Ist Ihnen das Datum bekannt, wann die IHK genau die Forderung aufgestellt hat, die Sie gerade genannt haben?
Und ist Ihnen auch bekannt, wann wir den Antrag eingereicht haben? Fällt Ihnen dann möglicherweise auf, dass die Einreichung des Antrages vor der Bekanntgabe der IHK stattgefunden hat?
Also darüber ist genau gesprochen worden. Es ist durchaus bekannt gewesen, also ein Schuss ins Leere.
Also es gilt natürlich, einen Kompromiss zu finden, den ver.di mitträgt. Das ist überhaupt keine Frage. Darum ging es bei der ganzen Bäderverkaufsverordnung, bei der Verhandlung. Und ich mache aus meiner Haltung überhaupt keinen Hehl, ich habe da für die Haltung der Gewerkschaften null Verständnis. Ich habe null Verständnis deswegen: Wer bei einer Einigung in Schleswig-Holstein zustimmt,
sodass die in Mecklenburg-Vorpommern hinter der in Schleswig-Holstein zurückbleibt – und das ist hier eine ganz klare Wettbewerbsverzerrung in unserem Land Mecklenburg-Vorpommern –, und sogar billigend in Kauf nimmt, dass möglicherweise dadurch Arbeitsplätze gefährdet sind, für den habe ich überhaupt kein Verständnis. Aber dennoch gilt es, ich sage mal, diese Vereinbarung mit den Gewerkschaften, mit den Kirchen, es sind ja diese Partner, auf den Weg zu bringen, damit es überhaupt eine Bäderregelung gibt, und nicht, dass sie dann beklagt wird oder überhaupt keine Vereinbarung …
Und dann, wenn man das nicht tut, käme es eben zur Klage. Deswegen ist dieses Wünsch-dir-was-Papier, was Sie eingereicht haben als Antrag, eben dazu überhaupt nicht geeignet.
In der Anhörung bei Gericht, als das erörtert wurde, ist gesagt worden, dass es hier ganz klare Kriterien geben muss. Es muss einen Sachgrund geben. Es muss einen Sachgrund geben, der der Regelausnahme – der Herr Minister hat es gesagt – dieses Gebots gerecht wird. Und ich glaube, das haben Sie bei der ganzen Diskussion, wenn Sie sagen, da muss nachverhandelt werden, das muss noch gemacht werden, nicht beachtet. Das entspricht aber nicht der Auffassung des Gerichtes. Das muss man irgendwann einmal realisieren, dass man eben dann kein Wünsch-dir-was in die Bäderverkaufsordnung mit reinverhandeln kann. Also es braucht eine Einigung.
Mit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Greifswald würde Folgendes passieren, wenn wir also die Landesregierung …
in die Verhandlungen mit ver.di und Co schicken, würde sehr wahrscheinlich die Situation eintreten, dass am Sonntag bald gar kein Geschäft mehr öffnen darf,
denn dann würden wir keine Ausnahmen mehr normieren können, weil ver.di eine wirtschaftsliberale Regelung, wie Sie sie hier vorschlagen, garantiert beklagen wird, und dann gilt eben das Grundgesetz.
Kurz gesagt mit einfachen Worten: Der vorliegende Antrag sieht nur aus wie eine engagiert vorgetragene Offensive. In Wahrheit produziert er ein Eigentor. Es geht genau nach hinten los. Deswegen ist es mir unverständlich, dass dieser Antrag heute kommt. Wir haben am 10. Januar – Herr Kramer ist jetzt weg – beim Wirtschaftsausschuss, als wir bei der IHK in Rostock waren, intensiv darüber gesprochen. Die AfD hat sich an der Diskussion damals aber auch nicht beteiligt.
Durch die vorliegende Landtagsdrucksache wissen wir nun, warum das so war. Ich glaube, dass Sie den Inhalt und die Verfassung, geschweige denn die politische Dimension der Bäderverkaufsverordnung nicht durchdrungen haben. Im Interesse der Wirtschaft müssen wir diesen Antrag ablehnen, denn eine restriktivere oder gar keine Bäderregelung zu riskieren, bedeutet im Ergebnis
genau das Gegenteil von dem, was Sie in Ihrem Antrag suggerieren wollen. Deswegen lehnen wir ihn ab.
Werte Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Landsleute! Ich will mal sagen, meine Vorredner haben hier alle irgendwo am Thema vorbeigeredet.
Wir haben hier einen Antrag, da geht es um Selbstständige, um Inhaber. Da geht es nicht um Arbeitnehmer und so weiter, und alles, was hier in Bezug auf Arbeitnehmerrechte gebracht wurde, ist totaler Blödsinn.
Nicht nur die Krankenschwester und der Krankenpfleger, die Altenpfleger, die Polizei, Notdienste, Notärzte, sondern auch die Mitarbeiter des öffentlichen Nahverkehrs, der Fernverkehr,
Tankstellen, die Taxifahrer, die Dienstleister, wie Klempner, Elektriker, IT-Dienstleister, die Mitarbeiter der Callcenter, die Mitarbeiter der Energieversorgungsunternehmen,
welche Havarien bei Windkraftanlagen beseitigen, und viele andere, wie Kulturschaffende, Theater- und Kinomitarbeiter,