Protokoll der Sitzung vom 23.01.2019

Aber falls diesbezüglich nichts geplant ist, können Sie sich darauf verlassen, dass mein Kollege Torsten Koplin und ich, Sie gern daran erinnern werden. Glücklicherweise sitzen wir beide ja im für das Thema Tourismus zuständigen Wirtschaftsausschuss. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion Freie Wähler/BMV der Fraktionsvorsitzende Herr Wildt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ob der Antrag nun blutleer ist oder, wie Frau Wippermann sagte, klein und fein, das klingt für mich höflicher, ich würde sagen, klein ist er sicherlich. Es ist jetzt kein ganz gigantisches Thema. Unsere Fraktion wird dem Antrag zustimmen. Es ist ein durchaus wichtiges Thema in der modernen Zeit.

Ich möchte mich da an Herrn Luthe orientieren, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland. Er hatte ein Beispiel angeführt aus einem Brüsseler Hotel und war ganz begeistert davon, dass es dort keine Wartezeit gab an der Rezeption und dass das Türschloss per Handy geöffnet werden konnte. Klar, der Meldeschein war digital ausgefüllt und unterschrieben.

Auf dieser Basis gibt es Hochrechnungen, wie hoch die Bürokratiekosten wären, die in Deutschland entfallen könnten, wenn man diese Umstellung hätte.

(Zuruf von Tilo Gundlack, SPD)

Die belaufen sich immerhin auf 94 Millionen Euro. Für den Bundestag mag das ein kleiner Betrag sein, aber für uns hier im Landtag sind 94 Millionen Euro ein nennenswerter Betrag. Wir kriegen in diesem Fall auch mal mehr als die üblichen zwei Prozent, weil wir ein wichtiges Tourismusland sind.

Hier, muss ich allerdings sagen, ist es in meinen Augen für die Businesshotels auf jeden Fall wichtig und gut, wenn man zu dieser digitalen Unterschrift kommen kann. In den Ferienhotels – und Herr Caffier hat ja gerade den Tourismus auch sehr herausgestellt – stellt sich das natürlich ein bisschen anders dar. Da hat man sowieso einen engen persönlichen Kontakt zu den Reisenden, die ankommen, und möchte gar nicht, dass die allein mit ihrem Handy zum Hotelzimmer laufen und dort das allein aufmachen können, sondern man redet sowieso mit ihnen. Sie haben wahrscheinlich Sonderwünsche, noch ein Kopfkissen oder sonst irgendwas. Das heißt, da stellt sich dieser Druck, unbedingt Bürokratiekosten einzusparen, gar nicht in dem Maße, wie das bei den Businesshotels ist. Nichtsdestotrotz lohnt es sich, dieses Thema anzugehen und zu lösen. Ich denke, das ist auch schnell und leicht zu lösen.

Aber, Herr Caffier, Sie haben es selbst herausgefordert, wenn Sie hier vorstellen, wie erfolgreich der Tourismus ist und wie erfolgreich er auch gerade zum Beispiel zum Jahreswechsel war, als die Tourismusdestinationen hier im Land überlaufen waren. Da muss ich natürlich noch mal an die Bäderregelung erinnern. Ich hoffe, dass wir da noch zu Nachbesserungen kommen, denn wenn wir dem Tourismus was Gutes tun wollen und den Tourismus fördern wollen, dann sind Nachbesserungen in der Bäderregelung wichtiger als die digitale Unterschrift. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion Freie Wähler/BMV – und Susann Wippermann, SPD)

Ums Wort gebeten hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Pegel.

Ja, ich bin Abgeordneter, meine Damen und Herren.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hier spricht ein Abgeordneter. Das kommt zuweilen vor an diesem Pult. Zunächst herzlichen Dank, dass ich die Gelegenheit habe, auch in dieser Rolle hier zu sprechen. Der Wunsch hat mich deshalb eingeholt, weil ich aus der AfD-Fraktion im Beitrag gehört habe, dass man die Digitalisierungsstrategie aufruft und sagt, Mensch, warum kommt der mit so einem kleinen Punkt. In Wahrheit ist die Digitalisierungsstrategie eine Vielzahl von kleinen Punkten, meine Damen und Herren.

(Nikolaus Kramer, AfD: Das stimmt.)

Sie erinnern mich an ganz viele kleine Dinge. Offen eingestanden, ich habe hier verschiedene Bedenken gehört, ob das nicht irgendwie Tinnef ist. Diese vielen kleinen Punkte werden oft von außen herangetragen. Ich kann nur jedem anraten, diese Überhöhung, dass Verwaltung alle denkbaren Lebensbereiche scannt und schon von alleine herausfindet, wo es wehtut, das können wir uns kneifen, das wird nicht gelingen. Aber dieser Punkt, den Sie hier haben, ist einer.

Im Übrigen, nicht nur die Businesshotels, sondern breit die Tourismuswirtschaft agitiert uns seit vielen Monaten ganz deutlich, weil die an der Stelle einen Handlungsdruck haben. Deshalb glaube ich, dass es klug ist, einfach Hinweise aufzunehmen. Sie werden in Ueckermünde einen Hotelier finden, der ganz bewusst sagt, ich würde gerne sehr weit gehen zu digitalisieren, obwohl ich nicht vornehmlich Businesskunden habe, weil ich Sorge habe, dass ich kein vernünftiges Fachpersonal finde,

(Zuruf von Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV)

um Leute mit so profanen Tätigkeiten zu beschäftigen. Ich will die, die ich habe, zur Pflege meiner Leute haben. Die sollen nicht allein aufs Zimmer, aber ich will mit Ihnen Gespräche führen, ich will sie beraten.

Es gibt große Destinationen – Usedom, Rügen –, die mir sagen, wir hätten es gerne. Die treibt vor allen Dingen Folgendes um: Du lässt dir ja nicht nur handschriftlich was unterschreiben, du musst das Papier in einem gewissen Zeitraum lagern, aufbewahren, zugriffsfähig machen. Wenn ich das digital könnte, wäre mir sehr geholfen. Deshalb der Hinweis.

Sie haben gesagt, wir stimmen nicht zu und wir halten das für nicht so überzeugend. Das ist einer der zentralen Wünsche aus der Tourismuswirtschaft in diesem Bundesland. Meine Damen und Herren, hinterher zu sagen, Mensch ihr müsst euch das Gesetz angucken – ich habe vernommen, dass sie sagen, steuerlich haben sie zuweilen mit diesen Unternehmen zu tun gehabt –, ich glaube, da müssten wir auch alle Gesetze kennen, die in dem Bereich relevant sind.

Und dann ist so getan worden, als ob wir in diesem Landtag mal eben breit über all das diskutieren könnten. Das können wir leider nicht. Die Abschaffung zu diskutieren, die Sie angeregt haben, das funktioniert nicht. Kleiner Haken: Es gibt ein Bundesgesetz, das sehr klar sagt, dass es das geben soll. Was uns das Bundesgesetz nicht sagt, zumindest seit einigen Jahren nicht mehr, ist, dass alles handschriftlich sein muss. Deswegen bin ich

sehr dankbar, dass die Innenkolleginnen und -kollegen sagen, wir prüfen genau, ob wir das bisherige Landesgesetz, das sehr alt ist, das auf alten Bundesregelungen beruhte, die immer noch handschriftlich wollten, ob wir genau diese Änderungen vornehmen können, damit wir es leichter machen. Es geht nur darum, digital ablegen zu können. Das erspart mir viele Aktenordner, zumindest in der Hochsaison, und ist trotzdem zugriffsfähig.

Wenn Sie anregen zu sagen, lasst uns doch entbürokratisieren und diese Regel total abbauen, da, das muss ich offen eingestehen, verstehe ich den Hinweis nicht. Diese Regel ist sozusagen der Annex zur Meldepflicht, wenn ich festen Wohnsitz nehme. Die Idee ist, dass ich in Deutschland, anders als in anderen Staaten im Übrigen, anderen europäischen Nachbarländern, nachvollziehen kann, wer wo gewesen ist, damit ich, wenn ich tatsächlich mal eine Fahndungsmaßnahme habe, wenn ich mal Straftaten vor Ort aufzuklären habe, in Register gucken kann, damit ich jemanden verpflichte, der beherbergt, sicherzustellen, dass er weiß, wer bei ihm war, und im Zweifel das nachschauen kann.

Von daher ist, glaube ich, die Deregulierung, das heißt, zu sagen, ganz weg mit der Regelung – beträfe ein Bundesgesetz –, nicht das, was ich aus Ihrer Mitte jetzt sofort erwartet hätte als Forderung. Ich würde sie im Übrigen auch nicht teilen. Ich glaube, die Regelung hat ihr Gutes für sich. Aber sie zu vereinfachen und zu sagen, wir tun das alles in den Rechner und da kann es bleiben, wäre nicht falsch.

Und noch ein weiterer Hinweis: Das muss auch nicht 94 Millionen Euro kosten, weil jeder Pensionsbesitzer das muss. Die Variante ist doch nur, er kann es neben Papier auch digital machen. Bisher muss er Papier machen. Und genau da würden wir das erleichtern.

Noch mal: Ich bin dankbar dafür, dass das Innenministerium genau diese Anregung aufnimmt. Die Überlegung, wir können es ganz beseitigen, passt nicht, weil es Bundesgesetz ist. Ich glaube, dass wir jetzt einfach im Landesgesetz unseren Gestaltungsspielraum anschauen sollten, wie wir damit umgehen, insbesondere, um großen Zurufen aus der Tourismuswirtschaft Genüge zu tun. Herr Waldmüller wird im Zweifel da noch bessere Hinweise geben können, weil es, glaube ich, auch im Landestourismusverband durchaus thematisch behandelt worden ist. Es gibt da breite Wünsche. Das ist hier kein Schattenboxen, sondern ein breit getragener Wunsch aus der Wirtschaft selbst, die sich damit belastet fühlt.

Das als ergänzende Hinweise. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Abstimmung.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Marc Reinhardt, CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/3047. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/3047 bei Gegenstimmen der Fraktion der AfD, ansonsten Zustimmung angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Aussprache gemäß Paragraf 43 Nummer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema „Braucht MecklenburgVorpommern das Fachkräftezuwanderungsgesetz?“.

Aussprache gemäß § 43 Nummer 2 GO LT zum Thema Braucht Mecklenburg-Vorpommern das Fachkräftezuwanderungsgesetz?

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! An dieser Stelle möchte ich es mir nicht nehmen lassen, in diesem noch relativ jungen Jahr Ihnen allen ein gesundes neues zu wünschen. Das ist bisher hier noch nicht erfolgt.

Die Große Koalition hat im Bund kurz vor Weihnachten ihren Entwurf für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz veröffentlicht. Ziel soll es sein, Migration nach deutschen Wirtschaftsinteressen zu steuern. Der Hintergrund dieses Vorhabens ist ein schnell skizziertes demografisches Problem. In Deutschland werden zu wenige Kinder geboren, um in den Ruhestand gehende Fachkräfte zu kompensieren. Aktuell stehen jährlich einer Million neuer Rentner insgesamt 700.000 Schulabgänger gegenüber. Im Verhältnis würden uns also jedes Jahr 300.000 Menschen auf dem Arbeitsmarkt fehlen, Tendenz steigend. Nach Einschätzung der Bundesregierung wird die Zahl der Erwerbstätigen von gegenwärtig fast 45 Millionen auf ungefähr 30 Millionen Personen im Jahr 2050 sinken, ein Defizit von 15 Millionen Menschen also.

Dass die Politik bei diesem Thema in der Verantwortung ist, dürfte allgemeiner Konsens sein. Die Frage der heutigen Debatte ist, ob die im Gesetzentwurf vorgesehene Arbeitsmigration wirklich im Interesse der Bürger dieses Landes ist. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung fordert aufgrund der personellen Differenz, dass bis 2050 insgesamt 18,7 Millionen Menschen aus Drittstaaten nach Deutschland kommen sollen.

(Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV: Bis wann?)

Meine Damen und Herren, wenn diese Politik wirklich so umgesetzt werden würde, dann ist der Begriff des sogenannten Bevölkerungsaustausches so aktuell wie nie zuvor. Eine solche kulturelle und soziale Verwerfung kann niemals im Interesse unserer Bürger sein.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung will für Menschen aus Staaten außerhalb der EU einen noch leichteren Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt schaffen. Hinzu kommen unter bestimmten Voraussetzungen geduldete Ausreisepflichtige. Beides wird als Chance begriffen, den Fachkräftemangel zu reduzieren. Die Vor

rangprüfung, ob es für eine Stelle auch einen gleichwertigen Bewerber aus Deutschland oder der EU gibt, entfällt, jedenfalls so lange, wie sich hierüber keine Verwerfungen aufzeigen.

An diesem Punkt traut man seinem eigenen Gesetzesvorhaben also nur bedingt. Der zunächst als Spurwechsel angepriesene Ansatz, dass Personen mit Duldung, die hier arbeiten, bleiben dürfen, soll nun durch den Begriff „Beschäftigungsduldung“ neu verankert werden. Zentral an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ist, dass der Qualifikationsbegriff nun sehr breit gefasst wird. Es dürfen zukünftig alle kommen, die einen anerkannten Berufsabschluss haben. IT-Spezialisten dürfen sogar ohne formalen Abschluss ins Land.

Als Grundlage für die heutige Debatte bringe ich einige Themenaspekte des Wirtschaftsjournalisten Felix Menzel ein, die von eklatanter Bedeutung sind. Ich würde mich freuen, wenn Sie während der Aussprache auf zumindest einige dieser Punkte eingehen und sich an diesen abarbeiten.

(Torsten Renz, CDU: Ich würde mich freuen, wenn Sie eigene Vorschläge machen und nicht irgendeinen zitieren.)

Grundsätzlich sollten Fachkräfte nicht über eine Masseneinwanderung von 300.000 bis 500.000 Personen pro Jahr angeworben, sondern über verstärkte Ausbildung eigener Potenziale im Land sowie einer moderaten Anwerbung von Hochqualifizierten aus dem Ausland kompensiert werden.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Man denke hierbei an die „Blaue Karte EU“, die für Akademiker aus Drittstaaten schon jetzt existiert. Aktuelle gesetzgeberische Maßnahmen, die auf Grundlage einer guten Konjunkturlage getroffen werden, riskieren einen schnellen Anstieg von Arbeitslosigkeit bei Eintreten einer Rezession. Die bereits genannte demografische Lücke könnte durch Anreize zur Wiederkehr für die 3,4 Millionen im Ausland lebenden Deutschen, Stärkung der dualen Ausbildung sowie 5,1 Millionen Menschen im Land, die mehr arbeiten wollen, abgemildert werden. Andauernde Masseneinwanderung in Staaten mit hoher Bevölkerungsdichte wie Deutschland führt im Rahmen von Urbanisierung zu höheren Mieten und Immobilienpreisen. Die Folgen hiervon sind schon jetzt in vielen Metropolen deutlich sichtbar.

Unsere Bürger haben ein berechtigtes Interesse daran, dass Unternehmen in die Ausbildung der eigenen Leute investieren, anstatt nur den globalen Fachkräftepool im Blick zu haben. Eine Politik für das eigene Volk kann und darf dies nicht vergessen.