Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es sind so ein paar Dinge, die mir gerade noch mal aufgestoßen sind. Ich möchte Ihnen noch mal aus einem Artikel von www.tagesschau.de einen kleinen Passus zitieren: „Allein der Rückbau des ehemaligen DDR-Kraftwerks bei Greifswald – ursprünglich mit 3,2 Milliarden Euro veranschlagt – dürfte mindestens 6,5 Milliarden kosten.“
„Diese Zahl gab jetzt der Chef der Energiewerke Nord, Henry Cordes, gegenüber der ARD erstmals bekannt. ‚Gesellschaftspolitisch ist diese Technologie ein gigantischer Griff ins Klo‘, lautet sein überraschend deutlicher Kommentar zur Kostenexplosion.“
Sehr geehrte Damen und Herren, es gibt eine Studie aus dem vergangenen Jahr, die eine Tochter von Green
peace gemacht hat. Darin wird berechnet, dass die ganzen Subventionierungen und die sonstigen Kosten
für die mineralen und fossilen Brennstoffe bei 10,8 Cent pro Kilowattstunde liegen. Die sind aber auf den Strompreis nicht mit aufgerechnet. Das heißt, die fossile Energie ist für uns deutlich teurer als das, was wir mit den Erneuerbaren in den 6,88 Cent für die EEG-Umlage bezahlen.
Und wenn man bedenkt, dass sie in Greifswald überlegen oder in Lubmin überlegen, den Kernreaktor 50 Jahre stehen zu lassen, bevor sie ihn zurückbauen, dann sind die 1 Million Jahre so ungefähr für die Zeit auch nichts weiter. Also entschuldigen Sie bitte, aber die Energiewende ist auf dem besten Weg zu funktionieren und bringt unseren Menschen in Mecklenburg-Vorpommern gute Arbeitsplätze und eine verlässliche und sichere Energieversorgung. – Vielen Dank.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU in das Straßen- und Wegegesetz und andere Gesetze, auf Drucksache 7/137.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU in das Straßen- und Wegegesetz und andere Gesetze (Erste Lesung) – Drucksache 7/137 –
Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Herr Christian Pegel.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das jetzt vorgelegte Gesetz beruht auf den Umsetzungserfordernissen einer Richtlinie der Europäischen Union, die im Juli 2012 beschlossen worden ist, die sogenannte Störfallrichtlinie oder etwas umgangssprachlicher: Seveso-III-Richtlinie. Wir finden darin Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Störfallanlagen. Das wäre noch nicht unmittelbar das, was unser Haus beträfe, sie beinhaltet darüber hinaus auch Anforderungen an Entwicklungen von Störfallanlagen in der Nachbarschaft. Eine der Kernregelungen dieser Richtlinie ist das Erfordernis ausreichender Sicherheitsabstände zwischen bestimmten Infrastrukturen – dann ist unser Haus betroffen – und Störfallanlagen.
Von der Richtlinienumsetzung sind verschiedene Vorhabenarten betroffen, die zum Teil nach bundesrechtlichen Bestimmungen, zum Teil nach Landesrecht umgesetzt und genehmigt werden. Soweit bundesrechtliche Bestimmungen betroffen sind, ist es natürlich keine Frage dieses Landtages, aber dieses Hohe Haus ist berührt, soweit wir nach landesrechtlichen Maßgaben entspre
chende Infrastruktur genehmigen. Das sind beispielsweise Infrastrukturvorhaben im Bereich der Verkehrswege, wie Landesstraßen, aber auch kommunale und Kreisstraßen, das sind Seilbahnen und das sind Anlagen des Wasserverkehrs sowie Häfen – Letztere kommen dann ein Stück weit häufiger vor als Seilbahnen –, die jeweils Anpassungen der entsprechenden landesrechtlichen Regelungen an diese Richtlinie erfordern.
Die Umsetzungsfrist ist bereits im Jahr 2015 abgelaufen. Es läuft ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland. Da sind wir nicht die Speerspitze des Klagegrundes, gleichwohl haben wir, glaube ich, gute Gründe, jetzt entsprechend die Umsetzungen vorzunehmen, um weitergehenden Druck aus Brüssel zu vermeiden und zu vermeiden, dass die Bundesrepublik Deutschland entsprechend verurteilt wird.
Was wir im Gesetzentwurf finden, ist relativ überschaubar. Sie werden Änderungswünsche im Straßen- und Wegegesetz finden, im Landesseilbahngesetz sowie im Wasserverkehrs- und Hafensicherheitsgesetz. Dabei wird die Durchführung eines modifizierten Planfeststellungsverfahrens mit diesem Gesetz eingeführt, und zwar immer dann, wenn solche Infrastrukturvorhaben in der Nachbarschaft zu den eben genannten Störfallanlagen, die diese Störfallrichtlinie erfassen will, betroffen sind. In diesen Fällen schlagen wir vor, dass eine zwingende Öffentlichkeitsbeteiligung in die Gesetze aufgenommen wird. Das beruht darauf, dass die Seveso-III-Richtlinie in diesen Fällen eine zwingende Öffentlichkeitsbeteiligung vorsieht. Das sind jeweils entsprechend kleine Modifikationen, die in den drei Gesetzen vorgenommen werden müssten.
Darüber hinaus würde ich Sie ungern hier behelligen. Ich denke, dass Details dann gerne im Ausschuss erörtert werden können. Ich stehe aber im Zweifel bei Zurufen gerne zur Verfügung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich würde Sie bitten, das entsprechend in die Ausschüsse zu verweisen, sodass wir dort dann die detaillierte Sacharbeit aufnehmen können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch dazu, dann ist das so beschlossen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/137 zur federführenden Beratung an den Energieausschuss und zur Mitberatung an den Innen- und Europaausschuss, an den Finanzausschuss sowie an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diese Überweisung? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist... Eine? Eine Enthaltung? Gut, dann ist dieser Überweisungsvorschlag bei einer Enthaltung angenommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, von der Fraktion DIE LINKE liegt Ihnen auf Drucksache 7/181 ein Antrag zum Thema „Abschiebungen nach Afghanistan unverzüglich aussetzen“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Tagesordnungspunkt
erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Dezember und im Januar haben sich mehrere Vertreterinnen und Vertreter einiger Länderregierungen, darunter auch Innenminister einiger Bundesländer, durchaus kritisch zu den geplanten Abschiebungen nach Afghanistan geäußert und rechtliche Bedenken vorgetragen. Am 7. Januar 2017 waren Abschiebungen aus unserem Bundesland geplant, die dann nicht stattfanden. In diesem Zusammenhang hat nicht nur meine Fraktion eine Erklärung des Innenministers unseres Bundeslandes dringend erwartet. Leider ist diese bis Antragsschluss nicht erfolgt.
Am 14.01.2017 kam es landesweit zu Mahnwachen und ein offener Brief von Hilfsorganisationen ist den Ministerien und auch dem Ministerpräsidenten zugegangen. Der Innenminister teilte nach Antragsschluss mit, die Abschiebungen nach Afghanistan nicht auszusetzen, obwohl er weiß, dass für die Zurückgeführten Gefahr für Leib und Leben besteht, wie vom Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland bis heute bestätigt wird.
Eine Beratung muss dringend in dieser Sitzung stattfinden, da die Verunsicherung der Landkreise – hier der Ausländerbehörden – in Bezug auf die Integrationsmaßnahmen und die Umsetzung des neuen Aufenthaltsrechts der afghanischen Mitmenschen groß ist. Ohne Entscheidung werden weiterhin Probleme in den Landkreisen auftreten, da Geflüchtete aus Afghanistan im Allgemeinen zum Kreis der subsidiär Schutzbedürftigen mit guter Bleibeperspektive gehören. Geben wir vor allem den afghanischen Mitmenschen endlich Sicherheit und eine von diesem Hause getragene Entscheidung und den Verwaltungen, den Haupt- und Ehrenamtlichen eine gute Grundlage für ihre Arbeit in die Hand! – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ziel dieses Antrages ist es einzig und allein, politisches Kapital durch Polemik zu erreichen.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Kollege Renz, hier geht es um Mitmenschlichkeit. – Zuruf von Helmut Holter, DIE LINKE)
Der LINKEN geht es in diesem Antrag nicht um Inhalte, deshalb ist die Dringlichkeit auch zu verneinen, weil das
Thema seit Wochen beziehungsweise seit Monaten bekannt ist. Das möchte ich kurz begründen anhand der Zeitschiene.
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Afghanistan ist es zu einem Rücknahmeabkommen im Oktober 2016 gekommen. DIE LINKE hat dieses Thema aufgegriffen, erstmalig in einer Pressemitteilung am 05.12.2016 unter dem Titel „Keine Abschiebungen nach Afghanistan“. Insofern stellt sich die Frage, warum zum Antragsschluss am 11.01. kein Antrag der Fraktion DIE LINKE vorlag. Stattdessen hat die Fraktion in einer weiteren Pressemitteilung am 13.01.2017 Mahnwachen angekündigt, die aber schon als landesweiter Aktionstag am 02.01.2017 beziehungsweise durch den Flüchtlingsrat sogar am 16.12.2016 angekündigt worden sind.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Sie haben doch daran teilgenommen, Herr Renz. Sie waren doch in Güstrow dabei, bei der Mahnwache.)
Insofern stellt sich die Frage, warum DIE LINKE nicht wie in Sachsen-Anhalt einen normalen Antrag für die Tagesordnung gestellt hat, so wie in Sachsen-Anhalt am 07.12.2016 geschehen.
Ich stelle fest, ohne Rücksicht auf die Betroffenen wird hier versucht, über einen Dringlichkeitsantrag Parteipolitik zu machen. Das lehnen die Koalitionäre ab. – Danke schön.
Es gibt einen weiteren Wortbeitrag zur Aufsetzung des Antrages als Dringlichkeitsantrag. Bitte schön.
Also die AfD-Fraktion meint ebenfalls, der Antrag ist unzulässig, er ist nicht dringlich. Im Antrag selbst stand ja gar nichts drin, weshalb der Antrag dringlich sein sollte und nicht erst im März behandelt werden kann. Jetzt ist es mündlich noch mal nachgetragen worden.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist so üblich, Herr Kollege. Sie haben es wohl immer noch nicht begriffen.)
Offensichtlich ist hier dem Minister eine Frist gesetzt worden, bis zum 14.01. hatte ich jetzt mitgenommen, 11.01. war Antragsschluss. Das ist einfach ein verfahrensmäßiges Missgeschick seitens der Linksfraktion, dass sie die Fristen falsch setzt. Vielleicht da ein bisschen mehr in die Zukunft planen?!