Protokoll der Sitzung vom 23.01.2019

fehlt momentan der Glaube, mir fehlt der Glaube nach den Debatten, die ich gesehen habe im britischen Parlament. Mir fehlt einfach der Glaube.

Die zweite Sache, die ich sagen will, Initiativrecht Europäisches Parlament, Herr Kolbe, da sind wir uns einig. Ich glaube, das Europäische Parlament braucht mehr Rechte. Das hat am Ende auch was mit Legitimierung dessen zu tun, was wir an Vorgängen innerhalb der Europäischen Union haben. Es ist überfällig, dass das Europäische Parlament an dieser Stelle mehr Rechte bekommt. An diesem Punkt sind wir uns einig. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur und zur Anpassung des Landesbesoldungsgesetzes, Drucksache 7/2682, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, Drucksache 7/3036.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Landes- beauftragte oder den Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur und zur Anpassung des Landesbesoldungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/2682 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (3. Ausschuss) – Drucksache 7/3036 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Rechtsausschusses Herr da Cunha.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Ihnen liegt auf Drucksache 7/3036 die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes über die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur und zur Anpassung des Landesbesoldungsgesetzes vor.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, kurz zum Hintergrund der Beschlussempfehlung: Wir haben hier im Landtag in den vergangenen Monaten eine Reihe von Beschlüssen gefasst und Aktivitäten unternommen, die im Zusammenhang mit den großen Jubiläen der Wiedervereinigung stehen. Ich denke da etwa an den Beschluss in unserer Dezembersitzung zum Gedenken an die friedliche Revolution im Jahre 1989. Im kommenden Jahr steht das 30-jährige Jubiläum der Neugründung unseres Landes an und unsere Landesverfassung wird 25 Jahre alt.

Im Grunde genommen passt auch diese Beschlussempfehlung in diesen Zusammenhang, denn damit ersetzen wir die gesetzliche Grundlage der Arbeit unserer Landesbeauftragten Anne Drescher, die noch aus dem Jahr 1993

stammt, durch ein neues Gesetz. Aus der „Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR“ wird in Zukunft die „Landesbeauftragte für die Aufarbeitung der SED-Diktatur“.

Wir tragen mit der Neuregelung dem erweiterten Aufgabenspektrum der Landesbeauftragten Rechnung, denn es ist seit 1993 vor allem auf Wunsch des Landtages einiges dazugekommen. Ich nenne unter anderem nur die Stichpunkte „Doping“ oder „Heimerziehung“. Die Beratung und Unterstützung von Menschen, die unter der kommunistischen oder der SED-Diktatur gelitten haben, aber ebenso die politische Bildung, das sind heute wesentliche Aufgaben der Landesbeauftragten. Es besteht und bestand große Einigkeit im Landtag darüber, dass sich das auch in der Bezeichnung der Behörde niederschlagen soll.

Mit dem Gesetzentwurf, dem wir heute zustimmen wollen, hat die Landesregierung der Beschlusslage des Landtages entsprochen, denn wir haben im September des vergangenen Jahres die Umbenennung der Landesbeauftragten in die nun folgende neue Formulierung für die Aufarbeitung der SED-Diktatur gefordert. Dies beruht auf einem Antrag der Koalitionsfraktionen, dem sich der Rechtsausschuss angeschlossen hat. Die Fraktion DIE LINKE hatte einen etwas anderen Vorschlag für die Neubenennung der Behörde. Sie wollte eine Umbenennung in, ich zitiere aus dem Antrag, „Landesbeauftragte für die Aufarbeitung stalinistischer Verfolgungen“. Dieser Antrag ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Gleichwohl ist die nun vorliegende Beschlussempfehlung ohne Gegenstimmen, also einvernehmlich, beschlossen worden. Nun bitte ich Sie im Namen des Rechtsausschusses um die Zustimmung zur Beschlussempfehlung. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Sebastian Ehlers, CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SEDDiktatur und zur Anpassung des Landesbesoldungsgesetzes auf Drucksache 7/2682. Der Rechtsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/3036 unverändert anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE, ansonsten Zustimmung angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 7/2682 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/2682 bei gleichem Stimmverhalten angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes, Drucksache 7/2894, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses, Drucksache 7/3076.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/2894 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses (6. Ausschuss) – Drucksache 7/3076 –

Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Agrarausschusses Frau Aßmann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit einem kurzen Bericht zu einem kurzen Gesetzentwurf möchte ich Sie über die Beratungen des Agrarausschusses zu dem Bericht, den Frau Präsidentin gerade angekündigt hat, informieren.

Bestimmt erinnern Sie sich noch an die letzte Landtagssitzung am 12.12. im vergangenen Jahr, als die Einbringung durch den Finanzminister, der die Vertretung für Dr. Backhaus übernommen hat, für einige Heiterkeit hier im Plenum sorgte. Daraufhin war aber trotzdem im Agrarausschuss eine vernünftige, fundierte fachliche Beratung erfolgt. Wir haben einen einvernehmlichen Verzicht auf eine Anhörung beschlossen. Einvernehmlich war ebenfalls der Beschluss der Einholung von Stellungnahmen. Genauso einvernehmlich haben wir die Beschlussempfehlung am Ende angenommen.

Nichtsdestotrotz gab es einige Punkte, die diskutiert werden mussten. Natürlich wurden auch die Bedenken des Berufsstandes gegenüber dieser Änderung des vorliegenden Gesetzes entsprechend beraten. Letztendlich sind wir zu dem Schluss gekommen, dass der Entwurf, den die Landesregierung vorgelegt hat, eigentlich schon so weit ausgereift war, dass ein gesellschaftlich geforderter und vertretbarer Kompromiss zwischen landwirtschaftlicher Nutzung und Umweltschutz dabei herausgekommen ist, sodass wir uns darauf verständigt haben, diesen Entwurf der Landesregierung einstimmig im Ausschuss anzunehmen, und somit dann auch die Beschlussempfehlung einstimmig hier abgegeben haben.

Auf Vorschlag einer Fraktion haben wir uns darauf verständigt und dem Ministerium mit auf den Weg gegeben, dass sie noch mal eine Gesamtformulierung auslegen. Das heißt – Sie kennen das ja sicherlich aus anderen Gesetzen –, es gibt dann die Änderung von der Änderung von der Änderung und immer wieder ist irgendwo

ein kleines Puzzleteil. Das heißt, die Landesregierung hat zugesagt, dass der Gesetzestext noch mal in vollständiger Form in den entsprechenden Fachbehörden ausgelegt werden wird. Von daher bitte ich Sie um Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache ebenfalls nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu auch keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes auf Drucksache 7/2894. Der Agrarausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/3076 unverändert anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE, bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD und eines Abgeordneten der AfD, der dagegengestimmt hat, zusammen mit der Fraktion Freie Wähler/BMV, die ebenfalls dagegengestimmt hat, angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD)

Gibt es in den Reihen der Fraktion der AfD Zweifel an dem Abstimmungsergebnis? –

(Sandro Hersel, AfD: Nein.)

Gut, dann sind wir in der Abstimmung.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 7/2894 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/2894 mit Zustimmung der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, Stimmenthaltung der gesamten Fraktion der AfD und Gegenstimmen der Fraktion Freie Wähler/BMV angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrages der Volksinitiative gemäß Artikel 59 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern – „FAIRE STRASSE – Volksinitiative gegen Straßenausbaubeiträge in Mecklenburg-Vorpommern“, Drucksache 7/2800, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innen- und Europaausschusses auf Drucksache 7/3080. Hierzu liegt Ihnen

ein Änderungsantrag der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/3100 vor.

Antrag der Volksinitiative gemäß Artikel 59 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern „FAIRE STRASSE – Volksinitiative gegen Straßenausbaubeiträge in Mecklenburg-Vorpommern“ – Drucksache 7/2800 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innen- und Europaausschusses (2. Ausschuss) – Drucksache 7/3080 –

Änderungsantrag der Fraktion Freie Wähler/BMV – Drucksache 7/3100 –