Protokoll der Sitzung vom 23.01.2019

Das Wort zur Begründung hat der Vorsitzende des Innen- und Europaausschusses Herr Reinhardt. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Straßenausbaubeiträge in Mecklenburg-Vorpommern werden abgeschafft. Der Innen- und Europaausschuss spricht sich einstimmig dafür aus, dem Anliegen der Volksinitiative „FAIRE STRASSE“ zu entsprechen, sodass die Straßenausbaubeiträge in Mecklenburg-Vorpommern bald der Geschichte angehören werden.

Volksinitiativen sind im parlamentarischen Raum immer etwas Besonderes. Sie bedeuten die direkte Beteiligung von Bürgern an der Politik unseres Landes. Nach unserer Verfassung bedarf der Antrag einer Volksinitiative der Unterschriften von 15.000 Wahlberechtigten. Diese Hürde hat die Volksinitiative genommen und zeigt damit klar, dass sich die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern für Anliegen unseres Landes interessieren und engagieren. Und darum müssen wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Besorgnis der Menschen, dass Straßenausbaubeiträge große Ungerechtigkeiten verursachen und zum Teil die Existenzen bedrohen, sehr ernst nehmen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und AfD)

Meine Damen und Herren, der Innen- und Europaausschuss hat das Kommunalabgabengesetz schon einige Zeit auf den Prüfstand gestellt. Es wird trotzdem nicht möglich sein, mit der gefundenen Lösung und der noch nicht im Detail geklärten Umsetzung es allen recht zu machen, aber die Abgeordneten haben die Bedenken und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger gehört und im Rahmen der politischen parlamentarischen Möglichkeiten reagiert. Es ist ein intensiver politischer Diskurs mit der Landesregierung, den kommunalen Landesverbänden und den Betroffenen vorausgegangen. Im Ergebnis wurde durch die CDU und die SPD ein Antrag vorgelegt, die Straßenausbaubeiträge frühestmöglich, spätestens aber zum 01.01.2020 abzuschaffen. Dieser Antrag wurde schließlich von allen Fraktionen getragen und die Ihnen auf Drucksache 7/3080 vorliegende Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses beschlossen.

Meine Damen und Herren, der Landtag hat den Antrag der Volksinitiative gemäß Artikel 59 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern „FAIRE STRASSE – Volksinitiative gegen Straßenausbaubeiträge in Mecklen

burg-Vorpommern“ auf Drucksache 7/2800 am 22. November 2018 beraten und federführend an den Innen- und Europaausschuss sowie mitberatend an den Rechtsausschuss, den Finanzausschuss und den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Der Innen- und Europaausschuss hat zu dem Antrag der Volksinitiative den Vertretern am 29. November 2018 gemäß den Regelungen des Volksabstimmungsgesetzes in einer öffentlichen Anhörung die Möglichkeit eröffnet, die Volksinitiative zu erläutern. Wegen der Ergebnisse der Anhörung verweise ich auf meinen Bericht. Ich gehe aber davon aus, dass in der Aussprache die Diskussionsschwerpunkte der Anhörung von den einzelnen Fraktionen noch entsprechend dargestellt werden.

Bereits im Vorfeld des Antrages der Volksinitiative hat sich der Innen- und Europaausschuss mit der Thematik in mehreren Anhörungen und Sitzungen sowie in einem Expertengespräch eingehend auseinandergesetzt, wobei Betroffene, Sachverständige und die kommunale Ebene befragt und Lösungsmöglichkeiten diskutiert worden sind. Der Ausschuss hat die Ergebnisse der Anhörung unter Einbeziehung der Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse und Berücksichtigung der vorangegangenen Erörterung zu Straßenausbaubeiträgen am 10. Januar 2019 abschließend beraten und empfiehlt einstimmig, dem Anliegen der Volksinitiative, die Straßenausbaubeiträge in Mecklenburg-Vorpommern abzuschaffen, zuzustimmen.

An dieser Stelle bedanke ich mich ausdrücklich bei der Volksinitiative und den vielen Bürgerinnen und Bürgern, die hinter dieser Forderung stehen. Sie haben gekämpft, sich Gehör verschafft, und der Innenausschuss hat nun für sie die Pflöcke eingerammt. Neben der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge wird die Einführung einer Kannregelung als Alternative zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Paragraf 8 des Kommunalabgabengesetzes ausdrücklich abgelehnt. Die Gemeinden werden zur Kompensation der Einnahmeausfälle eine jährliche zweckgebundene Investitionspauschale in Höhe von 30 Millionen Euro erhalten, die anhand der Kilometerzahlen ihrer Gemeindestraßen ermittelt wird.

Die entsprechenden haushaltstechnischen Grundlagen sind mit den Gesetzentwürfen zum Doppelhaushalt 2020/2021 zu schaffen. Zur Gegenfinanzierung wird schnellstmöglich der Grunderwerbsteuersatz von fünf auf sechs Prozent angehoben. Die Mehreinnahmen bleiben bei der Bestimmung der Finanzausgleichsmasse unberücksichtigt und sind dazu aus dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz auszuklammern. Übergangslösungen bis zum Inkrafttreten der dazu erforderlichen gesetzlichen Regelung sollen in enger Abstimmung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden erfolgen.

Auch ein Antrag der Fraktion DIE LINKE konnte im Ausschuss eine Mehrheit finden. So soll zu Beginn des zweiten Quartals 2019 der Landtag über den Arbeitsstand durch die Landesregierung unterrichtet werden. Nun ist es an der Landesregierung, so schnell wie möglich Übergangslösungen zu finden und etwas vorzulegen. Die weiteren von der Fraktion DIE LINKE im Rahmen der abschließenden Beratung mündlich eingebrachten Änderungsanträge konnten keine Mehrheit finden.

Meine Damen und Herren, der Innen- und Europaausschuss hat den Antrag der Volksinitiative in seiner 50. Sitzung am 10. Januar 2019 abschließend beraten und sich im Ergebnis einstimmig für die Abschaffung der

Straßenausbaubeiträge und einvernehmlich für die formulierten Anforderungen zur Umsetzung ausgesprochen. Es war nicht ganz einfach, den engen Zeitplan, den uns das Volksabstimmungsgesetz vorgegeben hat, einzuhalten, aber wir haben es geschafft.

Bedanken möchte ich mich in diesem Zusammenhang bei den Mitgliedern des Innen- und Europaausschusses für ihre konstruktive Mitarbeit, bei der Landesregierung, die uns im Rahmen der Beratung zur Verfügung gestanden hat, bei den Vertretern der Volksinitiative und natürlich auch beim Sekretariat des Innen- und Europaausschusses. Ich bitte Sie nun nach erfolgter Debatte, der Beschlussempfehlung des Innen- und Europaausschusses zuzustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 150 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

An dieser Stelle möchte ich auf der Besuchertribüne Seniorinnen und Senioren der Wohnungsbaugenossenschaft Güstrow begrüßen. Herzlich willkommen!

Ich eröffne jetzt die Aussprache.

Das Wort hat für die Landesregierung der Minister für Inneres und Europa Herr Caffier.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Straßenausbaubeiträge werden abgeschafft. Nach langer Diskussion ist es jetzt auch gut so, dass ein Strich unter das Thema gezogen wird und eine Entscheidung getroffen wird.

Viele Bürgerinnen und Bürger im Land haben dafür gekämpft, insbesondere hier in Schwerin, und sie haben erfolgreich gekämpft. Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist ein Verdienst der Bürgerinnen und Bürger. Das will ich gerne als Kommunalminister noch mal ausdrücklich betonen. Letztendlich ist die Abschaffung aber auch eine Entscheidung der Landesregierung und der sie tragenden Regierungsfraktionen, die hier gezeigt haben, dass sie sich mit den Inhalten auseinandersetzen und dann sagen, diese oder jene Entscheidung ist die, die wir auch mittragen.

Es ist richtig, die Begeisterung für die Abschaffung der Ausbaubeiträge hielt sich bei vielen in Grenzen. Ich schließe mich davon nicht aus. Aber wir haben uns nach intensiven Beratungen auf diesen Weg verständigt, und diesen Weg werden wir auch konsequent gehen. Bei den zahlreichen Beratungen hat die Opposition übrigens einen zum Teil hilflosen Eindruck hinterlassen. Die Rechtsmaterie mag im Einzelnen kompliziert sein, das werden wir auch in den nächsten Monaten immer wieder feststellen, die Regelungsinhalte sind jedoch als Komplex überschaubar. Trotzdem konnte mir keine Fraktion trotz lauter Sprüche ein schlüssiges Konzept vorlegen, aber wir als Landesregierung, wir als regierungstragende Fraktionen übernehmen das gern.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD)

Die Volksinitiative „FAIRE STRASSE“ hat im Landtag …

(Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Das ist ja auch Ihre Aufgabe!)

Nun bleiben Sie doch mal ganz entspannt!

(Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Wir sind doch ganz entspannt. – Torsten Renz, CDU: Wirklich? – Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Tiefenentspannt.)

Sie können außer Feststellen und Anforderungen offensichtlich keine Angebote machen, wie man sie umsetzt.

(Torsten Renz, CDU: Kurz vorm Einschlafen.)

Dazu brauchen Sie uns dann.

… einen Antrag eingebracht mit einem entsprechenden Forderungskatalog. Ich bitte gleich um Verständnis, dass wir diesen Katalog natürlich nicht eins zu eins umsetzen können, aber aus meiner Sicht ist das auch kein Problem, denn zum Teil gehen wir deutlich über die Forderung der Volksinitiative hinaus. In der Novembersitzung des Landtages musste ich hier teilweise noch im Ungefähren bleiben, weil viele Details, die die Abschaffung betreffen, noch nicht geklärt waren. Jetzt sind wir in vielen Punkten weiter.

Erstens. Zum 1. Januar 2020 werden die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Ab diesem Tag werden für neue Straßenbaumaßnahmen keine Beiträge mehr nach dem Kommunalabgabengesetz erhoben.

Zweitens. Wir schaffen eine Übergangsregelung, mit der die Bürger von der Beitragspflicht befreit werden für Ausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2018 begonnen wurden.

Drittens. Wir erhöhen die Grunderwerbssteuer zum 1. Juli 2019 von fünf auf sechs Prozent, um die Einnahmeausfälle der Kommunen zu kompensieren. Die Grunderwerbssteuererhöhung bringt der Landeskasse etwa 30 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich ein. Die Mittel werden ab 2020 als Pauschale vollständig an die Gemeinden und Städte entrichtet. Grundlage für die Verteilung ist hauptsächlich die Länge der Gemeindestraßen in den jeweiligen Ortslagen. Wir planen zudem auch, die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, die es zum Teil innerhalb der Ortslagen gibt, sowie Wirtschaftswege mit einer geringeren Gewichtung in die Berechnung miteinfließen zu lassen. Schließlich können auch hier Ausbaubeiträge beispielsweise für die Erneuerung von Straßenbeleuchtung anfallen.

Das Landesamt für innere Verwaltung stellte großartiges Karten- und Datenmaterial zur Verfügung, mit dem wir sehr genau bezüglich der jeweilig betreffenden Gemeinde und Kommune im Land arbeiten können, was die entsprechende Länge der Kilometer, auch für die nach 2020 ausreichende Pauschale, betrifft – wie wir finden, ein sehr gutes und sehr faires Instrument. Für den Zeitraum der Übergangsregelung können die Kommunen die

Straßenausbaubeiträge beim Land spitz abrechnen. Spitz abrechnen – eine Forderung des Städte- und Gemeindetages für die Übergangsregelung. Die Kosten hierfür finanzieren wir aus der vorgezogenen Erhöhung der Grunderwerbssteuer, zu denen wir in den ersten Jahren ab 2020 den Zuweisungsbetrag in den Kommunen von 30 auf 25 Millionen absenken, sodass die Übergangsregelung auch vollständig finanziert ist. Das ist mit dem Städte- und Gemeindetag kommuniziert.

Nun kann ich aber noch keine endgültigen Zahlen nennen. Sie alle kennen die Abfrage, die auf ein jährliches Aufkommen von 15 bis 20 Millionen Euro an Straßenausbaubeiträgen hindeutet. Für den Übergangszeitraum wären das dann entsprechend 30 bis 40 Millionen Euro, was den Übergangszeitraum beträfe. Vielen von Ihnen ist bekannt, dass in den Abrechnungsunterlagen der Kommunen 15 Millionen bisher jährlich ausgewiesen sind, in der Abfrage circa 20. Wir werden am Ende feststellen, was es im Detail betrifft. Auch das sind einzelne Fragen, die sich erst nach und nach in der Realität umsetzen lassen.

Derzeit läuft eine aktuelle Umfrage oder Abfrage, genauer gesagt, bei den Kommunen für die Jahre 2018 und 2019. Die ersten gemeldeten Zahlen lassen vermuten, dass wir am Ende der oberen Kostenspanne liegen werden, möglicherweise sogar darüber. Die Endergebnisse werden in Kürze vorliegen, der Gesetzentwurf kann dann zügig erarbeitet werden. In diesem Zusammenhang weise ich gerne noch mal darauf hin, dass eine Spitzabrechnung natürlich mit einem erheblichen Verwaltungsmehraufwand für Kommunen und auch Land verbunden ist, aber wir haben uns versprochen, diese umzusetzen, und werden es auch tun.

Im Ergebnis werden wir mit den beschlossenen Maßmaßnahmen eine wichtige politische und gesellschaftliche Frage im Land innerhalb kürzester Zeit lösen, und zwar schlüssig, verantwortungsbewusst und konsequent. Ich danke daher allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit und die zahlreichen Anregungen im Verfahren. Das gilt für den Ausschuss gleichermaßen wie für die beiden Fraktionsvorsitzenden, für deren Unterstützung ich mich an der Stelle ganz herzlich bedanken will. Ich bedanke mich auch bei meinem Kollegen Finanzminister, mit dem wir viele Runden gemeinsam gedreht haben, um hier eine Lösung zu erarbeiten, die auch tragfähig ist.

Aber „tragfähig“ heißt immer Kompromisse. Stichtage hinterlassen den einen, der zufrieden ist, und den anderen, der nicht zufrieden ist. Das ist aber in der Materie von Stichtagen grundsätzlich so, nicht nur bei Straßenausbaubeiträgen, sondern bei allen Themen, die mit Stichtagen verbunden sind. Viele Bürgerinnen und Bürger sind wegen der Abschaffung der Straßenausbeiträge erleichtert, gleichwohl finden auch diese Vorhaben natürlich ihre pflichtgemäßen Kritiker. Auf diese möchte ich gerne an der Stelle kurz eingehen.

Der erste Kritikpunkt ist der Stichtag für die Übergangsregelung. Ja, wir haben als Stichtag den 1. Januar 2018 benannt. Wir haben gemeinsam die Situation im Jahr 2018 erarbeitet, dass wir die Straßenausbaubeiträge abschaffen wollen und ab 2020 keine Bescheide mehr erlassen. Also ist es auch nur sinnvoll, in dem Jahr 2018 den Stichtag als Übergangsregelung mitaufzunehmen. Einige profitieren davon, wie gesagt, einige nicht. Manch

mal wohnen die Betroffenen innerhalb gleicher Straßen. Ich würde die Ungerechtigkeiten genau wie viele gerne vermeiden, aber leider ist das nicht möglich, das liegt in der Natur der Sache. Grundsätzlich, wie es Herr Fittschen zu Recht vermerkt hat, gibt es heute auch noch durch Boten Verfahren oder andere Bescheide, die über einen viel, viel längeren Zeitraum zurückgehen, möglicherweise – ich sage das bewusst –, möglicherweise bis ins Jahr 2005 zurück, was dann eben auch noch nicht davon betroffen wäre.

Ich finde, mit dem 1. Januar 2018 haben wir einen verantwortungsvollen Kompromiss gefunden. Und da immer die Frage „Stichtag oder Spatenstich“ genannt wird – es gibt für diesen Begriff eine höchstrichterlich über das Bundesverwaltungsgericht festgelegte Definition. Die will ich gerne an der Stelle noch mal vortragen: „Das Merkmal des Beginns der Durchführung einer Straßenbaumaßnahme verlangt die nach außen hin sichtbare Ausführung erster Tiefbaumaßnahmen im Sinne eines ersten Spatenstichs. Das Erstellen von Ausführungsplänen, Erläuterungsberichten oder ähnliches sowie der Beschluss der Gemeindevertretung über ein Straßenbauvorhaben oder bloße Scheinaktivitäten reichen hierfür nicht aus.“

(Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Genau.)

Ein Urteil, was im Jahr 2017 getroffen worden ist und was, wie ich finde, auch klar definiert, worüber wir reden.

(Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Genau so! Das ist genau wichtig an dieser Stelle.)

Deswegen war es mir wichtig, an der Stelle das auch noch mal so zu definieren.

Zweiter Kritikpunkt, auch nach 2020 werden noch Beitragsbescheide verschickt. Ja, das ist richtig und das lässt sich offensichtlich – ich sage auch „leider“ – nicht vermeiden, aber das liegt in der Materie der Stichtagsregelung. Alle Ausbaumaßnahmen, die vor dem 1. Januar 2018 begonnen wurden, sind davon betroffen. Manche Maßnahmen wurden, wie gesagt, schon über viele Jahre vorher begonnen und abgeschlossen, können aber noch nicht abgerechnet werden, weil eben beispielsweise das Bodenordnungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Dann können noch nicht alle Bescheide ausgeschüttet werden.

Wenn wir all diese Maßnahmen mit unserem Stichtag erfassen wollen würden, müssten wir weit darüber hinaus zurückgehen. Das wäre erstens unverhältnismäßig, und zweitens erwähne ich an der Stelle immer wieder, dass der Städte- und Gemeindetag nach wie vor auf einer Spitzabrechnung besteht. Und wer weiß, was Spitzabrechnung im Detail heißt – da kann ich nur sagen Verwaltungstechnik, kaum ein leistbarer Aufwand, je weiter Sie zurückgehen. Auch für Maßnahmen in sogenannten Sanierungsgebieten werden weiterhin Ausgleichsbeiträge erhoben. Bitte nehmen Sie das mit zur Kenntnis, dass in sogenannten Sanierungsgebieten weiterhin Ausgleichsbeiträge erhoben werden! Hier gilt nämlich Bundesrecht, und das kann nun mal ausschließlich der Bundestag aushebeln und nicht wir als Land. Insofern gibt es unterschiedliche Materien, auf die ich an dem Punkt gerne noch mal hinweisen will.