Liebe Familien hier bei uns im Land, ich gönne Ihnen diese finanzielle Entlastung und diesen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf von Herzen.
Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist in vielerlei Hinsicht wegweisend. Deshalb haben wir uns dazu entschieden, dass der vorliegende Gesetzentwurf das Kindertagesförderungsgesetz in der geltenden Fassung ablöst. Das Gesetz soll in seiner Gesamtheit neu strukturiert und aktualisiert werden. Der Gesetzentwurf sieht die Einführung der Elternbeitragsfreiheit ab 01.01.2020, die Vereinfachung und Entbürokratisierung des Systems der Finanzierung der Kindertagesförderung, die Stärkung der Elternrechte und die gesetzliche Standardanpassung für die Grundqualifikation im Bereich der Kindertagespflege vor.
Sehr geehrte Damen und Herren, um nach vorne zu schauen, ist es oft hilfreich, zunächst einen Blick zurück zu werfen, das gilt insbesondere in der Kindertagesförderung. Ich war am Wochenende auf dem 20. Kindergartentag – ich habe mich sehr gefreut, auch Sie dort anzutreffen, Frau Bernhardt –, eine tolle Veranstaltung mit über 400 Fachkräften aus Kitas und Tagespflege. Ich habe dort, wie oft in den vergangenen zwei Jahren, unsere Pläne vorgestellt, diskutiert und mich auch der Kritik der Praktikerinnen und Praktiker gestellt.
Herrn de Jesus Fernandes übrigens, der ja neuerdings den Kitabereich für sich entdeckt zu haben scheint, habe ich dort nicht angetroffen.
Wagen Sie ruhig mal den Schritt vom Computerbildschirm weg, hin zu den Menschen und in mehr als eine Kita, Herr Abgeordneter!
Diese Runden empfinde ich immer als äußerst fruchtbar, vielleicht gerade auch, weil man dort nicht immer einer Meinung ist. Einig waren wir uns alle aber bei der Einschätzung, wie rasant sich der Bereich der frühkindlichen Bildung qualitativ und quantitativ in den letzten 20 Jahren entwickelt und verbessert hat.
Lassen Sie uns einmal auf das Jahr 2003 zurückblicken: Damals hatten wir rund 7.000 Erzieherinnen und Erzieher in Mecklenburg-Vorpommern. Rund 70.000 Kinder wurden in den Kindertagesstätten des Landes betreut. Zum 01.03.2018 ist die Anzahl der in den rund 1.100 Einrichtungen des Landes und bei den Tagespflegepersonen betreuten Kindern auf fast 110.000 anstiegen und es waren rund 12.000 Fachkräfte tätig. 40.000 Plätze und 5.000 Fachkräfte mehr innerhalb von 15 Jahren, das nenne ich eine rasante Entwicklung.
Lassen Sie uns einmal auf das Jahr 2010 zurückblicken: Damals gab das Land circa 118 Millionen Euro für die Kindertagesförderung aus. Zehn Jahre später haben wir diese Mittel fast verdreifacht auf über 320 Millionen Euro. Auch das nenne ich eine rasante Entwicklung.
Dieser stetige Aufwuchs verbunden mit den steigenden Ansprüchen an die Kindertagesbetreuung und -förderung stellt natürlich eine fortdauernde Herausforderung dar. Das steht auch völlig außer Zweifel. Ich möchte angesichts der Anstrengungen der letzten Jahre ganz zuvorderst die Erzieherinnen und Erzieher hervorheben, die in den Kindertageseinrichtungen des Landes und als Ta
gespflegepersonen mit so viel Engagement und Herz für unsere Kinder arbeiten. Sie haben entscheidend dafür gesorgt, dass die Kindertagesförderung sich so entwickelt und verbessert hat und auch im Bundesvergleich spitze ist.
Mit Landesmitteln wurde und wird viel bewegt. Immer wieder wurde die Elternentlastung angepasst. Das ist enorm wichtig, da Studien zeigen, dass Eltern in unserem Land bis zu 23 Prozent ihres Haushaltseinkommens für die Kindertagesbetreuung ausgeben müssen,
so viel wie in keinem anderen Bundesland. Zudem wurde das Fachkraft-Kind-Verhältnis zweimal verbessert, 2013 und 2015 dann auf 1 : 15. Ich weiß, dass wir trotz allem hier wie alle ostdeutschen Bundesländer Aufholbedarf haben.
Doch zur Wahrheit gehört auch: Wir haben eine viel umfangreichere und flächendeckende Kindertagesförderung als die westdeutschen Bundesländer. MecklenburgVorpommern ist als familienfreundliches Land in der Spitzengruppe bei der Inanspruchnahme von Kitaplätzen und der Bereitstellung flexibler Betreuungszeiten. Es besteht eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Kindertagesförderung. Nur so wird Teilhabe an frühkindlicher Bildung für alle gerecht. Auch wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Fokus gerückt und ist bei uns gelebte Realität.
Wir haben gesetzlich festgeschrieben, dass die Träger der Kindertageseinrichtung den pädagogischen Fachkräften und Assistenzkräften einen angemessenen Teil der Arbeitszeit für die mittelbare pädagogische Arbeit einzuräumen haben. Die Fach- und Praxisberatung wurde für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen gesetzlich verankert. Das Land stellt für die anteilige Finanzierung der Qualitätsentwicklung und -sicherung jährlich Mittel zur Verfügung. Damit sollen Innovationen und Impulse für die Entwicklung der Kindertagesförderung nach den aktuellen wissenschaftlichen Standards angestoßen werden.
Und noch etwas: Mecklenburg-Vorpommern verfügt über einen im Bundesvergleich sehr hohen Anteil an Fachkräften in der Kindertagesförderung mit fachpädagogischen Berufsabschluss. Der Fachkräftekatalog wurde zum 01.09.2017 gesetzlich vereinbart. So bereichern multiprofessionelle Teams die Kindertagesförderung qualitativ. Wir haben bundesweit die wenigsten befristeten Verträge bei den Erzieherinnen und Erziehern.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Land wird pro Jahr circa 145 Millionen Euro in die Hand nehmen, um die komplette Beitragsfreiheit zu finanzieren, vom Bund kommen in der Endstufe etwa 37,5 Millionen Euro – das zur Einordnung. Doch mit dem neuen KiföG wollen wir noch mehr erreichen. Als weiterer Meilenstein wird die Finanzierung der Kindertagesförderung zum 01.01.2020 auf neue Beine gestellt, entbürokratisiert und vereinfacht. Die verschiedenen Förderstränge der Kindertagesförderung, die bislang insbesondere für die Träger der Kindertageseinrichtungen, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und das Land aufwendige Verwaltungsverfahren nach sich gezogen haben, wer
Das Finanzierungssystem des aktuellen Kindertagesförderungsgesetzes ist sehr komplex und verursacht auf verschiedenen Ebenen erheblich aufwendige Verwaltungsverfahren. Das ist auch auf den Umstand zurückzuführen, dass stetig neue Standards hinzugekommen sind, die insbesondere den Kindern und den Fachkräften zugutekommen. Die Finanzierungsstruktur der Kindertagesförderung mit diversen Finanzierungssträngen soll deshalb deutlich vereinfacht werden. Damit werden Personalkapazitäten, insbesondere in den Jugendämtern, aber auch bei den Kitaträgern für fachliche Aufgaben frei.
Durch die geplante gemeinsame Beteiligung an der Kostenentwicklung gestalten wir zudem die künftige Kitafinanzierung zwischen Land, Landkreisen, kreisfreien Städten sowie den Gemeinden gerechter. Das möchte ich kurz erläutern: Das Land will sich ab dem Jahr 2020 mit 54,5 Prozent an den Kosten und der Kostentwicklung der Kindertagesförderung beteiligen. Wir haben diesen Anteil gegenüber dem ersten Kabinettsentwurf noch einmal aufgestockt. Das heißt, die Förderung in Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege wird zukünftig ausschließlich gemeinsam durch das Land, die Gemeinden und die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe finanziert. Diese tragen auch gemeinsam die Entwicklung der Kosten in der Kindertagesförderung.
Meine Damen und Herren, das neue Finanzierungssystem ermöglicht ausdrücklich auch eine bessere Bezahlung unserer Fachkräfte. Es gibt also keinen Grund mehr, Erzieherinnen und Erzieher nicht tarifgerecht oder tariforientiert zu bezahlen.
Ein weiterer wichtiger Punkt des Gesetzentwurfs: Die finanzielle Beteiligung der Gemeinden an den Kosten der Kindertagesförderung erfolgt am 1. Januar 2020 auf Basis einer kindbezogenen Pauschale. Diese kindbezogene Pauschale führt bei den Gemeinden zu einer deutlichen Verbesserung der Planungssicherheit und einer optimierten Kostenkontrolle, weil der Gemeindeanteil unabhängig von den jeweiligen Kosten in den unterschiedlichen Kindertageseinrichtungen ist.
Konkret bedeutet das, die Gemeinde kann zukünftig für jedes Kind, das seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde hat und das eine Einrichtung der Kindertagesförderung oder Kindertagespflege besucht, mit einem einheitlichen, landesweit gültigen Kostensatz kalkulieren. Damit spielen die Fragen, aus welcher Gemeinde ein Kind kommt und welche Einrichtung es besucht, für die Finanzierung keine Rolle mehr. Alle Kinder in Mecklenburg-Vorpommern kosten jede Gemeinde landesweit denselben Betrag. Alle Kinder sind also gleich viel wert. Auch das bedeutet Gerechtigkeit auf kommunaler Ebene.
Meine Damen und Herren, im Zuge der Umstellung des Finanzierungssystems der Kindertagesförderung sollen auch diejenigen Eltern keine Mehrkosten mehr zahlen müssen, die ihre Kinder in einem anderen Landkreis oder
Unser Ziel mit dem Gesetzentwurf ist also auch eine deutliche Entbürokratisierung des komplizierten Kitasystems. Es wird nur noch wenige Zahlungsstränge geben. Die Gemeinden und das Land zahlen an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Träger der Einrichtungen erhalten ihre Finanzierung direkt vom örtlichen Träger der Jugendhilfe. Das ist ein deutlich vereinfachtes Verfahren. Wir haben dafür lange und umfangreich diskutiert und verhandelt. Ich glaube, das hat sich gelohnt. An dieser Stelle möchte ich insbesondere den kommunalen Landesverbänden für die konstruktive Zusammenarbeit danken. Das neue Finanzierungssystem ist das Ergebnis von vielen gemeinsamen arbeitsreichen Beratungen und intensiven Verhandlungen.
Meine Damen und Herren, mit dem neuen Kindertagesförderungsgesetz wollen wir aber auch noch mehr. So investieren wir als Land 6,8 Millionen Euro zusätzlich in die Qualität unserer Kindertagesförderung.
Wir haben hier Anregungen aus den Verbandsanhörungen aufgenommen. Die Ministerpräsidentin hat dazu bereits schon einiges ausgeführt, deshalb nur schlagwortartig. Die zusätzlichen Mittel sollen für folgende Qualitätsmaßnahmen eingesetzt werden:
die die Auszubildenden begleiten, die zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erzieher für Null- bis Zehnjährige ausgebildet werden, werden zukünftig eine Mentorenvergütung erhalten. Für die ersten Auszubildenden erhalten Mentoren 150 Euro pro Monat, für alle weiteren 50. Die Träger dürfen diese Vergütung innerhalb der Entgeltverhandlung geltend machen, sodass sie keine zusätzliche finanzielle Belastung haben.
Weitere 200.000 Euro sollen außerhalb dieses Gesetzgebungsverfahrens für die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher genutzt werden, denn eine Herausforderung in den nächsten Jahren wird es sein, dem Fachkräftebedarf in den Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege zu begegnen.
Sehr geehrte Damen und Herren, natürlich steht das Rad nicht still. Das Land ist sich der besonderen Herausforderungen bewusst, die die Zukunft der Kindertagesförderung noch bereithält, und ich sage ausdrücklich, dass wir für die Zukunft auch weitere Qualitätsmerkmale verstärkt in den Blick nehmen müssen.
Die Qualitätsentwicklung in der Kindertagesförderung ist eine dauerhafte Aufgabe für die Landesregierung, die Fachkräfte und die Kindertagespflegepersonen. Deshalb will ich auch weitere Investitionen im Bereich der Qualität anschieben. Aber wer diese notwendige Qualitätsdebatte führt, und das sage ich in aller Deutlichkeit, dann erwarte ich dort auch eine umfassende fachliche Diskussion. Der Personalschlüssel oder die FachkraftKind-Relation ist nur ein Baustein in der Qualität. So spielen zum Beispiel die Fragen der Vergütung, des Arbeitszeitumfangs, der Befristung oder Entfristung, der betrieblichen Altersvorsorge, der eigenen Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die beruflichen Perspektiven, das Arbeitsklima für die Fachkräfte eine mindestens genauso große Rolle. Ich kann deshalb immer wieder nur betonen: Das Thema Betreuungsqualität ist deutlich vielschichtiger als ein Personalschlüssel und das sollte sich in den richtigen und notwendigen Diskussionen auch widerspiegeln.