später wurde das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Doch die Rechtslage ist damit keinesfalls klar, im Gegenteil, die Rechtsprechung hat für große Verunsicherung in der Branche geführt. Fehlende Planungssicherheit hat die Bereitschaft der Landwirte zu Investitionen stark eingeschränkt. Ein nicht unwesentlicher Teil der Sauenhalter denkt ans Aufgeben.
Die Politik hat es seit Verkündung des Urteils nicht geschafft, einen neuen Rechtsrahmen zu definieren. Wertvolle drei Jahre sind ins Land gegangen, ohne dass unsere Landwirte auch nur im Ansatz wissen, wohin die Reise gehen soll. Dazu kommen die großen Fragezeichen zur Ferkelkastration. Hier wurden fünf Jahre vertan, ohne Ergebnisse zu präsentieren. Man hat noch mal die Reißleine gezogen und die Frist um zwei Jahre verlängert, nicht gerade ein Glanzstück verantwortungsvoller Politik, meine Damen und Herren! Eine ganze
Nun steht insbesondere die konventionelle Schweinehaltung für das Feindbild der industriellen Massenproduktion von Fleisch schlechthin. Da dürfte es so manchem selbsternannten Tierschützer und veganen Ökoaktivisten ganz recht sein, dass eine praktikable Lösung nicht in Sicht ist und das Schiff unaufhaltsam auf den Eisberg zufährt. Dass dabei die Realität konsequent ausgeblendet wird, das ist natürlich auch nichts Neues, denn was wird passieren, wenn wir in Deutschland die Ferkelproduktion und Sauenhaltung ruiniert haben? Die kleineren Ferkel kommen mit dem Lkw über die Grenze aus dem Ausland angerollt und werden hier gemästet, denn wir haben ja einen freien Warenverkehr mit EUBinnenmarkt. Natürlich werden die Ferkel bereits kastriert über die Grenze geschoben und die Kastration wird selbstverständlich betäubungslos erfolgreich getätigt. In anderen Ländern ist man da etwas robuster, aber diese Wahrheit wird allzu gern einfach ausgeblendet.
Nach dem Atomausstieg, dem Kohleausstieg, dem Dieselausstieg erfolgt demnächst der Ausstieg aus der konventionellen Landwirtschaft, verbunden mit einer generellen Deindustrialisierung Deutschlands. Da hilft auch das Jammern des Bauernverbandes nicht. Sukzessive wird man der deutschen Landwirtschaft das Wasser abgraben und nur noch jene Betriebe mit Steuermitteln subventionieren, die entsprechend der sogenannten Agrarwende nach der Pfeife der grünen Landesherren tanzen.
Herr Backhaus hat ja deutlich skizziert, wo die Reise hingehen soll mit seinem Plan: öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen. Wer definiert, welche Leistungen der Öffentlichkeit zugutekommen? Sicherlich kaum für die Landwirtschaft.
Zurück zu den Sauen, meine Damen und Herren. Es muss eine Lösung gefunden werden, und zwar zügig. Im Agrarausschuss haben wir für eine schnelle und praxistaugliche Umsetzung geworben. Die Interessen des Tierschutzes müssen dabei mit denen des Mitarbeiterschutzes und der Wirtschaftlichkeit der Sauenhaltung vereinbar bleiben.
Unsere Fraktion ist für die Haltung von Sauen in Kastenständen. Die Sauenhalter brauchen Planungssicherheit, auf keinen Fall darf ständig eine neue Sau durchs Dorf gekehrt werden. Schon jetzt stöhnen unsere Sauenhalter über zu viel Bürokratie. Es gibt mehr Schreibarbeit zu erledigen als praktische Arbeit im Stall. Dazu kommt noch das Thema der Ferkelkastration mit noch mehr Bürokratie und mehr Kosten. Kein Sauenhalter wird in Deutschland bereit sein, auch noch in Umbaumaßnahmen zu investieren. Das bedeutet im Endeffekt Arbeitsplatzabbau, obwohl sich alle Politiker auf die Fahne geschrieben haben, die Schaffung von Arbeitsplätzen zu unterstützen.
Mit diesem Antrag geschieht wieder einmal das Gegenteil. Die hier vorliegende Beschlussvorlage ist nichts aussagend. Wie sollen die neuen Ställe ausgestaltet sein, die Sie bauen lassen wollen? Welches Platzangebot sollten die Kastenstände bieten? Wie sollen die Abferkelbuchten ausgestaltet werden? Wie lange sollen die Sauen in Kastenständen maximal fixiert werden dürfen? Das sind entscheidende Fragen im Hinblick auf die Investitions- und Planungssicherheit unserer Betriebe. Diese Fragen müssen von der Politik beantwortet werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir hatten Ihnen im Ausschuss einen eigenen Vorschlag vorgelegt, der deutlich konkreter ist als das Ihrerseits vorgelegte Papier. Ich will diesen Vorschlag kurz skizzieren: Die Fixierung im Kastenstand erfolgt nur noch während der Rausche und Besamung im Sinne des Mitarbeiterschutzes. Die maximale Fixierdauer soll sich auf zehn bis zwölf Tage beschränken. Die Abferkelung soll zum Schutz der Ferkel kurz nach der Geburt wie bisher in Fixierungen erfolgen. Wenn die Ferkel groß genug und ausreichend mobil sind, soll die Fixierung geöffnet werden.
Bestandsgebäude sollen in Abhängigkeit ihres Alters und der jeweiligen Abferkelungsdauer weiter betrieben werden dürfen. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass größere Kastenstände zu größeren Ferkelverlusten führen werden. Die Kastenstände wurden eingeführt, um die Ferkelverluste so gering wie möglich zu halten.
Werden die Ferkel von den Sauen gequetscht, dann ist das in aller Regel ein langsamer, qualvoller Tod. Und das soll eine Steigerung des Tierwohls sein?! Oder fallen Ferkel nicht unter Tierschutz?
Sehr geehrte Damen und Herren, bevor wir die Stellschrauben auf der Erzeugerseite immer kräftiger anziehen, bis auch das letzte Schwein aus dem Ausland importiert wird, sollten wir den Menschen und somit den Konsumenten in unserem Land klarmachen, dass Tierschutz und Tierwohl nicht zum Nulltarif zu haben sind.