Protokoll der Sitzung vom 13.03.2019

welche Havarien bei Windkraftanlagen beseitigen, und viele andere, wie Kulturschaffende, Theater- und Kinomitarbeiter,

(Torsten Renz, CDU: Landtagsabgeordnete! – Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV: Pfarrer!)

Freizeiteinrichtungen und so weiter und so fort,

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

also fast alle, bis auf die paar Beamten und die paar Rechtsanwälte, die der Meinung sind, sie müssten am Sonntag nichts machen.

(Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

Alle diese Bürger können nicht verstehen, wieso anderen das Recht zu arbeiten an bestimmten Tagen verwehrt wird.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Als IT-Dienstleister möchte ich Ihnen sagen, ich habe mit meinen Leuten größere Serverumstellungen immer am Wochenende, auch am Sonntag getan. Darüber hat sich nie einer aufgeregt, denn das sieht man ja nicht. Genauso ist es.

(Torsten Renz, CDU: Haben Sie Zuschläge gezahlt dann? – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und Freie Wähler/BMV)

Kommen wir jetzt zu meiner Kleinen Anfrage, Drucksache 7/3186, vom 5. März dieses Jahres.

(Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Er hat die Frage noch nicht beantwortet.)

Hier antwortet die Landesregierung, ich zitiere: „Von dem prosperierenden Tourismus profitiert der Einzelhandel in unserem Land, der mit circa 50.600 Beschäftigten ebenfalls eine bedeutende Branche darstellt, erheblich. Der Einzelhandelsumsatz in Mecklenburg-Vorpommern betrug im Jahre 2017 circa 8,5 Mrd. Euro, die Prognose für 2018 ist leicht aufsteigend. Etwa 8.000 Arbeitsplätze im Einzelhandel hängen direkt von den touristischen Umsätzen ab. In diesem Zusammenhang ist eine starke Bäderverkaufsverordnung unverzichtbar. Sie ermöglicht es den Touristen und Touristinnen, vorrangig in den touristischen Zentren – wie der Ostseeküste oder der Mecklenburgischen Seenplatte – sich auch an Sonntagen mit den benötigten Waren zu versorgen.“ Zitatende. Weiterhin wird ausgeführt, dass die Tourismusbranche in kaum einem anderen Bundesland so bedeutend ist wie in M-V. Zitat: „Mit einem Bruttoumsatz von über 5,1 Mrd. Euro im Jahr und einem geschätzten Anteil von rund 10 Prozent am Primäreinkommen“

(Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU)

„leistet sie in Mecklenburg-Vorpommern doppelt so viel wie im Bundesdurchschnitt.“ Zitatende.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Torsten Renz, CDU: Ich würde jetzt mal irgendwann eine Schlussfolgerung ziehen.)

Man geht von 173.000 Personen in Mecklenburg-Vorpommern aus, die direkt und indirekt ihren Lebensunterhalt durch den Tourismus bestreiten. Dieses ist nach unserer Auffassung weiter ausbaubar und würde auch Langzeitarbeitslosen Chancen auf dem Arbeitsmarkt bieten.

Kommen wir wieder auf den Sonntag zurück. Ich zitiere wieder: „Einer Untersuchung des Beratungsunternehmens dwif zufolge werden an Sonntagen mehr als ein Viertel der Gesamtzahl der Tagesgäste gezählt. Im Vergleich: Am Montag liegt der Anteil bei 8,1 Prozent und an Freitagen bei 13,3 Prozent. Sonntage stellen somit umsatzstarke Tage für tourismusnahe Unternehmen (unter anderem Einzelhandel) und damit für die gesamte Tourismuswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern dar.“ Zitatende.

1,74 Milliarden geben Gäste laut einer Untersuchung von dwif im Einzelhandel in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr aus. Und damit sind nicht Waren des täglichen Bedarfs gemeint, die wurden separat erhoben. Die Touristen sorgen zum Teil für zwei Fünftel der Einzelhandelsumsätze in Mecklenburg-Vorpommern. Fazit: Sorgen wir dafür, dass die Zahlen noch steigen!

Auch die IHK sehen den Entwurf der neuen Bäderverkaufsverordnung als einen deutlichen Rückschritt gegenüber der ohnehin schon sehr restriktiven Regelung in Mecklenburg-Vorpommern. Sie sehen, dass dem Tourismusstandort Mecklenburg-Vorpommern ein merklicher Wettbewerbsnachteil zugefügt wird. Die IHK regen aber eine Inhaberregelung in ihrer Stellungnahme an.

Und jetzt zitiere ich, damit auch Herr Waldmüller zuhören kann und nicht wieder solche halbgaren Ausführungen hier bringt.

Herr Abgeordneter, einen Moment bitte!

Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Larisch?

Wenn ich fertig bin, gestatte ich noch eine Zwischenfrage.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Dann ist es ja keine Zwischenfrage mehr. – Peter Ritter, DIE LINKE: Zwischenfrage heißt Zwischenfrage, weil man sie dazwischen stellt. – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Und weil es eine Zwischenfrage ist.)

Ich habe hier mit meiner Zeit zu tun.

Ich zitiere jetzt die IHK, und zwar die angeregte Inhaberregelung für alle Sonntage. Zitat: „Außerhalb des in Paragraf 3 Absatz 1 Bäderverkehrsverordnung Mecklenburg-Vorpommern genannten Zeitraumes ist im Übrigen der Verkauf an allen Sonntagen, die keine gesetzlichen Feiertage sind, erlaubt, wenn die Ladeninhaberin oder der Ladeninhaber oder deren Familienangehörige unter Freistellung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Verkauf persönlich durchführen.“

(Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

„Die Öffnungszeiten müssen außerhalb der Hauptzeit der Gottesdienste liegen. Im Monat Dezember, mit Ausnahme des ersten Advents, ist der Verkauf nicht zulässig.“

Dieses hat die IHK am 30.01.2019 dem Minister zukommen lassen.

(Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

Sie hat sich dann an uns gewandt, damit wir Druck in dieser Sache ausüben, und das nach den Gesprächen, die wir bei der IHK Rostock geführt haben.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Dietmar Eifler, CDU, Torsten Renz, CDU, und Wolfgang Waldmüller, CDU – Glocke der Vizepräsidentin)

Ich habe dort im Nebenraum mit den Leuten gesprochen,

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Keinen Ton haben Sie gesagt.)

mich unterhalten und diese haben mir deswegen dieses Schreiben zukommen lassen, Herr Waldmüller.

(Andreas Butzki, SPD: Wer denn?)

Genauso ist es.

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Andreas Butzki, SPD: Von wem ist denn das Schreiben?)

Natürlich kann man immer versuchen, alles zu verhindern.

(Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Dietmar Eifler, CDU)

Wir können hier auch von einem Berufsverbot für Selbstständige im Handel am Sonntag reden, weil alle anderen können ja irgendwie am Sonntag arbeiten, nur der Handel darf das eben nicht, der Selbstständige im Handel darf das nicht. Und wenn ich dann höre, das ist alles juristisch nicht möglich, juristisch ist einiges möglich. Schauen Sie nach Schleswig-Holstein! Dort ist es ja komischerweise möglich. Jedenfalls ist es eine liberalere Ordnung, als wir sie hier jetzt vorliegen haben.

(Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU)

Wir können ja auch mal etwas,

(Jochen Schulte, SPD: Na, na, jetzt?)

etwas …

(Andreas Butzki, SPD: Na, wat denn nun?! Wat denn nun?!)

Das Gericht hat uns Aufgaben gegeben, das haben wir verbessert. Ansonsten können wir eine Ordnung, eine freiere Ordnung ja vorlegen und dann kann ja die Gewerkschaft noch mal versuchen zu klagen. Vielleicht entscheidet das Gericht dann anders.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Sie haben nicht verstanden, nichts!)

Aber wer nicht mutig ist, der wird natürlich auch nichts erreichen. Genauso ist es.

(Wolfgang Waldmüller, CDU: Mann, Mann, Mann!)