habe ich Ihnen nur erzählt, was ich an Ihrer Stelle, wenn ich so agieren will, für sinnvoll halten würde, aus Ihrer Sicht.
Also gut, wir haben jetzt hier ein paar Punkte, also die Befreiung von den Umlagen bei einigen Unternehmen, die nur lokal agieren, vielleicht aufheben – hat der Minister ja auch selbst gesagt, dass er darüber nachdenkt –, dann eben schauen, ein Moratorium für den Windausbau, bis wir beim Netzausbau und bei den Speicherkapazitäten weiter sind, und gegebenenfalls mal schauen, ob man mehr in Smart-Grid investiert. Das ist vielleicht dann, da kann das Land nur einen Anstoß geben, es soll nicht selbst investieren, das wäre ja Quatsch, aber man kann natürlich dort Anstöße geben, weil nicht, dass wieder einer sagt, wir machen hier keine Vorschläge für Mecklenburg-Vorpommern. Ich denke, das ist ja alles lokal regelbar, die von mir genannten Punkte. Deshalb verstehe ich auch die Aufgeregtheit der Diskussion nicht so ganz. Man kann sich doch mal ganz neutral über so was unterhalten.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/3043. Die Fraktion der AfD hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Antrag „Teure Strompreise: ‚Nein danke!‘ – Entlastung für einkommensschwache Haushalte in Meck
Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben, und ich bitte auch darum, keine weitere Bemerkung hinzuzufügen. Damit Ihr Votum korrekt erfasst werden kann, bitte ich Sie, sich nach Aufruf, wenn möglich, von Ihrem Platz zu erheben und Ihre Stimme laut und vernehmlich abzugeben. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesenden, während des Abstimmungsvorganges von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen.
Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat und das noch tun möchte?
(Die Abgeordneten Manfred Dachner und Patrick Dahlemann werden nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)
Ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen, und unterbreche die Sitzung für zwei Minuten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung wieder und gebe das Abstimmungsverhalten bekannt. An der Abstimmung haben insgesamt 58 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 12 Abgeordnete, mit Nein stimmten 42 Abgeordnete, 4 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/3043 abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 33: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Kinder- und Jugendförderungsgesetz umgehend novellieren, auf Drucksache 7/3054.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Kinder- und Jugendförderungsgesetz umgehend novellieren – Drucksache 7/3054 –
Professor Dr. Weber unterstellte mir eine Lüge. Dies entspricht nicht den Tatsachen. Mein Zwischenruf vorhin bezog sich auf Ihre Aussage, Herr Weber – jetzt ist er nicht da –, dass die AfD in ihrem Wahlprogramm die kostenfreie Kita gefordert hätte. „Kita“ ist die Abkürzung für „Kindertagesstätten“ und bedeutet nach unserem KiföG die Altersgruppe Krippe/Kindergarten/Hort. In Ihrem Wahlprogramm fordern Sie lediglich den kostenfreien Kindergarten. Insofern ist es keine Lüge, die ich hier dargestellt habe, sondern es ist eine Richtigstellung.
Herr Professor Weber ist Jurist und müsste das selber konkret wissen. Ich werde diesen Vorgang prüfen lassen.
Doch nun zum Antrag. Kinder und Jugendliche sollen gesund und chancengleich aufwachsen, sie sollen umfassend gefördert und auf ihrem Weg ins Erwachsenenleben bestmöglich unterstützt werden, damit sie zu mündigen Erwachsenen werden. Zur vorprofessionellen Begleitung und Unterstützung der Heranwachsenden gibt es die Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendverbandsarbeit, kurzum, die Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe im Land. Engagierte Fachkräfte kümmern sich im schulischen, im außerschulischen Bereich in frei zugänglichen Räumen für Kinder und Jugendliche um ihre Belange und unterstützen sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Ich denke, da sind wir uns alle einig, dass die soziale Arbeit mit Kindern und Jugendlichen unerlässlich ist. Sie sollte präventiv, niederschwellig, wohnortnah und bedarfsgerecht sein.
Problemlagen, Kosten, Bedarfe und Strukturen im Land haben sich in den letzten Jahren verändert und sind komplexer geworden, nicht jedoch die gesetzliche Grundlage und die Landesförderung, das Kinder- und Jugendförderungsgesetz vom 7. Juli 1997, welches definiert, was bei Kinder- und Jugendarbeit konkretisiert wird, und die Aufgaben. Es beschreibt nicht nur die Aufgaben, sondern es sieht daneben auch in Paragraf 6 den Umfang der Förderung aus Landesmitteln vor, und hier, muss man einfach feststellen, ist Stagnation seit 21 Jahren eingetreten. Seit über 20 Jahren wurde das Kinder- und Jugendförderungsgesetz nicht angepasst.
Die dazugehörige Jugendförderungsverordnung regelt die Landesförderung, welche dann durch kommunale Mittel ergänzt wurde. Bis heute wurde die Höhe der Landesförderung pro Jugendlichem nicht an die Preissteigerungsrate der letzten zwei Jahrzehnte angepasst. Die kommunalen Mittel steigen um ein Vielfaches an. Es ist den Mitgliedern in den Kreistagen und in den Stadtparlamenten zu danken, dass sie den Willen haben, die Kinder- und Jugendarbeit in Mecklenburg-Vorpommern zu sichern und nicht wie das Land in Stagnation zu verharren. Im Land ist es lediglich gelungen, eine Umstellung der D-Mark auf den Euro im Jahr 2002 hinzubekommen. Damit hat faktisch eine Verringerung der Landesförderung stattgefunden.
Die mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 eingeführte Dynamisierung von 2,3 Prozent hilft da wenig, um die so
entstandene Lücke aufzufangen. Welche Auswirkungen das hat, stellten uns gerade in dieser Woche die Vertreter der Landkreise, des Landkreistages, des Kommunalen Sozialverbandes und die LIGA der freien Träger dar. Ihr Fazit war: Es erfolgt keine Kinder- und Jugendarbeit nach dem Bedarf, sondern allein nach Kassenlage. Und dass die Kassenlage der Kommunen in MecklenburgVorpommern schief ist, das wissen wir alle.
Deshalb fordern wir abermals die Novellierung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes, die Anpassung der Verordnung, und mit ihr die Erhöhung der Landesförderung. Die Fraktion DIE LINKE thematisiert das seit Jahren hier im Landtag. 2012 stellten wir den Antrag, die Kinder- und Jugendarbeit nachhaltig zu sichern. Die Fraktionen SPD und CDU haben diesen Antrag abgelehnt, weil sie keinen Bedarf sahen und, so damals die Argumentation, dies ein Vorgriff auf die Haushaltsverhandlungen sein könnte.
In den Haushaltsberatungen der darauffolgenden Jahre ist dann aber nichts passiert, weder, dass die Koalitionäre eigene Ideen einbrachten, noch, dass sie den Anträgen der LINKEN zu den Haushaltsgesetzentwürfen diesbezüglich zustimmten, nichts als Ablehnungen. SPD und CDU haben die Erhöhung der Fördermittel für die Haushalte 2014/2015, 2016/2017 und 2018/2019, auch diverse Anträge der Linksfraktion abgelehnt. Abgelehnt wurden auch alle weiteren Anträge zur Verbesserung der Kinder- und Jugendarbeit und Novellierung des KJfG im Landtag, unter anderem im April 2013 und zuletzt im Mai 2018.
Wir fordern heute erneut die Anhebung der Landesförderung, und zwar mit Blick auf den Doppelhaushalt 2020/2021, der gerade in Erarbeitung ist. Lassen Sie mich raten: Sie lehnen heute wieder ab, diesmal mit der Begründung, wir machen schon. Das wissen Sie seit 2016 und passiert ist trotzdem nichts. Wir wissen ganz konkret, was wir wollen, was notwendig ist und wie viel es kostet, und es muss jetzt der politische Wille darüber gefasst werden und entsprechende Maßnahmen müssen eingeleitet werden.
Die Förderung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen des Landesjugendhilfeplans muss mindestens an die Inflationsrate der letzten 20 Jahre angepasst werden. Von bislang 10,22 Euro pro Kopf wollen wir die Erhöhung auf 15 Euro. Insgesamt sind dafür laut Haushaltstitel im Einzelplan 10 für das Jahr 2019 2,28 Millionen Euro eingestellt. Wir fordern eine Anhebung der Mittel auf 3,3 Millionen Euro. Die zusätzliche Förderung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss verdoppelt werden. Nur so kann die auskömmliche Finanzierung erreicht und können strukturschwache Regionen mit verlässlichen Angeboten versorgt werden. Von den bislang 5,11 Euro pro Kopf soll die Landesförderung auf mindestens 10,22 Euro pro Kopf angehoben werden. Insbesondere sind in diesem Haushaltstitel für das Jahr 2019 1,14 Millionen Euro eingestellt. Wir fordern eine Verdopplung der Mittel auf insgesamt 2,28 Millionen Euro. Die Dynamisierung muss realistisch an die jährliche Preissteigerungsrate angepasst werden. Erhöht sich die Inflationsrate, muss sich auch die Dynamisierung entsprechend erhöhen.
Zudem entspricht die im Kinder- und Jugendförderungsgesetz zugrunde gelegte Personengruppe der 10- bis 26-Jährigen längst nicht mehr der Lebenswirklichkeit. Es
ist eben nicht mehr so, dass alle Kinder bis 10 Jahre den Hort besuchen und erst danach in die Jugendklubs gehen, sondern häufig gehen Geschwisterkinder mit den älteren Kindern mit und auch Kinder im Grundschulalter nehmen regelmäßig Angebote nach dem KJfG wahr. Deshalb, sagen wir, muss die Altersgruppe angepasst werden auf 6- bis 26-Jährige. In MecklenburgVorpommern leben derzeit 56.000 Kinder zwischen 6 und 10 Jahren. Werden sie vollumfänglich bei der Landesförderung nach dem KJfG mitberücksichtigt, fallen jährlich zusätzliche Kosten in Höhe von circa 1,4 Millionen Euro für die zuvor genannten Haushaltstitel an. Alles zusammen, die Erhöhung der Pauschalen und die Erweiterung der Altersgruppe, kostet nach unseren Berechnungen 3,7 Millionen Euro mehr. Das muss sich aus unserer Sicht im nächsten Doppelhaushalt widerspiegeln, doch zuvor ist erst mal die Anpassung des Gesetzes notwendig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Antwort auf meine Kleine Anfrage „Kinder- und Jugendförderung in Mecklenburg-Vorpommern“ vom 15. Februar 2018 hieß es von der Landesregierung, dass das Land die Landkreise und kreisfreien Städte in der Wahrnehmung der Aufgabe der Prüfung und Evaluierung der Kosten „durch die Bereitstellung von Finanzmitteln und durch einen regelmäßigen fachlichen Austausch“ unterstütze. „Gegenstand dieses Austausches ist auch die Auskömmlichkeit der Finanzmittel beziehungsweise deren bedarfsgerechter Mitteleinsatz“, so heißt es in den Antworten der Landesregierung.
Problem erkannt, Problem gebannt? – Leider nein. Die Auskömmlichkeit ist nach wie vor nicht gegeben. Das zeigen die Beschlüsse der verschiedenen kommunalen Körperschaften der Landkreise und kreisfreien Städte. Das zeigt aber auch das bereits erwähnte Treffen diese Woche mit Vertretern der Landesinitiative zur Perspektive der Jugend- und Schulsozialarbeit. Dies macht deutlich, dass Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit derzeit nicht bedarfsgerecht gefördert werden, sondern nach Kassenlage der Kommunen. Kreisfreie Städte, Landkreistag und Landesinitiativen machen auf notwendige Verbesserungen der Landesförderung aufmerksam.