Also es ist zwar wirklich relativ ruhig für unser Parlament hier, aber wir haben eine Gebärdendolmetscherin und jedes Hintergrundgeräusch stört, Herr Renz. Ich würde doch wirklich bitten, für diesen Tagesordnungspunkt die Bedingungen, die hier im Plenarsaal nicht wirklich optimal sind, so zu gestalten, dass wir die Arbeit der Gebärdendolmetscher nicht unnötig erschweren.
Ebenso wäre eine unverhältnismäßige Belastung, wenn es die Fähigkeit der öffentlichen Stelle, ihren Zweck zu erfüllen oder Informationen, die für ihre Aufgaben und Dienstleistungen erforderlich oder relevant sind, zu veröffentlichen, gefährden würde. Als unverhältnismäßige Belastung gelten hingegen nicht mangelnde Priorität, Zeit oder Kenntnis. So viel zu den medial geäußerten Vorwürfen aus den Reihen der Opposition.
Bei der Bewertung, ob eine Unverhältnismäßigkeit vorliegt, ist unter anderem folgenden einschlägigen Umständen Rechnung zu tragen: Größe, Ressourcen und Art der betreffenden öffentlichen Stelle, geschätzte Kosten und Vorteile für die betreffende öffentliche Stelle im Verhältnis zu den geschätzten Vorteilen der Menschen mit Behinderungen sowie die Nutzungshäufigkeit und die Nutzungsdauer der betreffenden Webseiten und mobilen Anwendungen. Auch bei Paragraf 13 Absatz 4 bezüglich Schulen, Kindergärten und Kinderkrippen ist zu beachten, dass die Ausnahmeregelungen nicht die Inhalte, die sich auf wesentliche Onlineverwaltungsfunktionen beziehen, betreffen.
Sehr geehrte Damen und Herren, große Teile der im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Sozialausschuss von den Verbänden geäußerten Erwartungen sind nicht Gegenstand dieses Änderungsgesetzes. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes geht es um die vorhin geäußerte rasche Umsetzung der EU-Verordnung. Konkrete Regelungen, beispielsweise zur Barrierefreiheit und zum Behinderungsbegriff, werden in einer weiteren noch in diesem Jahr beginnenden Novelle des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes Berücksichtigung finden. Das möchte ich hier ausdrücklich betonen und bedanke mich ganz herzlich. Wenn ich es richtig gesehen habe, geht das Danke so:
Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Liebe Gäste! Als Erstes möchte ich einmal bemerken, ich finde es schade, dass so wenig Abgeordnete gerade aus den Reihen der SPD und CDU hier sind.
Ich empfinde das persönlich als Missachtung gegenüber den Behindertenverbänden und Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen
Ja, so, wie Frau Drese es geschildert hat, klingt das erst mal gut, ist es alles aber irgendwie nicht. In der öffentlichen Anhörung in der 57. Sitzung am 9. Januar 2019 haben alle Beteiligten die Beschränkung des Gesetzentwurfes auf Umsetzung von reinen EU-Vorgaben gerügt. Im Ausschuss teilte uns das Sozialministerium mit, es habe aufgrund von unklaren Vorgaben seitens des Bundes zu einer erheblichen Verzögerung der Umsetzung einer einschlägigen EU-Richtlinie geführt. Erst wollte es der Bund regeln, am 18. Januar 2018 habe das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aber nun mitgeteilt, dass die Umsetzung durch Landesgesetze erforderlich sei. So weit, so gut.
Die Landesregierung hat es dann nach einem Jahr geschafft – nach einem Jahr, betont –, diesen Änderungsantrag auf den Weg zu bringen. Da nach diesen ganzen unnötigen Verzögerungen nun Strafzahlungen in Millionenhöhe drohen, wurde der Sozialausschuss gebeten, diesen Entwurf, der nur die nötigsten Änderungen der EU-Vorgaben enthält, im Eilverfahren zu bearbeiten. Die Landesregierung nimmt sich also quasi fast ein Jahr Zeit und wir sollen es in kürzester Zeit wieder richten und bearbeiten. So geht man mit der Opposition nicht um und so geht man auch nicht mit den betreffenden Verbänden und Bevölkerungsgruppen um, meine Damen und Herren.
Eine öffentliche Anhörung vor gut zwei Wochen wurde dann für die Landesregierung wieder zur Farce. Quasi konnten alle Beteiligten ihren Unmut und die Änderungswünsche einmal vortragen, allerdings findet sich keiner ihrer Aspekte in diesem Gesetzentwurf wieder. Daran erkennt man auch die Stellung, die die Interessenverbände der Menschen mit Behinderungen bei Manuela Schwesig, unserer Ministerpräsidentin, genießen. Ich würde sagen, das ist eher eine stiefmütterliche Behandlung.
Wir von der AfD finden, so geht man nicht mit Hilfebedürftigen um. Es verwundert umso mehr, dass die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, die immer gern als Alleinvertreterin von sozial schwachen Menschen und Menschen mit Behinderungen auftritt, ihren Laden da nicht im Griff hat. Vielleicht sollte sie einmal weniger Büfetts bereisen oder etwas weniger Selfies bei Twitter posten und wirklich für Hilfebedürftige da sein sowie deren Belange mit dem nötigen Respekt und Ernst behandeln, meine Damen und Herren.
Während der Ausschussvorsitzende Herr Koplin in der Stellungnahme des Sozialausschusses ausdrücklich einen
Änderungsantrag der LINKEN schriftlich erwähnt, kommt der Antrag der AfD in dieser schriftlichen Stellungnahme gar nicht vor. Dann steht da ganz dreist zwei Absätze später unser Wortlaut quasi auch als Antrag der LINKEN. So viel zur Neutralität eines Ausschussvorsitzenden. Durch diesen Änderungsantrag sollte zumindest noch die Definition aus der UN-Behindertenrechtskonvention übernommen werden, um Widersprüche im Rechtssystem zu vermeiden. Dies wäre auch kurzfristig und unproblematisch in dem laufenden Gesetzgebungsverfahren möglich gewesen.
DIE LINKE hat, obwohl sie unseren Vorschlag im Protokoll kopiert und als ihren verkauft hatte – der liegt auch hier heute als Änderungsantrag auf dem Tisch –, nicht für unseren Antrag, der wortgleich war, gestimmt. Das sollten die Menschen da draußen wissen. Die Bürger sollten wissen, dass sie von der LINKEN geblendet werden in diesen Fällen.
Wie gesagt, zu den Änderungsanträgen, die auch unseren Änderungswunsch beinhalten, werden wir uns wie folgt verhalten: In der Drucksache 7/3106, da geht es um die Definition, werden wir dem ersten Punkt zustimmen. Alle anderen Änderungen, die Sie hier vorgeschlagen haben, werden wir ablehnen. Wir freuen uns darauf, dass das Sozialministerium dieses Jahr das Gesetz noch mal komplett novelliert mit den dementsprechenden Änderungen, die wir uns alle vorstellen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Landtag! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir, die CDU-Fraktion, stimmen der unveränderten Annahme des vorliegenden Entwurfs zum Landesbehindertengleichstellungsgesetz zu. Unsere Zustimmung haben wir als Teil der Regierungskoalition schon in der letzten Sitzung deutlich gemacht.
Mit weiteren Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen im Land – den Fokus auf die Menschen mit Handicaps gelegt – unterstützt die Koalition die Teilhabe aller Teile der Gesellschaft. Dazu gehört natürlicherweise auch die digitale Teilhabe. Das haben wir heute Morgen im Rahmen notwendiger Voraussetzungen ja auch schon debattiert. Digitale Kommunikation ist heute so dermaßen wichtig, dass die Voraussetzungen der Nutzung auch für die Menschen mit Behinderung gegeben sein müssen.
Genau an dieser Stelle setzt das Landesbehindertengleichstellungsgesetz an. Digitalisierung ist zwar im ersten Moment eine Herausforderung, auch in ihrer Anpassung zur Herstellung der Teilhabefähigkeit, aber dann bietet sie große Chancen. Gerade für Menschen mit Behinderungen kann die Digitalisierung große Vorteile bringen, wenn denn die technischen Möglichkeiten von öffentlicher Hand sowie von der Wirtschaft genutzt werden. Neben der Herstellung einer barrierefreien baulichen Umgebung zur physischen Mobilität kann die barrierefreie elektronische Vernetzung von großem Nutzen sein.
Gerade die Nutzung digitaler Produkte hat das Potenzial, mehr Gleichstellung in der Gesellschaft zu erreichen, die zuvor vielleicht unmöglich erschien. Die Einsparung von Kraft- und Zeitaufwand im täglichen Leben – und darum geht es doch gerade, um das Alltägliche, die Bewältigung von Dingen, die der Mehrheitsgesellschaft als profan erscheinen. Wir als Gesetzgeber, als Parlament des Landes sind deshalb zuvorderst aufgefordert, das Angebot des Landes, der öffentlichen Einrichtungen auf einen Stand zu bringen, der den technischen Möglichkeiten Rechnung trägt. Dabei ist es besonders wichtig, dass Gleichstellung hier Selbstverständlichkeit wird. Die Benutzeroberfläche von Onlineangeboten öffentlicher Hand kann Vorbildfunktion sein.
Von einem Hineinregulieren in Anwendung der Privatwirtschaft, wie es in der Anhörung zum Gesetz vor 14 Tagen gesagt wurde, halten wir als CDU bekanntlich nichts. Gleichwohl werden doch gerade in der Privatwirtschaft anwendungsfreundliche Produkte massentauglich, wie zum Beispiel die Spracherkennung. Aber während sie auf der einen Seite als Gefahr für den Datenschutz gesehen werden, ist es doch auf der anderen Seite so, dass diese ein Segen sein können. Privatwirtschaftliche Freiwilligkeit darf jedoch nicht für Unternehmen gelten, die eine öffentliche Leistung erbringen, zum Beispiel im Bereich der Mobilität. Ein Fahrplan beispielsweise muss für jedermann überschaubar und lesbar sein.
Dass im Bereich Daseinsvorsorge Chancen der Digitalisierung nicht genutzt werden, um Menschen mit Behinderung Gleichstellung zu ermöglichen, muss unterbunden werden und gehört zu einer Zukunftsaufgabe, der wir uns als CDU in Regierungsverantwortung in Land und Bund stellen. In Zukunft wird der Gang zu Behörden, wie in einigen anderen Staaten der Europäischen Union schon üblich, weitgehend eingespart werden können. Das nutzt besonders Menschen, die sich nicht so einfach auf den Weg machen können und in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Insofern gilt auch mein Dank den beiden Dolmetscherinnen, mit deren Hilfe mehr Menschen verstehen können, worüber wir hier heute reden, denn die Debatte wird ja auch live übertragen und kann bei YouTube nachgeschaut werden.
Die Chancen der Digitalisierung sind also offensichtlich: Die zunehmende Unabhängigkeit von Zeit und Raum nutzt allen. Mit dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz sind wir also in der richtigen Richtung unterwegs, hier auch vom Gesetzgeber und von öffentlicher Seite aus ein Angebot zu unterbreiten, welches uns einer umfassenden Gleichstellung in einer digitalisierten Gesellschaft näher bringt.
Die öffentliche Anhörung vor zwei Wochen hat aber auch gezeigt, dass unsere Gemeinschaft noch viel zu tun hat. Deshalb wird es noch in dieser Legislaturperiode auf Landesebene schon Ende dieses Jahres die Überarbeitung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes geben, und ich würde, Herr de Jesus Fernandes, diesbezüglich die schon gelaufenen Anhörungen auch nicht als Farce bezeichnen. Hier passen wir das Gesetz an, weil wir dazu verpflichtet sind. Wir setzen EU-Recht um. Das ist wichtig, und wir bitten darum, dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich die Redezeit für die Fraktion DIE LINKE in zweierlei Eigenschaft nutze: einmal selbstverständlich, um die Positionen der Fraktion DIE LINKE vorzutragen, zum anderen aber auch in meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Sozialausschusses auf das zu reagieren, was Herr de Jesus Fernandes für die AfD hier dargelegt hat. Damit möchte ich beginnen.
Es ist unterstellt worden, dass in der Beschlussempfehlung der Änderungsantrag an dem Gesetzentwurf vonseiten der AfD nicht aufgeführt ist und ich als Ausschussvorsitzender somit mein Amt missbrauchen würde, und DIE LINKE – weil ich für DIE LINKE auch im Ausschuss sozusagen das Mandat wahrnehme – blenden würde. Also, Herr de Jesus Fernandes, wenn ich Fehler mache, dann gebe ich das auch zu, wenn es offenkundig ist. In diesem Falle ist es aber nicht so.
Der Änderungsantrag der AfD zu diesem Gesetzentwurf ist vollständig abgedruckt auf Seite 9 der Beschlussempfehlung, …
… damit jeder und jede auch im Livestream weiß, dass die Landtagsverwaltung, die uns unterstützend diese Beschlussempfehlung fachlich, also technisch fertigt, an dieser Stelle keinen Fehler gemacht hat. Möglicherweise haben Sie das Wort „Änderungsantrag“ in der davor stehenden Seite nicht gefunden. Gleichwohl entscheidend ist, dass das, was Sie wollten, wiedergegeben ist. Beim nächsten Mal, schlage ich vor, schauen Sie genauer hin. Wenn es ein Fehler meinerseits gewesen wäre, dann hätte ich den zu vertreten mit allen Konsequenzen, aber diese Beschlussempfehlung ist völlig korrekt.
Zum Zweiten unterstellen Sie der Fraktion DIE LINKE – ab jetzt spreche ich für die Fraktion DIE LINKE –, sie hätte bei Ihnen abgeschrieben. Es gab zwei Änderungsbegehren, das hatte ich vorhin schon mal erläutert. Die AfD hat in ihrem Änderungsantrag Begriffe ändern wollen, die im Gesetz sind, beziehungsweise Begriffe einführen wollen, unter anderem die Begriffe „Behinderung“ und „Barrierefreiheit“.
Mit unserem Änderungsantrag, dem der Fraktion DIE LINKE, wollten auch wir den Begriff „Behinderungen“ ändern, weil der, der im Landesbehindertengleichstellungsgesetz verankert ist, gegenwärtig veraltet ist. Und wenn wir uns genauso wie die andere Fraktion auf die