Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen legen Ihnen heute, wie bereits im Januar angekündigt, den Gesetzentwurf zur Änderung des KAG vor. Mit dem Gesetzentwurf wird für die kommunale Ebene festgelegt, dass die Kommunen als Träger der Straßenbaulast ab dem 01.01.2018 die volle Finanzierungslast zu tragen haben. Die Straßenbaukosten können ab dann nicht mehr durch eine Beitragserhebung anteilig auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden. Für Straßenbaumaßnahmen, mit deren Durchführung ab dem 1. Januar 2018 begonnen wurde, sind die anliegenden Grundstücke also nicht mehr beitragspflichtig.
Des Weiteren wird festgelegt, dass das Land den Gemeinden für Straßenbaumaßnahmen, die in den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum Ende dieses Jahres begonnen wurden, die entgangenen Beiträge mittels einer Spitzabrechnung ausgleicht.
Die Gemeinden müssen dementsprechend Anträge stellen. Insbesondere meiner Fraktion war es bei der Problematik der Straßenausbaubeiträge immer wichtig, dass die Bürger von den Straßenausbaubeiträgen entlastet werden, dies aber nicht auf dem Rücken der Gemeinden passieren darf.
Deshalb enthält der Gesetzentwurf ebenfalls die angekündigte Erhöhung der Grunderwerbssteuer um ein Prozent auf dann sechs Prozent. Diese Erhöhung soll der Kompensation der fehlenden Straßenausbaubeiträge der Gemeinden dienen.
Im Januar hat sich der Landtag letztmalig mit den Straßenausbaubeiträgen befasst und sowohl der Innenausschuss als auch der Landtag haben sich einstimmig zu einer Abschaffung der Straßenausbaubeiträge bekannt. Jetzt, zwei Landtagssitzungen später, machen wir Nägel mit Köpfen und setzen diese Ankündigung mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf um. Die Koalitionsfraktionen wollen dieses Thema schnell für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes umsetzen und wenn möglich noch vor der Sommerpause beschließen. Eine zügige Beratung ist nicht nur wichtig für die bisher beitragspflichtigen Bürger, sondern auch für die Gemeinden.
Ich denke, nicht nur meine Fraktion, sondern auch alle anderen Fraktionen wurden in den vergangenen Wochen von den Bürgermeistern angesprochen, wie denn jetzt die Kompensation stattfinden wird, welches Verfahren angewendet wird und ab wann sie mit Zahlungen rechnen können. Wie ich bereits am Anfang ausführte, für die Jahre 2018 und 2019 erfolgt eine Spitzabrechnung. Die Abrechnung wird mittels eines Antrages erfolgen. Auch
die schreiben wir mit diesem Gesetzentwurf ausdrücklich fest. Die darüber hinaus gehende Regelung wird im FAG festgeschrieben werden. Sie wird aber so aussehen, dass die Gemeinden ab 2020 auf Grundlage ihrer gemeindlichen Straßenkilometer eine jährliche Pauschalsumme erhalten werden.
Der Ihnen heute vorliegende Gesetzentwurf enthält aber über die grundsätzliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge hinaus auch eine Stundungsregelung. Diese bezieht sich auf all die Fälle, in denen Beiträge noch erhoben werden können, und soll übermäßige Beitragsbelastungen verhindern. Mit dieser Regelung soll es den Grundstückseigentümern möglich sein, eine Ratenzahlung mit einer Dauer von bis zu 10 Jahren zu beantragen. Dafür bedarf es nur eines Antrages, der Nachweis eines berechtigten Interesses ist nicht mehr nötig. Dies kann dann sogar auf 20 Jahre verlängert werden, wenn die 10-Jahres-Ratenregelung weiterhin eine erhebliche Härte für die Schuldner darstellen würde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema beschäftigt den Landtag und seine Ausschüsse schon seit geraumer Zeit. Der Landtag hat sich erst im Januar letztmalig eindeutig positioniert und sich für die Abschaffung ausgesprochen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist eine direkte Folge dieser Positionierung. Es ist wichtig, dass wir diesen Gesetzentwurf zügig beraten und der kommunalen Ebene Handlungs- und Planungssicherheit geben, um den Bürgerinnen und Bürgern zu zeigen, dass der Landtag seine Positionierung auch schnellstmöglich umsetzt.
Sie alle haben immer wieder eine zügige Umsetzung für die kommunale Ebene und den Bürger angesprochen. Ich nehme Sie jetzt beim Wort und bitte um Zustimmung für die Überweisung des Gesetzentwurfes in die zuständigen Ausschüsse. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 210 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Nachdem sich die Regierungskoalition im letzten Jahr auf die Abschaffung der Straßenbaubeiträge verständigt hat, liegt Ihnen jetzt der Gesetzentwurf vor. In der letzten Debatte zur Beratung des Antrages der Volksinitiative ist es schon mehrfach angeklungen. Aber natürlich muss das Ganze jetzt auch in die entsprechende Gesetzesform gegossen werden, damit die Gemeinden dementsprechend Klarheit haben, wie man damit umgeht, wie genau die Abschaffung der Beiträge im Einzelnen ausgestaltet werden soll. Genau das tun wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. Ich gehe davon aus, dass sich mit der Vorlage dieses Entwurfes auch der Auftrag des Landtages über die Unterrichtung zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge erledigt hat, denn mit diesem Gesetzentwurf tun wir ja genau dieses.
Die Kernpunkte sind bekannt. Die Beiträge werden zum 1. Januar 2018 abgeschafft. Neue Straßenbaumaßnahmen werden ab diesem Tag keine Beiträge für die Bürger mehr auslösen. Für alle Baumaßnahmen, die in 2018 und 2019 abgeschlossen werden oder noch begonnen werden, schaffen wir eine Übergangsregelung zur Finanzierung der Beitragsausfälle bei den Gemeinden. Die Beitragsausfälle können dann spitz abgerechnet werden, wie wir das sagen. Zur Finanzierung des Ganzen erhöhen wir zum 1. Juli 2019 die Grunderwerbssteuer.
Wichtig für die Kommunen: Für alle Maßnahmen ab 2020 erhalten sie entsprechend ihrer gemeindlichen Straßenkilometer – Kollege Liskow ging schon darauf ein – eine Pauschalsumme. Dafür ändern wir im Zusammenhang mit der FAG-Novelle auch das Kommunalabgabengesetz. Grundsätzlich werden dabei in Zukunft alle Straßen mit dem Faktor 1,0 berücksichtigt. Ausnahmen wird es zum einen bei überörtlichen Straßen in kleinen Gemeinden geben, denn hier sind bis auf die großen Städte nicht die Gemeinden, sondern der Bund, das Land oder der Kreis Baulastträger. Da die Gemeinden hier jedoch für Nebeneinrichtungen wie Gehwege, Radwege oder Parkstreifen zuständig sind, werden diese Straßen in Zukunft mit dem Faktor 0,2 trotzdem berücksichtigt. Außerdem gibt es noch sogenannte ländliche Straßen, wie zum Beispiel Spurbahnen, für die wir einen Faktor von 0,15 vorsehen.
Dieser Verteilungsschlüssel ist zwar noch keine beschlossene Sache, damit wir nicht sagen, wir greifen dem Parlament vor, aber er muss im Zusammenhang mit der FAG-Novelle geregelt werden. Es ist nach meinem Dafürhalten der einzige Weg, um die Mittel pauschal und gerecht zu verteilen und nicht über die Spitzabrechnung in Gänze zu reden. Natürlich steht das Ganze auch immer in Betrachtung mit der Frage der Konnexität.
Das, was die Opposition neben einem klaren politischen Bekenntnis zur Abschaffung der Baubeiträge gefordert hat, nämlich die Gebrauchsanweisung quasi für die Beitragsabschaffung, liegt jetzt mit dem Gesetzentwurf vor. Das haben wir angesichts der Komplexität der Materie, wie ich finde, zügig und gleichermaßen gründlich erledigt. Aus meiner Sicht wird der Landtag über die bundesweit bislang beste Lösung zur Frage der Straßenausbaubeiträge beraten. Wir haben vorher immer gesagt, wie viele Länder das schon haben. Wir haben derzeit, wenn wir es so umsetzen, die brauchbarste Lösung im Angebot.
Ich möchte aber durchaus ebenfalls feststellen, ja, die alte Beitragslösung war nie der Weisheit letzter Schluss. Vor allen Dingen hat sie, wenn auch teils unnötigerweise, zu teilweise abstrusen Beitragsforderungen geführt, die in keinem Verhältnis zur Werterhaltung der jeweiligen Grundstücke standen, die betroffen waren. Ich gebe aber zu, dass ich es außerordentlich bedauere, dass genau diese Diskussion nur durch einige wenige Kommunen im Land ausgelöst worden ist, die nicht in der Lage waren, den Ermessensspielraum, den eine Gemeinde hat, zu nutzen, und im Ergebnis uns in diese Situation geführt hat, in der wir uns zum Schluss befunden haben. Wir haben die Entscheidung jetzt so getroffen, das begrüße
ich auch, aber ich weise noch mal darauf hin, kommunale Selbstverwaltung heißt ebenfalls, dass der Spielraum, den eine Gemeinde hat, auch ausgenutzt wird, und nicht, dass man sagt, das ist zu konfliktreich, deswegen nehme ich den nicht an.
Und egal, wer in diesem Prozess einmal was oder wann gesagt hat – darum schien es ja in der Sitzung des Landtages hauptsächlich zu gehen –, unterm Strich steht jetzt, dass mit der Form der Beitragsforderung, wie wir sie bisher hatten, Schluss ist. Das ist es, worum es auch der Bürgerinitiative immer ging. Das ist es auch, worum es den im Landtag vertretenen Fraktionen, so jedenfalls mein Eindruck, allen Fraktionen ging.
Dass die Straßenbaubeiträge abgeschafft werden und das ganze Prozedere, wie sie abgeschafft werden, ist in diesem Land grundsätzlich eigentlich ausdiskutiert. Insofern sind wir hier gemeinsam einen riesigen Schritt vorangekommen. Natürlich wird es in den Ausschussberatungen sicherlich noch den einen oder anderen Änderungsantrag geben. So wurde in der letzten Landtagsdebatte die Forderung aufgemacht, ab heute überhaupt keine Bescheide mehr zu erlassen, egal, wann eine Baumaßnahme stattgefunden hat. Das soll angeblich fairer sein. Aber genau, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Gegenteil ist der Fall.
Stellen Sie sich mal vor, es wurde in einer Gemeinde vor zehn Jahren eine Baumaßnahme begonnen, die vor acht Jahren technisch abgeschlossen wurde. Aber aufgrund von Abrechnungsproblemen bei den Fördermitteln oder anderen Gründen zieht sich die Ausstellung der entsprechenden Bescheide so lange hin, dass die betroffenen Bürger vom Beitragsstopp, wie das hier gefordert wird, ebenfalls erfasst werden. Gleichzeitig gibt es – vielleicht sogar in der gleichen Gemeinde – Maßnahmen in einem anderen Bauabschnitt, die erst vor zwei Jahren begonnen wurden, die im letzten Jahr bereits abgerechnet wurden und bei denen die betroffenen Bürger trotz des Beitragsstopps zahlen müssen. Wenn ich durch einen Gesetzentwurf solche Konstellationen zulasse, kann ich das doch nicht ernsthaft als fairer bezeichnen.
Stichtagsregelung ist Stichtagsregelung. Wir hatten vorher die Debatte um das Kitajahr. Es sind auch Eltern betroffen worden, die nicht in den Genuss der Beitragsfreiheit gekommen sind, weil sie vor dem Zeitpunkt lagen, und die anderen kommen in den Genuss. Ähnlich ist es bei einer Stichtagsregelung hier auch.
Ein Abstellen auf den ersten Spatenstich jedenfalls verhindert Ungerechtigkeiten, weil er genau definiert ist. Deshalb kann ich wirklich nicht vollnachvollziehen, weshalb sich die Gemüter an diesem speziellen Punkt so erhitzen. Wer darüber hinaus wirklich sämtliche Bescheide nachträglich aufheben will, der soll mir zum Schluss auch mal sagen, wie das finanziell gestemmt werden soll und wie wir den enormen Aufwand für diejenigen verhindern wollen, die sich mit der Abrechnung befassen. Die Jahre 2018 und 2019 werden uns im Rahmen der Spitzabrechnung noch hinreichend befassen.
Ja, auch mit der Regelung, die hier im Gesetzentwurf vorgesehen ist, werden wir nicht alle Ungerechtigkeiten beseitigen. So gehört zur Wahrheit dazu, dass auch nach dem Jahr 2020 noch neue Beitragsbescheide ergehen können, und zwar für Baumaßnahmen, bei denen der erste Spatenstich vor dem 1. Januar 2018 erfolgt ist. Das
habe ich auch immer in der Diskussion zum Antrag der Volksinitiative ausgeführt. Gerade für diese Fälle führen wir allerdings im vorliegenden Gesetzentwurf Regelungen ein, die persönliche Härten bei den Betroffenen abmildern sollen. Dies umfasst Stundungsmöglichkeiten ebenso wie satzungsrechtliche Ermächtigungen zur Absenkung der Höhe des Zinssatzes. Ich wünsche mir, dass die betroffenen Kommunen auch von dieser Möglichkeit dementsprechend Gebrauch machen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stehen Kosten und Verwaltungsaufwand in einem vernünftigen Verhältnis zu unserem politischen Ziel, die Straßenbaubeiträge ab 2018 abzuschaffen. Wir federn auch Härten für diejenigen ab, die von noch ausstehenden Bescheiden betroffen sein werden, und wir sorgen dafür, dass Ungerechtigkeiten verhindert werden, indem wir auf ein klares, für alle Bürgerinnen und Bürger nach außen sichtbares Merkmal abstellen, nämlich den ersten Spatenstich. Unterm Strich haben wir einen Mittelweg gefunden, der für alle Beteiligten und Betroffenen akzeptabel ist und der letztlich auch niemanden schlechterstellt. Nicht ohne Grund haben wir so intensive Beratungen mit den kommunalen Landesverbänden geführt und nicht ohne Grund ist dieser Gesetzentwurf das Ergebnis von gemeinsamen Gesprächen, gemeinsamen Verhandlungen. Dafür danke ich an der Stelle den kommunalen Landesverbänden ausdrücklich.
Meine Damen und Herren, ich kann nur dafür werben, den Gesetzentwurf in den weiteren Beratungen zügig zu beraten. Er beendet die leidige Debatte um die Straßenbaubeiträge ein für alle Mal. Er bedeutet eine wesentliche Verbesserung für die Betroffenen, er verhindert bösartige Spitzen, er ist gegenfinanziert und er schafft Klarheit und Planbarkeit für Bürgerinnen und Bürger auf der einen Seite, wie auch für die Kommunen auf der anderen Seite bei der Planung weiterer Baumaßnahmen. Ich hoffe daher auf die Unterstützung der Fraktionen und wünsche eine gute Beratung in den Ausschüssen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Präsidentin! Verehrte Abgeordnete! Liebe Bürger im Lande und werte Gäste! Ein guter Tag für die Bürger in Mecklenburg-Vorpommern, für die Zukunft. Mit dem jetzigen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist wenigstens ein weiterer Baustein für ein bürgerfreundliches M-V gelegt. Die Finanzierung über eine moderate Anhebung der Grunderwerbssteuer können wir, die AfD-Fraktion, erst mal mittragen, da die Einnahmen des Landes nicht wie in Bayern sprudeln. Sollte sich dieses mal ändern, muss auch diese Steuer wieder deutlich abgesenkt werden, zumindest für das selbstgenutzte Wohneigentum und vor allem für junge Familien.
Die Ausfinanzierung, wie der Minister eben erklärte, finden wir löblich, also die Ausfinanzierung der Kommunen, die Kilometerpauschalen, so, wie das berechnet wurde.
Die Stichtagsregelung, ab 01.01.2018 keinerlei Beiträge mehr, da gebe ich ihm recht, ist nicht fairer, aber es entlastet mehr Bürger in unserem Land, und zwar auch viele von denen, die bis heute für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gekämpft haben und regelmäßig an Demonstrationen teilgenommen haben.
Seit Anfang 2017 gibt es Stadtvertreterbeschlüsse, Schreiben von Oberbürgermeistern an den Landtag und so weiter. Die AfD, meine Fraktion, hat damals ihren Antrag zu dieser Thematik im Landtag gestellt. Sie hätten damals die Chance gehabt, diesen Antrag zu ändern beziehungsweise zu ersetzen, komplett umzugestalten im Ausschuss, und ab 01.01.2018 wäre das Gesetz in Kraft getreten. Aber das ist jetzt kalter Kaffee, darüber müssen wir uns nicht mehr unterhalten.
Wir gucken jetzt in die Zukunft. Worauf es jetzt ankommt, sind die offenen Altfälle. Zum Beispiel seit 2014 haben die AfD-Stadtvertreter, und ich gehöre dazu, die Kostenspaltungen bei Straßenausbaubeiträgen abgelehnt, die durch Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LEDLampen von der Verwaltung beantragt wurden, denn auch hier sahen wir damals schon, dass die Kommune, in diesem Fall die Stadt Schwerin, Strom spart, damit Geld einspart, auch etwas für den Klimaschutz tut durch weniger Energieverbrauch, und einige wenige haben es bezahlt. Diese Kostenspaltungen hat man erlassen und Beiträge erhoben bei allen Straßen, die in Zukunft grundhaft ausgebaut werden sollen. Ist hier der Spatenstich im Jahr 2014, 2015, 2016 erfolgt? Diese Dinge müssen im Ausschuss geklärt werden.
Ich kündige jetzt schon unseren Änderungsantrag im Innenausschuss an, welcher die echte Stichtagsregelung, also keinerlei Bescheide für Straßenausbaubeiträge ab dem 01.01.2018, beinhaltet. Wenn Rechnungsprüfungsämter jetzt zufällig feststellen, dass ein mit EFREMitteln gebauter touristischer Radfahrweg durch Hinzufügen einer nun benötigten Entwässerung im Jahre 2010 mit einem Mal zu Straßenausbaubeiträgen führt und die Anlieger das jetzt im Jahre 2019 bezahlen sollen, kann es das nicht sein.
Auch Härtefälle, auf die mein Kollege Professor Weber noch zu sprechen kommt, sind in diesem Gesetzentwurf nicht berücksichtigt. Die Stundungsregelung kann bei exorbitanten Summen nicht das Maß aller Dinge sein.
Aber warum so kompliziert? Die echte Stichtagsregelung ab dem 01.01.2018 schafft für alle Klarheit, schafft eine Planbarkeit, schafft eventuelle neue Ungerechtigkeiten ab, sorgt für weniger Verwaltungsaufwand, sorgt für weniger Klageverfahren – unsere Richter am Verwaltungsgericht haben ja Besseres zu tun, als sich jetzt