Protokoll der Sitzung vom 13.03.2019

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Mann, Mann, Mann!)

Das Gericht hat in der Hinsicht nichts weiter schriftlich hinterlassen. Wir können es darauf ankommen lassen mit einer liberaleren Bäderverkaufsverordnung, die nur die formellen Fehler beseitigt. – Und damit danke ich jetzt für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Andreas Butzki, SPD: Sie wollten noch eine Frage beantworten. – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Herr Abgeordneter, eigentlich ist es keine Zwischenfrage. Ich lasse es jetzt trotzdem zu, weil Sie es angekündigt haben, aber Zwischenfrage heißt während der Rede.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Dazwischen sozusagen.)

Bitte, Frau Abgeordnete.

Ich habe mal eine Frage: Ist Ihnen eigentlich bekannt, dass bei Einzelhändlern in der Gastronomie und in der Hotellerie, wenn dort sonntags auf ist, montags mittlerweile geschlossen ist, weil es weder die Kaufkraft noch das Personal in MecklenburgVorpommern gibt?

Das ist mir bekannt.

(Jochen Schulte, SPD: Das stört ihn aber nicht. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)

Das ist doch das Schöne an der Freiheit eines Selbstständigen, dass ich öffnen kann. Und wenn ich der Meinung bin, es lohnt sich für mich nicht, dann mache ich nicht auf.

(Andreas Butzki, SPD – Das wäre eine Bäderregelung. – Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

Deswegen wird auch keiner versuchen, am Sonntag hier Baumaschinen zu verkaufen. Es wird keiner kommen, der bei ihm einen Traktor kauft oder einen Radlader und so weiter.

(Andreas Butzki, SPD: Die Auto- häuser würden gern verkaufen. – Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

Deswegen muss man das auch alles nicht regeln.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Das ist dann eine Nichtbäderregelung. – Zuruf von Andreas Butzki, SPD – Glocke der Vizepräsidentin)

Geschäfte, die genau wissen, ein Tourist wird keinen Kühlschrank kaufen,

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Warum nicht?)

er wird auch keine Waschmaschine kaufen, weil …

(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Wenn seine kaputt ist? – Zurufe von Torsten Renz, CDU, und Wolfgang Waldmüller, CDU – Glocke der Vizepräsidentin)

Dann müsste er im Garantiefall ja wieder nach Mecklenburg-Vorpommern kommen und so weiter.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ja, das wollen wir doch.)

Also werden solche Geschäfte auch nicht aufmachen.

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Aber man muss nicht alles bis ins kleinste Detail regeln. Schleswig-Holstein hat nur drei Sachen reingeschrieben, den Verkauf von Baumärkten, Möbelhäusern und Autohäusern,

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Aber einen ganzen Baumarkt möchte ja auch keiner kaufen. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

und mehr haben die nicht geregelt, weil alles andere regelt der Markt.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Andreas Butzki, SPD: Aber alle drei sind wichtig. – Zurufe von Jochen Schulte, SPD, und Simone Oldenburg, DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/3231. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/3231 bei Zustimmung der Fraktion der AfD, bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, SPD und CDU und Stimmenthaltung der Fraktion Freie Wähler/BMV abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Rechtsprechung des Landessozialgerichtes unverzüglich umsetzen – Verpflegungsgeld der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei der DDR als Arbeitsentgelt bei der Rentenberechnung anerkennen, auf Drucksache 7/3241.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Rechtsprechung des Landessozialgerichtes unverzüglich umsetzen – Verpflegungsgeld der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei der DDR als Arbeitsentgelt bei der Rentenberechnung anerkennen – Drucksache 7/3241 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Ritter.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der vorliegenden Problematik hat sich der Landtag schon vor gut einem Jahr beschäftigt. Am 24. Januar 2018 haben wir den Antrag meiner Fraktion „Politische Verantwortung für Rentengerechtigkeit wahrnehmen“ diskutiert und die Mehrheit des Landtages hat diesen Antrag abgelehnt. Dem Landtag war somit bereits vor einem Jahr die Möglichkeit eröffnet,

sich beim Thema „Soziale Gerechtigkeit“ nicht nur auf Sonntagsreden zu fokussieren, sondern auch zu handeln. Das Ergebnis, was vor einem Jahr erzielt worden ist, ist aus meiner Sicht beschämend.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir wurden damals zwei Vorwürfe gemacht, auf die ich kurz zurückkommen möchte. Die Kollegin Weißig und auch der Kollege Reinhardt haben mir vorgeworfen, wir würden Klientelpolitik betreiben, und auch deshalb sollte der Antrag abgelehnt werden. Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch der Antrag heute ist natürlich Klientelpolitik, denn auch der heutige Antrag unterstützt selbstverständlich die jahrelangen Forderungen der Gewerkschaft der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern. Und dass sich meine Partei und meine Fraktion mit Wort und Tat für Rentengerechtigkeit einsetzen, das gehört zu unserem Markenzeichen.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Innenminister wusste sich vor einem Jahr nicht anders zu helfen, als einen politischen Kontext zu konstruieren, der mit der Wirklichkeit der Fragen des Rentenrechts nicht so viel zu tun hatte. Der Minister wollte nicht, dass schon wieder angeblich „privilegierte Gruppen aus der Vergangenheit“ erneut Privilegien erhalten. Da muss Ihnen, lieber Herr Innenminister, das Urteil unseres Landessozialgerichtes vom 30. Januar förmlich die Sprache verschlagen haben.

Für die Angehörigen der Deutschen Volkspolizei galten im gesamten Gebiet der ehemaligen DDR die gleichen Rechtsgrundlagen und das hat natürlich Auswirkungen für die Anwartschaftsbegründung der Rentenbezüge und deren Anerkennung durch die Versorgungsträger. Hier lebt Mecklenburg-Vorpommerns Landesregierung nicht im rechtsfreien Raum und das Landessozialgericht konnte sich somit der Rechtsprechung auch anderer Landessozialgerichte nicht entziehen, so, wie es unsere Landesregierung bisher tat.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es sind durchaus richtige und wichtige Worte, wenn unsere Ministerpräsidentin auf Bundes- und Landesebene fordert, den Weg zur Grundrente frei zu machen. Der vorliegende Antrag gibt Ihnen, sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin, und Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, Gelegenheit, neben das Wort die Tat zu stellen. Oder wir müssen uns die Frage stellen, ob das Innenministerium mit Duldung der Ministerpräsidentin oder gar mit Ihrer Unterstützung seit Jahren diesen Durchbruch zu größerer Rentengerechtigkeit auf diesem Feld blockiert.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerpräsidentin! Herr Innenminister! Es lassen sich in der Öffentlichkeit viele und blumige Worte finden zu unserer Polizei, etwa Pakt für Sicherheit, also künftig mehr Stellen und höhere Zulagen. Eines aber verschweigen Sie der Öffentlichkeit: Ihre ganz offensichtlich auf zeitliche Verzögerung, auf Aussitzen und Verweigerung berechtigter Rentenansprüche ausgerichtete Politik. Diese betrifft neben den bereits im Ruhestand befindlichen eben auch die noch im aktiven Polizeidienst befindlichen ehemaligen Angehörigen der Deutschen Volkspolizei. Insofern besteht auch hier eine Fürsorgepflicht.

Vor diesem Hintergrund hat der Innenminister vor einem Jahr unseren Antrag durch eine nicht ganz richtige Aus

sage abgelehnt. Ich zitiere: „Weil wir in der Frage Gerechtigkeit wollen und es nicht um die Lebensleistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geht, für die ich mich auch ganz aktuell intensiv einsetze, sondern nur um die Privilegierung der damaligen Leistungen … lehnen wir Ihren Antrag ab.“ Es gibt auch noch im aktiven Polizeidienst Betroffene, die von diesem Urteil betroffen sind und denen sollten wir uns ebenfalls zuwenden und nicht wieder den Antrag ablehnen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung will immer erst das Vorliegen der Urteile und vor allem ihrer Begründungen abwarten und über das Einlegen von Rechtsmitteln nachdenken, nur ist das Einlegen von Rechtsmitteln in der aktuellen Rechtsprechung deutlich eingeschränkt. Aber so, wie ich unseren Innenminister kenne, wird er mir gleich erklären wollen, dass dieses Abwarten und Nachdenken, was selbstverständlich viel Zeit kostet und die Beachtung von Terminstellungen erfordert, kurz, dass dies alles zu einem rechtsstaatlichen Verfahren, zu rechtsstaatlich gesichertem Verwaltungshandeln gehöre.

Dabei, das will ich hier nur nebenbei erwähnen, hat die Landesregierung an anderer Stelle nicht die geringsten Skrupel, sich stillschweigend über gesetzlich geregelte Terminstellungen gegenüber dem Landtag hinwegzusetzen. Erwähnt sei hier der Bericht der Landesregierung zur Wirksamkeit des Leitbildgesetzes gegenüber dem Landtag zum 31. Dezember 2018. Hierzu liegt bis heute keine Silbe vor, aber, wie gesagt, das ist ein anderes Thema.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Rechtsprechung des Landessozialgerichtes verdeutlicht unmissverständlich, dass es gerade nicht um politische Fragen aktueller oder historischer Privilegien geht. Die unterbliebene Feststellung des Verpflegungsgeldes als Arbeitsentgelt ist rechtswidrig. Punkt. Und hier muss gehandelt werden. Diese Rechtsprechung ist somit ein Beitrag zur weiteren Beseitigung von Versorgungsunrecht beziehungsweise zur Schaffung von Rentengerechtigkeit. Für diese Rentengerechtigkeit braucht es keine warmen Worte, sondern konkrete Maßnahmen, die wir mit unserem Antrag einfordern.

Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin, Herr Innenminister, sehen Sie diesen Antrag als Möglichkeit, politische Blockaden zu überwinden, als Möglichkeit, der Wertneutralität des Rentenrechts beziehungsweise der Rentengerechtigkeit auch in unserem Bundesland weiter Geltung zu verschaffen. Die Zeit ist reif für Taten, nicht für weiteres Abwarten. Die konkreten und notwendigen Schritte haben wir Ihnen mit dem heutigen Antrag vorgelegt, der nicht nur bei den Betroffenen, sondern auch bei der Gewerkschaft der Polizei Unterstützung findet. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Minister für Inneres und Europa. Herr Caffier, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Zunächst mal, lieber Peter Ritter, bei meiner Haltung von vor einem Jahr, dass ich das durchaus als eine Ungerechtigkeit gegenüber anderen Berufsgruppen in der ehemaligen DDR betrachte, bleibe ich nach wie vor, unabhängig von der Rechtsprechung, denn ich kenne keine Berufsgruppen in der ehemaligen DDR, die Bekleidungsgeld oder Ernährungsgeld oder Sonstiges erhalten haben. Aber das ist ein anderes Thema.

(Zuruf von Christel Weißig, Freie Wähler/BMV)