Viertens. Für Fachkräfte mit Berufsausbildung wird die Möglichkeit zur befristeten Einreise zur Arbeitsplatzsuche geschaffen und fünf Jahre erprobt.
Fünftens. Absolventen deutscher Schulen im Ausland können zur Suche eines Ausbildungsplatzes befristet einreisen.
Sechstens. Der Aufenthalt zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen wird sowohl für reglementierte Berufe im Gesundheits- und Pflegebereich als auch für nicht reglementierte Berufe ermöglicht.
Darüber hinaus sollen komplizierte bürokratische Verfahren, zum Beispiel durch Verbesserung bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und bei Visumverfahren, vereinfacht werden. Wenngleich noch an der einen oder anderen Stelle ein Nachbesserungs- oder Klarstellungsbedarf gesehen wird, so ist der Gesetzentwurf zunächst erst mal eine gute Grundlage für eine an dem Fachkräftebedarf der Wirtschaft orientierten Regelung.
Darüber hinaus wurde außerdem ein Gesetzentwurf über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung auf den Weg gebracht. Damit soll die Ausbildungsduldung auch auf Heilberufe ausgeweitet werden. Gerade auch Helfertätigkeiten in den Gesundheitsberufen werden definitiv davon profitieren und grundsätzlich ist auch erst einmal nichts dagegen einzuwenden, dass Menschen, die gut bei uns integriert sind, zukünftig einen rechtssicheren Aufenthalt erhalten sollen. Aus Sicht der sie beschäftigenden Unternehmen schafft das Planungssicherheit und für den Einzelnen wird eine Bleibeperspektive eröffnet. Angesicht der bereits geschilderten Arbeitskräftenachfrage sollten wir alle Chancen nutzen, geeignete Kräfte für den Markt zu erhalten und zu gewinnen. Wir werden alle Potenziale, das heißt in- und ausländische, heben müssen, um den bereits absehbaren Fachkräftebedarf sichern zu können.
Klar ist aber auch – und an dem Punkt endet jetzt sozusagen der Vortrag des Wirtschaftsministers, und jetzt gibt es noch einige Ausführungen des Innenministers –, ich möchte gerade als Innenminister an dieser Stelle betonen, dass da an der einen oder anderen Stelle noch Abstimmungsbedarf oder Veränderungsbedarf ist, denn bei allen positiven Dingen, die der Gesetzentwurf für die Wirtschaft bedeutet, so würde er den Job für uns als Innenminister und die Ausländerbehörden nicht einfacher machen. Ich gehe davon aus, dass die allermeisten Menschen, die von diesen neuen Regelungen profitieren werden, sich gut in Deutschland einbringen werden, einer Arbeit nachgehen und sich an Recht und Gesetz halten. Ebenso sicher wird es aber eben auch Fälle geben, in denen wir darauf achten müssen, dass die Neuregelungen nicht missbraucht werden. So muss klar sein, dass, wenn die Arbeitsplatzsuche erfolglos verläuft, zwingend die Ausreise stattfindet. Das Verfahren darf nicht dadurch verzögert werden, dass in der Zwischenzeit andere Tatbestände – wie die Heirat eines deutschen Staatsbürgers – das Bleiberecht verändern, denn das war nicht der ursprüngliche Grund für die Einreise der betroffenen Person.
Außerdem besteht ja für die betroffene Personengruppe natürlich jederzeit noch die Möglichkeit, in Deutschland einen Asylantrag zu stellen. Auch hier müssen wir möglichem Missbrauch einen Riegel vorschieben. Asylanträge müssen als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden, sodass Klagen gegen die Ausweisung keine rechtsaufschiebende Wirkung haben. Das heißt, der oder die Betroffene darf zwar gegen eine Ausweisung klagen, muss das Verfahren dann aber im Einzelfall aus dem Ausland weiterführen.
Herr Minister, ich frage Sie, ob der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer eine Zwischenfrage stellen darf.
len, weil gerade dieses, was ich hier ausführe, in der Behandlung im Bundesratsinnenausschuss ist, und wir versuchen mit unserer Haltung, auch diese Themen mit einzubringen. Ich gehe mal davon aus, dass Ihre Frage war, wie ich mit meinen Ausführungen umgehe. Vielen Dank.
Ebenfalls muss der Unterhalt für alle Personen geklärt sein, die über die Neuregelungen nach Deutschland einreisen, also auch für Familienmitglieder der Personen, die in Deutschland einer Arbeit nachgehen, denn eine Zuwanderung in die Sozialsysteme muss bei allen guten Argumenten für das Fachkräfteeinwanderungs- oder -zuwanderungsgesetz natürlich verhindert werden.
Und nun ist der Innenminister nicht so blauäugig und geht davon aus, dass, wenn die Wirtschaft uns sehr unterstützt bei dem, was die Einreise betrifft, das gleichermaßen von der Wirtschaft erfolgt, wenn auch die, die dafür nicht geeignet sind, wieder zurückgeführt werden müssen. Deswegen erlaube ich mir eben an dieser Stelle auch ganz bewusst,
auf dieses Thema mit hinzuwirken, dass das als Paket betrachtet wird. Wichtig ist mir auch, dass in jedem Fall klar ist, wer über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz zu uns kommt. Zweifel an der Identität der jeweiligen Person darf es nicht geben.
All das sind Punkte, an denen wir im weiteren parlamentarischen Verfahren noch nachjustieren. Allen Beteiligten ist aber klar, dass die Wirtschaft fähige Fachkräfte braucht. Wer das bestreitet, verkennt schlicht und ergreifend die Realität. Ich kann versichern, wir werden das gemeinsam so ausgestalten, dass wir für unser Land unterm Strich das bestmögliche Ergebnis erzielen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Der Wirtschaftsminister hätte die angemeldete Redezeit eingehalten, der Innenminister hat um drei Minuten überzogen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Bundeskabinett hat kurz vor Weihnachten das Fachkräftezuwanderungsgesetz beschlossen und seitdem hagelt es Kritik von allen Seiten. Von einem wahren Bürokratiemonster, das am Ende nur wenigen Fachkräften aus anderen Ländern eine echte
Perspektive auf dem deutschen Arbeitsmarkt biete und zudem weit hinter dem Anspruch, einen sicheren Status für gut integrierte Geduldete in Sachen Ausbildung und Beschäftigung zu schaffen, zurückbleibe, spricht beispielsweise DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach, von einem „Gesetz zur nachträglichen Legalisierung bisher illegaler Migration“, das die sozialen Konflikte der nächsten Jahre noch verschärfe, dagegen Lars Herrmann, Bundestagsabgeordneter der AfD. Und Wirtschaftsminister Peter Altmaier erklärt die Einigung zwischen CDU/CSU und SPD im Kabinett gleich mal zu einem „historischen Tag“ nach 30 Jahren Pro-und-Kontra-Debatte über die Frage, ob Deutschland überhaupt ein Einwanderungsgesetz benötige.
Tatsächlich beschlossen hat das Bundeskabinett zwei Gesetzentwürfe. Ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll die Hürden für die Einreise von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten senken. Kurz gesagt, wer qualifiziert ist, soll auch ohne Arbeitsvertrag kommen können, um sich hier einen Job zu suchen. Das war so zum Beispiel über die EU Blue Card bislang nur für Hochschulabsolventen möglich. Das Ziel soll die Behebung des Fachkräftemangels sein, das klang vielfach an, den die Bundesregierung als Wachstumshemmnis ausgemacht hat. Darüber hinaus soll ein Beschäftigungsduldungsgesetz neue Perspektiven für abgelehnte Asylbewerber schaffen. Mittels neuer Beschäftigungsduldung soll eben jenen, die mit einer Duldung in Deutschland leben, die Möglichkeit eingeräumt werden, einen sicheren Aufenthaltstitel für 30 Monate zu bekommen, vorausgesetzt, sie haben 18 Monate sozialversicherungspflichtig in Vollzeit gearbeitet und sind seit mindestens 12 Monaten geduldet.
Aus meiner Sicht wird sich die Hoffnung, dass damit die Probleme am Arbeitsmarkt im Bund und auch in Mecklenburg-Vorpommern in Gänze gelöst werden können, nicht erfüllen. Warum ich das so sehe, möchte ich Ihnen auch gern begründen. Denn die Analyse, die dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz zugrunde liegt, besteht ja, vereinfacht ausgedrückt, darin, dass der Bundesrepublik die Fach- und Arbeitskräfte ausgehen würden. Und auch wenn sich in einzelnen Branchen unbestritten echte Probleme auftun, möchte ich hier noch einmal daran erinnern, dass im Dezember 2018 nach der Amtlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit immer noch 2,2 Millionen Menschen bundesweit arbeitslos waren. Betrachtet man die Unterbeschäftigung, die dann auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Personen mit Sonderstatus umfasst, dann waren es sogar mehr als 3 Millionen. Für Mecklenburg-Vorpommern lauten die letzten Zahlen 72.700 beziehungsweise 87.450 Personen. Hier gilt es, stärker als bislang noch bestehende Potenziale ausfindig zu machen und zu heben. Dazu bedarf es vor allem einer dauerhaft soliden Finanzierung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen.
Richtigerweise nennt die Bundesregierung aber Gesundheit und Pflege als Branchen, in denen Fachkräfte fehlen. Man könnte getrost noch den DEHOGA-Bereich hinzufügen. Gleichzeitig verschweigt sie jedoch, dass dort teilweise auch extrem unattraktive Arbeitsbedingungen herrschen, und an der prinzipiellen Notwendigkeit von Schicht-, Sonn- und Feiertagsarbeit wird sich objektiv schwerlich etwas ändern lassen. Kommen jedoch permanente Überlastungen, ein Mangel an bezahlbarem Wohnraum in der Nähe der Arbeitsstätte oder eine ver
gleichsweise niedrige Entlohnung hinzu, dann wird die Nachwuchsgewinnung natürlich schnell zum Problem. Und da möchte ich dann auch einmal deutlich sagen, dass all diese Dinge nicht vom Himmel gefallen sind, denn es waren auch die Unternehmen selbst, die jahrelang mit schlechten Bedingungen dafür gesorgt haben, dass sich die Begeisterungsfähigkeit von Schulabgängern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für derartige Berufe und Tätigkeiten mittlerweile in Grenzen hält.
Deshalb ist Skepsis durchaus angebracht, wenn die gleichen Akteure nun verstärkt nach Arbeitskräften aus dem Ausland rufen. Das gilt jedenfalls dann, wenn damit die Hoffnung verbunden wird, dass Letztere eher bereit sind, derartige Rahmenbedingungen zu akzeptieren. Nicht umsonst kritisiert ja auch der DGB, dass sich das Gesetz zu stark an kurzfristigen Unternehmensinteressen ausrichtet und somit die Gefahr von Lohndumping und Ausbeutung besteht. Deregulierung und Niedriglohnstrategie müssen deshalb überwunden werden und auch die Bundes- und Landesregierungen sind aufgefordert, das Ihre zu tun, um stattdessen gute Arbeit zu befördern.
Viele der Stellschrauben sind lange bekannt: ein höherer Mindestlohn, die stärkere Begrenzung von Leiharbeit, die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung oder die Stärkung der Tarifbindung – alles Themen, die meine Fraktion hier immer wieder in den Landtag eingebracht hat.
Um eines auch gleich klarzustellen, anders als die AfD sind wir nicht gegen die Zuwanderung von Arbeitskräften aus dem Ausland. Alle von mir angesprochenen Forderungen gelten daher universell, will heißen, sowohl für diejenigen, die bereits hier tätig sind, als auch für diejenigen, die zum Arbeiten nach Deutschland kommen wollen.
Wirft man einen Blick auf die Fachkräftestrategie der Bundesregierung, tun sich noch weitere Fragen auf. Basis für die Sicherung der inländischen Fachkräftegewinnung ist eine solide Schulausbildung, die letztlich Voraussetzung für eine gute Berufsausbildung oder ein Studium ist. Schule fehlt jedoch in diesem Papier völlig, was angesichts der vielen Baustellen, die nicht zuletzt auch meine Kollegin Fraktionsvorsitzende Simone Oldenburg hier regelmäßig thematisiert, verwundern muss. Richtigerweise wird jedoch festgestellt, dass eine nicht unbeträchtliche Zahl junger Leute Probleme beim Übergang von der Schule in den Beruf hat und es oft nach wie vor nicht gelingt, Ausbildungsstellen in den Unternehmen zu besetzen. Das Papier verläuft sich dann jedoch in Floskeln über die Verbesserung der Attraktivität, Qualität und Leistungsfähigkeit der dualen Ausbildung, anstatt klar Ursachen und Ziele zu benennen, wie zum Beispiel die Bildungsarmut, die oft fehlende Mobilität und daraus resultierend die Notwendigkeit eines besseren ÖPNVAngebotes oder auch einer bundesweit einheitlichen Mindestausbildungsvergütung.
Die Analyse könnte man im Übrigen auch beliebig auf den Bereich der ausländischen Fachkräftegewinnung hinaus ausdehnen. So soll die Anerkennung ausländi
scher Berufsabschlüsse verbessert werden, ein Problem, das meine Fraktion seit Jahren hier in diesem Haus thematisiert. Eine der wesentlichen Hürden bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse sind übrigens die dabei teilweise anfallenden horrenden Gebühren. Hier hätte man auch längst etwas zur Behebung des Problems beitragen können.
Zu guter Letzt noch eine kurze Bemerkung zum zweiten Gesetz, dem Beschäftigungsduldungsgesetz. Seinem Anspruch wird der Entwurf jedenfalls nicht gerecht, denn Geduldete, die eine Berufsausbildung anstreben oder sie gerade absolvieren, erhalten ja auch künftig keinen wirklich sicheren Aufenthaltsstatus, und deswegen ist das aus Sicht des DBG und auch meiner Fraktion eine Katastrophe für die Planungssicherheit in den Betrieben und die Chancen der von dieser Regelung betroffenen jungen Menschen. Auch wir halten daher Nachbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren für zwingend notwendig. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Ich könnte es mir jetzt einfach machen. Das Thema der Aussprache heißt ja, wenn ich das richtig aus dem Kopf zitiere, braucht Mecklenburg-Vorpommern ein Zuwanderungsgesetz oder Zuwanderung.
Das kann ich aus Sicht meiner Fraktion relativ schnell beantworten, denn das haben wir über die Jahre schon deutlich gemacht, dass wir tatsächlich auch nicht nur in der bundesdeutschen Wirtschaft, sondern auch hier in Mecklenburg-Vorpommern, dass wir letztendlich nicht auskommen werden, und das ist ja heute schon Fakt, dass wir nicht auskommen werden ohne Beschäftigte, ohne Arbeitskräfte aus anderen Staaten, sowohl aus EUStaaten als auch aus Drittstaaten. Aber ich glaube, das ist nicht die Intention der heutigen Aussprache.
Ich will vielleicht einen Satz, sehr geehrter Herr Kollege Foerster, zu Ihnen sagen. Sie und der Innen-/Wirtschaftsminister haben einiges ausgeführt, was die gesetzlichen Regelungen angeht beziehungsweise die gesetzlichen Regelungen, die anstehen. In zwei Punkten will ich Ihnen an dieser Stelle vorab schon mal recht geben. Die SPD – nicht nur in diesem Land, auch die SPD-Bundestagsfraktion, die Bundes-SPD – hat sich über Jahre dafür eingesetzt, dass das Thema Zuwanderung/Einwanderung tatsächlich auf Bundesebene diskutiert wird. Ich glaube, was man momentan sagen kann, ist, dass diese beiden Gesetze, die Sie hier auch angesprochen haben, sicherlich weder die Lösung aller Probleme sind – ich werde gleich im weiteren Redeverlauf noch was dazu sagen –, noch, dass es der Lösungsansatz ist, der schon alle Probleme löst. Da gebe ich Ihnen durchaus recht und wir haben das in diesem Haus schon häufiger diskutiert. Da ist eine Vielzahl von Fragestellungen, die sich eigentlich völlig losgelöst von der Frage „Zuwanderung in unsere Arbeit/in unser Arbeitsmarktsystem“ stellen, die gelöst werden müssen. Das ist die Frage: Wie gehen wir mit
Wochenarbeitszeit, mit Lebensarbeitszeit um? Wie gehen wir mit der Frage von Tarifbindung um? Wie gehen wir tatsächlich mit der Entlohnung, insbesondere auch bei uns im Land, um?
Und, sehr geehrter Herr Kollege Foerster, bei aller unterschiedlichen Bewertung dieser Gesetze, die jetzt auf Bundesebene diskutiert werden sicherlich, und auch bei unterschiedlicher Bewertung dessen, was man vielleicht als politische Ansätze nimmt, um diese thematisierten Probleme, von Ihnen eben auch noch mal thematisierten Probleme, dann tatsächlich zu lösen, ich glaube, wir sind in diesem Haus zumindest so weit, dass es einen Konsens gibt über die Problemstellung. Das ist dann, glaube ich, auch schon mal etwas, auf dessen Grundlage wir arbeiten können.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich gehe tatsächlich, Herr Kramer, ich werde mich bemühen, mal auf die Punkte einzugehen, die Sie eben angesprochen haben. Ich habe sie mir aufgeschrieben. Ich werde sie nicht alle ansprechen können, aber den einen oder anderen will ich dann doch aufgreifen. Aber ich will eine Bemerkung, die Sie hier eben gemacht haben, als Erstes vielleicht noch mal aufgreifen und in den Raum stellen.